Ich bin Ghostwriter - wie schlimm ist das?

  • Insofern wäre der Thread erledigt. Mehr Einschätzungen zu den dienstrechtlichen Konsequenzen als bisher wirst du kaum kriegen. Wie gesagt, Anwalt. Außerdem bist du der Ansicht, dass die dienstrechtlichen Konsequenzen von einer moralischen Einschätzung abhängen können. Eine solche möchtest du aber von uns nicht.
    Unterm Strich erinnert mich das Ganze an die "Ich habe beim Amtsarzt gelogen"-Threads. Selbst wenn man bei so etwas mit den Kollegen mitfühlen kann, wird man ihnen nicht helfen können. Für solche Situationen gibt es keine Musterlösung.


    Aber ich muss auch nicht jedem helfen.

    Das ist richtig. Du musst dich auch nicht an jedem Thema beteiligen. :staun:

  • Fossi, MeikePaula gibt gerade eine Straftat bzw. einer strafrechtlichen Beihilfe zu da Sie nur solange strafrechtlich sicher ist, wie sie nicht zugibt, zu wissen, dass mit ihrer Arbeit betrogen wird. Und genau da liegt der Punkt.

    Nein, ganz so ist es nicht. Strafrechtlich relevant ist die falsche Versicherung an Eides Statt, nicht die Tatsache, dass die Arbeit (oder den Prüfling?) ein ghost gewritten hat. Siehe dazu § 156 StGB.
    Und zu der falschen Versicherung leistet der Ghostwriter ja eben keinen Beitrag.
    Ein Wissen des Ghostwriters bezüglich der illegalen Nutzung der von ihm erstellten Arbeit ist praktisch nicht nachweisbar.
    Typische Grauzone...

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das ist richtig. Du musst dich auch nicht an jedem Thema beteiligen.

    Das klingt ein bisschen nach "Das böse Forenmitglied hat nicht das geschrieben, was ich hören wollte!"...


    Als kleine Erinnerung, MeikePaula, das hast du mal geschworen: "Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen [!] und verteidigen [!!!], meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Die offensichtliche Diskrepanz, auf der einen Seite offenbar wissentlich einem Betrug im wissenschaftlichen System Vorschub zu leisten und auf der anderen Seite deine SchülerInnen zu erziehen, redlich zu arbeiten (z. B. bei Klassenarbeiten, Hausaufgaben, Facharbeiten), ist für dich wohl nicht augenscheinlich.


    Zu möglichen dienstrechtlichen Konsequenzen ist ja schon mehrfach darauf hingewiesen worden, dass die Nebentätigkeit im Vorfeld hätte angezeigt werden müssen. Dieses Versäumnis allein mag für die für dich zuständige Rechtsabteilung noch kein großes darstellen gemäß der Aussage: "Im Disziplinarverfahren muss die Sanktion in einem angemessenemVerhältnis zu dem Dienstvergehen stehen. Dies folgt aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Schuldgrundsatz." (Entscheidung des BVerfG von 2003, abgerufen auf https://www.michaelbertling.de…vergehen/bverfg141301.htm). Die eigentliche Frage ist aber, ob aus der Art der Tätigkeit "ein Strick gedreht" werden kann: Aber da wird man im Einzelfall nachweisen müssen, welche Art des Ghostwritings vorlag. Ein Zusammenschreiben der Ergebnisse für einen Diplom-Biologen wird sicher anders aufzufassen sein als das vollständige Verfassen einer Masterarbeit/Staatsexamensarbeit für einen angehenden Lehrer. Der konkrete Nachweis dürfte aber schwierig werden.

  • Als Ergänzung:


    "Eine Lehrkraft muss sich auch im außerdienstlichen Bereich so verhalten, dass eine Beeinträchtigung des Ansehens und des Vertrauens der Öffentlichkeit in Bezug auf die Führung des konkreten Amtes einer Lehrkraft vermieden wird", so das bayerische Kultusministerium (https://www.sueddeutsche.de/bi…rer-ihren-job-1.2887114-2). In dem Beispiel geht es zwar um Alkohol am Steuer, aber wenn hier im Forum schon mehrere Kollegen nur geringes "Vertrauen ... in Bezug auf die Führung des konkreten Amtes" haben, dürften die Zweifel in der Öffentlichkeit diesbezüglich noch größer sein.

  • Das ist richtig. Du musst dich auch nicht an jedem Thema beteiligen. :staun:

    Wow, das Niveau des Threads steigt stetig. Hast du denn mal inzwischen einen Termin beim Anwalt gemacht? Oder ist das Problem doch nicht so schwerwiegend, so dass es reicht, den Faden noch etwas in die Länge zu ziehen?

    • Offizieller Beitrag

    Paula, magst Du mir nochmal erklären, wie Du Deinen Erziehungsauftrag als Lehrerin mit Beihilfe zum Betrug - denn nichts anderes ist Ghostwriting, auch wenn es ggf. strafrechtlich nicht so gesehen wird - in Einklang bringen kannst. Das habe ich noch nicht so ganz verstanden.

  • Bzgl. des Schwörens/der Vereidigung:


    Ich kenne gleich mehrere Schulleitungen, die das gar nicht mehr machen...

    Das macht doch nicht der Schulleiter. Und nur den Zusatz "so wahr mir Gott helfe" kann man weglassen.

  • Klar wurde ich vor dem Ref bei Studienseminar und dann zur festen Stelle von der Schulleiterin vereidigt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

  • Klar würde ich vor dem Ref bei Studienseminar und dann zur festen Stelle von der Schulleiterin vereidigt.

    Huch? Okay, das kenne ich offizieller. Aus 3 verschiedenen Bundesländern...

  • Bzgl. des Schwörens/der Vereidigung:


    Ich kenne gleich mehrere Schulleitungen, die das gar nicht mehr machen...

    In BW gibt es am 1.Tag des Refs für alle angehenden Beamten auf Widerruf eine offizielle Vereidigung (im Regelfall im RP), für die angehenden Anwärter im Angestelltenverhältnis findet das Ganze getrennt statt (eine wirklich emptionale Erinnerung für mich diese Vereidigung, die mich erneut berührt hat, als ich das beim neuen Kurs als Seminarsprecherin noch einmal miterleben durfte, weil mir der Eid persönlich viel bedeutet und ich es nicht als selbstverständlich ansehe diesen ablegen zu können). Zur Verbeamtung auf Probe wird man dann erneut einbestellt ins Schulamt/RP zur erneuten Vereidigung. Auch in BW ist lediglich die Gottesformel fakultativ. Der SL macht das gar nicht, frage mich also, wie du darauf kommst Morse?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Paula, magst Du mir nochmal erklären, wie Du Deinen Erziehungsauftrag als Lehrerin mit Beihilfe zum Betrug - denn nichts anderes ist Ghostwriting, auch wenn es ggf. strafrechtlich nicht so gesehen wird - in Einklang bringen kannst. Das habe ich noch nicht so ganz verstanden.

    Wieso? Die TE lässt sich doch eine Erklärung unterschreiben, dass die von ihr (TE) geschriebene Arbeit nicht als eigenständige (vom Kunden) Arbeit eingereicht wird.
    Und diese Erklärungen sind doch glaubwürdig Bolzbold. Also ist doch alles im Lot. Wenn der Kunde es dann als eigene Arbeit ausgibt, ist es doch nicht das Problem der TE. Ich weiß gar nicht, was du hast :P


    (Ich sehe es freilich anders und mich würde auch die Frage interessieren, wie sie es denn einem Elternteil / einem Schüler erklärt, der betrogen hat und dem sie eine 6 gibt, während sie selbst Ghostwriterin ist. Ich glaube selbst der Schüler glaubt ihre Einlassung nicht) :autsch:

  • Frage wäre ja auch, ob man dann überhaupt eine 6 gibt. Oder ob man es etwas lockerer sieht, da man ja selber auch kein unbeschriebenes Blatt ist.

  • Frage wäre ja auch, ob man dann überhaupt eine 6 gibt. Oder ob man es etwas lockerer sieht, da man ja selber auch kein unbeschriebenes Blatt ist.

    Oder andersrum. Viele Lehrer haben die Mentalität, bei sich selbst andere Maßstäbe anzusetzen als bei ihren Schülern...

  • Paula, magst Du mir nochmal erklären, wie Du Deinen Erziehungsauftrag als Lehrerin mit Beihilfe zum Betrug - denn nichts anderes ist Ghostwriting, auch wenn es ggf. strafrechtlich nicht so gesehen wird - in Einklang bringen kannst. Das habe ich noch nicht so ganz verstanden.

    Aber auch hier muss man wieder zwischen dem Schüler, der seine Arbeit einem anderen zur Verfügung stellt und dem, der die dann als seine ausgibt, unterscheiden.
    Oder gebt Ihr in so einem Fall auch beiden die 6?

Werbung