Alkohol auf der Klassenfahrt

  • Moin,
    sagt mal, wie handhabt Ihr das mit Alkohol auf Klassenfahrten?


    Ich werde wohl im nächsten Jahr an einer mehrtägigen Klassenfahrt teilnehmen dürfen/müssen. Meine Schüler werden dann bis auf eine Ausnahme volljährig sein. Es ist absehbar, daß der eine Schüler, der dann noch nicht volljährig ist, dann nicht mehr Schüler bei mir sein wird. Dann wären alle volljährig.


    Laut Schulgesetz NRW muß ich den Alkoholkonsum auf Klassenfahrten komplett unterbinden, sogar wenn die Schüler volljährig sind und es "nur" um Bier und Sekt geht. In den Handreichungen steht aber auch, daß es Ausnahmegenehmigungen durch die Schulkonferenz geben kann. In diesem Zusammenhang wird als Beispiel eine Weinprobe bei der Besichtigung eines Weinbaubetriebs genannt. Bei einer Brauereibesichtigung dürfte der Bierkonsum dann wohl auch genehmigungsfähig sein?


    Aber mal ganz ab von der Gesetzeslage: Das bringt doch alles nichts. Wenn ich da jetzt ganz harte Kante fahre, hauen sich die Schüler heimlich doch erst recht die Birne zu. Was verboten ist, wird erst recht gemacht. Da wäre es mir vom pädagogischen Standpunkt her lieber, wenn ich die Alkoholkonsum mitbekomme und entsprechend eingreifen kann, wenn es abdriftet. Das bedeutet natürlich im Umkehrschluß, daß ich es vorab nicht verbieten kann. Aber wie sollen sie den Umgang mit Alkohol denn sonst lernen?

  • mit dem Brauereibesuch hast du Recht - und auch mit "Ausnahmegenehmigungen". zB Gibt es für unsere "Schnee-Abschlussfahrt" (10er) so einen Schrieb, den die Eltern unterschreiben können, in dem sie dann ihrem Sohn / ihrer Tochter gestatten, zB Bier zu trinken. Allerdings wird im gleichen Schrieb auch darauf hingewiesen, es sollte - wenn überhaupt - maßvoller Alkoholkonsum sein (also bspw. das klassische Bier zum Essen), und eben keine Schnapsleichen (welche Konsequenzen das hätte wird auch klargestellt).
    Und trotzdem wirst du das - gerade bei Volljährigen - nicht vermeiden können. Mal ehrlich - waren wir anders?
    Mein Kommentar dazu wäre - solange es im Rahmen bleibt und niemand seine oder anderer Gesundheit gefährdet... und n ordentlicher Kater ist vllt sogar "heilsam". Wenn du dich als Blockwart aufspielst ist lediglich die Stimmung noch mies, am Konsumverhalten ändert das nichts, bzw wenn zum schlimmeren (a la "kipp runter, ehe der dich erwischt").

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • @Miss Jones:


    Klar werde ich es nicht vermeiden können. Ich suche nur gerade einen Weg rechtlich für mich das so halbwegs glatt zu bekommen. :angst:
    Rein pädagogisch bin ich da bei dir: "solange es im Rahmen bleibt". Das ein Verbot eher dazu führt, daß es noch schlimmer wird, ist mir auch klar.



    Wir waren ja auch nicht anders. Das erste Mal habe ich damals direkt am Tag der Konfirmation von meinen Eltern einen Einlauf bekommen. Morgens erzählen sie einem "jetzt gehörst zu den Großen" und nachmittags war das Sektglas dann ein Problem. :autsch:
    Bei unserer Oberstufen-Abschlußfahrt nach Schweden sind wir sogar noch drei Schritte weitergegangen und haben den Alkohol in Würstchendosen umgefüllt. Ein Mitschüler hatte eine Maschine, um Dosen wieder mit neuem Deckel zuzubördeln. Wenn der Zoll damals den Bus gefilzt hätte.... :pfeifen:
    Als die Kinder der Gasteltern (wir waren dort in Familien untergebracht) mitbekommen haben, daß einer von uns schon 20 Jahre alt war, haben sie den jeden Tag mit einer Bestellliste in den Alkohol-Laden geschickt. Dort gilt für sowas ja "ab 20".
    Beim Mittagessen in der Kantine der dortigen Berufsschule hat einer einen Flachmann mit Stroh-Rum rausgeholt.


    Was ich aber sagen muß: Unsere Lehrer haben bei der Tour abends selber demonstrativ zum Bier gegriffen, der Alkoholkonsum war insg. echt nicht ohne, aber wir hatten nicht eine Schnappsleiche überm Zaun hängen auf der ganzen Tour! :)

  • Offiziell verbieten musst du es eh. Wer hackedicht durch die Gänge torkelt, den würde ich heimschicken. Und vorher dazu belehren.
    Aber was du nicht weißt... natürlich sauft man abends auf den Zimmern. Aber welcher Lehrer geht schon nach 22 Uhr Kontrollrunden. Erlauben, im Sinne von "0,5 Bier okay, Wodka nee" ist gesetzlich nicht drin.

  • Ich würde in etwa so vorgehen:
    1. Belehrung über den Umgang mit Alkohol --> diesen nicht trinken
    2. die Schüler diese Belehrung unterschreiben lassen (auch Minderjährige)


    Auch wenn die Gültigkeit der Unterschrift evtl. juristisch angefochten werden kann, dokumentierst du damit die Anwesenheit der Schüler bei der Belehrung.


    Das müsste m.E. reichen um dich abzusichern.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Na wenn es gesetzlich geregelt ist, musst Du es verbieten und Punkt.


    Wir dürfen im Baselland als Schule selbst entscheiden wie wir damit umgehen und geben vor der Abschlussfahrt ein offizielles Briefchen raus, in dem sinngemäss drin steht, dass Alkohol in Massen (sorry, schweizer Schriftdeutsch kennt kein "scharfes s", es existiert auch gar nicht auf meiner Laptop-Tastatur ;) ) nach dem Abendessen erlaubt ist und die SuS zum Frühstück pünktlich und in einem akzeptablen Zustand erscheinen müssen. Wer's übertreibt wird konsequent und auf eigene Kosten (Volljährigkeit vorausgesetzt und zum fraglichen Zeitpunkt auch zu über 90 % gegeben) nach Hause geschickt. De facto haben wir nur sehr selten Probleme damit. Ich kenne die Geschichten von ganz schrecklichen Abschlussfahrten nur aus Erzählungen der älteren Kollegen und es ist eigentlich immer die gleiche Geschichte von ein und derselben Klasse ... Also nein, wir haben eigentlich kein Problem damit. :)


    In Basel-Stadt ist die Regelung wie bei euch - Alkohol ist bei Schulveranstaltungen grundsätzlich verboten. Wenn wir z. B. ins Feldschlösschen zur Brauereibesichtigung gehen, werden wir immer gefragt aus welchem Kanton wir kommen, den Klassen aus Basel-Stadt dürfen die nämlich grundsätzlich kein Bier ausschenken. Wir bekommen pro Nase ein kleines Bier und ich hatte auch schon das Erlebnis, dass ein Schüler drei Biere gehortet hat und naja ... den habe ich dann mal besser nach Hause geschickt. Hätte den an der Schule nun einer gesehen, hätte ich (zu Recht!) wohl eins gewischt bekommen. Aber das ist eben die "Gefahr", wenn man die Dinge an der Stelle eher liberal nimmt ;)


    Kurzum: es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als eine stillheimliche Vereinbarung mit Deiner Klasse zu treffen, dass sie es nicht übertreiben sollen und Du hältst Dich selbst schön brav zurück. Wenn Du einen sturzbetrunken erwischt, dann schickst Du ihn nach Hause, das ist selbstverständlich.

  • Ich kann nur davor warnen, eine "stillheimliche Vereinbarung" mit der Klasse zu schließen oder "pädagogische Ausnahmen" zu machen, wenn der Erlass den Alkoholkonsum verbietet. Mit solchen Erlassen sichern sich die Kultusministerien ab, so dass, wenn etwas ernstzunehmendes passiert (man denke nur an die Fälle mit gepanschtem Alkohol im Ausland), die Sündenböcke feststehen, nämlich die begleitenden Lehrkräfte. Und im Zweifel werden die Eltern der betroffenen Schüler sehr schnell mit den Anwälten bei euch auftauchen, trotz "stillheimlicher Vereinbarungen" oder "pädagogischer Ausnahmen". Und dann heißt es: Strafantrag, Zivilklage und evt. natürlich disziplinarische Maßnahmen durch den Dienstherrn.


    Der einzig richtige Weg:
    Schüler über das Alkoholverbot belehren: Schriftlich vor der Fahrt mit Unterschrift der Kenntnisnahme (Schüler und Erziehungsberechtigte) und dann zu Beginn und ggf. auch während der Fahrt mündlich.
    Dazu natürlich: Sitchproben- und anlassbezogene Kontrolle der Einhaltung. "Auffällige" Schüler notfalls die Heimreise antreten lassen.


    Gruß !

  • Ich würde das alles den Schülern kommunizieren, in etwa so: Einerseits ist Alkohol auf Schulveranstaltungen verboten; andererseits seid ihr volljährig. Ich kann euch ohnedies kaum wirksam kontrollieren - allenfalls kann ich post festum Maßnahmen ergreifen (also wenn einer sturzbetrunken ist, heimschicken). Wenn etwas passiert, bin ich als Aufsichtsführender in jedem Falle dran. Also bitte beherzigt das und verzichtet von Haus aus auf Alkohol. Normalerweise funktioniert das meiner Erfahrung nach ganz gut - die Schüler wollen in der Regel ja doch niemandem Schwierigkeiten bereiten. Auf Maßnahmen wie Zimmervisite, o.ä., würde ich verzichten (zumindest bei dieser Altersgruppe) - Vertrauen signalisiert ja auch, daß man den anderen wertschätzt. Ich persönlich habe auf Klassenfahrten (und ich habe schon recht viele gemacht) glücklicherweise noch nie ein Problem mit betrunkenen Schülern gehabt und hoffe auch, daß es so bleibt.

  • Und im Zweifel werden die Eltern der betroffenen Schüler sehr schnell mit den Anwälten bei euch auftauchen, trotz "stillheimlicher Vereinbarungen" oder "pädagogischer Ausnahmen". Und dann heißt es: Strafantrag, Zivilklage und evt. natürlich disziplinarische Maßnahmen durch den Dienstherrn.

    Moin,


    die brauchen gar nicht "mit den Anwälten" zu kommen, die sind es z.T. selber und ich hatte im letzten Jahr schon genug Theater, weil ich angeblich die Fehlstunden auf dem Zeugnis falsch abgerechnet hätte. Entsprechend verfaßte anwaltliche Schreiben bauen dann ja gleich eine Drohkulisse auf.

  • Ich würde ganz klar die rechtskonforme Ansage machen, dass es eine Schulfahrt ist und der Alkoholkonsum daher verboten ist.


    Vor Beginn der Fahrt werden die Taschen gefilzt. Vor allem um Probleme beim Zoll bzw. am Flughafen zu vermeiden. Wer sich weigert, seinen Koffer aufzumachen bleibt direkt da...


    Vor Ort „übersieht“ man es, solange die Kids nicht über die Stränge schlagen. Wenn‘s aus dem Ruder läuft, wird aller Alkohol eingezogen und mit Heimfahrt gedroht, sollte weiterer Konsum beobachtet werden.


    Dies gilt wie gesagt für Fahrten mit volljährigen Schülern. Sind die Schüler minderjährig, mache ich nur Fahrten bei denen ich rein von den Gegebenheiten her ein absolutes Alkoholverbot besser durchsetzen kann.

  • Vor Beginn der Fahrt werden die Taschen gefilzt. Vor allem um Probleme beim Zoll bzw. am Flughafen zu vermeiden. Wer sich weigert, seinen Koffer aufzumachen bleibt direkt da...

    Das ist ganz klar rechtswidrig! Damit überschreitet man seine Kompetenzen bei weitem. Einen so weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre dürfen lediglich die Sicherheitsbehörden durchführen und auch diese nicht verdachtsunabhängig. Kinder, die auf ihre Grundrechte bestehen und sich dieser Anweisung verweigern, dazulassen, dürfte zu netten Regressansprüchen gegen die Lehrkraft führen.


    Ansonsten bin ich bei dir: Auf das gesetzlich vorgegebene Alkoholverbot auf Schulfahrten bestehen und dieses auch im Rahmen der eigenen Möglichkeiten (sicher keine Zimmerkontrollen nachts um drei) durchsetzen. Auch ich warne ausdrücklich vor verdeckten Absprachen mit der Klasse und ich war bereits auf einer Fahrt dabei, auf der eine solche stillschweigende Vereinbarung dazu führte, dass ein Schüler nachts mit eigenem Erbrochenem im Mund im Schlaf fast erstickt wäre. Die Klassenlehrkraft war danach nicht mehr Lehrkraft an dieser Schule.

  • Das ist ganz klar rechtswidrig! Damit überschreitet man seine Kompetenzen bei weitem. Einen so weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre dürfen lediglich die Sicherheitsbehörden durchführen und auch diese nicht verdachtsunabhängig. Kinder, die auf ihre Grundrechte bestehen und sich dieser Anweisung verweigern, dazulassen, dürfte zu netten Regressansprüchen gegen die Lehrkraft führen.
    Ansonsten bin ich bei dir: Auf das gesetzlich vorgegebene Alkoholverbot auf Schulfahrten bestehen und dieses auch im Rahmen der eigenen Möglichkeiten (sicher keine Zimmerkontrollen nachts um drei) durchsetzen. Auch ich warne ausdrücklich vor verdeckten Absprachen mit der Klasse und ich war bereits auf einer Fahrt dabei, auf der eine solche stillschweigende Vereinbarung dazu führte, dass ein Schüler nachts mit eigenem Erbrochenem im Mund im Schlaf fast erstickt wäre. Die Klassenlehrkraft war danach nicht mehr Lehrkraft an dieser Schule.

    Theorie:


    Wenn ich den Verdacht habe, dass Schüler unerlaubt Alkohol bei sich führen, darf ich sehr wohl in die Taschen schauen. Die Schüler sind in diesem Fall wohlgemerkt unter 18 und dürfen harten Alkohol weder kaufen noch konsumieren! Wenn sich ein Schüler weigert, mich in den Koffer schauen zu lassen, erhärtet sich für mich nur der Verdacht! Und entweder gibt der Schüler den Alkohol dann freiwillig raus, oder er bleibt halt da. Wegen grobem Fehlverhalten (und das ist ein grobes Fehlverhalten!) darf ich einen Schüler immer von einer Klassenfahrt ausschließen. Und da steht auch die Schulleitung hinter mir! (Ich habe bereits Schüler von einer Klassenfahrt nach Hause geschickt, weil sie (unter 18) Wodka gekauft hatten und in der JuHe konsumiert haben.)



    Praxis:


    In der Praxis kam es noch nicht einmal vor, dass ein Schüler sich verweigert hat! Der Vorfall mit den nach Hause geschickten Schülern hat sich rumgesprochen und seither habe ich da keine Probleme mehr!

  • ...
    Dazu natürlich: Sitchproben- und anlassbezogene Kontrolle der Einhaltung. "Auffällige" Schüler notfalls die Heimreise antreten lassen.

    Das würde bedeuten, dass Klassenfahrten mit volljährigen Berufsschülern bundesweit am zweiten Tag abgebrochen werden?

  • Nein, nicht einmal in der Theorie. Taschenkontrollen dürfen ausschließlich durch Polizei oder ähnliche dazu ermächtigte Sicherheitskräfte durchgeführt werden. Die Verweigerung, die eigene Privatsphäre verletzen zu lassen, erhärtet keineswegs den Verdacht, Alkohol mitzuführen. Ich würde meine Lehrkräfte auch nicht in meiner Unterwäsche, zwischen eigenen Briefen usw. herum wühlen lassen. Und das stellt ganz sicher kein grobes Fehlverhalten vor. Informiere dich bitte zunächst über die geltende Rechtslage. Vergleichbar ist das u.a. mit der nach wie vor häufig anzutreffenden, aber unzulässigen, Klausel der erlaubten Taschendurchsuchungen an Supermarktkassen. Sogar bei konkretem Tatverdacht des Diebstahls darf das ausschließlich die hinzugezogene Polizei!


    Beobachtet man dagegen Alkoholkonsum oder den Kauf von Alkohol, dürfen dann natürlich geeignete Erziehungsmittel oder gar Ordnungsmaßnahmen greifen.

  • Nein, nicht einmal in der Theorie. Taschenkontrollen dürfen ausschließlich durch Polizei oder ähnliche dazu ermächtigte Sicherheitskräfte durchgeführt werden. Die Verweigerung, die eigene Privatsphäre verletzen zu lassen, erhärtet keineswegs den Verdacht, Alkohol mitzuführen. Ich würde meine Lehrkräfte auch nicht in meiner Unterwäsche, zwischen eigenen Briefen usw. herum wühlen lassen. Und das stellt ganz sicher kein grobes Fehlverhalten vor. Informiere dich bitte zunächst über die geltende Rechtslage. Vergleichbar ist das u.a. mit der nach wie vor häufig anzutreffenden, aber unzulässigen, Klausel der erlaubten Taschendurchsuchungen an Supermarktkassen. Sogar bei konkretem Tatverdacht des Diebstahls darf das ausschließlich die hinzugezogene Polizei!

    Gut, dann werde ich in Zukunft die Polizei dazu rufen... :engel:

  • Ich bin mir sehr sicher, dass du das nicht tun wirst, sondern weiter wie bisher handhaben wirst. Solange die Schüler das hinnehmen, wird das wohl tragen. Kommt aber mal jemand wirklich auf die Idee, Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen, wird die Polizei sich das aus einer anderen Richtung anschauen. Das entscheidest du.

  • Taschenkontrollen ohne Erlaubnis der Schüler (bei Minderjährigen würden auch die Erziehungsberechtigten ausreichen) sind für Lehrer schlicht und ergreifend illegal. Selbst der Kaufhausdetektiv der dich beim Ladendiebstahl beobachtet hat, wird den Teufel tun deine Tasche ohne Erlaubnis (auf Tonband oder schriftlich bestätigt) aufzumachen und lieber die Polizei rufen...


    @ontopic: Ansage: Alkohol ist gesetzlich auf Schulfahrten streng verboten, wenn mit bei jemandem deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum auffallen fährt derjenige heim. Die meisten Schüler kapieren, dass der zweite Satz eine Einschränkung des ersten Satzes darstellt. Wer so blöd ist, dann betrunken gröhlend über die Gänge zu laufen, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich bin mir sehr sicher, dass du das nicht tun wirst, sondern weiter wie bisher handhaben wirst. Solange die Schüler das hinnehmen, wird das wohl tragen. Kommt aber mal jemand wirklich auf die Idee, Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen, wird die Polizei sich das aus einer anderen Richtung anschauen. Das entscheidest du.

    Wie kommst du darauf? Kennen wir uns?!


    Natürlich werde ich das tun, sollte sich jemals ein Schüler weigern, seine Tasche kontrollieren zu lassen... Kommt aber in der Praxis wie gesagt eh nicht vor. Bisher haben alle freiwillig (eigenhändig) ihre Taschen geöffnet und mich reinschauen lassen... Wer nichts zu verbergen hat, muss ja auch nichts befürchten.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht sollten wir das Ganze mal pragmatischer sehen:


    1) Ein absolutes Alkoholverbot ist bei Oberstufenfahrten nicht durchsetzbar. Wer das trotzdem probiert, wird eine Woche richtig Stress haben.
    2) Natürlich werden die Schüler trinken - das ist bei denen quasi ungeschriebenes Gesetz.
    3) Ich sorge als Lehrkraft dafür, dass es nicht zu Exzessen kommt und ich greife im Gefahrenfall sofort ein.
    4) Ich kontrolliere keine Taschen, weil ich nicht über dem Gesetz stehe. Der pauschale Verdacht, dass Schüler auf solchen Fahrten Alkohol dabei haben könnten, reicht für eine Taschenkontrolle nicht aus.


    Die Erfahrungen mit meiner Studienfahrt im September und mehreren 10er Fahrten zu G9 Zeiten haben dies bestätigt und ich bin damit im wahrsten Sinn des Wortes gut gefahren.


    Die Hardliner und diejenigen mit "individueller Rechtsauffassung" sollten sich einmal überlegen, inwieweit ihnen ihr Verhalten nicht früher oder später um die Ohren fliegt.
    Ich persönlich habe keine Lust, Blockwart in einem Spiel zu spielen, dessen Regeln ich nur bedingt um- und durchsetzen kann. Und Taschenkontrolle ist rechtswidrig. Punkt.
    Die einzige Ausnahme wäre "Gefahr im Verzug". Und das ist kein diffuser Verdacht, der sich in Zukunft erhärten könnte sondern akute Gefahr im unmittelbaren Verzug.

    • Offizieller Beitrag


    Natürlich werde ich das tun, sollte sich jemals ein Schüler weigern, seine Tasche kontrollieren zu lassen... Kommt aber in der Praxis wie gesagt eh nicht vor. Bisher haben alle freiwillig (eigenhändig) ihre Taschen geöffnet und mich reinschauen lassen... Wer nichts zu verbergen hat, muss ja auch nichts befürchten.


    Mrs Pace, wieso stellst Du Dich mit dieser Maßnahme über geltendes Recht? Dafür gibt es keine Legitimation.

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