Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen?

  • Es gab in der fraglichen Zeit auch keine Angriffe durch Bären.


    Das entscheidende Argument für die Maskenpflicht ist im Augenblick nicht die erwiesene Wirksamkeit, sondern die Tatsache, das es ein recht niederschwelliges Instrument ist, das weder große Kosten noch wesentliche Einschränkungen verursacht. (Und auch manchem Politiker ermöglicht, sich als "Macher" zu profilieren.)


    Aus genau diesem Grund bin ich auch für eine Verwendung von Masken in Schulen, aber ohne dass ich mir davon jetzt einen entscheidenden Einfluss auf das Infektionsgeschehen erwarte.

    Und genau aus diesem Grund bin ich gegen eine Maskenpflicht in der Schule.

    Glaubt jemand ernsthaft, dass man mit Masken einen vernünftigen Unterricht machen kann?

    Und noch einmal: 15 min mit diesen Primitivmasken mag ja noch gehen. Wir reden aber hier von vielen Stunden in der Schule. Das ist kein Vergnügen, dass ist extrem anstrengend. Und für Personen, die auch nur leichte Atemwegsprobleme haben, ist es eine Qual.

    Ich bleibe dabei: Eine Maskenpflicht ist ein Mittel zur Disziplinierung (Unterdrückung ?, da ja Strafen angedroht werden) der Bevölkerung und nichts anderes.

    Und sollte sie kommen, können die verantwortlichen Politiker sicher sein, dass sie meine Stimme nie wieder bekommen.


    Ich gehöre zur sogenannten "Risikogruppe" und könnte mich zurücklehnen und sagen: "Das können ja die "Jungen" machen."

    Natürlich werde ich es (vorerst) nicht tun, aber wenn ich zur Maske gezwungen werde, muss ich ernsthaft neu überlegen.

    Für Conni: שמי מרים

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    Töten im Krieg ist nach meiner Auffassung um nichts besser als gewöhnlicher Mord. (Einstein)

  • Und genau aus diesem Grund bin ich gegen eine Maskenpflicht in der Schule.

    Glaubt jemand ernsthaft, dass man mit Masken einen vernünftigen Unterricht machen kann?

    Glaubst du wirklich, dass du momentan irgendeiner Form einen vernünftigen Unterricht mit jüngeren Schülern machen kannst? In Klasse 4 mag es noch gehen, darunter mit Abstandsregeln, kleinen Gruppen und eigentlich kaum Möglichkeiten für Methodenvielfalt wird das nicht viel werden...

  • Diese Regelungen, die aufgrund des Infektionsschutzes und der Hygienemaßnahmen beschlossen sind, wie lange gilt das? Bis zum 04.05 oder bis zu den Sommerferien? Gibt es da schon Aussagen zu?


    Nochmal zu den Konferenzen. Laut dem Ministerium sollen ja keine stattfinden und nur die Abteilungsleitung Schulleitung etc (also die etwas zu entscheiden haben) zusammen sprechen (vllt auch sogar per Video?).


    Sofern es aber SL geben sollte, die das nicht so „eng sehen“ und eine Konferenz einberufen, darf man der dann fern bleiben? Oder wie ist sowas dann geregelt?

  • Glaubst du wirklich, dass du momentan irgendeiner Form einen vernünftigen Unterricht mit jüngeren Schülern machen kannst? In Klasse 4 mag es noch gehen, darunter mit Abstandsregeln, kleinen Gruppen und eigentlich kaum Möglichkeiten für Methodenvielfalt wird das nicht viel werden...

    Nein, glaube ich nicht. Es wird schlimm genug.

    Da müssen nicht zusätzliche Schikanen eingeführt werden.

    Für Conni: שמי מרים

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    Töten im Krieg ist nach meiner Auffassung um nichts besser als gewöhnlicher Mord. (Einstein)

  • Der Hintergrund bei einer derartigen Empfehlung, das noch etwas hinauszuschieben ist kein finanzieller, sondern ein medizinischer

    Ach was. Meinst Du ich hätte das geschrieben wenn's mich nicht selber beträfe?


    Die Empfehlungen sind beim heutigen Stand der OP-Techniken und Materialien "ein bisschen" differenzierter. Ich könnte Dir namentlich zwei Orthopäden nennen, die mir gleich jetzt eine Hüftprothese setzen würden und ich bin noch keine 40. Darüber bin ich sehr froh aber es ist die lauteste Kritik am Schweizerischen Gesundheitssystem: Es wird "zu schnell" operiert um Geld zu verdienen. Wenn ich noch 20 Jahre zuwarte, ist vor lauter Knochenzysten von der Hüftpfanne nichts mehr übrig um überhaupt noch das künstliche Material einzuschlagen.


    (Bei dem vielen OT das hier schon geschrieben wurde, kommt's hierauf dann auch nicht mehr an.)

    Einmal editiert, zuletzt von Wollsocken80 ()

  • ...Was der Dienstherr aka Staat da leistet, ist einfach nur lachhaft dagegen.

    Ich lese bei dir nichts anderes als bei uns. Außer das Maskennähen und gegenseitige Kinderbetreuen, was mir aber Privatinitiative zu sein scheint. Wir kriegen die Masken vom Staat gestellt, Desinfektionszeug war schon vor der Schulschließung da.


    Darf ein privater Träger eigentlich die Schulen länger zulassen, oder muss er sich an die gesetzlichen Vorgaben halten? Und was passiert bei euch mit den Kollegen, deren Angehörige erkrankt sind?

  • Ich gehöre zur sogenannten "Risikogruppe" und könnte mich zurücklehnen und sagen: "Das können ja die "Jungen" machen."

    Bei so einem Kommentar geht mir die Galle hoch!

    Schön, dass Du trotzdem hingehst, aber solche Bemerkungen sind unterste Schublade!

  • Kleine Korrektur. Das verbindliche Homeschooling für die SuS in Niedersachsen beginnt nicht am Montag sondern erst am kommenden Mittwoch, also dem 22.04.


    Für die BBSn gibt es übrigens mittlerweile auch einen "Fahrplan" zur stufenweisen Öffnung der Schulen. Leider habe ich mich geirrt: unter "Abschlussklassen" werden doch nicht alle Klassen bzw. Schulformen verstanden, die in diesem Jahr noch Abschlussprüfungen ablegen müssen. Am 27.04. dürfen daher erstmal die 13. Klassen der beruflichen Gymnasien zurückkehren, andere Schulformen leider erst kurz vor ihren anstehenden Prüfungen (z. B. die Fachoberschule Kl. 2 am 11.05.; deren schrifltiche Abschlussprüfungen beginnen an unserer Schule am 19.05. - ein späterer Termin ist nicht möglich). Das heißt u. a. für meine Klasse (einjährige Berufsfachschule), die erst nach Pfingsten, am 03.06. zurückkehren soll und bei der wir die Prüfung (schriftlich und mündlich) auch Mitte Juni durchführen müssen, dass sie den größten Teil ihrer Prüfungsvorbereitung alleine zuhause durchführen muss. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sie das hinbekommen, denn viele der SuS haben lediglich ein Smartphone zur Verfügung, keinen Laptop, Drucker o. ä.!

    Du sprichst nicht von nrw, oder?

  • jetzt blicke ich nun wirklich gar nicht mehr durch. In der vorherigen schulmail wurde doch extra betont,mdaas ab dem 23. alle sus, die nicht Abiturprüfung oä schreiben,,verpflichtend am Unterricht teilnehmen müssen? Berufskolleg und so. Können die sich endlich mal entscheiden?!

  • jetzt blicke ich nun wirklich gar nicht mehr durch. In der vorherigen schulmail wurde doch extra betont,mdaas ab dem 23. alle sus, die nicht Abiturprüfung oä schreiben,,verpflichtend am Unterricht teilnehmen müssen? Berufskolleg und so. Können die sich endlich mal entscheiden?!

    In der Schulmail von gerade eben steht eindeutig drin, dass es für die 10er verpflichtend ist. Was aber mal wieder der Pressemitteilung von gestern widerspricht, ich möchte was kaputt hauen... :autsch:

  • Ich kann ja nur das beurteilen, was ich von Kollegen und Freunden an staatlichen Schulen hier in der Gegend mitbekomme.


    Das sind eben oft: schlechte sanitäre Anlagen, gerne auch dreckig, keine Seife und Papierhandtücher, bislang keine Desinfektionsmittel, Masken gibt es auch keine und Geld für Material ist nicht da.


    Ich merke einfach an den vielen täglichen Kleinigkeiten (auch schon vor Corona), dass kirchliche Schulen in der Regel baulich in besserem Zustand sind und auch materiell in der Regel sehr gut ausgestattet sind. Und man merkt auch jetzt, dass nicht an allen Ecken und Enden gespart werden muss, weil beim Träger einfach Geld da ist. Ich bin dafür übrigens sehr sehr dankbar.


    Sicher gibt es auch bei den staatlichen Schulen gute Beispiele, aber das sind die wenigsten Schulen.


    Wir durften z.B. unsere Schule schon montags schließen, obwohl die staatlichen Schulen erst dienstags schließen durften. Bei der Öffnung diskutieren wir noch mit dem Schulamt. Das komplexe Bussystem einer Förderschule ist da manchmal einfach auch ein sehr gutes Argument beim RP.

    Zum Thema vorerkrankte Angehörige kann ich nichts sagen, da ich mich nicht informiert habe, da ich keine erkrankten Angehörigen in meinem Haushalt habe.

  • Ich bleibe dabei: Eine Maskenpflicht ist ein Mittel zur Disziplinierung (Unterdrückung ?, da ja Strafen angedroht werden) der Bevölkerung und nichts anderes.

    Sehe ich genauso, und dieses Abstandhalten haben sich diese Labornerds in ihren Pandemie-Laboren ausgedacht, weil sie neidisch sind, dass sie dem anderen Geschlecht nicht so nahe kommen. Immer haben sie gesehen, wie Menschen ohne soziale Phobie einander umarmen und da ganz locker sind. Jetzt darf das niemand mehr. Schrecklich, wie der Staat die Pandemie für seinen Unterdrückungswusch, und die Labornerds sie für ihren Neid auf Menschen ohne soziale Phobie instrumentalisieren! Infektionsschutz, dass ich nicht lache!


    Ich gehöre zur sogenannten "Risikogruppe" und könnte mich zurücklehnen und sagen: "Das können ja die "Jungen" machen."

    Jawoll, das nenne ich die richtige Einstellung! Warum sollte man als Risikopatient zuhause bleiben, wenn man diese Situation nicht auch für Ruhm und Ehre nutzen kann.

    Hier ruht M.W., Sie hat für ihren Beruf im wahrsten Sinne des Wortes alles gegeben. Wir, die jungen Lehrkräfte sind ihr für die Ewigkeit dankbar! Auch Charlotte aus der 6b ist sehr dankbar, dadurch konnte sie noch Bruchrechnung erlernen, was junge Lehrer immer so schlecht vermitteln.


    Schade, dass so viele andere Menschen ihre eigene Gesundheit so hoch hängen. Wir brauchen mehr Helden! Von mir ein großes Dankeschön und höchste Anerkennung.

  • Ich gehöre zur sogenannten "Risikogruppe" und könnte mich zurücklehnen und sagen: "Das können ja die "Jungen" machen."

    Man könnte dem jetzt auch entgegen: Wenn Du Dich wissentlich und freiwillig dem Risiko aussetzt und dann schwer erkrankst, blockierst Du ein Intensivbett in das man auch jemanden legen könnte, der z. B. gerade einen schweren Motorradunfall hatte. Es besteht durchaus auch eine moralische Verpflichtung zum Selbstschutz. Ich gehöre zu keiner Risikogruppe, gehe aber zur Zeit z. B. keine Bergtouren um keinen unnötigen Unfall zu provozieren.

  • Sehe ich genauso, und dieses Abstandhalten haben sich diese Labornerds in ihren Pandemie-Laboren ausgedacht, weil sie neidisch sind, dass sie dem anderen Geschlecht nicht so nahe kommen.

    Corona ist eine Erfindung der Regierung, damit wir alle drinnen bleiben und sie die Batterien in den Vögeln austauschen können.

  • In der baden-württembergischen Corona-Verordnung vom 17.04.2020 steht unter §1 (1)

    Zitat

    (1) Bis zum Ablauf des 3.Mai 2020 sind 1.der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Trägerschaft, [...] untersagt.

    Ich hätte eigentlich gerne eine wichtige schulinterne Fortbildung mit ca. 15 Lehrkräften (unter Einhaltung der Abstandsregeln) vom 5.5. auf den 30.4. vorgezogen, damit am ursprünglich geplanten Tag alle Lehrkräfte für die Prüfungsvorbereitung zur Verfügung stehen. Da bin ich mir nun aber auch unsicher, ob dies möglich ist.


    Ansonsten erhalten wir vermutlich am Montag konkrete Informationen zur Beschulung der Abschlussklassen an beruflichen Schulen vom Kultusministerium. An unserer Schule sind zum Beispiel ca. 70% der Schüler in einer Abschlussklasse und da muss man differenzierter als an einer allgemeinbildenden Schule entscheiden und planen, wie man nach Öffnung der Schulen konkret vorgeht.

  • Ich gehöre zur sogenannten "Risikogruppe" und könnte mich zurücklehnen und sagen: "Das können ja die "Jungen" machen."

    Ich habe auch eine Kollegin die über 60 ist und auf jeden Fall nach Öffnung der Schulen wieder unterrichten will. Ansonsten hat sie keine Vorerkrankungen. Das Risiko eines schweren Verlaufs von Covid steigt ab 60 nicht so steil an, dass ich persönlich dieses Vorhaben für unverantwortlich halte. Insofern finde ich es richtig, wenn die Regierungen den KuK diese Entscheidungsfreiheit lassen.

  • Ich empfinde Masken nicht als Schikane, sondern hoffe sehr, dass wenigstens das verpflichtend eingeführt wird für alle, die am Präsenzunterricht teilnehmen.

    Nö. Laut Schulmail 14. Die gilt nur, wenn diese 1,5 m Abstand nicht eingehalten

    NAch der neusten Schulmail ist die Teilnahme bei 10er Schülern verpflichtende

    https://www.schulministerium.n…iv-2020/200418/index.html


  • Ich habe jetzt nicht alle letzten Beiträge gelesen, stelle aber auch hier mal schnell die neuste Rundmail Nrw ein. Damit haben sich einige der hier diskutierten Dinge für NRW erledigt:


    1. Teil

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit der SchulMail Nr. 14 hatte ich Sie insbesondere über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 20. April 2020 informiert. Wie angekündigt, möchte ich mit dieser SchulMail Nr. 15 weitere und ergänzende Hinweise zur Vorbereitung auf diese Wiederaufnahme geben. Dabei handelt es sich insbesondere um Hinweise und Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz. Diese Hinweise und Vorgaben hat das Ministerium für Schule und Bildung auf der Grundlage einer eigens für diese Wiederaufnahme des Schul- und Prüfungsbetriebes erbetenen Stellungnahme von Medizinern und ausgewiesenen Wissenschaftlern erstellt. Die Stellungnahme wurde von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und von der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventionsmedizin (GHUP) erarbeitet.




    Darüber hinaus informiere ich Sie nachfolgend nochmals konkret und klarstellend über verpflichtende und freiwillige schulische Veranstaltungen für unterschiedliche Schülergruppen, für die ab Donnerstag, 23. April 2020, die Schulen wieder geöffnet werden.


    Die Zeit ab Montag, 20.04.2020, soll in den Schulen nur zur Vorbereitung dieses Neustarts genutzt werden – unter strikter Wahrung der unten dargestellten Vorgaben für Hygiene und Schutz der Beschäftigten.


    Ein „normaler“ Besprechungs- und Konferenzbetrieb ist weder gemeint noch damit vereinbar.




    I. Pflichtige und freiwillige schulische Veranstaltungen


    In der SchulMail Nr. 14 wurde ausgeführt, dass die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der kommenden Woche zunächst alle weiterführenden Schulen betrifft, die Vorbereitungen auf Prüfungen und auf Abschlüsse vornehmen sowie Prüfungen abnehmen.


    Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend


    ·      für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stellen (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 1) sowie für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B,


    ·      für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 3),


    ·      für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen (vgl. SchulMail Nr. 14, IV. Ziffer 4).




    Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zurVorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht.


    II. Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern


    Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.


    In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).


    Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.




    III. Unterrichtseinsatz von Lehrerinnen und Lehrern


    Selbstverständlich trifft das Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherr und Arbeitgeber gegenüber allen Beschäftigten gerade in Zeiten einer Pandemie eine besondere Fürsorgepflicht. Daher treffen wir im Folgenden besondere Regelungen zum Schutz der Beschäftigten, die sich auf die aktuelle Erkenntnislage stützen. Die Regelungen gelten zunächst bis zum Ablauf des 3. Mai 2020, da die aktuell gültige Fassung der einschlägigen Corona-Betreuungs-Verordnung


    https://www.mags.nrw/erlasse-d…pfung-der-corona-pandemie


    bis zu diesem Datum befristet ist. Über Folgeregelungen werde ich Sie rechtzeitig informieren. Soweit darüber hinaus dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen im Einzelfall durch Schulleitungen oder Schulaufsichtsbehörden getroffen werden müssen, gilt als oberster Grundsatz, dass mögliche Gesundheitsgefährdungen so weit wie möglich auszuschließen sind.




    1. Lehrerinnen und Lehrer mit Vorerkrankungen


    Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht – unabhängig vom Lebensalter – grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):


    ·         Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)


    ·         Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)


    ·         Chronische Lebererkrankungen


    ·         Nierenerkrankungen


    ·         Onkologische Erkrankungen


    ·         Diabetis mellitus


    ·         Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)




    Deshalb ist bei Lehrerinnen und Lehrern mit diesen Vorerkrankungen ein besonderer Schutz erforderlich. Diese Lehrerinnen und Lehrer dürfen zunächst bis zum Beginn des 4. Mai 2020 aus Gründen der Fürsorge nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an (z.B. prüfungsvorbereitenden) Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.


    Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der Lehrkraft gegenüber der Schulleiterin oder demSchulleiter. Die Art der Vorerkrankung ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.


    Bei bestehenden Unsicherheiten über das Vorhandensein einer Vorerkrankung sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.


    2. Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben


    Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind unabhängig von Vorerkrankungen nicht im Präsenzunterricht einzusetzen. Ein Einsatz bei digitalen Lernformaten (Lernen auf Distanz) sowie die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Besprechungen ist – unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben (siehe hierzu IV.) – zulässig.


    Wollen Lehrerinnen und Lehrer dieser Altersgruppe in der Schule imPräsenzunterricht freiwillig tätig werden, ist dies möglich. Eine kurze schriftliche Erklärung gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter ist erforderlich.


    3. Lehrerinnen und Lehrer mit Schwerbehinderungen


    Bei einer Schwerbehinderung – ohne Vorerkrankung und vor Vollendung des 60. Lebensjahres – ist ein Einsatz auch im Unterricht grundsätzlich möglich. Bei bestehenden Unsicherheiten sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Die Vertretungen der Schwerbehinderten sind einzubinden.


    4. Schwangere Lehrerinnen


    Aus arbeitsmedizinischen Gründen ist angesichts der derzeitigen Umstände einBeschäftigungsverbot für eine schwangere Lehrerin auszusprechen. Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden werden um entsprechende Veranlassung gebeten.


    5. Pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen


    Ebenfalls kein Einsatz im Präsenzunterricht erfolgt bei Lehrerinnen und Lehrern, die pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen (siehe hierzu III.1.) im häuslichen Umfeld betreuen.


    Hier erfolgt der Nachweis der Betreuung eines vorerkrankten Angehörigen durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Die Art der Vorerkrankung des Angehörigen ist aus Gründen des Datenschutzes nicht anzugeben.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

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