Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen?

  • Nachtrag zu meinem Beitrag 5.797: ich habe schon vor anderthalb Wochen vom Schulamt die klare und deutliche Ansage bekommen, dass ich aufgrund meines Asthmas NICHT und unter keinen Umständen Unterricht machen solle. Mit Abstand ins Büro darf ich (nach dem aktuellen Stand) - mehr aber nicht.


    kl. gr. frosch

    Ich hingegen musste mich schon letzte Woche eindeutig schriftlich bei der Schulleitung erklären, ob ich mich zur Risikogruppe zugehörig sehe und ob ich doch trotzdem Unterricht in der Schule machen möchte (was lt. Mail von gestern ja nun offiziell nicht erlaubt ist). Mich hat das moralisch ziemlich unter Druck gesetzt, allerdings war mir letztendlich mein Leben lieber, als das nun zu erwartende Unverständnis meiner Kollegen zu vermeiden (ich bin jung und wirke eher fit). Etliche meiner Kollegen über 60 tauchen übrigens auf den Dienstplänen auf, haben sich also ausdrücklich bereit erklärt zu kommen. Die dürfen das auch, auch nach der Mail von gestern. Finde ich trotzdem nicht gut.

    • Offizieller Beitrag

    Haeschenhuepf, falls du auch aus NRW kommst: Nein, nach der Mail von gestern dürfen sie es nicht. Auch nicht freiwillig. Das steht da so explizit drin.

    Zitat
    Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden.

    Da steht nichts von "sie dürfen, wenn sie möchten" oder "sie dürfen nicht, es sei denn, sie bestehen drauf".


    kl. gr. frosch


    Edit: Aufgrund von Zweifel an meiner Lesekompetenz gestrichen. ;)

  • Echt, dann würdest du remonstrieren, wenn du zur Aufsicht von Förderschülern eingeteilt werden würdest, die weder Masken bedienen noch Abstand wahren können? Ich frage das ganz ernst und ohne Ironie.

    Ich habe sowas gottseidank nie tun müssen. Aber in so einem Fall würde ich es sehr stark in Erwägung ziehen. wenn die Schulleitung (oder der Schulträger, wenn es räumliche Gegebenheiten betrifft) nicht in der Lage sind, den Schulbetrieb so zu organisieren, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, riskieren sie vorsätzlich das Leben von Schülern, ihren Familien, Lehrkräften und anderen Mitarbeitern. Ich würde mich daran nicht mitschuldig fühlen wollen, indem ich den Mund halte und mitspiele. Sollte es irgendwann aufgrund dessen zu Klagen kommen, würden Richter wohl auch wenig Verständnis für Lehrer zeigen, die gute Miene zum bösen Spiel machen...

  • Ich hingegen musste mich schon letzte Woche eindeutig schriftlich bei der Schulleitung erklären, ob ich mich zur Risikogruppe zugehörig sehe und ob ich doch trotzdem Unterricht in der Schule machen möchte (was lt. Mail von gestern ja nun offiziell nicht erlaubt ist). Mich hat das moralisch ziemlich unter Druck gesetzt, allerdings war mir letztendlich mein Leben lieber, als das nun zu erwartende Unverständnis meiner Kollegen zu vermeiden (ich bin jung und wirke eher fit). Etliche meiner Kollegen über 60 tauchen übrigens auf den Dienstplänen auf, haben sich also ausdrücklich bereit erklärt zu kommen.

    Ich würde den Sachverhalt an der Personalrat geben, sowie an eine Lehrergewerkschaft (z.B. Philologenverband).

    Hast du die Anfrage schriftlich von deiner SL, ob du "trotzdem Unterricht machen möchtest"?

    Gegebenfalls diese Mail an die Vorgesetzen der SL weiterleiten.

  • Haeschenhuepf, falls du auch aus NRW kommst: Nein, nach der Mail von gestern dürfen sie es nicht. Auch nicht freiwillig. Das steht da so explizit drin.

    Da steht nichts von "sie dürfen, wenn sie möchten" oder "sie dürfen nicht, es sei denn, sie bestehen drauf".


    kl. gr. frosch

    Ja, in NRW.

    Vorerkrankte und Schwangere dürfen nicht, Ü60 dürfen, wenn sie wollen.(steht im Absatz drunter).

  • Musst du denn tatsächlich alles doppelt machen, das kann ja eigentlich nicht sein, dass du dann doppelt so viele Unterrichtsstunden halten musst.

    So klang es in der letzten Mail von der Schulleitung. Aber wie gesagt: Sie warten noch auf Anweisungen. Ich hoffe, da gibt es noch eine andere Lösung.

  • So klang es in der letzten Mail von der Schulleitung. Aber wie gesagt: Sie warten noch auf Anweisungen. Ich hoffe, da gibt es noch eine andere Lösung.

    Ist das überhaupt rechtens?

    Auf wieviele Stunden pro Woche kommst du denn dann? Dann müssten es ja mehr als 50 sein....

  • Musst du denn tatsächlich alles doppelt machen, das kann ja eigentlich nicht sein, dass du dann doppelt so viele Unterrichtsstunden halten musst.

    Da können doch die Kollegen eine Hälfte der Klasse übernehmen, die gerade keinen Präsenzunterricht in eigenen Klassen erteilen müssen.

    Zumal die Aufgaben gleichmäßig verteilt werden müssen.

  • Corona ist eine Erfindung der Regierung, damit wir alle drinnen bleiben und sie die Batterien in den Vögeln austauschen können.

    Hä? Das ist doch völliger Unfug.

    Das Virus ist eine Erfindung von Trump. Um davon abzulenken, dass er gerade Kinder aus Tunneln befreit.

  • Echt, dann würdest du remonstrieren, wenn du zur Aufsicht von Förderschülern eingeteilt werden würdest, die weder Masken bedienen noch Abstand wahren können? Ich frage das ganz ernst und ohne Ironie.

    Das ist halt immer einer Frage der Eskalationsstufe, die man wählt. Wenn ich mich ernsthaft gefährdet sähe und mein Schulleiter keinerlei Anstalten machen würde, effektive Maßnahmen zu ergreifen, dann vermutlich ja. Rein aus Prinzip, obwohl ich das Gefühl habe, dass ich kein besonderes Risiko habe, eher nicht.

  • Das ist halt immer einer Frage der Eskalationsstufe, die man wählt. Wenn ich mich ernsthaft gefährdet sähe und mein Schulleiter keinerlei Anstalten machen würde, effektive Maßnahmen zu ergreifen, dann vermutlich ja.

    Das Problem ist m.E. die Unklarheit der Gesetzeslage. Wenn mein Bundesland mir das Außerhausgehen verbietet und gleichzeitig Notbetreuung erwartet ist glaube ich nicht viel drin mit Remonstrieren. Das nächste werden die Kitas sein, wo man Hygiene ganz vergessen kann. Ich bin gespannt, ob es zu Rechtsstreit kommen wird.

  • Ist das überhaupt rechtens?

    Auf wieviele Stunden pro Woche kommst du denn dann? Dann müssten es ja mehr als 50 sein....

    Keine Ahnung. Ist vielleicht in Krisenzeiten erlaubt...? Ich arbeite ja sogar Teilzeit (17 Stunden hab ich normalerweise)...!


    Was ich dabei am schlimmsten fände, wäre, wenn nicht berücksichtigt würde, dass ich selbst Kinder daheim habe, deren Schule zu ist. Und (zumindest bisher?) keinen Anspruch auf Notbetreuung habe. Oder habt ihr (BY) da andere Infos?

  • Keine Ahnung. Ist vielleicht in Krisenzeiten erlaubt...? Ich arbeite ja sogar Teilzeit (17 Stunden hab ich normalerweise)...!

    dann teils dir doch selbst ein, du musst doch keine Webinare abhalten. Wer zu Hause lernt, kriegt Buchseite und Aufgabe dazu. Bissel pragmatisch denken darf man in Krisenzeiten schon.

  • Das Problem ist m.E. die Unklarheit der Gesetzeslage.

    Nicht unbedingt, aber man muss genau hinsehen. Wenn es in deinem Bundesland eine Coronaverordnung gibt, die einen gewissen Mindestabstand einfordert, ist das erstmal verpflichtend - außer es werden ebenfalls per Verordnung Ausnahmen bestimmt.

    Wenn nun ein Erlass des Kultusministeriums oder des Schulamts oder sonstwoher Präsenszunterricht oder Notbetreuung fordert, bei der dieser Mindestabstand unter objektiven Gesichtspunkten nicht einhaltbar ist, dann ist das ein Gesetzesverstoß, da ein Erlass keine Verordnung aushebeln kann. Eine Dienstanweisung des Schulleiters kann übrigens keinen Erlass aushebeln, da diese nochmals darunter liegt.

    Wenn du nun also per Anweisung dazu gezwungen wirst, gegen eine Veordnung zu verstoßen, bist du beamtenrechtlich sogar verpflichtet zu remonstrieren.


    Alternativ kannst du den Missstand auch nach §15 des Arbeitsschutzgesetzes anzeigen:

    Zitat

    (1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

    Das ist übrigens die eigentliche Rechtsgrundlage hinter der Überlastungsanzeige, die hier im Forum immer mal wieder angesprochen wird.

  • Lehrerin2007: Lehrer meines Wissens nach fallen schon unter die Notbetreuung, da wir unter Aufrechterhaltung von Aufgaben des Staates, Justiz und Verwaltung gehören. Ist aber abhängig davon, ob dein Partner auch zur kritischen Infrastruktur gehört.

  • ob dein Partner auch zur kritischen Infrastruktur gehört.

    Tut er nicht. Trotzdem wäre es für mich schwierig mit Vollzeit-arbeitendem Mann, zwei Kids daheim, die beschult werden müssen, homeschooling bei weiteren Klassen, 8 Stunden (statt 4 Stunden) 12. Klasse zu machen - und das obwohl mein zweiter Vorname Pragmatik ist, aber auch der hat Grenzen... Ich mache keine Webinare, sondern arbeite vor allem mit dem vorhandenen Material (Bücher, Arbeitshefte), habe dennoch gut zu tun. Werde ich mir doch mal Sorgen machen dürfen.

  • Werde ich mir doch mal Sorgen machen dürfen.

    Sorry, oft klingt getippt anders als gesagt. Natürlich darfst du dir Sorgen machen. Ich wollte nur sagen, wenn du nur TZ arbeitest und zu mehr Unterricht verpflichtet wirst, darfst du guten Gewissens Homeschooling hinten anstellen. Unsere GEW hat dies z.B. in ihren Fragenkatalog ans Ministerium aufgenommen, dass Prüfungsvorbereitung jetzt Vorrang haben soll und nicht alles gleichzeitig möglich ist.

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