Einladungsfrist zu Konferenzen

  • Hallo zusammen,


    ich finde auf meine Frage keine passende Antwort und hoffe, hier Hilfe zu finden:
    Kann mir jemand sagen, wie lange im Vorraus für Konferenzen eingeladen werden muss (in NRW)? Konkret
    - zu Lehrerkonferenzen
    - Fachkonferenzen
    - Sitzungen von Arbeitsgruppen/Teamsitzungen


    Solche Einladungen kommen bei uns im letzter Zeit ständig sehr kurzfristig (weniger als eine Woche Vorlaufzeit, teilweise nur einen Tag) und ich muss immer einen Spagat bezüglich der kurzfristig zu organisierenden Kinderbetreuung hinlegen. Das nervt mich gewaltig. Im Ref meine ich mal gelesen/gelernt zu haben, dass es bindende Fristen (zwei Wochen?) für solche EInladungen gibt, aber wo finde ich die? Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet, damit ich meine Argumentation auf rechtliche Fakten stützen kann...


    Edit: Sorry, ich habe im falschen Forum gepostet. Könnte es bitte eine(r) der Mods ins Forum "allgemein" verschieben?!

  • Also wie das in NRW ist weiß ich nicht.... bei uns gibt es meine ich eine Frist von 7 Tagen.


    Die Einladung an sich muss zwar soweit ich weiß ne Woche vorher ins Fach flattern, aber unser Chef vergisst das auch mal und schiebt es nach.....


    Da in der ersten GLK aber alle Termine bis Februar bekannt gegeben werden, ist das nicht weiter schlimm.


    Frag doch einfach mal bei der SL nach und erkläre deine Situation. Frag doch mal so in der Art: " Wissen Sie denn schon die Termine für die nächsten zwei GLK´s ???? dann könnte ich besser planen mit Kind und so...." ) Kleiner Wink mit dem Zaunpfahl.... ;-)


    Sagen will: Vielleicht erst mal so probieren, bevor man mit rechtlichen Fakten kommt :-)(obwohl es natürlich nie schlecht ist, bescheid zu wissen :-) )


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Sieben Tage.


    Aber gibt es bei Euch denn keine Jahres- oder Halbjahresplanung?
    Bei uns stehen zu Schuljahresbeginn die Konferenztermine/Dienstbesprechungen fest und es gibt für alle Kollegen eine Terminübersicht über das anstehende Halbjahr.


    Herzliche Grüße
    strubbelsuse

  • Vielen Dank für eure Antworten! Nein, bei uns gibt es leider keine langfristige Planung. Die Termine werden ganz oft viel zu kurzfristig angekündigt und langfristig planen kann ich nicht. Das würde ich mir sehr wünschen.
    Die Schulleitung weiß um mein Problem mit der Kinderbetreuung, geht aber nicht darauf ein. Ich habe neulich einen "Einlauf" bekommen, weil ich an einer kurzfristig angesetzten Konferenz nicht teilgenommen habe weil ich nachmittags einen Termin mit meinem Kind hatte, den ich nicht verschieben konnte... Deshalb frage ich nach rechtlichen Vorgaben bzw. Regelungen.


    Bevor ich ein Kind hatte war es mir egal auch mal kurzfristig länger in der Schule bleiben zu müssen. Das ließ sich fast immer problemlos organisieren. Daher habe ich mich nie darum gekümmert und solche Einladungen so hingenommen. Nun sieht das anders aus...
    Erschwerend kommt hinzu, dass ich als Halbtagskraft dazu verpflichtet werde an ALLEN Konferenzen und Teamsitzungen, die mich betreffen, teilzunehmen. Das finde ich auch nicht in Ordnung.


    Es geht mir nicht darum, mich vor Arbeit zu drücken aber ich bin nicht mehr so flexibel in meiner Zeitplanung, denn mein Kind muss sich auf mich und unsere Absprachen (z.B. ich hole dich ab wenn ihr zu Mittag gegessen habt) verlassen können. Auch mein Mann kann nicht einfach so einspringen, denn der arbeitet natürlich auch.

  • Gibt es denn im Schulgesetz oder in irgendwelchen Dienstvorschriften tatsächlich eine genau benannte Frist? Ich hätte gern mal einen Beleg oder eine Textstelle. Wir haben nämlich auch immer das Problem mit den Ladungsfristen, ich habe aber noch nichts gefunden, was eben genau diese 7-Tage-Frist vorgibt.

  • Hallo,


    wenn das bei euch wirklich so dermaßen kurzfristig ist und die Schulleitung trotz Beschwerden gar nicht reagiert, würde ich das Problem mal vor die Gleichstellungsbeauftragte oder den Lehrerrat bringen.
    Ganz allgemein: Zu der Teilnahme an Konferenzen durch Teilzeitbeschäftigte hat die Bezirksregierung Arnberg ganz gute Vorschläge. Bei diesem link findest du rechts unter Downloads erprobte und sehr konkrete Vorschläge, wie man die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern kann und Teilzeitkräfte angemessen entlastet. Dazu gibt es auch noch die rechtlichen Grundlagen dazu geliefert.


    Viel Erfolg!
    jinny44

  • AAAAAArgh, ich könnte schreien - gestern hatte ich dann wieder eine Einladung für eine Konferenz morgen im (Schul-) Postfach. Oma hat zum Glück kurzfristig Zeit, um sich um unser Kind zu kümmern. Trotzdem bin ich angefressen.
    Leider habe ich immer noch keine rechtsverbindlichen Vorschriften zu Einladungsfristen gefunden. Habt ihr vielleicht doch noch Ideen, wo ich das finden könnte?

  • Dann schreib denen doch eine Email? Ich hätte mich jetzt einfach per Mail an die GEW bzw. deren Rechtsberatung gewendet. Wenn die es nicht wissen, wissen sie aber bestimmt wer einem da weiterhelfen kann. Unser örtlicher Personalrat wüsste da auch nicht Bescheid..

  • Hallo Finchen,


    an meiner ehemaligen Schule hing immer 1 Woche vorher "fristgerecht" (laut SL) die Einladung an der Pinwand. An meiner derzeitigen Schule findet sich hin und wieder eine Einladung auf dem Tisch oder im Fach (einige Tage vorher); allerdings sind alle Termine im Vorfeld auf der 1. LK nach den Sommerferien bekannt gegeben worden.

  • Hallo Finchen,
    bei uns ist die übliche Frist eine Woche. Wir erhalten die Einladung per Mail und sie hängt auch an der Pinwand.
    Allerdings bekommen wir bereits zu Schuljahresbeginn eine Jahresplanung, wo alle Gesamtlehrerkonferenzen, Fachkonferenzen, Dienstbesprechungen und die bis dahin bekannten Termine schon eingetragen sind. Das finde ich sehr hilfreich.


    Könntest du denn nicht einfach auf der Konferenz einen Antrag stellen, dass Einladungen zu Konferenzen mindestens eine Woche vorher herausgegeben werden sollten?


    Gruß moonlight

  • Also eine generelle Vorschrift, dass sieben Tage vor einer Lehrerkonferenz dazu eingeladen werden muss, kann ich nicht finden. Das Ministerium emfpiehlt den Schulen aber die Einführung einer Geschäftsordnung, die so etwas beinhalten kann. Falls es eine solche an Finchens Schule gibt, müsste sie einsehbar sein.


    Falls die Konferenzen bereits im (Halb)Jahresplaner mit konkretem Termin enthalten waren, ist zwar nicht formal geladen worden, doch hätte man sich auf den Termin einstellen können.


    So kurzfristige Konferenzen sind zweifelsfrei nervig und für alle Kollegen mit Kindern ein Glücksspiel oder eine Zerreißprobe. Ich habe im Extremfall auch schon ein Kind mitgenommen. Das ist eben der Kompromiss, wenn ich auf zwei Hochzeiten tanzen soll.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hi, ich schubse das Thema nochmal nach oben.

    Ist es möglich, dass an einer Schule ein Tag in der Woche generell freigehalten werden muss und dann auch kurzfristig eine Konferenz auf Zuruf stattfinden kann? Wie steht es bei so einer Regelung für TZ- Kräfte.


    Danke

    Mittagsschlaf

  • Ist es möglich, dass an einer Schule ein Tag in der Woche generell freigehalten werden muss und dann auch kurzfristig eine Konferenz auf Zuruf stattfinden kann?

    Rechtlich ist das sicherlich nicht gedeckt, aber bei uns ist das seit Jahren so.

    1 Tag in der Woche ist als "Konferenztag" gesetzt, sodass man da auch kurzfristig etwas ansetzen kann und man sich diesen Tag freihalten sollte.

  • Danke! Gibt es bei Euch ein Konzept für Teilzeitkräfte?

    Habt ihr keinen Jahresterminplan oder will die SL einfach immer noch zusätzlich konferieren?

  • Wir haben keinen Jahresterminplan, den hatten wir noch nie.

    Es gab mal einen Halbjahresplan, aber auch der hat eine geringe Halbwertszeit.

    Das System ist klein und es gibt im Jahr so viele zusätzliche Aufgaben, die kommen, dass immer mal eine DB stattfinden muss, um sich abzustimmen.

    Manchmal (seltener) ist auch eine DB angesetzt, die entfallen kann, weil doch nichts anliegt.


    Ein Konzept für Teilzeitkräfte gibt es auch nicht, gab es auch noch nicht... inzwischen arbeiten wir alle Vollzeit.

    Auf die Teilnahme an den DB kann man schlecht verzichten, da man ja immer Klassenlehrkraft ist.

    Die Teilnahmen an Fachkonferenzen sind eher entbehrlich, da hat man als Teilzeitkraft ja in der Regel ein paar weniger, da man als Klassenlehrkraft zwar immer D/Ma hat, dafür aber weniger der anderen Konferenzen.

    Auch zusätzliche Aufgaben und Aufsichten haben die Teilzeitkräfte weniger.


    Die FöS-Lehrkräfte, die von außerhalb kommen, nehmen an den DB nur selten teil.

  • Super, danke!

    Gibt es hier auch Erfahrungen zum rechtlichen Rahmen und großen Systemen mit über 100 Kuk?

Werbung