Süßigkeiten von der Steuer absetzen?

  • Ich finde es eher beschämend, dass die meisten ohne mit der Wimper zu zucken alles von ihrem eigenen Geld bezahlen und sich keinen Cent über die Steuer wieder holen!

    Zitat von Primarlehrer

    Man kauft ja doch mal Süßigkeiten fürs Kollegium und sei es nur 1x im Jahr zum Geburtstag


    Wenn es beschämend ist, sich das Geld nicht von der Steuer zurückzuholen, wenn man den Kollegen einmal im Jahr eine Süßigkeit kauft, dann lasst es einfach ganz bleiben.
    Es gibt genug Kollegen die reichlich und gerne und freiwillig was hinstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, sowohl Luzifara als auch Susannea haben recht.


    Es ist beschämend, dass Lehrer es für nötig halten, z.B. Sitzhocker für die Klasse selber kaufen zu müssen.
    Es ist aber genauso beschämend, dass Lehrer meinen für "Privatvergnügen" bei der Arbeit (Süßigkeiten) Unterstützung zu erwarten.


    kl. gr. frosch

  • Ich setze zwar Ausgaben (Bücher, Lehrermaterial, Schreibuntentsilien, etc.) von der Steuer ab, käme aber nie auf die Idee Süßigkeiten, die ich für das Kollegium hinstelle oder meinen SuS bei besonderen Anlässen gebe, von der Steuer anzusetzen. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit. Immerhin nehme ich auch gerne mal Süßigkeiten von anderen Kollegen. Im Mittel gleicht sich das mehr oder weniger aus.

  • Wenn es beschämend ist, sich das Geld nicht von der Steuer zurückzuholen, wenn man den Kollegen einmal im Jahr eine Süßigkeit kauft, dann lasst es einfach ganz bleiben.
    Es gibt genug Kollegen die reichlich und gerne und freiwillig was hinstellen.

    Na, so kann man auch Schlüsse ziehen. lol

  • Es geht um Schokolade für die Kolleginnen und Kollegen, das ist Privatvergnügen!

    DAs hängt denke ich sehr von der Position ab, als "normaler" Lehrer ohne Aufgaben vielleicht (also z.B. nur zum Geburtstag), aber als Lehrer mit Funktionsstelle keinsfalls!

    Ich denke, sowohl Luzifara als auch Susannea haben recht.


    Es ist beschämend, dass Lehrer es für nötig halten, z.B. Sitzhocker für die Klasse selber kaufen zu müssen.
    Es ist aber genauso beschämend, dass Lehrer meinen für "Privatvergnügen" bei der Arbeit (Süßigkeiten) Unterstützung zu erwarten.


    kl. gr. frosch

    S.O. und Süßigkeiten für die Schüler, sind keinesfalls Privatvergnügen!

  • Warum sollte das "Ich stelle Süßigkeiten für Kollegen hin" für Lehrer mit einer Funktionsstelle kein Privatvergnügen sein? Wenn ich mich mit Süßigkeiten für die Mithilfe bedanken möchte (z.B. durch die Konferenz), dann stelle ich es hin, da ich es möchte, da es vom Herzen kommt und sehe es durchaus als Privatvergnügen an (ich muss es ja nicht machen)

  • Warum sollte das "Ich stelle Süßigkeiten für Kollegen hin" für Lehrer mit einer Funktionsstelle kein Privatvergnügen sein? Wenn ich mich mit Süßigkeiten für die Mithilfe bedanken möchte (z.B. durch die Konferenz), dann stelle ich es hin, da ich es möchte, da es vom Herzen kommt und sehe es durchaus als Privatvergnügen an (ich muss es ja nicht machen)

    Weil dies eine Art von Bonusleistung z.B. ist, die natürlich genauso wie Geschenke als Dankeschön von der Steuer abzusetzen sind, wenn sie denn schon aus der eigenen Kasse und nicht einer Kasse von der Schule bezahlt werden!

    • Offizieller Beitrag

    Sag mal, gibst du uns jetzt die Argumentation für die Steuer wieder (okay, man muss / kann ja alles ausnutzen, was geht), oder ist es tatsächlich deine persönliche, eigene Meinung, dass jemand, der zufälligerweise eine Funktionsstelle hat, seine KollegInnen belohnt, wenn er gerade mal Geburtstag hat?
    Irgendwie eröffnen sich neue Abrechnungsmöglichkeiten, so oft wie ich Klementinen auf dem Tisch liegen lasse und / oder Kekse für KollegInnen backe (weil ich gerade Zeit und Lust habe. und "so oft" auch nicht).
    Aber dann müsste ich auch in meiner Steuererklärung den Apfel aufführen, den mir mein Kollege (mit Funktionsstelle!!) letztens geschenkt hat oder die Kekse, die unsere Schulleitung mal gebacken hatte? Weil es ist ja ein Geschenk also auch anzugeben?

  • Sag mal, gibst du uns jetzt die Argumentation für die Steuer wieder (okay, man muss / kann ja alles ausnutzen, was geht), oder ist es tatsächlich deine persönliche, eigene Meinung, dass jemand, der zufälligerweise eine Funktionsstelle hat, seine KollegInnen belohnt, wenn er gerade mal Geburtstag hat?
    Irgendwie eröffnen sich neue Abrechnungsmöglichkeiten, so oft wie ich Klementinen auf dem Tisch liegen lasse und / oder Kekse für KollegInnen backe (weil ich gerade Zeit und Lust habe. und "so oft" auch nicht).
    Aber dann müsste ich auch in meiner Steuererklärung den Apfel aufführen, den mir mein Kollege (mit Funktionsstelle!!) letztens geschenkt hat oder die Kekse, die unsere Schulleitung mal gebacken hatte? Weil es ist ja ein Geschenk also auch anzugeben?

    Du hast mal wieder nicht richtig gelesen, ich sage doch, die Süßigkeiten zum Geburtstag nicht unbedingt, aber die als Dankeschön werden natürlich abgesetzt, wobei auch die zum Geburtstag abgesetzt werden sollten, denn dies wird ja in der freien Wirtschaft auch so gemacht!

    • Offizieller Beitrag

    DAs hängt denke ich sehr von der Position ab, als "normaler" Lehrer ohne Aufgaben vielleicht (also z.B. nur zum Geburtstag), aber als Lehrer mit Funktionsstelle keinsfalls!

    Wo steht das in der Dienstordnung (oder dem Äquivalent in deinem Bundesland)?


    S.O. und Süßigkeiten für die Schüler, sind keinesfalls Privatvergnügen!

    Wo steht das in der Dienstordnung (oder dem Äquivalent in deinem Bundesland)?

  • Wo steht das in der Dienstordnung (oder dem Äquivalent in deinem Bundesland)?

    Wo steht das in der Dienstordnung (oder dem Äquivalent in deinem Bundesland)?

    An der selben Stelle, wo steht, dass ich Arbeitsblätter verwenden soll, von denen ich natürlich das Papier von der Steuer absetzen kann, genauso wie die Druckerfarbe. OderCD-Player nutzen soll, die ich natürlich auch von der Steuer absetzen kann usw.


    Ich denke du merkst, du machst ich mit deiner Frage ziemlich lächerlich!

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke du merkst, du machst ich mit deiner Frage ziemlich lächerlich!

    Ich habe das Gefühl, dass im Augenblick wirklich nicht ich derjenige bin, der sich lächerlich macht. Aber ich kann mich natürlich irren ;)

  • Kleiner Unterschied: Papier = notwendiges Arbeitsmaterial
    Süßigkeiten = freundliches Privatvergnügen

    Tja, das ist eben Auslegungssache, ich halte beides für genauso notwendig oder überflüssig und solange ich mir da mit dem Finanzamt einig bin, ist doch alles gut. Und das bin ich. Zeigt aber, dass eben die Frage nach dem wo es steht total lächerlich ist, den jeder brauht eben andere Sachen für seinen Unterricht und das sollte auch jedem zugestanden werden, das Finanzamt zumindest tut das, traurig, dass nur die eigenen Kollegen der Meinung sind, ihr Weg scheint der einzige richtige zu sein!

  • Sorry, Susannea, aber ich glaube, du machst dich mit der Antwort etwas lächerlich. (Siehe der Beitrag von Meike.)
    kl. gr. frosch

    Nein, sicherlich nicht, denn es zeigt sich wieder, der größte Feind der Lehrer sind die eigenen Kollegen. Es steht nirgends etwas dazu und trotzdem ist es für mich unddiverse Kollegen notwendig, genauso wie Papier notwendig sein kann oder nicht, ich brauche keine Arbeitsbögen, wenn es kein Papier gibt usw.


    Aber gut, dann schenkt dem Staat eben weiter alles, ich hole mir meinen Teil dafür weiterhin wieder und das weil es zulässig ist und weil das Finanzamt das genauso sieht wie ich!


    und daran ist keinesfalls etwas lächerlich, im Gegensatz zu der Frag, wo denn das steht, dass ich das brauche.


    Ich brauche s um meinem Arbeitsvertag zu erfüllen, also geht es abzusetzen, das reicht ;)

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