Erwerb einer weiteren Unterrichtserlaubnis für Kolleg*innen im Schuldienst: Zertifikatskurse und co.

  • Liebe Lehrerinnen und Lehrer,


    Ich recherchiere für eine wissenschaftliche Arbeit zu den sogenannten "Qualifikationserweiterungen (für Lehrkräfte, die schon fest im Schuldienst sind), mit denen man eine weitere Unterrichtserlaubnis erwirbt.

    In NRW heißen sie zum Beispiel Zertifikatskurse. Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir aus euren Bundesländern Infos geben könntet, damit ich 1) die Begrifflichkeit und 2) die Bedingungen kennen lerne, als Grundlage für die weitere Recherche. Auch gerne mit einem Link, wenn ihr einen habt, aber schon alleine die Infos helfen mir sehr!


    Beispiel:

    NRW

    - Erwerb einer weiteren Unterrichtserlaubnis

    - Kurse sowohl für Sek I als auch für 2

    - für Mangelfächer, zur Abdeckung des Bedarfs

    - Lehrkräfte unterrichten zum Teil schon parallel zum Kurs

    - Angebot durch die jeweilige Bezirksregierung, eine Lehrkraft ist der Moderator (KEIN universitäres Angebot)

    - einmal wöchentlich (9-16 Uhr) ein Schuljahr lang

    - keine Abschlussprüfung (ggf. einzelne Hausaufgaben abzugeben)

    - mindestens 80% Teilnahme


    Mir ist noch nicht klar, ob der Abschluss weniger Rechte mit sich bringt wie ein universitär erworbener Abschluss (zum Beispiel im Hinblick auf die zukünftige Laufbahn bzw. bei einem Länderwechsel)


    Vielen Dank im Voraus!
    NeuesFach

  • Ein Zertifikatskurs in NRW ist einer Befaehigung nicht gleichzusetzen und daher koennen keine laufbahnrechtliche Ansprueche geltend gemacht werde. Man koennte sich, z.B. nicht auf eine Stelle als Fachleiter fuer dieses Fach bewerben.

  • NRW: Und die Modalitäten hängen auch von der Bezirksregierung, Fach,... ab.
    Der Mathe-Kurs den ich gerade mache ist alle 2 Wochen über 3 Halbjahre von 9-16.30Uhr (inklusive Mittagspause). Es gibt umfangreiche Aufgaben für die 2. Woche.
    Ich darf damit am BK aber nur bis FHR-Niveau unterrichten, nicht AHR.

    Angerechnet bekomme ich im 1. Halbjahr 2 Stunden, im 2. und 3. sind es 3 Deputatsstunden.

    Da ich einen Moderator kenne, kann ich dir sagen, dass wir 25 Teilnehmer sind und es 40 Anmeldungen gab.
    Es gibt zu wenig Moderatoren um den Kurs „schneller“/ „öfter“ anzubieten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Die Fragen kann man im Internet recherchieren. Ist es nicht Inhalt einer wissenschaftlichen Arbeit, dies (selbst) zu tun?!

    Nein, kann man nicht so einfach


    Dass ich zb nichts finde, bedeutet nicht, dass es nichts gibt, sondern vielleicht einen anderen Namen hat, zur Zeit nicht ausgeschrieben wird, oder halt schwer zu finden ist.

    Ich finde in NDS nur für Englisch an der BS, in Hessen wenige Weiterbildungsangebote... in Bayern wird es wohl nur übers Studium gehen, vermute ich?


    wenn ich einen Abschluss für nur diese Zusammenstellung bekäme, wäre es natürlich cool. Es ist bei weitem nicht so...

  • Zitat

    wenn ich einen Abschluss für nur diese Zusammenstellung bekäme

    Natürlich nicht. Man bekommt keinen wissenschaftlichen Abschluss für Info-Recherche. Gleichwohl ist das aber elementarer Bestandteil jeder wissenschaftlichen Arbeit.


    https://www.bezreg-koeln.nrw.d…ikationserweiterungen.pdf


    Hier z.B. Zweiter Link nach Eingabe der Begriffe "Zertifikatskurs NRW".


    (...)

  • Daher hat er/ sie wahrscheinlich die Infos von oben, NRW ist da sehr großzügig. Scheinbar scheinen die anderen BL das Problem zu sein.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • in Bayern wird es wohl nur übers Studium gehen, vermute ich?

    in Bayern gibt es manchmal Zertifikatskurse an der ALP in Dillingen. Mann kann auch einfach ein weiteres Fach an der Uni studieren.


    In meinem Bereich (Berufsschule) kann man sich auch einfach zur Staatsexamenprüfung anmelden (nachdem man in seinen Fächern bereits das 2. Stex. hat) und wenn man sie besteht, dann darf mans unterrichten. Keine Ahnung, ob das in drn anderen Schulformen auch geht...

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • in Berlin gibt oder gab es zumindest mal die Möglichkeit, Englisch für die Sek 1 nachträglich zu absolvieren, aberwesentlich aufwendiger als in Nrw - mit Toeffl-Test o.ä.


    In Nrw hängt das Angebot von den unterschiedlichen BezRegierungen ab. Einfach Zertigikatskurse NRW googeln und man wird weitergeleitet.


    Niedersachsen bot bis vor einige Jahre "Darstellendes Spiel" an, aber das wurde gestrichen und man kann es nur als Erweiterungsfach nachstudieren - im selben Umfang wie ein "richtiges" Fach.


    Brandenburg bot mal Psychologie in Rahmen eines zweijährigen Zusatzstudiums in Potsdam an - das Ganze war aber recht kostspielig, wenn ich mich recht entsinne.


    So, hab mal gegoogelt - das Angebot ist größer als ich dachte.



    https://bildungsserver.berlin-…gleitenden-weiterbildung/


    https://www.wib-potsdam.de/studienangebote/


    https://bildungsserver.berlin-…hrkraefte-in-brandenburg/

  • Danke!
    Interessant, die Bedingungen und Abschlüsse sind doch ziemlich unterschiedlich. In der Hinsicht scheint bisher NRW echt das "lockerste" Bundesland zu sein (sowohl im Hinblick auf Entlastung, Dauer, als auch Abschluss).

  • Die Kurse dauern nicht immer ein Jahr.

    Mein Mann macht aktuell den 3.!

    Der dauert nur 1 Halbjahr ..Sport.

    Eine Abschlussprüfung gab es nie.

    Er macht die Erweitetungen in Fächern, die er toll findet.

    Die Kurse machten ihm immer viel Spaß.

    Er hat danach die entsprechenden Fächer alle unterrichtet.

  • Anmerkung: Vertretungslehrer werden in NRW für die Zertifikatskurse NICHT zugelassen. Voraussetzung: grundständig ausgebildeter Lehrer + unbefristeter Vertrag.

    Sehr schade, denn u.U. sind Vertretungslehrer diejenigen, die einen solchen Kurs am meisten benötigen würden. Ich hätte wahnsinnig gern einen machen wollen, Schulleiterin hatte auch nichts dagegen, der zuständige Sachbearbeiter in der Schulbehörde fand es ebenfalls sinnvoll - allein, er durfte mich aufgrund der Vorschriften nicht für den Kurs zulassen :(

    • Offizieller Beitrag

    Was ja auch richtig ist. Die Q-Kurse kosten schließlich Geld. Daher ist es sinnvoll, dass NRW sie in die Lehrer investiert, die grundständig ausgebildet und unbefristet eingestellt sind. Nicht in "kurzfristigere" Vertretungslehrer.


    kl. gr. frosch

  • Aber es gibt doch dann oftmals Ausschreibungen mit so Anmerkungen wie: Bereitschaft den Zertifikatskurs in XY zu absolvieren.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    Gegenwärtig ist es in NRW auch noch so, dass Lehrkräfte mit Zertifikatskursen eine so genannte "unbefristete Unterrichtserlaubnis" erhalten, womit sie im Falle von Sek II Zertifikatskursen nicht automatisch im Abitur prüfen dürfen und damit auch nicht automatisch in der Q-Phase als Lehrkraft einsetzbar sind. Das muss in jedem Einzelfall bei den Bezirksregierungen rechtzeitig beantragt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Gegenwärtig ist es in NRW auch noch so, dass Lehrkräfte mit Zertifikatskursen eine so genannte "unbefristete Unterrichtserlaubnis" erhalten, womit sie im Falle von Sek II Zertifikatskursen nicht automatisch im Abitur prüfen dürfen und damit auch nicht automatisch in der Q-Phase als Lehrkraft einsetzbar sind. Das muss in jedem Einzelfall bei den Bezirksregierungen rechtzeitig beantragt werden.

    Die Begrifflichkeit finde ich im Übrigen auch interessant.
    Ich habe nämlich letztens auch gesehen, dass man bei einem (regulär studierten und abgeschlossenen) Erweiterungsfach "nur" die Unterrichtserlaubnis erhält. Woher weiß man, was man eigentlich hat und was man ggf. nachbeantragen kann? (Ich habe ein Erweiterungsfach aus einem anderen Bundesland und überhaupt in diesem Erweiterungsfach mein 2. Staatsexamen gemacht...) und ich werde dieses Jahr nicht zum ersten Mal in meinem anderen Erweiterungsfach im Abitur prüfen. Bisher hatte ich mir nie Gedanken darüber gemacht, dass ich nicht die volle Fakultas hätte...

  • Zitat

    Was ja auch richtig ist. Die Q-Kurse kosten schließlich Geld.


    Weiterbildung kostet IMMER Geld. In der freien Wirtschaft gehört es zum unternehmerischen Risiko, ob sich eine Weiterbildung langfristig bezahlt macht. Schließlich kann jeder unbefristet Beschäftigte nach einer Weiterbildung plötzlich kündigen. Pech dann halt für den AG. Und es ist eigentlich ein Unding, dass Vertretungslehrer, die dieselbe Arbeit machen - ja, tun sie (und teils über JAHRE) - nicht an bestimmten Weiterbildungen teilnehmen dürfen. Vor allem eigentlich tragisch in den Fällen, wo diese Weiterbildung für den Unterricht wirklich was bringen würde und darüber hinaus von allen Beteiligten befürwortet wird.


    Nur, weil es in einer Vorschrift steht, muss es nicht gut sein...


    Aber was reg ich mich auf.


    Ich will hier jetzt keine Diskussion starten (hatten wir auch schon), das ist hier jetzt auch nicht das Thema.

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