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  • Guten Morgen,
    ich bin mir nicht sicher, ob dies unter Inklusion oder Allgemein gehört. Da der Schüler eine nachgewiesene Schwerbehinderung mit Bescheinigung hat, nehme ich das Thema Inklusion.


    Der Fall ist folgender:
    Ein 22 jähriger Schüler mit Höchstverweildauer an der Schule steht Ende April vor der Prüfungszulassung, die er zu >80% bestehen wird. Der Schüler hat aufgrund seiner Behinderung (schwere Diabetes) extrem viele Fehlzeiten, häufig nur stundenweise (d.h. er erscheint erst zum Ende des Schultags).


    Da eine Attestpflicht sehr problematisch ist - wenn er aufgrund der Krankheit nicht zur Schule kommen kann, ist er auch nicht in der Lage zum sehr viel weiter entfernten Arzt zu gehen - haben wir die Vereinbarung getroffen, dass er durch Blutwerte seinen Zustand für jeden Fehltag (auch stundenweise) durch ein Foto des Messergebnisses nachweist.


    Da er auch damit wochenlang im Verzug geblieben ist, habe ich jetzt die gebündelten Nachweise bekommen. Diese hat er mir als Worddokument zugeschickt. Die Blutwerte waren vom Messgerät abfotografiert und auf die reinen Ergebnisse zugeschnitten. Der Schüler hatte aber nicht bedacht, dass ich die abfotografieren Bilder wieder in den Orignalzustand bringen kann.


    Im Originalzustand der Bilde sehe ich auf dem Messgerät sogar säuberlich neben den Blutwerten auch die Uhrzeit und das Datum der Messung und stelle fest, dass der Schüler die Messergebnisse zu anderen Terminen zugeordnet hat. Er hat mich also belogen. Z.B. deklariert er die Blutwerte von 24.3 um 3.00 Uhr als Blutwerte für den Schultag 2.4.


    Fakt ist aber trotzdem, dass der Schüler wirklich regelmäßig schlechte Werte hat. Zusätzlich scheint seine Situation auch stark ausgenutzt und seine Nachweisplicht nicht wirklich ernst genommen zu haben (Schlampigkeit).


    Jetzt habe ich eigentlich nur wenige Möglichkeiten:
    1. Ich vergesse das alles, der Junge wird zugelassen, besteht mit großer Wahrscheinlichkeit die Prüfung und ist bald weg.
    2. Ich informiere die Eltern, wozu ich trotz Volljährigkeit die Erlaubnis habe und dränge auf Richtigstellung der Krankmeldungen. Es ist sehr zweifelhaft, ob die Daten alle noch gespeichert sind.
    3. Ich entschuldige die Fehlzeiten nicht und es gibt eine Konferenz und der Junge fliegt unmittelbar vor der Prüfung von der Schule.
    4. Ich melde den Fall der Schulleitung und die sollen dann entscheiden. Ich wäre dann da raus.


    Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob ich nicht dienstlich verpflichtet bin, erst den 2. und dann den 4. Weg zu gehen.
    Ein schönes Dilemma ist das :autsch: .

  • Eindeutig Nummer 4!
    Der Schüler hat sicher ein schweres Päckchen zu tragen, aber er darf bei aller Rücksicht nicht lernen, sich darauf auszuruhen.
    Eine Konferenz könnte auch beschließen, ihn trotzdem zur Prüfung zuzulassen, darüber würde ich vorher mit dem Schulleiter sprechen.

  • Wow, schwieriges Problem.


    Ist die Einforderung von gesundheitsbezogenen Messwerten nicht datenschutzrechtlich höchstproblematisch? Wusste Deine SL von dieser kreativen Entschuldigungspraxis?

  • Das war ein Vorschlag vom Schüler, um einen Ausweg aus der Attestpflicht zu finden. Natürlich sind die Daten problematisch und werden auch nicht weiter gegeben.

  • Also ich würde mehrgleisig fahren:


    • Alternative 3 ziehen. Die zu spät oder verfälscht eingereichten Werte werden nicht akzeptiert. Zu spät ist alles, was nicht spätestens nach 3 Tagen eingereicht wurde. Ok, ich mache daraus immer eine Frist von einer Woche, aber ältere Krankmeldungen akzeptiere ich nicht mehr, egal ob da ein Arzt unterschrieben hat oder nicht.
    • Kommt der Schüler jetzt auf mehr als 20 Fehlstunden in den letzten 30 Tagen, kann er gemäß §53, Absatz 4 Schulgesetz NRW mit sofortiger Wirkung und ohne Androhung der Schule verwiesen werden.
    • Mit der entsprechenden Aufsummierung der Fehlstunden und einer Kopie des Schulgesetzes geht es jetzt zum Schulleiter. Thematik ist dann aber: Schmeißen wir ihn gleich jetzt raus, so daß sich die Thematik der Zulassung zur Abschlußprüfung eine Woche nach den Osterferien gar nicht mehr stellt. Oder lassen wir ihn weitermachen. Das muß dann aber die Schulleitung entscheiden.
    • Alle unentschuldigten Fehlstunden sind mit der Note 6 zu werten. Schafft der Schüler jetzt noch die Zulassung zur Abschlußprüfung von den Noten her?

    Und ja, wenn der Schüler dann nicht zur Abschlußprüfung zugelassen wird, dann ist das eben so. Wir sind nicht mehr im Kindergarten und irgendwann müssen die Schüler lernen, daß ihr Handeln Konsequenzen hat, auch wenn es dafür im Alter von 22 Jahren schon mehr als spät ist.

  • Hatte der Schüler denn offiziell Attestpflicht oder hattest du sie ihm nur angedroht?
    Wenn er keine hatte, reicht doch eigentlich eine persönliche Entschuldigung für die Fehltage (oder ist das bei euch anders?) und diese persönlichen Entschuldigungen hat er dir ja nachgereicht (auch wenn du nachweisen kannst, dass die Blutwerte nicht von den passenden Tagen sind, weiß ich nicht ob das Datenschutzrechtlich so überhaupt erfasst werden darf).




    Ich an deiner Stelle würde mit der Schulleitung sprechen und mit ihr gemeinsam ein Vorgehen entwickeln, dass auch rechtlich tragbar ist. Nicht, dass der Schüler dann klagt, weil er nie Attestpflicht hatte.
    Weiß deine Schulleitung von der Regelung, die du mit ihm getroffen hast?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Beides ja. Attestpflicht war da und die Schulleitung war mit dem Deal einverstanden, da der Schüler auch eine nachgewiesene Schwerbehinderung hat. Er lügt also nicht, sondern ist wirklich krank.
    Ich bedanke mich für die Hilfe von euch und werde über die weitere Vorgehensweise nachdenken.
    Nochmals vielen Dank.


    Kann ich diesen Thread, bzw. mein Eingangspost auch entfernen?

  • Nicht, dass der Schüler dann klagt, weil er nie Attestpflicht hatte.

    Für §53, Absatz 4 Schulgesetz NRW ist die Attestpflicht unerheblich. Da steht aus drücklich im Gesetz, daß die Ausschulung ohne vorherige Androhung erfolgen kann.


    "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehrschulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerinoder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."

  • ...ernsthaft? lasst ihn zu, redet vorher mit dem schulleiter, findet eine andere sanktion, wenn es denn unbedingt sein muss in euren augen. gebt ihm halt einen verweis oder sowas, dann ist das abgestraft, und fertig. das kann doch nicht so schwer sein. behandle andere so, wie du selbst behandelt werden willst.


    gerade, wenn du krank oder sonstwie benachteiligt bist.

  • Kann ich diesen Thread, bzw. mein Eingangspost auch entfernen?

    Warum? Finde ich bedenklich. Wir sind zwar ein offen einsehbares Forum, aber wenn jeder jetzt immer den Thread löschen könnte, dann würde es das Forum ad absurdum führen.


    Sinnvoll wäre ein öffentlich nicht einsehbares Unterforum für solche Fragestellungen.
    Da hat man dann das Problem aber nachzuprüfen, ob jemand Lehrer ist.

  • okay, da wir jetzt scheinbar mit anekdoten "argumentieren": ich hab einen fünftklässler mit hochgradiger diabetes, der kommt, und dann sitzt er, nicht konzentrationsfähig aufgrund der aktuellen werte, im klassenzimmer. jetzt kommt er an solchen tagen später (selbstständig! eltern sind bereits arbeiten zu dem zeitpunkt) und arbeitet die fehlenden inhalte alleine nach. er fehlt halt, attestpflicht haben wir nicht ausgesprochen, das klassenteam weiß ja, wieso er fehlt. elf jahre alt! ich habe nur allergrößten respekt. 2er-schnitt.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Wünschen nach Schließung von Themen, ist es sinnvoll, das Thema zu melden.


    @lehrer70
    Wie sollen wir denn jetzt verfahren?
    - Thema schließen, dann kann niemand mehr schreiben, aber jeder kann alles lesen.
    - Ersten Beitrag löschen? Dann ist die Diskussion lesbar, aber sinnfrei?
    - Ersten Beitrag anonymisieren? Dann lass mir bis heute Abend 21 Uhr eine gekürzte Variante zukommen. (Ab morgen müsste sich ein anderer Mod kümmern, ich darf in den Urlaub... ins Lehrererholungsheim...auf Klassenfahrt.)

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Die Blutwerte waren vom Messgerät abfotografiert und auf die reinen Ergebnisse zugeschnitten. Der Schüler hatte aber nicht bedacht, dass ich die abfotografieren Bilder wieder in den Orignalzustand bringen kann.

    Verstehe ich das richtig? Du bekommst einen Bildausschnitt zugeschickt und kannst das Originalbild rekonstruieren? Wie geht das denn?


    Als Sanktion würde mir spontan einfallen, dass die unentschuldigten Stunden dann mit 6 bewertet werden und seine Noten dann eben etwas schlechter als normal ausfallen.

  • Wenn man das Bild in Word einfügt und dann nur am Rand einen Teil ausblendet (es zurecht schneidet), kann man das auch wieder einblenden, indem man den Rand ändert. Daher sind manche Word Dokumente mit winzigen Bild riesig.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • okay, da wir jetzt scheinbar mit anekdoten "argumentieren"

    Das wollte ich damit nicht sagen! Ich wollte damit sagen, dass da ein ärztliches Attest her gehört, in dem detailliert drin steht, inwiefern der Schüler überhaupt schulfähig ist! Ggf. auch vom Amtsarzt. Einfach so Bilder von Messwerten als Entschuldigung zu akzeptieren, würde ich nicht machen. Man sieht ja, was dabei rum kommt.

  • ja gut, aber offenbar gibt es schon eine bescheinigung der schwerbehinderung - das bekommt man ja nicht aus jux und dollerei - und außerdem ist das mit den fotos halt die vereinbarung, die die schule mit dem schüler schon hat.

  • Du bekommst einen Bildausschnitt zugeschickt und kannst das Originalbild rekonstruieren? Wie geht das denn?

    Relativ einfach. Klicke mit der rechten Maustaste auf das Bild und laß dir die Eigenschaften anzeigen. Dann bekommst Du Datum und Uhrzeit, wann das Bild aufgenommen und wann es zuletzt bearbeitet wurde.

  • ja gut, aber offenbar gibt es schon eine bescheinigung der schwerbehinderung - das bekommt man ja nicht aus jux und dollerei - und außerdem ist das mit den fotos halt die vereinbarung, die die schule mit dem schüler schon hat.

    Es geht aber um die Schulfähigkeit. Und die sollte man erstmal feststellen lassen bevor man sich überlegt, wie es weiter geht. Sollte der Schüler nämlich nicht schulfähig sein, ist das Problem sowieso gelöst.

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