Versetzung NRW

  • Mir wurde damals gesagt, man könne absagen, allerdings wurden die fünf Jahre dann natürlich wieder von vorne beginnen und.man merke sich sowas..wenn man ablehnt, könne der Wunsch nach Versetzung so groß ja nicht sein.

  • Ich danke euch für die Antworten. :) Ablehnen käme tatsächlich nur in Frage, sollte ein Ort fernab der Ortswünsche ausgewählt werden. Die Kreise sind manchmal leider sehr groß. Die Kilometer wären zwar weniger, die Fahrtzeit aber dann genauso lang wie aktuell. Da habe ich ein bisschen Angst vor.;( Wird sowas gemacht? Eine Absage meines Antrages wäre in dem Fall besser.

    Ein erneuter Antrag nach der Rückkehr aus der Elternzeit klingt ecth vielversprechender, aufgrund der 35km.

    Ich glaube aktuell kann ich nur abwarten und Daumen drücken, aber es beschäfigt einen schon sehr. Die Konferenzen sind Ende März und Anfang April.

    • Offizieller Beitrag

    Also man kann auch für 35 km sehr lange brauchen... Im Idealfall sucht man sich die Schule vorher aus und fädelt das mit der Schulleitung und dem Schulamt ein. Dann sollte das eigentlich funktionieren. Alternativ kann man ja auch nach der Elternzeit Urlaub aus familienpolitischen Gründen nehmen und sich in dieser Zeit eine Vertretungsstelle im gewünschten Ort und mitunter an den Wunschschule suchen, wenn Bedarf besteht. Meine Frau macht das gerade, wenngleich innerhalb derselben Kommune.

  • Ja das sind leider genau die Städte im Kreis der Bzr Arnsberg(Zweitwunsch) vor denen ich Angst habe. Daraufhin wäre ein erneute Antrag nämlich nicht möglich, da unter 35km und Fahrtzeit aber genauso lang;(. Laut Personalrat besteht in diesem Kreis jedoch überhaupt kein Bedarf.

    Das Schulamt meines gewünschten Kreises der Bzr Münster(Erstwunsch) hat mich tatsächlich schon auf dem Schirm und meine Daten und Angaben in die "Akte" aufgenommen. Sollte ich dort tatsächlich zugewiesen werden, wurde mir bereits gesagt, dass ohne Probleme eine nahe Schule gefunden wird. Der Bedarf ist dort sehr sehr hoch, man könnte sogar wählen.

    Jetzt liegt es an Arnsberg mich auch tatsächlich gehen zu lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt liegt es an Arnsberg mich auch tatsächlich gehen zu lassen.

    Ich drücke dir die Daumen.

    Als ich vor 12 Jahren von der BezReg Arnsberg in die BezReg Detmold versetzt werden wollte, hat Arnsberg gemauert.

    Da half nur eine Bewerbung als Konrektor. ;)


    Aber vielleicht ist es inzwischen anders. *daumendrück*


    kl. gr. frosch

  • Die Versetzungskonferenzen sind noch nicht abgeschlossen. Erst nach dem 7. April.

    Werden nach der ersten Versetzungskonferenz noch keine Bescheide herausgegeben?

  • Danke für die Antwort. :) Das Versetzungsverfahren läuft leider bereits, da ich diesen Antrag ja schon letztes Jahr stellen musste (vor der Schwangerschaft). Ob man eine Versetzung ablehnen kann weißt du (wird hier im Froum geduzt?) auch nicht? Im aktuellen Versetzungserlass steht nämlich "Bei Annahme des Versetzungs- oder Serviceangebots gilt.....". Klingt für mich danach, dass man es annehmen also eigentlich auch ablehnen kann? Die 5 Jahresfrist beginnt dann natürlich von vorne. Das ist für uns aber nicht ausschlaggebend.

    Ich (Angestellte) habe ein Versetzungsangebot in NRW abgelehnt. Ich wäre vom Regen in die Traufe gekommen. Die Schulleiterin, die mich unbedingt haben wollte, fand das überhaupt nicht lustig und hat ständig hinter mir her telefoniert. Ich konnte meine Ablehnung gut begründen und habe dann Mitte/Ende Juni ein anderes Angebot von einer anderen suchenden Schule bekommen, an die ich dann auch gegangen bin. Der Personalrat hat mir damal gesagt, dass gerne so getan wird, dass man das erste Angebot annehmen müsse, es aber definitiv nicht so sei. Lass dich also nicht einschüchtern und hole dir Unterstützung vom Personalrat!

  • Hallo😊.


    die Mitarbeit des Personalrats hat tatsächlich geholfen. Ich habe meinen Zwischenbescheid für die Versetzung in meinen Wunschkreis bereits erhalten. Nun heißt es warten auf die Zusage vom zuständigen Personaldezernat. Kann jetzt noch viel schief gehen?

    Der Personalrat klang am Telefon bereits sehr sicher.


    Werde mich in den nächsten Tagen schon einmal dann an das zuständige Schulamt wenden. Würdet ihr dort direkt mitteilen, dass man aber erst zum nächsten Schuljahr antreten wird (Elternzeit ab Ende August) oder erst die zugewiesene Schule abwarten? Eigentlich bin ich ein Freund davon direkt mit offenen Karten zu spielen habe aber Angst, dass sich das negativ auf die Schulauswahl auswirken könnte.


    Ich drücke euch allen auch die Daumen und hoffe wir müssen alle nicht zu lange auf endgültige Bescheide warten.


    Liebe Grüße :gruss:

  • Der Bescheid von der Bezirksregierung ist noch nicht da, aber immerhin ein Anruf vom Personalrat, dass ich an meine Wunschschule versetzt werde.

    Herzlichen Glückwunsch.

    Behördenmühlen mahlen langsam ...

  • Herzlichen Glückwunsch.

    Behördenmühlen mahlen langsam ...

    Vielen Dank 😊!!! Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es mit dem Bescheid noch dauert. Ich wurde schon ein wenig nervös, als eine Kollegin letzte Woche erzählte, dass sie bereits Post bekommen hat. Sie wechselt allerdings den Kreis, vermutlich wurde es daher vorgezogen.

  • Ich hab schon wieder eine Ablehnung bekommen.


    Nun habe ich bei LEO aber eine Ausschreibung einer privaten Ersatzschule für exakt meine Fachkombi und am Wunschstandort gefunden. Das wäre ein Träumchen. Kurz und knapp: kann ich mich da als jemand, der im Staatsdienst verbeamtet ist, einfach bewerben und wäre dann ggf. ein Wechsel möglich? Oder wie funktioniert ggf. ein Wechsel von einer staatlichen Schule zu einer Ersatzschule? Dass das grundsätzlich geht, hab ich mir ergoogeln können, das genaue Verfahren aber nicht so wirklich...

  • Hast du die Freigabe? Ich glaube ohne Freigabe funktionert es - zumindest wenn man ohne Kündigung innerhalb des staatlichen Schuldienstest wechseln möchte - nicht.

  • Ich warte auch sehnsüchtig darauf. Eine mündliche Bestätigung habe ich zwar, aber ich glaube es erst wirklich, wenn ich es schriftlich habe.

    Hast du die schriftliche Bestätigung schon erhalten? Es wäre doch ein tolles Ostergeschenk :)

  • Hast du die Freigabe? Ich glaube ohne Freigabe funktionert es - zumindest wenn man ohne Kündigung innerhalb des staatlichen Schuldienstest wechseln möchte - nicht.

    Die Schulleitung hat freigegeben und die Bezirksregierung schreibt "Ihrem Versetzungsantrag kann leider nur insoweit entsprochen werden, als Sie für eine wunschgemäße Versetzung freigegeben werden können." Dann kommt der Verweis auf den mangelnden Bedarf an Wunschschulform und Wunschorten.


    Frage ist halt, ob man sich damit jetzt einfach im Ersatzschuldienst bewerben kann oder ob das über andere Verfahrenswege laufen müsste.



    Wünsche dir mehr Erfolg als mir übrigens :)

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