Eltern, die immer nur fordern, fordern, fordern

  • Ich meine, die Schule wäre sogar verpflichtet, die Eltern zu verständigen, wenn ein minderjähriges Kind nicht zur Schule kommt und nicht abgemeldet ist. Es könnte ja auf dem Schulweg etwas passiert sein.

    Ich wollte gerade mal nach einer Grundlage dafür suchen, aber die BASS NRW Seite funktioniert gerade nicht. Darum bin ich mir nicht sicher.

  • Damit (insbesondere bei ständig kranken Schülerinnen und Schülern) die Schule notfalls das Gesundheitsamt einschalten und eine Konsultation eines Amtsarztes veranlassen kann. Das Vorgehen unterscheidet sich dabei überhaupt nicht von der Pflicht eines Arbeitnehmers, den Arbeitgeber unverzüglich über Erkrankung in Kenntnis zu setzen.

    Ernsthaft? Das habe ich ja noch nie gehört.

    Das kommt bei Euch vor?

    Und wie findet man heraus, ob ein abwesender Schüler krank ist und falls ja, ob er nicht bereits bei einem Arzt war? Oder ist der dann offensichtlich nicht gut genug und das Gesundheitsamt wird auch deshalb eingeschaltet?


    Wg. des Arbeitgebers: ob der Angestellte sagt er habe verschlafen, den Termin vergessen, seine kranke Oma vom Busbahnhof abholen müssen - macht das einen Unterschied? Für den zählt doch letztlich auch nur, ob der Angestellte da ist oder nicht.

  • Mal eine ganz blöde Frage. Abgesehen von Grundschülern - warum sollen sich Schüler krank melden?

    Weil Kinder schwänzen oder gar verschwinden können. Natürlich braucht's da einer engen Rückmeldekette über das 10. Lebensjahr hinaus!

  • Ernsthaft? Das habe ich ja noch nie gehört.

    Das kommt bei Euch vor?

    Und wie findet man heraus, ob ein abwesender Schüler krank ist und falls ja, ob er nicht bereits bei einem Arzt war? Oder ist der dann offensichtlich nicht gut genug und das Gesundheitsamt wird auch deshalb eingeschaltet?


    Wg. des Arbeitgebers: ob der Angestellte sagt er habe verschlafen, den Termin vergessen, seine kranke Oma vom Busbahnhof abholen müssen - macht das einen Unterschied? Für den zählt doch letztlich auch nur, ob der Angestellte da ist oder nicht.

    Das kommt äußerst selten vor, ist aber für Niedersachsen in den ergänzenden Bestimmungen zu §58 NSchG normiert (Hervorhebung durch mich):

    3.3.1 Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht oder verbindlichen Schulveranstaltungen (Nr. 1.1) teil, sind der Schule der Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Die Schule legt in eigener Verantwortung fest, an welche Stelle in der Schule die Mitteilung zu erfolgen hat.

    Es genügt generell eine mündliche, fernmündliche oder elektronische Benachrichtigung. Die Schulleitung kann auch ohne besondere Begründung eine schriftliche Mitteilung verlangen.

    Bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. In besonders begründeten Fällen kann die Schulleitung zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung verlangen.

    Entscheidender scheint mir aber auch die von CatelynStark ins Spiel gebrachte Rückmeldekette. Schulen sind dazu angehalten, bei ungeklärten (nicht unentschuldigten!) Fehlzeiten unverzüglich nachzuhaken. Das spart man sich, wenn Eltern ihre Kinder selbst krankmelden.

  • Gegen Nachhaken, was los ist, wenn ein Schüler längere Zeit abwesend ist, ohne Lebenszeichen, sage ich ja nichts.

    Meine Frage war ja, warum der Grund des Fehlens auch vor einer später kommenden Entschuldigung immer so wichtig ist (abgesehen von ggfs. wg. KA nötigen Attesten).

  • Wozu also die Gründe, warum der oder die nicht auf dem Platz sitzt?

    Mancher Teenager tendiert dazu zu "schwänzen" und nichts davon seinen Eltern zu erzählen. Deswegen lassen wir bei gewissen Wiederholungskandidaten im Sek nachfragen, ob die Eltern das Kind auch am Morgen entschuldigt haben.

    Dann gibt es schon ml einen Anruf daheim, wo das Kind ist.


    Einen konkreten Krankheitsgrund muss man uns nicht melden, da hier es ausreicht, wenn die Eltern (schriftlich) mitteilen, dass das Kind krank war.


    Ansonsten müssen Eltern vorher eine Freistellung beantragen, wenn sie wissen, dass ihr Kind nicht in die Schule kommen kann (z.B. private Gründe müssen dargelegt werden; bei Kuren reicht uns der Brief der Kureinrichtung)


    Ich erfasse im Klassenbuch einfach, ob das Kind vorher entschuldigt ist (E) oder krankgemeldet wurde (K). Oder unentschuldigtes Fehlen (U).


    Morse:

    Habt ihr keine Schwänzer an eurer Schule?? Wie bekommt ihr das hin, dass ihr das mitbekommt??

  • Wenn sich ein erwachsener Schüler selbst entschuldigt, oder ein minderjähriger von seinen Eltern entschuldigt wird - mit welchen Gründen auch immer - woher will man wissen, ob geschwänzt wurde, oder nicht?

  • Gegen Nachhaken, was los ist, wenn ein Schüler längere Zeit abwesend ist, ohne Lebenszeichen, sage ich ja nichts.

    Meine Frage war ja, warum der Grund des Fehlens auch vor einer später kommenden Entschuldigung immer so wichtig ist (abgesehen von ggfs. wg. KA nötigen Attesten).

    Weil es sein könnte, dass das Kind auf dem Schulweg verschwindet. Damit hier möglichst schnell die Suche beginnen kann, wird die Anwesenheit in der Früh kontrolliert, mit den Krankmeldungen abgeglichen und bei Bedarf nachgeforscht.

    Der Abgleich und das Nachtelefonieren macht bei uns zum Glück das Sekretariat.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Weil es sein könnte, dass das Kind auf dem Schulweg verschwindet. Damit hier möglichst schnell die Suche beginnen kann, wird die Anwesenheit in der Früh kontrolliert, mit den Krankmeldungen abgeglichen und bei Bedarf nachgeforscht.

    Der Abgleich und das Nachtelefonieren macht bei uns zum Glück das Sekretariat.

    Wow, sowas habe ich ja noch nie gehört!


    Und das wirklich auch bei Jugendlichen?

  • Wow, sowas habe ich ja noch nie gehört!


    Und das wirklich auch bei Jugendlichen?

    Bei uns bei allen Klassenstufen, also bis zur 10.


    Es gab (glaub ich, finde grad nichts) vor einigen Jahren den Fall, dass ein Kind verschwunden ist und es erst viel später vermisst wurde. Als Konsequenz wurde die Kontrolle verschärft.


    Und jetzt bin ich beim Off Topic raus.:flieh:

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Kurz zum Thema Handys:
    Ich habe es als sehr entlastend empfunden, wenn Gespräche möglichst zeitnah und direkt geführt werden und nicht für tatsächliche oder vermutete Kleinigkeiten (sowohl aus Eltern, wie auch aus Lehrerperspektive) Sprechstunden angeboten werden, bzw. face-to-face Termine vereinbart werden, die im Wesentlichen nach 8 Minuten beendet sind. Ein fünfminütiges Telefonat erspart erfahrungsgemäß viel hin- und hermailen, gespickt mit sämtlichen Tücken der schriftlichen Kommunikation.

    Ich verwende ein Diensthandy (kein Smartphone, so dass Whats App und Telegram schon mal wegfallen) und die SuS und Eltern wissen, dass es werktags zwischen 15 und 19 Uhr eingeschaltet ist und man mir Nachrichten schreiben kann (ja, auch die SuS), wenn Gesprächsbedarf besteht.

    Dann rufe ich zu einem Zeitpunkt meiner (!) Wahl, den ich per Nachricht vorschlage, zurück.
    Das schafft eine gesunde Balance zwischen Erreichbarkeit und notwendiger Distanz.

  • Gegen Nachhaken, was los ist, wenn ein Schüler längere Zeit abwesend ist, ohne Lebenszeichen, sage ich ja nichts.

    Meine Frage war ja, warum der Grund des Fehlens auch vor einer später kommenden Entschuldigung immer so wichtig ist (abgesehen von ggfs. wg. KA nötigen Attesten).

    Begründen müssen die SuS meinetwegen gar nicht, warum sie an dem betreffenden Tag nicht in der Schule erscheinen werden (fände ich aber trotzdem interessant zu wissen)! Nur, DASS sie sich morgens abmelden, verlangen wir.

    Wenn SuS aus Berufsschulklassen ohne Abmeldung fehlen, rufen übrigens die Klassenlehrerinnen sofort im Ausbildungsbetrieb an.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wenn sich ein erwachsener Schüler selbst entschuldigt, oder ein minderjähriger von seinen Eltern entschuldigt wird - mit welchen Gründen auch immer - woher will man wissen, ob geschwänzt wurde, oder nicht?

    Das kann man natürlich nicht wissen, aber wir akzeptieren i. d. R. nur wenige handschriftliche Entschuldigungen der SuS oder der Erziehungsberechtigten. Wenn das überhand nimmt, wird der Schüler auf AU-Pflicht gesetzt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Und was passiert bei Verstößen dagegen?

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung und/oder Einbeziehung des Jugendamtes (gab es als Eskalationsstufen beides in so einem Fall an meiner Ausbildungsschule) ggf. polizeiliche Vorführung des Kindes/Jugendlichen um den Schulbesuch durchzusetzen und ggf.Androhung einer Geldstrafe/Verhängung einer Geldstrafe, weil die Eltern die Schulpflicht nicht durchsetzen (gab es ebenfalls, allerdings anderer Fall).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und was passiert bei Verstößen dagegen?

    Wir haben ein "Mahnverfahren": wer gegen die Auflage, nur noch mit AU fehlen zu dürfen, verstößt, erhält ein Schreiben mit Unterschrift des Schulleiters mit Androhung der Abgabe an den Landkreis. Bei weiterem Verstoß erfolgt diese Abgabe an den LK, der sich dann weiter kümmert (das kann z. B. ein Bußgeld oder Sozialstunden sein wegen Verletzung der Schulpflicht, weil dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt; oft wird das Jugendamt in das Verfahren einbezogen, manchmal auch der Besuch beim Amtsarzt angeordnet).

    Nicht mehr schulpflichtige SuS werden ausgeschult, wenn sie keine AU für ihre Fehltage (oder auch gehäuft auftretende Fehlstunden) vorlegen.

    Diese Fälle treten bei uns häufig auf. Gerade im letzten Schuljahr musste ein Schüler aus meiner Klasse wegen unentschuldigten Fehlens Sozialstunden leisten und auch in diesem Schuljahr habe ich schon diverse "Abgaben an den Landkreis" aus verschiedenen Klassen mitbekommen.

    Wie ist das denn bei euch geregelt? Dürfen die SuS fehlen, soviel sie wollen?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Und das wirklich auch bei Jugendlichen?

    Ich war einige Jahre an einer Sekundarschule. Da war das üblich, dass einige vorne zur Tür rein gingen und hinten wieder raus gingen. Insbesondere die Jugendlichen, die in Wohngruppen betreut waren. In diesen Wohngruppen ist meist keiner mehr da, wenn die Kinder in der Schule sind.


    Wer fragt, wie es passieren kann, dass Kinder auf dem Schulweg "verschwinden", hat noch nicht alles als Lehrer erlebt! Und glaubt mir, es kann alles passieren!


    Es gibt jedoch auch Eltern, die entschuldigen ihre schwänzenden Kinder nicht, sondern warten ab, ob nicht doch mal ein Ordnungsgeld angedroht wird.


    Persönlich ist es mir egal, ob die Eltern morgens anrufen und ihre Kinder "krank" melden, wenn die Sprösslinge in Wahrheit keine Lust zum Aufstehen haben.


    Aber es gibt eine klare Handreichung vom Schulamt!


    https://www.bildung-lsa.de//th…on/schulverweigerung.html


    Die kann ich euch auch mal als .pdf zuschicken. Da seht ihr, wofür der Klassenlehrer zuständig ist!

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