Schwanger

  • Hallo zusammen,

    ich wollte mal Fragen ob das noch jemanden betrifft, oder ihr Quellen kennt, die mir weiter helfen.

    Meine Elternzeit beginnt in den Sommerferien. Geplant ist, dass ich bis dahin ganz normal weiter unterrichte. Jetzt höre ich von allen Seiten, Freunde, Verwandte und Ausbilder, das sie nicht damit rechnen, dass ich bis zu den Sommerferien nochmal zur Schule kommen werde. Gibt es da eine Grundlage zu?

  • Nein. Welche sollte das sein?


    Und Glückwünsche natürlich! ich hoffe, du findest in dieser Zeit genug innere Ruhe, um dich ausgiebig freuen zu können. Macht's euch gemütlich :rose:

  • etzt höre ich von allen Seiten, Freunde, Verwandte und Ausbilder, das sie nicht damit rechnen, dass ich bis zu den Sommerferien nochmal zur Schule kommen werde. Gibt es da eine Grundlage zu?

    Die Grundlage ist das Mutterschutzgesetz. Du gehst normalerweise so lange arbeiten, bis du offiziell nach vollendeter 34. Schwangerschaftswoche in den Mutterschutz gehst. Also ET minus 6 Wochen. Wann genau ist das? Und wann starten bei euch die Sommerferien?

    Es sei denn, es geht dir vorher nicht gut und du bist krank geschrieben oder hast ein Beschäftigungsverbot. Oder es sei denn, Corona macht euch einen Strich durch die Rechnung und das Schuljahr ist mehr oder weniger sowieso gelaufen.

  • Jetzt höre ich von allen Seiten, Freunde, Verwandte und Ausbilder, das sie nicht damit rechnen, dass ich bis zu den Sommerferien nochmal zur Schule kommen werde.

    Auf Grundlage des MuSchG haben die meisten Bundesländer Schwangere bereits in ein Beschäftigungsverbot geschickt, auch ich gehe nicht davon aus, dass du bis zur Geburt noch mal in die Schule gehst, sondern weiterhin maximal im HO arbeiten darfst.

  • Auf Grundlage des MuSchG haben die meisten Bundesländer Schwangere bereits in ein Beschäftigungsverbot geschickt, auch ich gehe nicht davon aus, dass du bis zur Geburt noch mal in die Schule gehst, sondern weiterhin maximal im HO arbeiten darfst.

    Echt? Okay, ich nehme alles zurück. Dabei wurde überall betont, dass junge Frauen und ebenso Schwangere keinerlei erhöhtes Risiko haben.

  • Echt? Okay, ich nehme alles zurück. Dabei wurde überall betont, dass junge Frauen und ebenso Schwangere keinerlei erhöhtes Risiko haben.

    DAs ist wieder die Haftungsfrage, der AG muss ja sicher stellen, dass sie keiner Gefährdung ausgesetzt ist bei der Arbeit, kann er aktuell nicht, also muss er sie zuhause lassen, sonst muss er für evtl. Schäden haften.

  • Guten Morgen!


    Ich gratuliere! Da wir in der gleichen Situation sind (mein Mutterschutz beginnt nach den Sommerferien) und wir das gleiche Bundesland haben:

    Ja, NRW hat uns erst mal ins Beschäftigungsverbot in der Schule geschickt, Home Office und Fortbildungen gehen. Wir dürfen aber für keinerlei Notbetreuung herangezogen werden. Sobald der Schulalltag wieder normal läuft, gibt es für uns aber keinen gesetzlichen Grund mehr, nicht auch wieder zu arbeiten.

    Tatsächlich haben mir auch schon Kollegen gesagt, dass ich bestimmt nicht mehr wiederkomme. Bisher sind das alles Mutmaßungen. Es kann auch passieren, dass nach den Ferien wieder der Alltag beginnt.

  • Auf Grundlage des MuSchG haben die meisten Bundesländer Schwangere bereits in ein Beschäftigungsverbot geschickt, auch ich gehe nicht davon aus, dass du bis zur Geburt noch mal in die Schule gehst, sondern weiterhin maximal im HO arbeiten darfst.

    Gibt es dazu eine offizielle Aussage (BaWü)?

  • Ich hab's meiner SL noch nicht mitgeteilt, aber sobald die Schule wieder starten soll würde ich das natürlich sofort tun.

    Auch wenn es überall heißt das Baby ist im Bauch bestens geschützt (glaube ich ja sofort), so geht doch sicher niemand das Risiko einer Lungenentzündung der Mutter in der Schwangerschaft ein.

  • Bleibt die Frage, ob das Risiko einer Lungenentzündung aktuell für Schwangere überhaupt erhöht ist.

    Mich würde ja die rechtliche Lage interessieren, Mutterschutzgesetz ist nicht Ländersache, richtig? Dann müssten ja für alle Bulä dieselben Regeln gelten.

  • Mich würde ja die rechtliche Lage interessieren, Mutterschutzgesetz ist nicht Ländersache, richtig? Dann müssten ja für alle Bulä dieselben Regeln gelten.

    Nein, tun sie nicht, weil ja für Beamten wieder was andere gilt als für Angestellte. Und das MuSchG ist einheitlich, aber die Auslegung nie:


    https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__9.html


    https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__13.html

  • Das klingt alles vage und ich würde zumindest nicht ausschließen, dass man mich ins Schulamt beordern oder mit anderen Aufgaben betrauen könnte.

  • Das klingt alles vage und ich würde zumindest nicht ausschließen, dass man mich ins Schulamt beordern oder mit anderen Aufgaben betrauen könnte.

    Mit anderen Aufgaben betrauen ohne Schülerkontakt ganz klar, mit Schülerkontakt ist das eigentlich ausgeschlossen solange man nicht immun ist. Ist genauso wie bei Masern, Windpocken, Influenza usw. an der Schule, da wird die Betreffende ja auch bis x Tage nach dem Auftreten des letzten Falles freigestellt.

    https://www.schulamt.info/mate…eistellung_Schwangere.pdf

  • Auch wenn es mich nicht betrifft, finde ich es wirklich toll, wie gut du dich mit dem Themenbereich auskennst Susannea. Von dir bekommt man einfach immer kompetente Antworten wenn es um Dinge Mutterschutz, Elternzeit etc. geht. Danke dafür und allen werdenden Müttern herzliche Glückwünsche und passt gut auf euch und eure kleinen Menschlein in Werdung auf. :rose:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Auch wenn es mich nicht betrifft, finde ich es wirklich toll, wie gut du dich mit dem Themenbereich auskennst Susannea. Von dir bekommt man einfach immer kompetente Antworten wenn es um Dinge Mutterschutz, Elternzeit etc. geht. Danke dafür und allen werdenden Müttern herzliche Glückwünsche und passt gut auf euch und eure kleinen Menschlein in Werdung auf. :rose:

    Dem muss ich zustimmen. Auch wenn ich keine eigenen Fragen gestellt habe, konnte ich immer wieder davon profitieren.

    :rose::rose:


    (Ich hoffe das bleibt auch so. Hatten letztens schon das Horrorszenario, dass mein Mann wegen Corona arbeitslos wird und ich früher wieder anfangen muss. Hoffe mal das kommt so nicht. Dann hab ich aber sicher viele Fragen)

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Danke für die Glückwünsche :-)


    Danke für eure Antworten:-)

    Habe ich das jetzt richtig verstanden:

    Da es wie eine Influenza eingestuft ist, oder schlimmer, müsste mich der Arbeitgeber, also die Schule?, die Bezirksregierung?, freistellen und nicht der FA?

    Unter der Berücksichtigung, dass die Schule nach den Osterferien wieder normalen Betrieb hat.

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