Telefonische Erreichbarkeit im Unterricht

  • Darf ich mal fragen, wie du das organisiert hast? Ich fahre demnächst auch mal wieder auf Klassenfahrt ins Ausland, da müssen die SuS auch eine Nummer erhalten, unter der sie uns Lehrer erreichen können. Da ich Fahrtleiterin bin, wird das meine sein, was ich ehrlich gesagt nicht möchte. Ich habe schon überlegt mir ein billiges zweites Handy zu besorgen für die Fahrt. Aber deine Nummer mit Umleitung aufs Handy klingt wirklich deutlich praktischer!

    Unser Gymnasium verteilt den Schülern und den Lehrern Schulhandys. Prepaid. Nur telefonieren und SMS möglich. Niemand braucht sein eigenes Handy.

  • Eben. Das Kollegium sollte auf der nächsten Etatkonferenz Diensthandys bestellen (zur Anschaffung).

  • allerdings musste ich mich bei den Handys, die mich interessierten, entscheiden: entweder Dual Sim oder SD-Karte

    Ähm, ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Entweder ist Dein Handy ein absolutes Noname-Billigteil oder deutlich älter als fünf Jahre. Wir hatten jetzt im weiteren Familienkreis (ich darf die Dinger immer besorgen und einrichten, daher weiß ich das) diverse Samsung J3 und J5 und aktuell Huawei P20 im Einsatz. Das sind absolute Einsteigergeräte, und die hatten alle schon beide Möglichkeiten.

    Anyway: Wenn Dein Handy älter als zwei Jahre ist, wird es wohl kein Simlock mehr haben. Gehst Du Aldi [1], kaufst Du Sim-Card... Deiner Familie musst Du dann halt für die Klassenfahrt ne andere Nummer von Dir geben. Oder Du lässt es und hast Deine Ruhe :pfeifen:.


    Da sind auch noch von damals €20 Guthaben drauf oder so

    Da solltest Du aber ganz dringend prüfen, ob die noch drauf sind. Nicht dass Du irgendwann auf der Alm stehst [2] und feststellen musst, dass Dein Provider den Anschluss gelöscht hat, weil Du seit acht Jahren nichts mehr aufgeladen hast.



    [1] Lidl, Norma, Congstar etc. gehen auch.

    [2] Ich spreche natürlich von österreichischen, italienischen oder dänischen Almen, nicht von solchen im Mobilfunk-Entwicklungsland D.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • fossi74 : In Sachen Handy trittst du mir nie zu nahe, so wichtig ist mir das Ding nicht. :S

    Ich habe ein Galaxy S7, da geht halt ohne Bastelei nur entweder-oder, siehe hier: https://www.giga.de/smartphone…crosd-karte-gleichzeitig/ - basteln werde ich bei dem Preis des Handys nicht, das ist es mir nicht wert. Dann lieber für 18€ das billigste auf Amazon erhältliche Handy besorgen und Ruhe ist im Karton. Hat immerhin auch den Vorteil, dass ich das Ding mal an die anderen begleitenden Kollegen weitergeben kann, wenn ich mal Ruhe haben möchte. Aber natürlich ist es umständlicher, als nur ein Gerät dabei zu haben.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Die richtigen Flaggschiff Smartphones haben in der Regel nur Dual Sim. Wenn man Glück hat, dann gibt es noch die Möglichkeit anstatt der zweiten Sim eine Micro SD Karte zu verwenden.

  • Na, da bin ich ja froh, kein "Flaggschiff-Smartphone" zu haben, sondern ein stinknormales 200-Euro-Samsung.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Möglichkeit 1: Zweites Billighandy nur für die Schule nutzen.

    Möglichkeit 2: Apple Watch (oder ähnliches): Die vibriert, wenn ein Anruf kommt. Man merkt es sofort und kann kurz dezent auf die Uhr gucken, wer anruft. Habe ich im Unterricht.


    Davon unabhängig würde ich schon davon ausgehen, dass der SL durchaus das Recht hat, private Handys zu verbieten. Ob das nun sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Letztlich ist der SL ja auch vom Godwill der Lehrer abhängig.

  • Davon unabhängig würde ich schon davon ausgehen, dass der SL durchaus das Recht hat, private Handys zu verbieten. Ob das nun sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Letztlich ist der SL ja auch vom Godwill der Lehrer abhängig.

    Hm. Generationen von Schulleitern haben sich schon davon ernährt, dass Lehrer lieber davon ausgehen, der SL dürfe dieses oder jenes schon anordnen, anstatt es zu hinterfragen.

  • auf welcher Grundlage gehst du davon aus?

    Zum Ersten kenne ich es aus so (aus eigener Erfahrung) aus der freien Wirtschaft. Außerdem stellst du ja Arbeitskraft in der Arbeitszeit deinem Arbeitergeber zur Verfügung. Frage wäre ja, wie es sich bei Beamten verhält und inwiefern der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben muss. Dann wäre die Frage, ob Aspekte wie die Durchsetzung der Schulordnung oder pädagogische Interesse als Vorbild dort gelten.


    Aber wie gesagt. Ich halte es nicht für sinnvoll. Ich denke nur, dass man nicht so einfach davon ausgehen darf, dass man ein Recht hat, sein Handy während der Arbeitszeit zu nutzen. Ich könnte ja auch andersrum fragen, auf welcher Grundlage meinst du ein Handy dabei haben zu dürfen? Ich rede hier natürlich nicht von Pausen oder Notfällen. Es müsste natürlich Sekretariat oder ähnliches für Notfälle erreichbar sein. Einfach eine Anweisung lassen sie das Handy während der Stunde im Lehrerzimmer. Ist natürlich der Idealfall.

  • auf welcher Grundlage gehst du davon aus?

    Hm. Generationen von Schulleitern haben sich schon davon ernährt, dass Lehrer lieber davon ausgehen, der SL dürfe dieses oder jenes schon anordnen, anstatt es zu hinterfragen.

    Komischerweise scheint es nicht in Frage zu stehen, Schülerinnen und Schülern die (private) Nutzung des Handys während des Unterrichts zu verbieten. Neben dem durchaus sinnvollen Vergleich mit der freien Wirtschaft (Stichwort "Direktionsrecht des AG"), möchte ich dazu einladen, sich das Beamtenrecht in Erinnerung zu rufen: Einer Dienstanweisung des Vorgesetzten (hier: "Nutze dein Handy nicht privat während deiner Unterrichtszeit") ist erst einmal Folge zu leisten, es sei denn, sie ist offensichtlich rechtswidrig. Hat man selbst den Eindruck, dass eine Anweisung nicht rechtskonform ist, müsste man remonstrieren (und die Anweisung dann ggf. dennoch befolgen).


    Was ich damit eigentlich sagen möchte: Die "Beweislast" der Rechtsgültigkeit ist hier umgekehrt. Auf welcher Grundlage darf die SL so etwas also nicht anordnen?

  • Ich nutze es teilweise im Musikunterricht um Lieder abzuspielen. Oder als Stoppuhr. Oder um auf die Schnelle ein Bild eines unbekannten Tieres herzuzeigen. Das ist keine private Nutzung und ich fände es schade, wenn es verboten würde, da es alles wieder schwieriger macht.


    Eine private Nutzung im Unterricht (Privatgespräche, WhatsApp, Handyspiele) macht doch sicher sowieso keiner, also hoffe ich jetzt einfach mal. Und dass es einmal in zwei Jahren vibriert, und man zurückruft, weil z.B. das eigene Kind oder die pflegebedürftige Oma einen Unfall hatte, ist wohl akzeptabel - meiner Meinung nach.


    Ich vermute, der Großteil der Schulleiter teilt diese Meinung.

  • ...

    Was ich damit eigentlich sagen möchte: Die "Beweislast" der Rechtsgültigkeit ist hier umgekehrt. Auf welcher Grundlage darf die SL so etwas also nicht anordnen?

    Darf sie d.M.n. auch anordnen, dass ich ihr einen Kaffee zu bringen habe?


    Der Vergleich mit den Schülern fußt auf der Hausordnung. Dort wäre festgelegt, dass Handys an der Schule komplett untersagt sind und da würde ich zumindest zweifeln wollen, dass das Hausrecht der SL so weitreichend ist, dass sie mir den Gebrauch eines privaten Gerätes untersagen darf.


    Wenn überhaupt müsste m.E. das Bundesland den Handygebrauch mittels Verordnung verbieten. Dass Alkohol etc. im Dienst verboten sind ist irgendwo geregelt, dafür bräuchte es keinen extra Schulrechtsparagraphen. Von Handys wüsste ich so eine Regelung nicht.

  • Wenn überhaupt müsste m.E. das Bundesland den Handygebrauch mittels Verordnung verbieten. Dass Alkohol etc. im Dienst verboten sind ist irgendwo geregelt, dafür bräuchte es keinen extra Schulrechtsparagraphen. Von Handys wüsste ich so eine Regelung nicht.

    Interessanter Ansatz, dass alles, was nicht bereits in Gesetzen und Verordnungen verboten wurde, nicht mehr eingeschränkt werden darf. Ich fürchte nur, dass diese Annahme fehlgeht. Ich gehe zum Beispiel davon aus, dass du in keiner Verordnung o.ä. finden wirst, dass Lehrkräfte ihre privaten Endgeräte nicht in der Schule aufladen dürfen. Und dennoch ist das im Arbeitsrecht abmahnungswürdig und kann zur Kündigung führen, im Beamtenrecht zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen.

    Darf sie d.M.n. auch anordnen, dass ich ihr einen Kaffee zu bringen habe?

    Schade, dass du den Unterschied nicht selbst siehst, aber das würde die Polemik stören. Im Unterschied zur legitimen Weisung, keine privaten Geräte während der Arbeitszeit zu nutzen, ist die Weisung, Kaffee zu bringen natürlich illegitim. Das ist sie aber vor allem, weil diese Tätigkeit nicht zum üblichen Tätigkeitsumfang von Lehrkräften gehört.

  • ..., dass Lehrkräfte ihre privaten Endgeräte nicht in der Schule aufladen dürfen. Und dennoch ist das im Arbeitsrecht abmahnungswürdig und kann zur Kündigung führen, im Beamtenrecht zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen.

    Dies hat aber einen tatsächlichen Sachgrund, da alle Elektrogeräte geprüft sein müssen (DGUV V3) und der Dienststellenleiter die Unternehmerhaftung hat.

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