Abrufen von dienstlichen E-Mails außerhalb der Anwesenheitszeit in der Schule

  • Hallo,


    eine kurze rechtliche Frage: Nehmen wir an, der Dienstherr stellt mir ein mobiles Endgerät zur Verfügung, das ich auch mit nach Hause nehmen darf. Darf die Schulleitung dann von mir verlangen, dass ich um 16.55 Uhr (Ende der Unterrichtszeit ist 17 Uhr) nochmal meine dienstlichen Mails abrufe, selbst wenn ich da schon zuhause bin? Wenn ja, wo steht das? Bundesland ist BaWü.


    Danke,
    MrsPace

  • Meines Wissens gibt es dazu keine generelle Regelung. Das wäre Gegenstand einer schulinternen Dienstvereinbarung.
    Ich persönlich halte 17 Uhr aber nicht für unzumutbar. Du hast ja keine festgelegten täglichen Arbeitszeiten.

  • Die Argumentation muss andersherum erfolgen: Zumindest bei Beamten ist Dienstanweisungen zunächst Folge zu leisten. Bestehen rechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit dieser, muss remonstriert werden.
    Insofern stellt sich also eher die Frage: Ist es rechtlich unhaltbar, von Beamten zu verlangen, bis 17 Uhr auf dienstlichen Geräten dienstliche Mails abzurufen? Mir ist jedenfalls keine solche Regelung bekannt. Vor allem ergibt sich noch keine Kollision mit Mindestruhezeiten.

  • Nehmen wir an, der Dienstherr stellt mir ein mobiles Endgerät zur Verfügung, das ich auch mit nach Hause nehmen darf.

    Warum solltn wir uns mit diesem fiktiven Fall beschäftigen.


    Darf die Schulleitung dann von mir verlangen, dass ich um 16.55 Uhr (Ende der Unterrichtszeit ist 17 Uhr) nochmal meine dienstlichen Mails abrufe, selbst wenn ich da schon zuhause bin? Wenn ja, wo steht das?

    Wo das steht, kann dir die Schulleitung sagen, wenn du nachfragst, wenn du die Weisung erhältst. Ich kann mir nicht denken, dass es hierzu eine explizte Regelung gibt.


    Mir scheint der Fall so konstruiert zu sein, dass irgendwie die Erlaubnis, das Gerät mit nach Hause zu nehmen, irgendetwas mit der Verpflichtung zu tun haben soll. Dass man das Gerät mit nach Hause nehmen darf, heißt aber nicht, dass man das muss. Wozu sollte man auch? Warum sollte man dem Dienstherren oder Schulträger kostenlos einen Lagerraum für seine verdrisste Hardware zur Verfügung stellen? Und wie ist das Gerät auf dem Transport versichert? Über die Datenschutzfragen einer solchen Regelung denke ich schon gar nicht nach.


    Nee, das Ding liegt doch in der Schule gut. natürlich im anschließbaren Schrank. Oder hat den wieder keiner mitbestellt?


    Das Mobilgerät allein reicht aber noch nicht, um E-Mails abzurufen. Gibt es denn auch einen mobilen Datenvertrag dazu?


    Und überhaupt, wie kommt die Schulleitung denn darauf, dass man zu Hause ist, nur weil man keinen Unterricht mehr hat? Vielleicht ist man gerade einkaufen, im Fitnessstudio oder in der Kneipe, um sich gründlich einen zu brennen (hat man bei solcher SL nötig). Insgesamt scheint mir das Bedürfnis der Schulleitung, übder die Lebenszeit der Mitarbeiter zu bestimmen, nicht angemessen.

  • eine kurze rechtliche Frage: Nehmen wir an, der Dienstherr stellt mir ein mobiles Endgerät zur Verfügung, das ich auch mit nach Hause nehmen darf. Darf die Schulleitung dann von mir verlangen, dass ich um 16.55 Uhr (Ende der Unterrichtszeit ist 17 Uhr) nochmal meine dienstlichen Mails abrufe, selbst wenn ich da schon zuhause bin? Wenn ja, wo steht das? Bundesland ist BaWü.


    Das steht m.E. nirgends bzw. ist nicht explizit geregelt.


    (Wie auch das Abrufen in der Schule...)

  • In Nds. geht es z.B. bei Einführung von IServ, was mitbestimmungspflichtig ist, immer darum, schulintern eine Dienstvereinbarung auszuhandeln, damit die Erwartungen vorab klar sind und nicht überzogen.

  • Ich erinner mich dunkel, dass nach einer Spec aus den Urzeiten des Netzes die Email-Relays Mails bis zu 180 Tage verzögern können.
    Macht heute natürlich keiner mehr...aber nur so viel zum Thema "zeitnah angucken". :D


  • So konstruiert ist das nicht. Wir haben Diensthandys (wenn wir wollen, ich nutze lieber mein privates), mit denen wir in der Schule natürlich auch das WLan nutzen können.


    Nun hat bei uns jeder - vor allem als Ausgleich für die Abendschule - normalerweise einen unterrichtsfreien Tag pro Woche, wobei unterrichtsfrei nicht zwingend dienstfrei bedeutet, man muss also für Vertretungen erreichbar sein.
    Würde ich nun das Handy in der Schule einschließen (abschließbare Schränke haben wir nicht, aber abschließbare Vorbereitungszimmer), wäre das natürlich kein Problem. Ich müsste aber dann - wenn ich's wirklich auf die Spitze treiben will - täglich reinfahren und vor Ort meine Mails lesen.



    Allgemein zum Thema:
    Ich kann mir wie einige Vorschreiber auch kaum vorstellen, dass es dafür eine gesetzliche Regelung gibt, dafür sind die Schulorganisationsformen einfach zu unterschiedlich. Bei uns wurde es per Dienstvereinbarung geregelt: Einmal pro Tag müssen die Mails abgerufen werden, und fertig. Auf den Vertretungsplan sollte (ich weiß nicht, ob das auch schon niedergeschrieben ist) jeder gegen 15 nochmal drauf gucken, da endet die "Kernzeit", also der Vormittags-/Mittagsunterricht. Wer das nicht per App o.Ä. tun möchte, kann's natürlich auch vor Ort tun.


    Ach ja, und während der Vormittags-Kernzeit muss man telefonisch erreichbar sein. In den grob 7 Jahren, in denen das jetzt gilt, wurde ich wenn's hochkommt dreimal angerufen, und das nur für dringendes organisatorisches. Dringende Dinge werden bei uns gar nicht per Mail kommuniziert, sondern auf passenderen Wegen, die nicht zeitlich völlig asynchron sind.



    PS: die Alternative die "damals" im Raum stand, war: Jeder ist die ersten sechs Stunden anwesend und erledigt den ganzen Kram dort. Da wir als Riesenschule nicht nutr bei den Schülern, sondern auch Lehrern ein großes Einzugsgebiet haben (ich fahr bspw. einfach um die 45 Minuten, diverse Kollegen 70-80), ist die aktuelle Lösung mit Abstand die bessere.

  • "Nehmen wir an" ist eine Einleitung, die erwarten lässt, dass Fakten folgen. Sonst schriebe man, wie es ist.

    Hier fehlt ein "nicht". Warum gibt es hier eigentlich keine "Bearbeiten"-Funktion? Manchmal geht das, manchmal nicht. Mei, man vertippt sich halt mal. Ist das so'n Lehrer-Ding, dass die Fehler dann hunbdert Jahren hängen bleiben müssen?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • ... Darf die Schulleitung dann von mir verlangen, dass ich um 16.55 Uhr (Ende der Unterrichtszeit ist 17 Uhr) nochmal meine dienstlichen Mails abrufe,...

    Was möchtest du denn gern von deiner Schulleitung hören? Soll sie eine Uhrzeit festlegen, bis der du Mails gelesen haben musst? Was, wenn sie anweist, bis 15/17 oder 21.34 Uhr Mails zu lesen? Ich denke nicht, dass irgendwo festgeschrieben ist, dass man sofort, am selben Tag noch, auf Mails zu reagieren hat. Ob du sie gelesen hast, wird man ja aber erst daran erkennen, wenn du darauf reagierst. Ich kann mir weder vorstellen, dass es eine Vorgabe gibt, auf eine Mail sofort zu reagieren, noch, bis zu welcher Uhrzeit eine Aufgabe erledigt sein muss. (Außer beim Unterricht ;) ).


    Ich würde daher ggf. wie folgt vorgehen: SL sagen, dass du angemessene Zeit brauchst, um wichtige Mails zu überdenken und zu bearbeiten und wenn etwas sofort erledigt werden MUSS, dich anzurufen. Alles was nicht lebensbedrohlich ist, hat bis zum nächsten Morgen Zeit. Vertretungsplan wird ja wohl irgendwo anders ersichtlich sein, wenn der nur per Mail rumgeschickt wird, musst du halt damit leben, dass du erst um 7.30 erfährst, dass sich dein Plan geändert hat.

  • Bei uns wurde es per Dienstvereinbarung geregelt: Einmal pro Tag müssen die Mails abgerufen werden, und fertig. Auf den Vertretungsplan sollte (ich weiß nicht, ob das auch schon niedergeschrieben ist) jeder gegen 15 nochmal drauf gucken, da endet die "Kernzeit", also der Vormittags-/Mittagsunterricht. Wer das nicht per App o.Ä. tun möchte, kann's natürlich auch vor Ort tun.

    Warum stimmt man einer solchen Vereinbarung zu? Jahrzehntelang wurden Vertretungspläne den Kollegen in die Fächer gelegt und, wer da war, hat nachgeguckt. Gelegentlich wurde auch schon mal jemand angerufen, ob er morgens früher kommen könne. Jo, geht auch. War auch eine seltene Ausnahme. Und wenn man nicht zu erreichen war, machte es jemand anderes.


    Und auf einmal soll man ständig erreichbar sein und andauernd seine E-mails abrufen, weil man vielleicht gelegentlich mal 'ne Vertretung hat? Das sit doch nicht verhältnismäßig. Brauchen wir dringend diesen zusätzlichen Stress? Ich nicht.


    Und dazu lässt man sich mit einem ömmeligen Diensthandy locken, das man "mit nach Hause nehmen darf".


    Was Schulleiter in ihrer Verfügungswut gerne übersehen, dass die Effizienz der Lehrerarbeitsleistung zu einem guten Teil auch aus der Flexibilität entsteht. Die Kollegen erledigen die Sachen, wenn es am besten passt. Und alles ist erledigt, bis es erledigt sein muss. Wenn man nun Vorschriften macht, dass bestimmte Dinge zu bestimmten Zeiten zu erledigen sind, verliert man diese Flexibilität. Ich reagiere auf so etwas empfindlich. Ich stelle immer wieder fest, dass meine Bereitschaft zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, erheblich sinkt, wenn man mir die Kästchen enger macht. Wenn man mir gerne Vorchriften macht, wann und wie ich etwas zu erledigen habe, muss man dmait leben, dass alels übrigen dann in dem Rahmen dieser Vorschriften abläuft.


    Eine Ausdehnung meines Arbeitstages bis z.B. 16:55, damit ich sinnlos E-Mails abrufe, stellt einen so erheblichen Eingriff in mein Leben dar, dass mir die Lust für so ziemlich alles verginge. Und manches geht einfach nicht. Ein solches Zeitfenster für E-Mails, würde z.B. Praktikumsbesuchszeiten erheblich einschränken. Eine bestimmte AG könnte ich gar nicht anbieten, weil ich die nicht einfach um 16:55 unterbrechen könnte. uswusw.


    Darauf sollte man Schulleiter ruhig mal hinweisen, auch wenn sie es in ihrer Hybris nicht verstehen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Eine Ausdehnung meines Arbeitstages bis z.B. 16:55, damit ich sinnlos E-Mails abrufe, stellt einen so erheblichen Eingriff in mein Leben dar, dass mir die Lust für so ziemlich alles verginge. Und manches geht einfach nicht. Ein solches Zeitfenster für E-Mails, würde z.B. Praktikumsbesuchszeiten erheblich einschränken. Eine bestimmte AG könnte ich gar nicht anbieten, weil ich die nicht einfach um 16:55 unterbrechen könnte. uswusw.

    meine Güte, worüber man sich alles aufregen kann....
    Wie schpn erwähnt, ist unser Arbeitstag nicht um 14 Uhr beendet. Ich halte es für absolut kein Problem, nachmittags bis z.B. 18 Uhr zum Lesen der Dienstmails verpflichtet zu sein.
    Lesen heißt ja auch nicht, sofort drauf antworten.
    Ich wünschte, mein SL würde bis dahin seine Post erledigen.


    Es geht nicht darum, "sinnlos E Mails abzurufen". 1. muss es sich nicht um den Plural handeln
    2. müssen längst nicht alle dienstlichen Mails sinnlos sein. Oft bin ich froh, bis um diese Zeit eine Antwort auf meine Mail bekommen zu haben.
    das obige Zitat liest sich (für mich), als erwarte eine SL, dass der arme Kollege in kurzer Abfolge mehrmals die mails abruft. Warum sollte er? So verstehe ich die Aufforderung nicht, einmal am Tag bis z.B. 17 Uhr Dienstmails abzurufen.


    Wie gesagt, unser Arbeitstag geht nicht bis 14 Uhr. Das hat auch nichts mit Hybris des SL zu tun, sondern mit normaler Kommunikation.
    Lieber schaue ich bis 18 Uhr auf den V-Plan, als dass ich morgens in aller Herrgottsfrühe oder abends spät noch angerufen werde.


    Aber jeder, wie er mag. Man kann sich das Leben auch schwer machen, indem man überall Unzumutbarkeiten entdeckt. ;)

  • hmpf, Zitat verschwunden...


    Zu "warum stimmt man...?": Weil es wie oben beschrieben BEI UNS die mit Abstand praktikabelste Lösung ist. Papier im Fach heißt, ich muss zum Fach. Anrufen heißt, ich werde ggf. geweckt, weil ich nach dem Abendunterricht gerne ausschlafe oder werde an einem Tag, an dem ich wirklich um eins oder drei schon mit allem fertig bin, zu einem Zeitpunkt angerufen, der mir vielleicht nicht passt. Da ist es mir deutlich lieber, einmal täglich Mails zu lesen und einmal täglich spätestens zur unglaublich unchristlichen Zeit "bis etwa 15 Uhr" in die App zu gucken.


    Das muss weder für jede Schule noch für Dich die Ideallösung sein. Da Du aber, wie Du mit dem Bogen von "einmal täglich" zu angeblich "ständig erreichbar" beweist, meinen Beitrag entweder nicht oder nur sehr selektiv gelesen hast, ist für mich an dieser Stelle dann auch sowieso Schluss in diesem Thema.[tt][/tt]

    Einmal editiert, zuletzt von DePaelzerBu ()

  • Der Schulleiter kann nicht erwarten, dass ich vor 17 Uhr den Mailaccount abfrage. Falls etwas Dringendes anliegt, kann er mich anrufen. Da ich per Prepaid-Handy ohne Flatrate unterwegs bin, kann er nicht erwarten, dass ich meine Mails auf dem Handy empfange.
    Er könnte mir selbstverständlich ein Handy mit Datenflatrate spendieren, dann sähe das vielleicht anders aus. Falls mein Akku nicht mal wieder platt ist.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Der Hauptpersonalrat in NRW hat im Zusammenhang mit Logineo (...wer hat da gelacht?) folgende Dienstvereinbarung verhandelt.
    Wüsste jetzt nicht, warum das mit gestellten Geräten anders geregelt werden sollte (aber das hängt dann wohl von der Schlagkraft der Verhandler ab).


    2.2 Nutzung der E-Mail-Komponente

    a.
    Mitteilungen können auf elektronischem Weg ohne Zeitverzögerung zugestellt werden. Es ist aber nicht zumutbar, dass Lehrkräfte ständig ihr Mail-Fach kontrollieren. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Einrichtung dienstlicher E-Mail-Adressen und der Versand von Mitteilungen an das Schulpersonaldurch die Schulleitung auf diesem Wege ohne Einfluss auf die Anwesenheitstage der Lehrkräfte im Rahmen der Unterrichtsverteilung sowie des weiteren Schulpersonals bleibt. Insbesondere ergibt sich aus der Einrichtung einer E-Mail-Adresse nicht eine weitergehende Pflicht zur Einsicht bei den dortigen Eingängen gegenüberden herkömmlichen Postfächern. Dies gilt namentlich auch für Teilzeitkräfte; eine Verpflichtung zur Sichtung von E-Mail-Eingängen auf der dienstlich eingerichteten Adresse an planmäßig unterrichtsfreien Tagen besteht nicht.

    Eine Nachricht per E-Mail gilt als zur Kenntnis genommen, wenn sich die Lehrkraft oder das weitere Schulpersonal nach Versand der E-Mail wieder an der Schule aufhält und somit verpflichtet ist -analog zur Nachricht in Papierform -Informationen aus dem Postfach oder E-Mail-Posteingang zur Kenntnis zu nehmen.

    b.
    Der Versand von elektronischen Nachrichten (E-MailsoderTerminanfragen) unterliegt keinen zeitlichen Vorgaben und wirddurch die Nutzerinnen und Nutzerentsprechend ihrer individuellenArbeitsweise, jedoch unter Anerkennung und Beachtung der Regelungen zur Erreichbarkeit vorgenommen.


    https://www.gew-nrw.de/fileadm…tvereinbarung-LOGINEO.pdf

  • Aus der


    [...] Dienstvereinbarung [...]

    in NRW finde ich folgenden Satz besonders interessant:

    Dies gilt namentlich auch für Teilzeitkräfte; eine Verpflichtung zur Sichtung von E-Mail-Eingängen auf der dienstlich eingerichteten Adresse an planmäßig unterrichtsfreien Tagen besteht nicht.

    Damit wäre das Szenario "Wenn man seine E-Mails nicht von zu Hause abrufen will, muss man halt dafür extra an die Schule fahren." auch erledigt. Wir sind erreichbar, wenn wir in der Schule sind. Das reicht. Wir sind Lehrer keine Notärzte.


    Danke für's 'Raussuchen. Spreche aus Lob und Anerkennung!

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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