Muss ich eine Stundenreduzierung begründen?

  • Guten Abend,


    grundsätzlich bin ich mit meine Besoldung zufrieden. Ich benötige aber nicht extrem viel Geld. Ich habe keine Kinder zu finanzieren und muss kein teures Auto besitzen.
    Zudem bezahle ich relativ wenig Miete und bin immobilientechnisch von der Familie her solide aufgestellt.


    Die letzen Jahre habe ich etwas Geld in eine Immobile gesteckt und in einen jetzt auslaufenden Bausparvertrag eingezahlt.


    Auch muss ich sagen: Aufgrund der finanzpolitischen Lage, bald wahrscheinlich eingeführter Negativzinsen, total überteuerter Immobilienpreise usw. "lohnt" sich das sparen garnicht mehr.
    Es bleibt nur die Wahl zwischen Risiko (Aktien Einzeltitel), Dividendenaktien, das Geld bei fast 0 Prozent auf dem Konto real weniger Wert werden zu lassen oder schlicht und einfach: KONSUM
    Kurz: Ich bin auf das Geld eines vollen Deputates im Moment nicht angewiesen! Zudem denke ich mir zu Stoßzeiten wie im Moment, warum ich mir den vollen Stress geben soll...



    Jetzt spiele ich mit dem Gedanken, mein Deputat zu reduzieren. Ich denke hier an eine Reduzierung von vielleicht 3 Stunden. Das ist dann bei passender Stundenplanung ein zusätzlicher unterrichtsfreier Tag.
    Die gewonnene Zeit würde ich einfach nur gerne für Hobbies, Weiterbildung, langsamem korrigieren, Erholung und co nutzen. Einfach um ein paar Dinge mit Muße zu tun. (Generation Y lässt grüßen :engel: )


    Die stellenwirksamen Änderungen muss in BaWü bis Anfang Januar eingereicht werden.


    1. Muss ich das besonders begründen?
    Im Stewi Online ist folgende Möglichkeit genannt, die evtl auf mich zutrifft
    • Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen gem. § 69 Abs. 4 LBG


    2. Kann mir die SL die Stundenreduktion verwähren? In meiner Fächerkombination herrscht ein stetiger Mangel an Lehrkräften...


    3. Hat das evtl. Auswirkungen auf mein Zusatzamt, für das ich Anrechnungsstunden bekomme?




    Viele Grüße
    Martin

  • 1. Nein musst du nicht. Allerdings
    2. sind Sonstige Anträge ohne Begründung natürlich die ersten, die nicht gewährt werden.
    Wie wahrscheinlich das in BW ist, weiß ich allerdings nicht.
    3. Das hängt vom Zusatzamt ab.


    Zusätzlich solltest du prüfen, ob 3 Stunden weniger tatsächlich reichen um einen freien Tag zu bekommen. Da haben viele Schulen eigene Regeln.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Die 3 Stunden weniger wirst du im Alltag kaum spüren. Und ich glaube auch nicht, dass da ein freier Tag entsteht. Bedenke, dass die ganzen Nebenarbeiten, die Konferenzen etc. bleiben. Teilzeit ist meist ein Minusgeschäft. Eine halbe Stelle bedeutet z.B. meist nicht, dass du nur noch die Hälfte der Arbeit hast. Aber natürlich nur noch die Hälfte des Geldes.

  • Ich weiß nicht, wie die Situation anktuell an den beruflichen Schulen ist, zumindest in der Sek.I ist es momentan beinahe unmöglich Teilzeit genehmigt zu bekommen und muss extrem gut nachgewiesen werden (Versorgung kleiner Kinder, Pflege naher Angehöriger/ schwere Erkrankung/Schwerbehinderung), um bewilligt zu werden. Falls es an den beruflichen Schulen aktuell ähnlich aussieht geh davon aus, dass du ohne entsprechende Begründung aller Vorraussicht nach keine Bewilligung erhalten wirst. Deine zweite Frage deutet an, dass dies der Fall sein könnte. Wenn dein "Zusatzamt" eine teilbare Aufgabe ist, könnte diese unter Umständen infolge der TZ auf zwei Funktionsträger geteilt werden, womit auch Ermäßigungsstunden geteilt werden würden. Ob dies notwendig oder möglich ist lässt sich so abstrakt nicht beantworten, deine Gewerkschaft bzw. dein PR sind deine Freunde in dieser Frage und bieten auch hilfreiche und schnelle Beratung zu den Stewi-Anträgen an.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja, man muss es begründen. § 69 Abs.4 LBG musst du hieb- und stichfest nachweisen können, zumindest derzeit im GS-Bereich.

  • Also, bevor du dich jetzt völlig entmutigen lässt: Ich habe aus ungefähr den Gründen, die du aufzählst, auf 80% reduziert, einen wirklich freien Tag und meine Zusatzaufgaben/Entlastungsstunden blieben unverändert. Geht also.


    Wie es bei dir ist, weiß ich nicht. Versuch macht kluch.

  • Möglicherweise handhabt das ja tatsächlich jede Schule anders, aber an meiner alten Schule musste man 6 Stunden reduzieren um einen Tag frei zu kriegen.
    Und der war nun auch nicht garantiert, wir hatten da "offiziell" kein Anrecht drauf, aber die SL hat natürlich schon geschaut, dass sie's einrichten kann.

  • Ich habe eine Termin beim Personalrat und hole mir dort erstmal die Infos.
    Nächste Woche gebe ich dann wohl der SL bescheid und schicke den Antrag ab.


    Mir ist klar, dass 3 Stunden weniger nicht gezwungenermaßen einen freien Tag bedeuten.
    Jedoch ist die Chance dafür grundsätzlich gegeben (unsere Stundenplanerin gibt sich da in der Regel Mühe).
    Auch wenn ich dann an einem Tag zB "nur" 2 Stunden anstatt 5 Stunden Unterricht habe, halte ich das schon für eine Verbesserung.
    Und 3 Stunden weniger bedeuten zusätzlich auch, dass 2 Arbeiten weniger zu stellen, korrigieren und entsprechende Nachschreiber zu versorgen sind in den Stoßzeiten. Das macht Meiner Meinung nach schon was aus...


    Habe bei der Gelegenheit die Deputate der Kollegen verglichen. Ein volles Deputat (25h) haben höchstens 15%. Vielleicht nochmal 15% haben knapp unter 25h aufgrund von Anrechnungsstunden. D.h. bestimmt 70% meiner Kollegen unterrichten (teilweise weit) unter 22h...
    Und das sind nicht alles frisch gewordene Mütter mit kleinen Kindern. War mir in dem Ausmaß garnicht bewusst!

  • Sorry, aber das ist Quatsch.

    Warum das? ;) Meinst Du ETFs ?


    Bin für Geldanlagetipps, welche nach Abzug der Inflationsrate bei passablem Risiko nach Abzug der Steuern ein paar Prozent Rendite abwerfen aber offen. Bin gespannt!


  • Habe bei der Gelegenheit die Deputate der Kollegen verglichen. Ein volles Deputat (25h) haben höchstens 15%. Vielleicht nochmal 15% haben knapp unter 25h aufgrund von Anrechnungsstunden. D.h. bestimmt 70% meiner Kollegen unterrichten (teilweise weit) unter 22h...
    Und das sind nicht alles frisch gewordene Mütter mit kleinen Kindern. War mir in dem Ausmaß garnicht bewusst!

    Spricht dafür, dass die meisten Lehrer mit ihrem Gehalt ziemlich zufrieden sind. Ich las letztens einen Bericht über ein Paar Ende 60, die beide noch vollzeit arbeiten müssen, weil es vom Geld her sonst nicht reichen würde. Ich hörte aber ehrlich gesagt noch nie von Lehrern, dass sie wirklich in Geldnot seien... Dahingehend scheint es für diese Berufsgruppe kein finanzielles Wagnis zu sein, die Stunden zu reduzieren.

  • Spricht dafür, dass die meisten Lehrer mit ihrem Gehalt ziemlich zufrieden sind. Ich las letztens einen Bericht über ein Paar Ende 60, die beide noch vollzeit arbeiten müssen, weil es vom Geld her sonst nicht reichen würde. Ich hörte aber ehrlich gesagt noch nie von Lehrern, dass sie wirklich in Geldnot seien... Dahingehend scheint es für diese Berufsgruppe kein finanzielles Wagnis zu sein, die Stunden zu reduzieren.

    Oft liegt der Unterschied hier aber daran, dass die Ende 60-Jährigen, die noch arbeiten müssen, schon immer in geringfügig bezahlten Jobs gearbeitet haben (oft "nur" eine Ausbildung, garkeine Ausbildung, Berufe erlernt, welche nicht wirklich nachgefragt werden und/oder Pech im Leben gehabt), Lehrer aber ein Studium absolviert haben, für das es auch gut bezahlte Jobs gibt. Das ist in dem Fall der berühmte Äpfel mit Birnen-Vergleich.

  • Ich habe eine Termin beim Personalrat und hole mir dort erstmal die Infos.

    Ich hoffe, dass du mit "Personalrat" den Bezirkspersonalrat meinst; der muss im RP den STEWI zustimmen. Dein örtlicher Personalrat hat in diesem Verfahren überhaupt keine Funktion.


    Noch eine Anmerkung: Jede Deputatskürzung hat Auswirkungen auf dein künftiges Ruhegehalt. Den vollen Satz erreicht man nur dann, wenn man immer mit Volldeputat gearbeitet hat.

  • Ja, man muss es begründen. § 69 Abs.4 LBG musst du hieb- und stichfest nachweisen können, zumindest derzeit im GS-Bereich.

    Finde ich sehr interessant, dass auch das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist! Ich habe seit ein paar Jahren meine Stunden um 4 Unterrichtsstunden (aus persönlichen Gründen) gekürzt und muss gar nichts begründen, sondern nur im Antrag mein Kreuz an der richtigen Stelle machen. Auch hatte ich nie Nachfragen oder Probleme bei der Genehmigung meiner Stundenreduzierung.
    Und ich muss sagen, dass sie mir gut tut, allein wegen der für die reduzierten Stunden nicht anfallenden Vor- und Nachbereitung inkl. Korrektur von Klassenarbeiten u. ä.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • ...


    Habe bei der Gelegenheit die Deputate der Kollegen verglichen. Ein volles Deputat (25h) haben höchstens 15%.

    das überrascht mich, bei uns arbeiten fast alle vollzeit. Liegt das an Ost und West-Einstellungen?


    Aber ist ja auch irrelevant für deine persönliche Entscheidung. Ich würde mir an deiner Stelle über die oben genannten Punkte Gedanken machen. Ruhegehalt usw. außerdem:
    - würde es sich ggf. lohnen, noch mehr zu reduzieren, damit der freie Tag sicher ist?
    - erkundige dich zuerst über die Teilzeitbedingungen in deinem Bundesland, Stichwort: "unteilbare Aufgaben" (wenn für die TZ-Leute keine Regelung existiert, diskutierst du um alles extra. Musst du zu jeder Konferenz? Wie viele Aufsichten? Bist du Klassenlehrer und machst eh jede dazugehörige Zusatzaufgabe? Usw.)

  • Finde ich sehr interessant, dass auch das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist! Ich habe seit ein paar Jahren meine Stunden um 4 Unterrichtsstunden (aus persönlichen Gründen) gekürzt und muss gar nichts begründen, sondern nur im Antrag mein Kreuz an der richtigen Stelle machen. Auch hatte ich nie Nachfragen oder Probleme bei der Genehmigung meiner Stundenreduzierung.Und ich muss sagen, dass sie mir gut tut, allein wegen der für die reduzierten Stunden nicht anfallenden Vor- und Nachbereitung inkl. Korrektur von Klassenarbeiten u. ä.

    Ist seit geraumer Zeit eine Vorgabe in BW für Schularten mit akutem Lehrkräftemangel, dass Teilzeitanträgen nur noch in besonders begründeten Fällen stattgegeben werden soll. Im letzten Schuljahr war die Umsetzung wohl noch etwas zahmer, seit diesem Schuljahr höre ich immer wieder von KuK, dass ihren Anträgen (oft einfach nur Verlängerungsanträge) nicht stattgegeben wurde, bei der Einstellung wird Junglehrern das metaphorische Messer auf die Brust gesetzt ("Vollzeit oder keine Stelle in dieser Runde") etc. BW möchte möglichst wenig mit Direkt-/bzw.Quereinsteigern arbeiten, was Konsequenzen hat für die bereits beschäftigten Lehrkräfte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: diverse Tippfehler...

  • das überrascht mich, bei uns arbeiten fast alle vollzeit. Liegt das an Ost und West-Einstellungen?
    Aber ist ja auch irrelevant für deine persönliche Entscheidung. Ich würde mir an deiner Stelle über die oben genannten Punkte Gedanken machen. Ruhegehalt usw. außerdem:
    - würde es sich ggf. lohnen, noch mehr zu reduzieren, damit der freie Tag sicher ist?
    - erkundige dich zuerst über die Teilzeitbedingungen in deinem Bundesland, Stichwort: "unteilbare Aufgaben" (wenn für die TZ-Leute keine Regelung existiert, diskutierst du um alles extra. Musst du zu jeder Konferenz? Wie viele Aufsichten? Bist du Klassenlehrer und machst eh jede dazugehörige Zusatzaufgabe? Usw.)

    No, mit Ost-West hat das gar nichts zu tun. Ich lebe tiiiiief im Westen und bei uns an der Schule arbeiten die meisten KuK in Vollzeit.


    Zu BW gibt es ja schon Antworten von LaMaison, Magister999 und mir. Konferenzen oder Dienstbesprechungen sind in BW keine teilbaren Aufgaben, teilbar sind beispielsweise Anzahl von Aufsichten, Vertretugsstunden, Klassenleitung, Prüfungen, schulische und außerschulische Veranstaltungen, Sprechstundenzeiten... Hier findet sich ein aktueller Überblick über teilbare Aufgaben in BW.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Finde ich sehr interessant, dass auch das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist! Ich habe seit ein paar Jahren meine Stunden um 4 Unterrichtsstunden (aus persönlichen Gründen) gekürzt und muss gar nichts begründen, sondern nur im Antrag mein Kreuz an der richtigen Stelle machen. Auch hatte ich nie Nachfragen oder Probleme bei der Genehmigung meiner Stundenreduzierung.Und ich muss sagen, dass sie mir gut tut, allein wegen der für die reduzierten Stunden nicht anfallenden Vor- und Nachbereitung inkl. Korrektur von Klassenarbeiten u. ä.

    Ich denke, es liegt am derzeitigen Lehrermangel im GS-Bereich.

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