Programm "SteuerSparErklärung Lehrer" - Ein paar (oder ein paar mehr) Fragen...

  • Du bist Beamtin, Dir kann nichts passieren.

    Noch aber nur auf Wiederruf, habe aber alle Formalia schon hinter mir und will jetzt nicht kurz vorher noch eine Welle machen, jetzt habe ich als Angestellte schon so lange so viel ertragen, da werde ich es jetzt auch noch schaffen die paar Wochen bis zur Lebenszeitverbeamtung die Füße still zu halten und mich erst dann zu beschweren, auch wenn du das jetzt nicht hören willst ;) Du hast davon abgesehen ja natürlich Recht :(


    Gruß Jenny

  • da werde ich es jetzt auch noch schaffen die paar Wochen bis zur Lebenszeitverbeamtung die Füße still zu halten und mich erst dann zu beschweren

    Na gut, wenn es um Wochen geht, versteh ich das sogar. Aber dann gilt es!



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • wie ihr das auf einer Arschbacke absitzt, ist mir ein Rätsel, denn ich finde es schon ganz schön kompliziert (was jetzt kommt mein ich), schon allein das dicke Handbuch welches ich hier liegen habe, davon schwirrt mir der Kopf. In dem Jahr hab ich in den Sommerferien als angestellte Kraft auch Arbeitslosengeld kassiert, das muss ich sicher auch irgendwie angeben, bisher steig ich absolut noch nicht durch, vielleicht muss ich mich doch erst auskurieren, aber so oder so habe ich Angst Fehler zu machen, ich hoffe ich finde einen der nochmal rüber schaut, wenn ich irgendwann mal damit fertig bin :(


    Ehrliche Antwort, dann ist es das falsche Programm. WISO z.B. ist selbst erklärend, ich habe noch nie ein Handbuch gelesen und wenn ich Sachen falsch eintrage, dann macht mich das Programm darauf aufmerksam. Vorschläge, was noch fehlen könnte bekomme ich auch usw.


    Achso, nicht vergessen dein Steuerprogramm auch abzusetzen!

  • Na gut, wenn es um Wochen geht

    Amtsarzt war zumindest schon vor Monaten, Lehrprobe Anfang Februar, keine Ahnung wie lange es noch dauert danach, kann sich eigentlich nur noch um Tage/Wochen handeln, hoffe ich.


    Gruß Jenny

  • Sorry,


    dass er jetzt hier etwas drunter und drüber geht, Konzentration jetzt, versprochen. Nochmal meine momentane Frage:


    Kann ich besondere finanzielle Mehrbelastungen wie sehr hohe Tierarztkosten oder Finanzierungen von Auto etc. auch irgendwie und irgendwo geltend machen?


    Gruß Jenny

  • Ob du die Tierarzrechnungen absetzen kannst weiß ich nicht. Kommt ja auch nicht so oft vor. Versuch es einfach! Kann nix passieren!


    Die Autokosten sind in der Kilometerpauschale schon mit drin, also nicht extra absetzbar.


    Ansonsten gilt: gib an, was du meinst, was dich außergewöhnlich belastet. Da kannst du nichts falsch machen. Wenn das Finanzamt Sachen nicht anerkennt, dann ist das eben so. Aber du kannst alles versuchen. Das ist nicht strafbar!


    Das mit den Apothekenkosten hat dir hier schon jemand vorgerechnet. Kommt auf dein Einkommen an.


    Auch bei den Werbungskosten kann man alles angeben, was mit dem Beruf zu tun hat und was man irgendwie belegen kann. Wenn sie es nicht anerkennen dürfen - schade! Weiß man nächstes Mal Bescheid.



    Das Geld vom Arbeitsamt musst du bei "sonstige Einnahmen" eintragen. .

  • Tiere gelten in Deutschland als "Sache" - daher kannst du Kosten, die du für sie übernimmst, nicht wie Kosten für unterhaltsbedürftige Angehörige als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das wäre wohl nur möglich, falls es sich um einen Blindenhund handelt. Vielleicht wäre die Ausbildung zum Schulhund absetzbar, da hier wieder ein beruflich bedingter Anlass vorliegt.


    Das Grundprinzip der Einkommens- und Lohnsteuer ist einfach:
    Alle Ausgaben, die du tätigst, damit du die Einnahmen aus Einkommen oder Lohn bekommst, darfst du gegenrechnen. Da wirst du als Arbeitnehmer wie ein Unternehmer behandelt. Du verkaufst deine Arbeitskraft, hast Einnahmen und Ausgaben. Nur dein "Nettogewinn" ist zu versteuern. Wenn man das mal richtig verinnerlicht hat, fallen einem Sachen auf...


    Zur Bemerkung, dass sich das Absetzen von Kopierpapier nicht rechnen würde - ich mache auch jeden Bleistift, den ich dienstlich verwende bei der Steuer geltend. Dafür rechne ich jedoch keine Fahrtkosten ab. Die Steuererklärung muss auch glaubhaft und plausibel sein - sonst verärgert man seinen Steuerbeamten. Und dann zückt er den Rotstift.
    Du glaubst jedoch nicht, wie viel Mist Kleinvieh machen kann. Meine Steuerrückzahlung für 2012 (allerdings als Doppelverdiener-Ehepaar mit unterhaltspflichtigen Kindern) lag im mittleren vierstelligen Bereich - für 6 Tage Computerarbeit :cash:


    Zu den Tipps für Steuerprogramme: Die Antworten in diesem Thread gelten nicht nur Traci - sondern sind Tipps für alle, die hier lesen. Sonst könnte man die Tipps ja als private Nachricht senden ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Das mit den ständig wechselnden Fahrten zu den Schulen kann das Finanzamt nicht wissen. Da verlassen die sich auf deine Angaben. Also sei nicht zimperlich!


    Es wird ja nur abgefragt, wie viele Kilometer du täglich zur Arbeit gefahren bist - und an wievielen Tagen. Nur daraus errechnet sich die Kilometerpauschale. Wenn du da in einem tolerierbaren Rahmen bleibst und nicht 200 km und 350 Tage angibst, dann passt das schon. Genau genommen zählt nur die Fahrt zu deiner ersten Arbeitsstelle am Morgen, die anderen sind dann "wechselnde Arbeitsstellen".


    Du als Anfänger kannst dich aber auch dumm stellen und die 3 Fahrten addieren. Wenn das falsch ist, werden es dir die freundlichen Beamten schon erklären.



    Überhaupt kann man sich gut im Finanzamt helfen lassen. Die haben eine Sprechstunde für Steuerfragen. Geh zu deinem "Buchstaben" und frag sie Löcher in den Bauch (hab ich anfangs auch immer so gemacht).


    Meine Beamtin hat mir den Bogen dann in knapp 10 Minuten ausgefüllt.


    Wie "alias, der Erleuchtete" richtig sagt: alles was man angibt muss plausibel sein. Steuerbeamte kennen Lehrer gut. Sie wissen genau, was die verdienen und was sie so im Schnitt für ihren Beruf aufwenden müssen.

    • Offizieller Beitrag

    wenn du im letzten Jahr teilweise ALG I erhalten hast und teilweise dein Gehalt, sind das verschiedene Posten.
    Du gibst dien gehalt und die Monate, in denen du es bezogen hast.
    Dann öffnet sich späer eine Lasche für den Rest der Monate. Geht automatisch, wenn das Gehalt für die entsprechenden Monate eingetragen ist.

  • Überhaupt kann man sich gut im Finanzamt helfen lassen. Die haben eine Sprechstunde für Steuerfragen. Geh zu deinem "Buchstaben" und frag sie Löcher in den Bauch (hab ich anfangs auch immer so gemacht).


    Meine Beamtin hat mir den Bogen dann in knapp 10 Minuten ausgefüllt.


    Wie "alias, der Erleuchtete" richtig sagt: alles was man angibt muss plausibel sein. Steuerbeamte kennen Lehrer gut. Sie wissen genau, was die verdienen und was sie so im Schnitt für ihren Beruf aufwenden müssen.

    Das wäre auch eine gute Gelegenheit, einem Menschen (und nicht einem anonymen "Amt") Deine spezielle Situation mit den x Abordnungsschulen zu erläutern.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Zitat

    Genau genommen zählt nur die Fahrt zu deiner ersten Arbeitsstelle am Morgen, die anderen sind dann "wechselnde Arbeitsstellen".


    DAs ist falsch, das gilt nicht mehr, denn bei einem Vertrag kann man nur eine Arbeitsstätte haben. Sprich es zählt ihre Stammschule immer nur mit der Entfernung, alle anderen Schulen, egal ob am morgen zuerst angefahren oder nicht, zählen immer als wechselnde Arbeitsstätten und damit mit den gefahrenen Kilometern). Gabs glaube ich letztes Jahr ein Urteil zu, was z.B. im Referendariat mir Fahrtkosten von mehreren Tausend Euro beschert hat, einfach weil nur das Hauptseminar die Dienststelle ist (dort war ich laut Vertrag eingesetzt) und die Schule (die man ja viel öfter beuscht) und die Fachseminare mit gefahrenen Kilometern anzusetzen sind.

  • Sorry, bin von mir ausgegangen. Ich war morgens immer erst an meiner Stammschule und bin später von dort zu meiner "Zweitschule" gefahren.


    Susannea hat natürlich Recht

  • Zum Arbeitszimmer: ich gebe an, dass ich es für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts benötige, da mir in der Schule kein entsprechender Arbeitsplatz mit der notwenigen Ausstattung (Scanner, Drucker etc.) zur Verfügung steht. Das reicht bei mir als Nachweis. Dann rechne ich aus, wie viele Prozent der Wohnungsgröße das Arbeitszimmer ausmacht und gebe entsprechend diesem Prozentsatz alle Kosten anteilig an: Miete, Nebenkosten, Strom, Hausratversicherung. Da kommt einiges zusammen.
    Auch Eintritte bei allen Schulveranstaltungen (z.B. Schulkonzert) und die Fahrtkosten dorthin. Wie auch die Kosten beim Wandertag, selbst wenn ich mit der Klasse 5 km zu Fuß gewandert bin, werden die 2 x 5 km x 30 Cent anerkannt. 20% der Internet- und Telefonkosten werden pauschal anerkannt. Sogar meinen Fotoapparat konnte ich anteilig absetzen, als ich begründete, wie ich ihn auch in der Schule einsetze. Als Naturwissenschaftler werden mir auch die Besuche von Zoos, naturwissenschaftlichen Ausstellungen etc. incl. Anfahrt anerkannt.


    Meistens reicht die Steuererstattung für den Jahresurlaub.


    Sarek

  • Wow,


    das ist nun aber einiges an Infos zusammengekommen, während ich hinüber im Bett lag, vielen Dank erst einmal allen. Was gelöscht wurde werde ich wohl nie erfahren, aber vielleicht ist es besser so... Habe jetzt meinen Schreibtisch soweit frei geräumt, dass ich sämtliche Ordner und Bücher um mich herum ausbreiten kann, alles andere ist komplett weggeräumt, kann also so richtig losgehen ;)


    Zu den Fahrtkosten: Alias sprach von einer Exeltabelle um die Fahrtkosten nachzuweisen, für das Schulamt muss ich auch genau dies machen (aber nur für die KM die auch übernommen werden), beim Ex-Kollegen klingt es aber so, als würde eine ungefähre Angabe ohne Fahrtenbuch genügen. Die erste Anfahrt am Morgen zu meiner Sammschule bekomme ich prinzipiell nicht bezahlt, an vier Tagen die Woche starte ich an der Stammschule, nur an einem an einer Abordnungschule (die wird anteilig bezahlt). Könnte ich dann nicht einfach nur grob ausrechnen wie viel ich (unbezahlt) gefahren bin? Sprich gehen wir von 180 Schultagen im Jahr aus, davon dann eben noch 1/5 abziehen mal der Kilometerzahl zur Stammschule oder muss ich wirklich jede Fahrt genau belegen, indem ich sie nachprüfbar eintrage?


    Zum Arbeitszimmer: Ich bezahle meinen Eltern (wohne im kompletten recht kleinen Erdgeschoss in meinem Elternhaus) keine Miete, sehr wohl aber Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizkosten). Allerdings nur nachweisbar über eine monatliche Überweisung, es existiert kein Mietvertrag in dem Sinn. Kann ich das dann überhaup geltend machen, oder brauche ich einen schriftlichen Vertrag? Bekommen meine Eltern eventuell sogar Probleme mit dem Finanzamt, weil ich mietfrei wohne, obwohl ich volljährig bin, so dass ich schlafende Hunde wecken würde? In D. ist ja so viel geregelt und verboten, daher würde mich auch das nicht weiter wundern. Wenn dem so sein sollte, wie gehe ich besten vor?


    Telefon: Festnetz läuft auf meinen Freund (namentlich) und ist damit für mich wohl nicht absetzbar, sehe ich das richtig? Sehr wohl aber mein Handy, mit dem ich dank der vielen Absprachen nachweislich eigentlich nahezu 50/50 dienstlich telefoniere. Ich habe aber keinen Fixvertrag, sondern habe monatliche Kosten von 10-20 € (Grundgebühr plus Kosten) ca, immer etwas um den Dreh. Genügt es den Jahresdurchschnitt anzugeben oder muss ich hier sämtliche Rechnungen des ganzen Jahres beilegen?


    Gruß Jenny

  • "Könnte ich dann nicht einfach nur grob ausrechnen wie viel ich (unbezahlt) gefahren bin? Sprich gehen wir von 180 Schultagen im Jahr aus, davon dann eben noch 1/5 abziehen mal der Kilometerzahl zur Stammschule oder muss ich wirklich jede Fahrt genau belegen, indem ich sie nachprüfbar eintrage? "
    NEin, das reicht dem Finanzamt leider nicht, denn die wollen auch wissen, welche Fahrtkosten du erstattet bekommen hast.


    Und zum Beilegen von Belegen, du musst kaum noch was beilegen, wenn sie was haben wollen, dann melden sie sich eh.


    Ich habe also z.B. im letzten Jahr die Spendenbescheinigung beigelegt und die Nachweise für VWL, so wie die Handwerkerrechnungen. Das wars dann schon.


    Haben wollten sie dann nur den Bescheid von der Kita.

  • Zitat alias :

    Zitat

    Tiere gelten in Deutschland als "Sache" - daher kannst du Kosten, die du für sie übernimmst, nicht wie Kosten für unterhaltsbedürftige Angehörige als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das wäre wohl nur möglich, falls es sich um einen Blindenhund handelt.

    Oder als Schutzhund, der das Grundstück bewacht ?


    Bin auch am überlegen, ob ich die Kosten für meine Hunde im nächsten Jahr als Therapiehunde absetze. Ich meine, es ist ja so, dass wir Lehrer sowieso immer hochgradig burnoutgefährdet sind, hat mir neulich wieder meine Ärztin bestätigt, die mich per se für ein paar Wochen krankschreiben wollte, nur weil ich Lehrer bin. Die Therapiehunde sozusagen für die Burnout-Prävention. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • NEin, das reicht dem Finanzamt leider nicht, denn die wollen auch wissen, welche Fahrtkosten du erstattet bekommen hast.

    Das ist mir schon klar, die Erstattungsbelege des Schulamtes samt Fahrtenbuch würde ich selbsverständlich ergänzend beilegen (das habe ich sowieso schon geschrieben). Es geht hier rein um die Anfahrt zur Stammschule, also ob ich die Kosten dafür einfach überschlagen darf? Schreibt ihr wirklich alle jeder ein Fahrtenbuch und gebt das ab? Ich kann mir kaum vorstellen, dass alle Steuerzahler die Fahrtkosten angeben das machen, mein Vater hat so etwas sicher noch niemals angefertigt, er hat auch einen ziemlichen Anfahrtweg und ich meine er bekommt dafür auch was zurück. Das ist doch für die am Amt letztlich auch kaum überprüfbar bzw. Jacke wie Hose, ob ich jetzt z.B. 180 Tage x 20 Kilometer rechne und den Überschlag angebe oder für 180 Tage eine Exel-Tabelle anlege, in der für alle 180 Tage untereinander stur immer die selbe Strecke eingetragen wird und ich damit auf die selbe Summe komme. Sind die wirklich so pingelig,ist das nicht wirklich überzogen so was zu verlangen? Hm... Wie ätzend ist das denn, wenn es wirklich so sein muss, daran sitzt ich allein tagelang. Macht ihr das alle so?


    Gruß Jenny

  • Nein, warum denn Fahrtenbuch. Ich habe einen Stundenplan für ein Halbjahr, da nehme ich dann die vier Tage in deinem Fall mal die Kilometer zur Stammschule (in meiner Tabelle im Programm) und lasse die Ferien von Berlin rausnehmen, sonst bin ich den Rest gefahren. Evtl. noch Krnakheitstage abziehen oder eben, wenn ich weiß, ich habe andere Fahrten gemacht (die schreibe ich mir in den Kalender).


    Also ich gebe einfach den Zeitraum mit 4 Tage die Woche ohne Ferien dann an, nicht jedes Datum einzeln!

  • Aller paar Jahre ist das Finanzamt pingelig. Vor 7 oder 8 Jahren musste ich eine Bestätigung der Schulleitung bringen, dass ich die Fächer auch unterrichte und dafür Fachbücher anschaffe. Für 2012 wollten sie wieder bestätigt habe, wofür ich die Bücher brauche. Da habe ich aber einfach nur an jede Quittung ein Post-it draufgeklebt, für welches Fach ich das Buch brauchte.


    So pingelig war es auch mit der Kilometerabrechnung. Das Finanzamt legt nur die tatsächlichen Schultage zu Grunde. Wenn man 2x pro Tag zur Schule fährt, dann zählt das auch nicht.

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