Schulleitung überprüft mit Hausbesuchen die Arbeitsunfähigkeit

  • Trotz einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (8 Tage)wurde ich von der Schulleitung dahingehend überprüft, ob ich zu Hause sei oder evtl. in Urlaub.
    Die Kollegen klingelten an meiner Haustür und wollten mich überprüfen, aber haben mich nicht angetroffen. Als ich wieder in der Schule war, wurde mir unterstellt, dass ich in Urlaub war.
    Wie gehe ich damit um? Ist das rechtens? Muss ich mir das gefallen lassen?

  • Au ist AU. Basta. Das hat niemand anzuzweifeln.
    Auch wenn man arbeitsunfähig ist, gibt es mehrere Gründe, außer Haus zu sein - man muss zum Arzt, zur Physiotherapie, zum Heilpraktiker oder benötigt eine Curry-Wurst, damit man nicht verhungert.
    Auch die Art der Erkryankung hat die Kollegen nicht zu interessieren.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Au ist AU. Basta. Das hat niemand anzuzweifeln.


    So pauschal würde ich das sicher nicht sagen.
    Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, bei einer Krankmeldung auch zu überprüfen, ob sich ein Arbeitnehmer auch entsprechend verhält, also zum einen wirklich krank ist und zum anderen keinen Tätigkeiten nachgeht, die dem Genesungsziel zuwiderlaufen. Das gilt im Grundsatz auch bei Beamten. In der Privatwirtschaft wird da auch schon mal ein Privatdetektiv eingeschaltet, wenn der Arbeitgeber Zweifel hat.
    Auf einem ganz anderen Blatt steht natürlich, dass im vorliegenden Fall ein einmaliges Nichtantreffen an der Haustür überhaupt nichts beweist, da ein Krankgeschriebener in keinster Weise verpflichtet ist, sich 24 Stunden am Tag zu hause auf zu halten. Die reine Annahme, dass ein Arbeitnehmer im Urlaub ist, ist irrelevant, dieses wird der Arbeitgeber schon nachweisen müssen. Der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflichet, im Detail darzulegen, wo er sich jetzt bei dem einmaligen "Besuch" stattdessen aufgehalten hat.
    Im Übrigen darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer grundsätzlich auch in den Urlaub fahren, in den meisten Fällen wird das ja der Genesung durchaus zuträglich sein, er muss dies allerdings mitteilen, da es für den Arbeitgeber weiterhin möglich sein muss, den Arbeitnehmer zu kontaktieren, etwa falls er eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen möchte.

  • Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, bei einer Krankmeldung auch zu überprüfen, ob sich ein Arbeitnehmer auch entsprechend verhält,


    Der Arbeitgeber darf das - aber das sind weder die Kollegen, noch der Schulleiter.
    Das ist die vorgesetzte Dienstaufsichtsbehörde.Die kann eine amtsärztliche Untersuchung anordnen - wobei die Bescheinigung des Arztes schon ein amtliches Dokument war.


    Falls mein Schulleiter Kollegen beauftragt hätte, hätten beide bei mir ein Problem mit dem Personalrat. Für derartige Fälle ist man in der GEW und hat Rechtsschutz - bzw. die Telefonnummern von Leuten, die das "Auf-die-Finger-Klopfen" verstehen.
    :teufel:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Das der vorliegende Fall, so wie geschildert, nicht geht und sowohl die Schulleitung als auch die Kollegen abseitig handeln ist klar, das brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich habe ja auch nur deiner generellen Aussage bezüglich der AU widersprochen.


    Nebenbei: ich habe den leisen Verdacht, dass die Fallschilderung im Ausgangspost etwas subjektiv ist. Mal ganz ins blaue spekuliert, ließe sich durchaus auch folgender Fall so wie oben darstellen:
    A ist krankgeschrieben, hat aber wichtige Unterlagen, die dringend benötigt werden. Da A tagelang nicht ans Telefon geht, bittet die Schulleitung einen Kollegen, der in der Nähe wohnt mal vorbei zu fahren und die Unterlagen abzuholen. Der berichtet am nächsten Tag, dass sein Versuch erfolglos war, am Haus sämtliche Rollläden runter sind und bereits 4 Tageszeitungen vor der Haustür liegen.


    Muss natürlich auch nich die Realität sein, aber um den Fall seriös bewerten zu können, fehlen nun mal sehr viele Informetionen, etwa wie es überhaupt zu der "Haustürkontrolle" gekommen ist (die werden ja wohl nicht routinemäßig bei allen kranken Kollegen durchgeführt). Wenn man mal genau liest, erlaube ich mir auch darauf hinzuweisen, dass der TE zwar schreibt, dass er sich gegen den Urlaubs-Vorwurf wehren möchte, jedoch kein Wort darüber, ob dieser zutrifft oder nicht.

  • Ich hatte keine Unterlagen, die die Schule benötigt. Ich wurde auch nicht telefonisch kontaktiert. Mittlerweile habe ich ein Protokoll von einigen Hausbesuchen von der Schulleitung erhalten (4 Klingelzeiten). Wie und wo kann ich mich wehren?

  • Wie du dich wehren kannst, wurde doch schon gesagt: Wende dich an den Personalrat / an die Gewerkschaft. Meinetwegen auch an den Lehrerrat eurer Schule.

  • *Jazzy*: Der Gedanke kam mir auch gerade, als ich mich über die Kombi "Multimedia" in Bezug auf Primarstufe als Lehramt wunderte...

    • Offizieller Beitrag

    In der Tat wirkt die TE anfangs "suspekt", allerdings gehen wir Moderatoren momentan von einem nicht ganz gut gelungenen Versuch der Anonymisierung gepaart mit wenig Forenerfahrung aus.


    @ Threadersteller: Vielleicht kannst du tatsächlich genauer auf die Beiträge der anderen Forenmitglieder eingehen, das wäre der Stimmung in diesem Thread zuträglich.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

    Einmal editiert, zuletzt von jotto-mit-schaf ()

  • Wie und wo kann ich mich wehren?


    Wogegen denn genau? Du schilderst weder den genauen Ablauf und die Hintergründe, noch schreibts du, was genau dir jetzt droht.
    Dir wurde vorgeworfen, dass du unberechtigt krankgeschrieben warst um in den Urlaub zu fahren, du hast dieser Behauptung wiedersprochen. So lange keine disziplinarischen Maßnahmen gegen dich eingeleitet werden, sehe ich überhaupt keinen weiteren Handlungsbedarf. Und wenn das der Fall sein sollte, müsste die Schulleitung wohl deutlich mehr in der Hand haben, als hier geschildert und vermutlich gäbe es dann auch eine Vorgeschichte, die du hier bisher verschweigst (was natürlich dein gutes Recht ist).

  • So lange keine disziplinarischen Maßnahmen gegen dich eingeleitet werden, sehe ich überhaupt keinen weiteren Handlungsbedarf.


    Oh doch, den sehe ich schon, denn dieses Hinterer-Spionieren, wann man wie zu Hause ist, hat schon was von Stasi-Methoden. Das geht den Schulleiter überhaupt nichts an.
    Solange er nciht versucht hat telefonisch Kontakt aufzunehmen oder schriftlich, weil er was wollte, kann ich auch am Strand liegen (gibts ja genügend Indorr ;) ) wenn mir das gut tut.

  • Oh doch, den sehe ich schon, denn dieses Hinterer-Spionieren, wann man wie zu Hause ist, hat schon was von Stasi-Methoden. Das geht den Schulleiter überhaupt nichts an.


    Wie schön, die Empörungs-Eskalationsskala schreitet voran. Bei der Stasi sind wir jetzt schon, kann höchstens noch 10 Posts bis zum Nazi-Vergleich dauern.


    In Niedersachsen ist seit Einführung der eigenverantwortlichen Schule 2006 der Schulleiter Dienstvorgesetzter, meines Wissens nach auch an Grundschulen. Er ist somit auch als erster zuständig, wenn es um dienstliches Fehlverhalten geht. Da sich der Fragesteller auch auf Nachfrage beharrlich zu der Frage ausschweigt, wie es überhaupt zu der "Kontrolle" gekommen ist, lässt sich überhaupt nicht beurteilen, ob das Vorgehen der Schulleitung verhältnismäßig war oder nicht, es lässt sich lediglich feststellen, dass es höchst ungewöhnlich und sicher nur in besonderen Fällen gerechtfertigt ist.

  • Bitte regt euch nicht auf. Ich bin neu auf eurer Seite und muss mich erst eingewöhnen.
    Meine Fächer habe ich anonymisiert, denn ich habe Angst, dass man mich erkennt.


    Ich bin seit vielen Jahren im gleichen Kollegium und habe dergleichen noch nicht erlebt.
    Ich kann nicht einschätzen aus welcher "Ecke" diese Hausbesuche kommen.

  • dass es höchst ungewöhnlich und sicher nur in besonderen Fällen gerechtfertigt ist.

    naja gerechtfertigt ist es wohl auf keinen fall.
    der schulleiter darf natürlich, bei verdacht oder hohen fehleiten, den amtsarzt bemühen, aber an der tür schellen ist wohl kein geeignetes mittel.
    davon abgesehen öffne ich z.b. auch nicht immer die tür.... und wenn ich krank bin noch weniger. daher was soll das für eine beweiskraft haben...
    wichtige dokumente können per post versendet werden.


    aber mich würds natürlich auch interessieren wie es soweit gekommen ist....


    aber ich würd mich auf alle fälle an den personalrat bzw die gewerkschaft wenden.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht zu viel aufregen.


    Mich rief mal mein SL auf dem Handy an und fragte mich, warum ich nicht zu Hause ans Telefon ginge als ich krankgeschrieben war. Ich fand auch das irritierend, zumal ich gerade vom Arzt kam und mein Telefon dummerweise in der alten Wohnung läutete, aber nicht in der neuen, weil es nicht umgemeldet werden konnte zum fraglichen Zeitpunkt. Allerdings hab ich mich auch schon sehr gewundert, was mein SL an der Stelle von mir wollte, zumal ich wegen dienstlicher Belange vorher selbst etwa 5x an dem Tag schon angerufen hatte...

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