Digitales Klassenbuch

  • Weil a) nicht jeder seine Privatgeräte dafür nutzen möchte und es b) im Hinblick auf Datenschutz und Privatgeräte alles andere als unheikel ist. ;)

    a) OK, dann brauchst du ein Dienstgeräte. Dann musst du damit leben was du vom Dienstherren bekommst.

    b) Nö ist es nicht. Die Daten sind nicht auf deinem Gerät gespeichert.

  • Hauptproblem dürfte die Datenverarbeitung im Auftrag sein. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das die wenigsten Schulen datenschutzrechtlich sauber umgesetzt haben.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Man gibt sich halt wie bei anderen Dingen auch allerbeste Mühe - die ganzen Verfahrensverzeichnisse zu erstellen ist allerdings ein selten lästiges Ding. Mittlerweile haben aber gute, auf Schulen als Kunden spezialisierte Anbieter diese als Vorlage.

    Ob allerdings tatsächlich alle (!) Erfordernisse erfüllt sind, ist für einen normalsterblichen Schulleiter eigentlich nicht mit 100%iger Sicherheit festlegbar.

  • a) OK, dann brauchst du ein Dienstgeräte. Dann musst du damit leben was du vom Dienstherren bekommst.

    Wenn ich so was schon lese. Bei allem anderen muss ich auch mit dem leben, was ich bekomme. Z. B. sind die meisten Tafeln bei uns zu klein. So what? Die Rotstifte, die wir zum Korrigieren bekommen, sind so Fineliner, bei denen sich schnell die Spitze eindrückt. So what? Es wird immer versucht, am falsche Ende zu sparen.


    Wenn ich eine elektrisches Klassenbuch führen soll, brauche ich dafür die Hardware. Wenn das, was dafür angeschafft wurde, dafür nicht taugt, dann wird das wohl nichts. Wenn ich z. B. vor jeder Stunde einen Rechner starten muss, um Einträge zu machen, mache ich das. dann geht halt Unterrichtszeit verloren. Wenn das politische Wille ist, werde ich da nicht widersprechen. Ich bin ein guter Untertan.


    Der Dienstherr möchte aber direkt daran denken, abschließbare Schränke mitzubestellen, in die man die Dienst-Tablets über Nacht einschließen kann.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Warum? Ich hab die Frage schon mal gestellt und bekam keine Antwort. Die Daten liegen auf einem geschütztem Server nicht auf der privaten Festplatte.

    Haben denn die Eltern eingewilligt, dass personenbezogene Daten ihrer Kinder an Dritte weitergegeben werden bzw. ist das in der Schweiz notwendig?

  • Sind eure pappenen, pergamentnen, wächsernen oder irdenen Klassenbücher eigentlich gegen Diebstahl und Einsichtnahme Dritter geschützt? Bei uns können z.B. die Hausmeisterin und der Putzmann einfach so ran.


    Ich bin wirklich für sensiblen Datenschutz aber mir reichen die Vorgaben des Landes. Wenn also digitale Notenbücher angeschafft werden, gehe ich davon aus, dass jegliche potentiell notwendige Unterschrift geleistet wurde.


    Wir kriegen doch im Alltag genug Datenschutzfragen um die Ohren gehauen und werden dann mit dem Wie allein gelassen. Da möchte ich mir nicht auch noch den Kopf meiner Schulleitung zerbrechen.

  • Sach ich ja, man geht einfach davon aus, dass die Lehrer ein privates Gerät haben und das kostenlos zur Verfügung stellen.

    Es bleibt ja auf Dauer dann nicht nur bei dem einen gerät sondern bedarf immer wieder neuer Produkte die du dann selbst kaufen darfst.
    spart der Arbeitgeber Millionen bei

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Sind eure pappenen, pergamentnen, wächsernen oder irdenen Klassenbücher eigentlich gegen Diebstahl und Einsichtnahme Dritter geschützt? Bei uns können z.B. die Hausmeisterin und der Putzmann einfach so ran.


    Ich bin wirklich für sensiblen Datenschutz aber mir reichen die Vorgaben des Landes. Wenn also digitale Notenbücher angeschafft werden, gehe ich davon aus, dass jegliche potentiell notwendige Unterschrift geleistet wurde.


    Wir kriegen doch im Alltag genug Datenschutzfragen um die Ohren gehauen und werden dann mit dem Wie allein gelassen. Da möchte ich mir nicht auch noch den Kopf meiner Schulleitung zerbrechen.

    Das beantwortet meine Frage nicht (die natürlich nicht an dicb gerichtet war). Wenn ich ein digitales Klassenbuch nutzen soll, muss ich wissen, ob das datenschutzrechtlich abgesichert ist. Die DSGVO gibt es nicht zum Spaß. Dass du dich nicht damit beschäftigen willst und Datenschutz insbesondere Minderjähriger nicht für wichtig hältst ist schade, aber kein hinreichendes Argument gegen Datenschutz.


    Dass Klassenbücher aus Papier, auf die bestenfalls Angehörige der Schule Zugriff haben und digitale Verarbeitung der Daten durch ein Unternehmen (oder lagern die Daten auf Schulservern?) nicht dasselbe sind, muss ich hoffentlich nicht erklären.

    So niedlich dein Papyrus Kommentar ist, so sehr geht er am Punkt vorbei. Es geht mir nicht darum, dass digitale Klassenbücher zu vermeiden sind, sondern darum, dass alle Beteiligten über Art und Umfang der Datenspeicherung und Verarbeitung informiert werden müssen. DSGVO eben.

  • Dass du dich nicht damit beschäftigen willst und Datenschutz insbesondere Minderjähriger nicht für wichtig hältst ist schade, aber kein hinreichendes Argument gegen Datenschutz.

    Dass du mir irgendwas unterstellst ist ignorant und willkürlich aber kann ich natürlich nicht ändern. Ich schrieb, dass ich im Laufe des Schultages u.U. mehrfach mit Datenschutz konfrontiert werde, zu Beginn jeden Schuljahres unterschreibe, dass ich in größerem Umfang Verantwortung für Datenschutz übernehme, mein Privatrechner vom Schulamt kontrolliert werden kann, ich für passwortgeschützten Datentransport sorgen muss usw., ohne dass ich dafür passendes Gerät an die Hand bekäme.

    Wenn es also nun vom Land Sachsen abgesegnet Portale oder Klassenbücher gibt, fülle ich diese aus und frage nicht meinen Schulleiter um Einsichtnahme in 1500 Elternunterschriften. Dass du das tust ist natürlich vorbildlich.


    Ist es eigentlich explizit geregelt, dass Unterschriften für das Speichern von Noten auf einem deutschen Server notwendig wären? Ich frage natürlich nicht dich sondern allgemein.

  • Ist es eigentlich explizit geregelt, dass Unterschriften für das Speichern von Noten auf einem deutschen Server notwendig wären? Ich frage natürlich nicht dich sondern allgemein.

    bei uns (wobei das hier wohl von Schulgemeinde zu Schulgemeinde unterschiedlich ist) liegen die Daten auf Servern in der Schweiz und einen Teil wohl auch in Deutschland (Escola). Von den Eltern haben wir dafür keine Unterschriften eingeholt. Das Ganze ist aber vom Datenschutzbeauftragten des Kantons abgesegnet.

  • Haben denn die Eltern eingewilligt, dass personenbezogene Daten ihrer Kinder an Dritte weitergegeben werden bzw. ist das in der Schweiz nicht notwendig?

    Die Frage kann ich Dir nicht beantworten weil es wenn mit dem Eintritt in die Primarschule passiert sein müsste. Die Struktur ist für alle (!) Schulen im Kanton die gleiche, die SuS behalten ihren "Account" also bis sie ihre Schulkarriere im Baselland endgültig beenden. Dass bei Frau Zipp in Zürich keine Unterschriften eingeholt werden heisst auch nicht, dass es bei uns genau so ist, der Datenschutz ist kantonal geregelt und soweit ich weiss ist das Gesetz im Baselland schweizweit am stengsten. Die DSGVO braucht uns an der Stelle nicht zu kümmern, die müssen wir nur beachten wenn es um eine genzübergreifende Fragestellung geht. Personenbezogene Daten dürfen wir explizit NICHT auf der eigenen Festplatte speichern und auch nicht z. B. auf OneDrive (nutzen wir mit den Laptop-Klassen) da wir hierfür im Moment noch keinen Speicherplatz auf einem schweizer Server haben (es soll mittelfristig zwei Standorte in Genf und Zürich geben). Prinzipiell hat der gleiche Personenkreis Zugriff auf die Daten wie auch im Falle einer papierenen Dokumentation, d. h. das jeweilige Klassenteam, die Schulleitung und natürlich der Schüler selbst. Rein theoretisch könnten sich auch Mitarbeiter der ITSBL Zugriff verschaffen aber da weiss ich, das ist auf deren Seite vertraglich geregelt, dass sie dies nur z. B. für eine notfallmässige Datensicherung dürfen.


    Wo legt ihr denn personenbezogene Daten eurer SuS ab? Das wird ja wohl nicht alles irgendwo auf Papier in einem Leitz-Ordner sein oder doch? Wie kommen denn die Noten aufs Zeugnis wenn diese gedruckt werden? Dafür müssen die doch in digitaler Form vorliegen, nicht?


    Die Diskussion zeigt eigentlich nur, wie schnell mal eben mit dem Datenschutz gewedelt wird obwohl der Wedler eigentlich selbst keine Ahnung hat. Das richtet sich jetzt nicht an Dich Schmidt sondern an den wissenden Zwinkersmiley, der so wissend dann offenbar doch nicht ist. Ich weiss in dem Bereich auch zu wenig, stelle aber fest, dass nicht mal unsere kantonale Rechtsabteilung alle Fragen diesbezüglich beantworten kann. Wir kommunizieren ja intensiv mit denen über den Datenschutz seit wir bei uns Laptop-Klassen führen.

  • Warum? Ich hab die Frage schon mal gestellt und bekam keine Antwort. Die Daten liegen auf einem geschütztem Server nicht auf der privaten Festplatte.

    Zumindest bei uns gibt es meines Wissens nach keinen solchen geschützten Server und es gibt sehr strenge Vorgaben bezüglich der Nutzung von Privatgeräten (was ich wie verschlüsseln muss, welche/wie viele Firewalls ich haben muss usw.) -- offiziell muss ich zumindest in NRW jedes Privatgerät, auf dem schülerbezogene Daten liegen, beim Dienstherr anmelden und versichern, dass ich diese diversen Sicherheitsmaßnahmen getroffen habe.

    Das wird, soweit wie ich es mitbekomme (und sofern ich es richtig verstanden habe), hier recht heiß diskutiert, weil eben die entsprechenden Grundlagen wie solche Server nicht vom Dienstherren gestellt werden, vernünftige Arbeit ohne Speichern solcher Daten aber eigentlich nicht möglich sind (wenn wir nicht wieder zurück wollen zum Einsatz von Papier) und die Verantwortung auf die Schulen/ Lehrer abgeschoben wird (zumindest habe ich es so verstanden, ich verfolge das aber eher am Rande mit, muss ich zugeben).

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Das Stichwort lautet "Auftragsdatenverarbeitung".


    Dafür muss (jedenfalls in NDS) die Schule einen Vertrag mit dem Anbieter schließen:

    https://www.landesschulbehoerd…ion/datenschutz/dsgvo/avv


    Eine Einverständnis aller Schüler / Eltern ist nicht erforderlich.


    Problem mit den Privatgeräten ist, dass die meisten User nicht im Griff haben, welche Daten auf welche Cloud geraten (bei Win 10 z.B. alle Dokumente, wenn man die Standardeinstellungen bei der Installation nimmt). Die Windows-Cloud nutzt Server in den USA, eine Auftragsdatenverarbeitung mit denen ist gar nicht zulässig.


    Wer also datenschutzrechtliche Bedenken hat, soll seine Schulleitung fragen, ob die für den jeweiligen Anbieter des dig. Klassenbuches einen solchen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen haben.


    Ein größeres Problem sind m.E. die Privatgeräte an sich. Eine datenschutzrechtlich saubere Lösung ist hier m.E. nur mit Dienstgeräten (die natürlich von Experten konfiguriert sein müssen) möglich, mit Privatgeräten ist es immer Rumgemurkse.

  • Problem mit den Privatgeräten ist, dass die meisten User nicht im Griff haben, welche Daten auf welche Cloud geraten (bei Win 10 z.B. alle Dokumente, wenn man die Standardeinstellungen bei der Installation nimmt).

    Das Problem verstehe ich eben nicht, ich trage Noten z. B. ja direkt über den Browser ins digitale Klassenbuch ein. Nichts davon landet jemals auf meiner Festplatte. Wenn ich das Wort "Auftragsdatenverarbeitung" richtig verstehe, sehe ich auch hier kein Problem, weil in unserem Fall ja Auftraggeber und Dienstleister identisch sind wenn man den Kanton als Schulträger und Bereitsteller der digitalen Infrastruktur versteht (was auch so ist).

  • Zumindest bei uns gibt es meines Wissens nach keinen solchen geschützten Server

    Dann ist auch klar, dass es kein digitales Klassenbuch geben kann. Personenbezogene Daten dürfen auch bei uns digital nirgendwo anders als auf dem SBL-Server gespeichert werden. Problematisch ist da eher der Mailverkehr sofern der über eine lokal installierte App läuft. Das ist ein Thema, das bei uns auch auf der Agenda steht.

  • Wo legt ihr denn personenbezogene Daten eurer SuS ab? Das wird ja wohl nicht alles irgendwo auf Papier in einem Leitz-Ordner sein oder doch? Wie kommen denn die Noten aufs Zeugnis wenn diese gedruckt werden? Dafür müssen die doch in digitaler Form vorliegen, nicht?

    Die Frage hat mir übrigens noch keiner beantwortet.

  • ...Die Frage hat mir übrigens noch keiner beantwortet.

    Noten werden erst in Notenhefte geschrieben, dann nochmal in die Notenübersicht übertragen, dann noch mal auf Karteikarten des Bundeslandes geschrieben und dann setzt man sich an den Computer und tippt sie ins Notenprogramm. Deutsch 3, Mathe 3, Physik 2, 4x Kopfnoten... für alle Kinder der Klasse. Ist es denn soooo lang her, dass du in Notenhefte geschrieben hast?

  • Ist es denn soooo lang her, dass du in Notenhefte geschrieben hast?

    Ich kenne keine Notenhefte und auch keine Notenprogramme. Dafür haben wir ja das Schulnetz. Auf welcher Art von digitalem Endgerät läuft denn so ein Notenprogramm und wo werden die Daten physisch gespeichert? Wo werden die Adressen der SuS abgelegt? Wer hat Zugriff auf diese Daten? Bei uns liegt das ALLES auf dem Server in Liestal, bis auf Absenzen habe ich noch nie irgendwas von Hand aufs Papier irgendwo eingetragen. Auch nicht als ich zu Beginn meiner Schulkarriere noch im Aargau gearbeitet habe.

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