Widerspruch gegen altersdiskriminierende Versorgung ?!?

  • Unser PR hat noch schnell eine Mail rausgeschickt, aus der ich nicht schlau werde. Vielleicht können mich ja anwesende Kollegen aus NDS aufklären. Ich gebe den Inhalt der Mail mal wieder:


    Es geht um die stufenweise, sich nach dem Dienstalter richtende Besoldung. Derzeit wird beim Europäischen Gerichtshof (so die Mail) geklagt, dass diese Form der Besoldung die jungen Kollegen diskriminiert, da sie wegen ihres Alters zunächst in eine niedrigere Besoldungsstufe fallen. Der PR mutmaßt, dass bei einem Urteil zu Gunsten der Kläger (= jungen Kollegen) alle Lehrer sofort die höchste Besoldungsstufe ausgezahlt werden muss UND dass dies auch rückwirkend gilt. Anschließend gibt es den Hinweis, dass Ansprüche auf höhere Besoldung nach 3 Jahren verjähren, man diese Verjährung aber unwirksam machen kann, wenn man den der besagten Mail angehängten Brief an den Dienstherren schickt. Gegenstand des Briefes: Man teil mit, dass man gegen die Berechnung seiner Versorgung aus der Dienstaltersstufe X der Besoldungsgruppe Y rückwirkend ab 01.01.2010 Widerspruch einlegt. Ergänzt durch Verweise auf Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte sowie laufende Klagen. Letzter Hinweis ist, dass das Schreiben bis zum 31.12. los muss.


    Ahm?!


    Habt ihr schon davon gehört? Kommt für mich sehr plötzlich und wenn es nicht vom PR käme würde ich es für einen Fake halten. Ist / war diese Regelung bei euch Thema?


    Grüße
    Raket-O-Katz

  • Der Personalrat hat wohl etwas länger gebraucht, die Anträge bzw. Vordrucke dafür hat Verdi z.B. schon eine ganze Weile liegen.
    Aber ja, wenn du bisher nicht auf der höchsten Dienstjahresaltersstufe angekommen bist oder es 2010 noch nicht warst, erst einmal Widerspruch einlegen.

  • Zitat

    Der Personalrat hat wohl etwas länger gebraucht


    Würde ich erst einmal nicht unterstellen. Das ist wohl bei der einen oder anderen Gewerkschaft auch "vergessen" worden - und dementsprechend nicht unbedingt rechtzeitig bei den Schulpersonalräten angekommen...

    • Offizieller Beitrag

    Die GEW (Hessen) informiert seit Mai regelmäßig darüber...


    http://gew-offenbach.de/index.php?id=296&tx_ttnews[tt_news]=2377&cHash=82d389008d3aa8a843650367ab4c7926


    Zitat

    Zeitraum
    Eine der durch die Gerichte zu entscheidenden Frage wird sein, ob solche Anträge/ Widersprüche auf „höhere Besoldung“ der allgemeinen dreijährigen Verjährung unterliegen oder ob der „Grundsatz der haushaltsjahrnahen Geltendmachung“ greift. Dieser Grundsatz wurde durch das Bundesverfassungsgericht in einem anderen Zusammenhang aufgestellt und besagt, dass sich Beamtinnen und Beamte aufgrund des besonderen Dienst- und Treuverhältnisses zum Dienstherrn auf Ansprüche, die sich nicht direkt aus den Besoldungsgesetzen ergeben, nur zeitlich eingeschränkt berufen können, nämlich nur für das jeweiligen laufende Haushaltsjahr. Die Verwaltungsgerichte Halle und Frankfurt/M. gehen dagegen davon aus, dass die Ansprüche drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Das OVG Sachsen-Anhalt dagegen sprach Ansprüchen nur ab dem Jahr zu, in dem der Beamte/ die Beamtin den Antrag stellt.


    Musteranträge
    Die stehen weiterhin unter http://www.gew-hessen.de im Mitgliederbereich unter dem Stichwort „Besoldung und Vergütung“/ Besoldungsdienstalter und Besoldungsstufen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.


  • Würde ich erst einmal nicht unterstellen. Das ist wohl bei der einen oder anderen Gewerkschaft auch "vergessen" worden - und dementsprechend nicht unbedingt rechtzeitig bei den Schulpersonalräten angekommen...



    Unser PR ist eh nicht so schnell und eher mit Kleinigkeiten beschäftigt... :)

  • Der Personalrat wird über so etwas auch genau so wenig informiert, wie alle anderen Kollegen und kann das in der Regel also auch nicht weitergeben, es sei denn, er erfährt es zufällig. Weitergegeben werden könnten solche Informationen höchstens von den Vertrauensleuten der Verbände.

  • Hallo :)


    Etwas knapp, aber ich habe heute mit einem Freund telefoniert und bin nun doch leicht verunsichert. Vielleicht könnt ihr mir helfen?


    Ich bin "erst" seit 08.2011 Beamter auf Probe und dachte die ganze Zeit, dass mich die altersdiskriminierende Versorgung nicht betreffen würde...?!? Jetzt habe ich eben folgendes gelesen:


    "Betroffen sind Sie, wenn Sie



    1. Beamtin / Beamter sind und


    2. vor dem Inkrafttreten der Dienstrechtsreform am 01.01.2011 die Endstufe der Besoldungsgruppe noch nicht erreicht hatten und/oder


    3. seit dem Inkrafttreten der Dienstrechtsreform die letzte Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe noch nicht erreicht haben."


    Demnach trifft ja 1. und 3. doch auf mich zu und ich sollte ganz schnell den Antrag auf Neuberechnung abschicken?


    Danke für euren Durchblick!;)
    rustee

  • Der Personalrat wird über so etwas auch genau so wenig informiert, wie alle anderen Kollegen und kann das in der Regel also auch nicht weitergeben, es sei denn, er erfährt es zufällig. Weitergegeben werden könnten solche Informationen höchstens von den Vertrauensleuten der Verbände.


    Unser PR läuft zum Teil demonstrativ mit GEW-Tasche rum. Der sollte eigentlich informiert sein.

  • Vielen Dank!


    Ich hatte damals diese Info gelesen und dachte: Da 3., betrifft mich nicht... Ich wurde seit Beginn 08.2011 ja immer nur nach Erfahrungsstufen bezahlt.


    "Wer ist NICHT betroffen:
    1. Alle im Arbeitnehmerstatus, weil
    dort ist das Problem durch die TV-L-Überleitung 2006 in
    Baden-Württemberg nach der BAG-Rechtsprechung erledigt!
    2. Alle im Beamtenstatus, die am 01.01.2010 schon in der Endstufe waren.
    3. Alle die ab 01.01.2011 eingestellt wurden und die „Erfahrungsstufen“ bekommen."

  • Ich sag hier auch mal "Danke" - zu uns ist das leider -trotz guter Personalrätin- auch noch nicht vorgedrungen. Habe eben grad mal den Musterantrag ausgefüllt und werde mal schauen, ob bei der Bezügestelle morgen denn jemand arbeitet, der mir zumindest einen Eingangsstempel auf den Brief stempelt...

Werbung