Arbeiten bei Vorerkrankungen?

  • Liebe Forengemeinde,


    eine ganze Zeit lang lese ich schon still in diesem Forum mit. Nun möchte ich auch mal einen Beitrag schreiben, bzw. eine Frage an euch richten.


    Unter euch sind sicher auch vorerkrankte Lehrkräfte. Ich mache mir wegen einer eigenen Vorerkrankung etwas Sorgen. Zwar gehöre ich aktuell nicht zu den Risikopatienten laut RKI, da ich keine Immunsupressiva einnehme, sollte meine Krankheit jedoch wieder aufflackern (es ist eine in Schüben verlaufende Krankheit) müsste ich hochdosiert Cortison nehmen. Dann würde ich jedoch auch zu den Risikopatienten gehören.

    Nun meine Frage an euch, wie würdet ihr in meinem Fall vorgehen? Sollte ich mich einfach vorsorglich krankschreiben lassen? Mein Arzt würde dies sicherlich machen. Im letzten Gespräch meinte er auch, ich sei nicht primär gefährdet, aber im Krankheitsschub schon. Und wann ein Krankheitsschub kommt, kann keiner sagen.

    Ich stehe ein bisschen zwischen den Stühlen. Natürlich mache ich mir große Sorgen um meine Gesundheit, aber die ganze Arbeit auf die Kollegen abwälzen mag ich auch nicht.

    Momentan wurde ich zum Glück nicht für die Notbetreuung eingeplant, aber nach den Osterferien muss man ja auch wieder arbeiten - egal ob in der Notbetreuung oder in den Schulen (sollten sie denn wieder geöffnet werden, was ich mir nicht vorstellen kann)


    Vielleicht hat jemand von euch ja Tipps, wie ich mit der Situation umgehen könnte.

    Liebe Grüße

  • Wenn du aktuell nicht gefährdet bist, sondern lediglich im Schub bei entsprechender Medikation: Was spricht dagegen dich im akuten Schub wenn du Cortison nehmen musst krankschreiben zu lassen und dann weiterzusehen, wie lange das erforderlich ist und bis dahin normal weiterzuarbeiten? Geht damit eine spezifische Gefährdung für dich einher? Was sagt dein Arzt, wie du vorgehen solltest?


    Ich bin aktuell auch unsicher, wie es für mich weitergehen kann (u.a. schweres Asthma) und werde das für mich mit meinen behandelnden Ärzten besprechen, ob ich bei einer Öffnung der Schulen aktuell arbeiten sollte/dürfte (zumindest solange ich gut eingestellt bin und keine Cortisontabletten zusätzlich benötige). Ich weiß, dass ich eine Tendenz dazu habe weit an meinem Grenzen zu arbeiten, weil es mir in vieler Hinsicht gut tut mich zu fordern. Nachdem ich die aktuelle Lage zu schlecht einzuschätzen vermag höre ich an dieser Stelle ausnahmsweise mal ganz brav auf meine Ärzte (und versuche den beruflichen worst case den das für mich bedeuten könnte auszuklammern so weit als möglich).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ist jetzt kein toller Tipp aber bisher weiß keiner genau, wie es nach Ostern weiter geht.


    Von daher kannst du wahrscheinlich eh erst mal nur abwarten.


    Weiß deine Schulleitung von deiner Krankheit und könnte es berücksichtigen?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ich mache mir einfach Gedanken... Blöd wäre es, wenn ich eine unentdeckte Corona Infektion hätte und dann in einen Schub kommen würde und Cortison nehmen müsste.

    Bis auf diese eine Tatsache würde sonst nichts gegen das Arbeiten sprechen. Da ich aber insgesamt schon ziemlich mit allerlei anderen Krankheiten gebeutelt bin, habe einfach Bedenken dass es mich auch bezüglich Corona erwischt. Anscheinend ziehe ich sowas magisch an :angst:

    Klar weiß man noch nicht wie es nach Ostern weitergeht. Aber egal welche Option es sein wird wäre ich gedankliche gerne schon etwas vorbereitet.

  • Ja, die Schulleitung weiß Bescheid. Eigentlich stoße ich dort meist auch auf viel Verständnis. Aber man weiß ja nie. Ich spiele im Vorfeld gerne mögliche Situationen gedanklich durch.

  • Eine unentdeckte Corona-Infektion wäre aber in jedem Fall blöd, also auch ganz ohne Vorerkrankung und ist insofern nur so semi-relevant für deine Frage. ;) Ich verstehe sehr gut, dass du dir Gedanken machst und versuchst gute Lösungen für dich zu finden, so mache ich das auch, weil man einfach gut für sich zu sorgen lernen muss, wenn man bereits gesundheitlich angeschlagen ist. Besprich dich in Ruhe mit deinem Arzt wenn absehbar ist, wie es nach Ostern weitergehen wird in den Schulen und triff gemeinsam mit diesem die Entscheidung, die für dich gesundheitlich am Sinnvollsten ist. Nur dieser kann gemeinsam mit dir dein persönliches Risiko abschätzen und dir helfen einen sinnvollen Rahmen zu definieren innerhalb dessen du auch an der Schule aktiv sein könntest nach Ostern so dies prinzipiell möglich ist. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich mache mir einfach Gedanken...

    da bist du möglicherweise nicht die einzige... Wenn die Schulen wieder aufmachen, werden alle mit Vorerkrankungen und Leute über 60 wieder arbeiten gehen müssen. Es ist vermutlich nicht möglich, bis zur Entwicklung eines Impfstoffes zu Hause zu bleiben. Selbst aktuell hat man keinen Anspruch auf Freistellung, das haben sich bereits Vorerkrankte, die z.B. im Pflegebereich arbeiten, gefragt.


    Der Hinweis auf den Arzt ist so zu verstehen, dass dir hier niemand raten kann, dich krankschreiben "zu lassen", da du aktuell nicht krank bist. Es wäre eine, ich nenne es mal betrügerische Handlung, zu der keiner hier raten darf. Dass du im Zweifelsfall was anderes für dich entscheidest oder der Arzt etwas anderes empfiehlt steht auf einem anderen Blatt.


    Alles Gute, nicht verzagen. Und zu den Tips: regelmäßig meditieren, ohne wäre ich schon verzweifelt<3

  • Danke schonmal für eure Antworten. Jetzt habe ich ja noch ein bisschen Zeit zum Nachdenken und zur Absprache mit dem Arzt, Mich hat auch einfach mal die Meinung anderer interessiert. Ich wünsche euch einen schönen Tag!

  • Samu Beitrag 8

    Betrügerische Handlung ? Nein!

    Ich mache an der Stelle darauf aufmerksam, dass nach den derzeitigen Krankschreibung Richtlinien der Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit auch dann besteht, wenn eine AU nicht nicht vorhanden ist, bei Verbleib im Arbeitsprozess jedoch droht. Inwieweit diese Situation im Einzelfall vorliegt ist eine rein ärztliche Entscheidung im Einzelfall. Als Patient diesen Weg im konkreten Einzelfall mitzugehen ist daher keinesfalls ein Betrugsversuch.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und um eines mal klarzustellen: Mit einer Krankschreibung bescheinigt der Arzt, dass nach seiner fachlichen Einschätzung eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Wenn die TE also zu ihrem Arzt geht, ihm das Gleiche schildert wie uns hier und dann krankgeschrieben wird, dann ist das per definitionem schon mal kein Betrug.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Und um eines mal klarzustellen: Mit einer Krankschreibung bescheinigt der Arzt, dass nach seiner fachlichen Einschätzung eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Wenn die TE also zu ihrem Arzt geht, ihm das Gleiche schildert wie uns hier und dann krankgeschrieben wird, dann ist das per definitionem schon mal kein Betrug.

    Da muss ich widersprechen. Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, obwohl er gar nicht arbeitsunfähig krank ist (krank wird man nicht durch die Krankschreibung des Arztes!), der macht sich nach §263 StGB strafbar. In der Praxis ist lediglich der Nachweis für den AG schwierig, dass der AN getäuscht hat. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit der Handlung, die nicht durch die tatsächliche Krankschreibung des Arztes geheilt wird. Im Übrigen ist bereits der Versuch strafbar!

  • Deswegen schrieb ich "wenn der Arzt etwas empfiehlt", steht das auf einem anderen Blatt. Aber die Empfehlung in einem Forum kann doch nicht sein "ja, 'lasse' dich krankschreiben, auch wenn du aktuell kein Cortison nimmst." Wir sind keine Ärzte und sollten auch keine diagnostischen Empfehlungen aaussprechen. Und das Raten zum Krankschreiben ist nicht korrekt, wenn's kein Betrug ist, dann heißt es halt anders.

  • Samu

    Du hast aber schon verstanden, dass der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in den Krankschreibungsrichtlinien der Ärzteschaft definiert ist. Nach diesen Richtlinien ist jemand auch dann krank zu schreiben, wenn beim Verbleib im Arbeitsprozess die Arbeitsunfähigkeit droht gegenwärtig aber noch nicht vorliegt. Liegt diese Situation vor darf der Arzt Dich krankschreiben und du bist per Definitionen krank. Wann und unter welchen Umständen eine solche Situation vorliegt kann nur der Arzt festlegen. Als Personalratsmitglied würde ich nie einem Kollegen raten sich krankschreiben zu lassen. Anders sieht es jedoch mit der Empfehlung aus eine ärztliche Expertise zu seiner Arbeitsfähigkeit einzuholen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Zitat aus den Krankschreibungsrichtlinien der kassenärztlichen Bundesvereinigung:


    Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes,

    der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung

    der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die

    Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Danke für eure Meinungen.

    Natürlich werde ich mich nicht ohne Grund krankschreiben lassen. Eine andere gesundheitliche "Baustelle" besteht auch noch und hier wäre eine Krankschreibung auch auf jeden Fall rechtens. Und wenn der Arzt der Meinung ist, es wäre nicht nötig zu Hause zu bleiben, dann gehe ich natürlich arbeiten. Ich hatte nur noch nicht die Gelegenheit genauer mit ihm darüber zu sprechen. Das kommt aber noch.

    Ich hatte mich nur gefragt, ob es von offizieller Seite irgendwelche Ansagen diesbezüglich gibt. Schwangere und Ü60 sollen ja auch nicht unbedingt arbeiten. Zumindest wird es an meiner Schule so gehandhabt.

  • Da muss ich widersprechen. Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, obwohl er gar nicht arbeitsunfähig krank ist (krank wird man nicht durch die Krankschreibung des Arztes!), der macht sich nach §263 StGB strafbar. In der Praxis ist lediglich der Nachweis für den AG schwierig, dass der AN getäuscht hat. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit der Handlung, die nicht durch die tatsächliche Krankschreibung des Arztes geheilt wird. Im Übrigen ist bereits der Versuch strafbar!

    Du kannst gern widersprechen, aber hier geht es doch gar nicht darum, AU vorzutäuschen, sondern zum Arzt zu gehen, die Lage zu schildern und dann auf die Expertise des Arztes zu vertrauen. Und das dürfte definitiv nicht strafbar sein.

  • chemikus08 ich weiß nicht, warum du mich das zweite Mal widerlegen willst, wo wir uns doch gar nicht widersprechen :)


    Alles Gute Balkonien , wie auch immer die nächsten Wochen aussehen werden. Bleib gesund und lass dich nicht von der Angst vor dem Ungewissen unterkriegen!

  • Du kannst gern widersprechen, aber hier geht es doch gar nicht darum, AU vorzutäuschen, sondern zum Arzt zu gehen, die Lage zu schildern und dann auf die Expertise des Arztes zu vertrauen. Und das dürfte definitiv nicht strafbar sein.

    Ist es definitiv nicht. Ich weiß gar nicht, was sich Seph da für Dinge zusammenfabuliert. Hauptsache mal das Strafgesetzbuch zitiert.

    Das klingt fast wie ein Schulleiter, der sein Kollegium malträtiert und sich dann wundert, dass die so oft krank sind. Unterstellung? Genauso eine, wie zu behaupten es handele sich um eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit.

  • Firelilly Was soll denn dieser persönliche Angriff und die völlig haltlose Unterstellung? Wenn du meinen Beitrag im Zusammenhang des Threads lesen würdest, würdest du erkennen, dass sich dieser lediglich darauf bezog, dass ein Betrug nicht von vorneherein ausgeschlossen ist, nur weil man vom Arzt als AU erklärt wird. Jedenfalls dann nicht, wenn man den Arzt über seine Symptome täuscht. Tut man das nicht, liegt logischerweise auch kein Betrug vor.


    Du kannst gern widersprechen, aber hier geht es doch gar nicht darum, AU vorzutäuschen, sondern zum Arzt zu gehen, die Lage zu schildern und dann auf die Expertise des Arztes zu vertrauen. Und das dürfte definitiv nicht strafbar sein.

    In dem Fall bin ich vollkommen bei dir, dann hatte ich dich leider falsch verstanden. Hier im Forum wurde leider schon öfter zum Krankschreiben lassen ohne Erkrankung aufgerufen. Wahrscheinlich reagiere ich daher etwas dünnhäutig und wollte noch einmal darauf hinweisen, dass das Erlangen einer AU in einem solchen Fall den dann begangenen Betrug nicht pauschal "heilt".


    Gegen eine vertrauensvolle und ergebnisoffene Rücksprache mit dem Arzt des Vertrauens und verlassen auf dessen Expertise spricht natürlich gar nichts.

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