Schüler beschädigt Lehrerbrille

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgenden Fall:


    Ich (Referendarin) hospitierte in einer Fußballklasse. Dabei schießt mir ein Schüler (natürlich versehentlich) einen Fußball an den Kopf. Nun ist mein Brillenbügel gebrochen.


    Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen?


    Ich danke für alle Antworten :)

  • Ich bin auf die Antwort gespannt. Bei uns hat vor einiger Zeit ein Schüler versehentlich ein Musikinstrument runtergeschmissen. Die Haftpflichtversicherung der Eltern hat die Übernahme des Schadens verweigert. Am Ende hat der Sachaufwandsträger bezahlt...

  • Ja, den Fall habe ich auch gelesen.


    Ich war mir nur nicht sicher ob es einen Unterschied gibt, denn im anderen Fall hat jemand die Gitarre freiwillig mitgebracht.
    In meinen Fall bin ich auf meine Brille ja quasi angewiesen und bringe sie nicht "freiwillig" mit.


    Und dann bleibt die Frage ob es fahrlässig vom Schüler ist, wenn er mir einen Ball an den Kopf schießt. (Ich stand im Übrigen am Spielfeldrand im Gespräch mit einem Lehrer als der Ball angeflogen kam).

  • Landesunfallkasse.
    Fahrlässigkeit des Schülers kann ich in der Beschreibung so erst mal nicht erkennen, dass mal ein Ball über den Spielfeldrand geschossen wird, soll beim Fußball ja durchaus vorkommen.

  • Einem Kollegen wurde die Brille nicht ersetzt, da er "fahrlässig gehandelt habe", indem er keine Sportbrille im Sportunterricht trug.
    Das kann Dir auch passieren.

  • Gibt's jetzt nach der ominösen "Fahrradhelmpflicht" für Lehrer auch eine "Sportbrillenpflicht"? Wäre mir neu.


    Aber der Fall (Schüler beschädigt per Zufallstreffer im Sportunterricht die Brille einer Referendarin) ist wirklich interessant.


    Erst einmal haftet der Verursacher natürlich auch für solche "Zufallstreffer" (z.B. auch für die zufällig vom Balltreffer zerstörte Scheibe). Also hier der Schüler, da er wohl schon schon mind. 6 Jahre alt war. Allerdings, was die Sache kompliziert macht, hat der Schüler ja nicht aus eigenem Antrieb Fußball gespielt, sondern auf Anweisung der Lehrkraft. Insofern dürfte er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften, was immer schwierig nachzuweisen ist. Dazu kommt noch, dass er unter Aufsicht einer Lehrkraft stand.


    Meine Vermutung: Wenn jemand haftet, dann das Bundesland. Das kann natürlich versuchen, Regress bei der aufsichtsführenden Lehrkraft zu nehmen, was ebenfalls schwierig ist (nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lehrkraft). Ich würde auf jeden Fall eine Schadensanzeige machen und versuchen den Dienstherren (= das Bundesland) in Regress zu nehmen,


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Warum kann eigentlich nicht einfach von jemandem das bezahlt werden, das er kaputt macht??
    Ich finde diese juristischen Spitzfindigkeiten echt immer den Hammer.

    Ich glaube, Du hast noch keine juristische Spitzfindigkeit erlebt... das hier ist jedenfalls keine. Ich würde mich als Elternteil weigern, diesen Schaden zu übernehmen. Das ist in diesem Fall glasklar Sache des Dienstherrn.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Recht, Gerechtigkeit und Anstand sind drei völlig unterschiedliche Größen - und sie schließen sich mitunter gegenseitig aus.

    Im deutschen Recht seltener, als der Laie denkt. Das hat insgesamt schon alles seinen Sinn; Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.


    Ich fände es im Übrigen weder gerecht noch anständig, wenn der Schüler (i.e. de facto dessen Eltern) oder gar die betroffene Lehrkraft selbst den Schaden bezahlen müssten. Der Schaden ist im Rahmen einer schulischen Veranstaltung entstanden, die für keinen der Beteiligten freiwillig war - und deshalb steht die Schadensregulierung unter dem bewährten Motto "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch." Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz selbstredend ausgenommen, aber davon kann ja zumindest laut dem geschilderten Sachverhalt keine Rede sein.


    Denk den Fall mal weiter: Die Lehrerin bekommt den Ball nicht nur auf die Brille, sondern so unglücklich ans Hirn, dass sie ein Pflegefall wird und bleibt. Immer noch Sache des Schülers, das zu bezahlen, was er kaputt gemacht hat?



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Warum kann eigentlich nicht einfach von jemandem das bezahlt werden, das er kaputt macht??
    Ich finde diese juristischen Spitzfindigkeiten echt immer den Hammer.



    Wenn du in deinem Unterricht im Eifer des Gefechtes über ein Kabel stolperst und dadurch den OHP oder den Schullaptop beschädigst, zahlst du den also auch gerne selber?

  • Ich bin absoluter Laie, kann also nichts zur Aufklärung der Frage beitragen.
    Ich würde mich aber freuen, wenn mehr meiner Schüler begreifen würden, dass ein bestimmtes Verhalten (ich rede hier nicht von Absicht des Schülers) auch Konsequenzen nach sich zieht, für die man einstehen muss. Stimme Aktenklammer also zu.


    Wie oft habe ich, das ist jetzt oT, schon den Satz gehört: "Kann ich ja nichts dafür, wenn ich nicht wusste, dass ich HA auf habe..."

  • Zitat

    Wie oft habe ich, das ist jetzt oT, schon den Satz gehört: "Kann ich ja
    nichts dafür, wenn ich nicht wusste, dass ich HA auf habe..."

    Oder eben den Satz:"Das zahlt ja eh die Schule" (Wenn etwas kaputt geht).
    Auch beliebt:"Dafür kommen doch die Putzfrauen". (Wenn SuS ausversehen oder gar absichtlich Dreck machen)

  • Wenn ich etwas kaputt mache, bezahle ich doch auch dafür ...

    Aber warum würdest Du denn um Himmels Willen den erwähnten OHP oder Schullaptop selbst bezahlen wollen? Bitte, bitte, erklär es mir... und zwar mit ein wenig mehr Substanz als sie der zitierte Satz liefert.


    Nochmal weitergesponnen: Würdest Du auch das zigtausend Euro teure Laborgerät selbst zahlen, das Dir UNTER BEACHTUNG GRÖSSTMÖGLICHER SORGFALT und IN KORREKTER AUSÜBUNG DEINER DIENSTPFLICHT heruntergefallen ist? Würdest Du die hunderttausende Euro Pflegekosten zahlen wollen, die entstehen, weil Du UNTER BEACHTUNG GRÖSSTMÖGLICHER SORGFALT und IN KORREKTER AUSÜBUNG DEINER DIENSTPFLICHT nicht verhindern konntest, dass ein Schüler sich am Wandertag schwer verletzt hat?


    Ach so: Deine private Haftpflichtversicherung würde in beiden Fällen abwinken - weil Du eben nicht haftpflichtig bist.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Mag juristisch richtig sein. Trotzdem bleibt es aus meiner Sicht pädagogisch wichtig, dass Schüler lernen, Verantwortung zu übernehmen.
    Ich vermute, dass Aktenklammer nicht mehr erzogen werden muss. Die oben erwähnten Schüler aber schon.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich etwas kaputt mache, bezahle ich doch auch dafür ...


    Wenn ich im Dienst etwas ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kaputt mache, dann war nicht ich es, sondern das Land Hessen. Daher zahle ich nicht!

    • Offizieller Beitrag

    Mag juristisch richtig sein. Trotzdem bleibt es aus meiner Sicht pädagogisch wichtig, dass Schüler lernen, Verantwortung zu übernehmen.
    Ich vermute, dass Aktenklammer nicht mehr erzogen werden muss. Die oben erwähnten Schüler aber schon.


    Dieser Schüler hat aber nicht freiwillig oder zum Spaß Fußball gespielt, er musste. Das ist der entscheidende Punkt, ansonsten würde ich als Schüler die Teilnahme am Sportunterricht verweigern.

  • Mag juristisch richtig sein. Trotzdem bleibt es aus meiner Sicht pädagogisch wichtig, dass Schüler lernen, Verantwortung zu übernehmen.
    Ich vermute, dass Aktenklammer nicht mehr erzogen werden muss. Die oben erwähnten Schüler aber schon.


    Schon manchmal erstaunlich, was das hier für Blüten treibt. Wozu soll der Schüler erzogen werden? "Schieße keinem Lehrer die Brille mit dem Fußball von der Nase"? So gut muss man erst mal zielen können!


    Mal abgesehen davon, dass auch Erwachsene vom Staat ununterbrochen erzogen werden (jüngstes Beispiel: Blitzmarathon): Unfälle sind etwas, das passiert. Deshalb heißt es so. Deshalb unterscheidet man zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit. Deshalb gibt es Versicherungen. Weil man eben nicht drinsteckt in dem, was einem so zustößt und was man, in besten Absichten, selbst verbockt hat. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler, und hier gehe ich mal davon aus, dass er nicht mit Absicht gehandelt hat.


    Mit absichtlicher Verschmutzung von Räumen, Prügeleien etc. hat das doch nichts zu tun.

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