Schulöffnungen NRW

  • Zur Frage der EF am Gymnasium: Frau Gebauer hat von den Jahrgängen gesprochen, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10, den mittleren Schulabschluss und das Abi machen. Damit wäre die EF in jedem G8-Gymnasium dabei.

    :sterne: (Muss ich die Logik verstehen?)

  • Die aussagen schwanken ja wirklich in jeder öffentlichen Aussage :daumenrunter:

    Erst sagt man, dass jene sus freiwillig kommen dürfen, bei denen Abschlussprüfungen bevorstehen. Also einjährige Bildungsgänge ausgeschlossen. An anderer Stelle sagt man "Diese Regelung gelte für die Abschlussklassen der Jahrgänge 10, 12 und 13 und die entsprechenden Klassen an den Berufskollegs",

    was wiederum bedeutet, dass auch die kommen können, die zB einen HS10 in der einjährigen Berufsfachschule machen, da diese keine Prüfung haben. Version 1 bedeutet bei uns, dass 200 kommen könnten, Version 2 bedeutet, dass 2000 kommen könnten. (Zahlenangaben sehr grob geschätzt) Und immer noch keine Klarstellung zu finden und ich werde mit Mails meiner sus bombardiert, ob sie nun kommen sollen/können/dürfen/müssen oder nicht.

  • Fr. Gebauer war gerade in der AKS.

    Frage einer Berufsschülerin (Ausbildung) Irgendwie zählen ja alle Klassen (bis aufs 1. Lehrjahr) zu Prüfungsklasssen (Zwischenprüfung und Abschlussprüfung).

    Was mit ihnen sei.

    Gebauer drauf: Auch diese SuS wären davon betroffen.

    Abstimmungen mit BK'S und IHK (etc.) würden laufen.

    Gebauer sagte: ALLE (BK, allgemeinbildene Schulen) die in irgendeiner Form ne Prüfung ablegen, dürften wieder ab Donnerstag nächster Woche zu Schule kommen.

  • Das ist es ja - die BFS AV IFK etc. haben ja gar keine Prüfung. Deshalb wäre es wichtig mal deutlich zu sagen, ob Prüfungsklassen oder abschlussklassen gemeint sind.

  • Gebauer sagte: ALLE (BK, allgemeinbildene Schulen) die in irgendeiner Form ne Prüfung ablegen, dürften wieder ab Donnerstag nächster Woche zu Schule kommen.

    :staun::stumm:


    Die hat keine Ahnung vom BK oder?


    Ich will es nicht hoffen, die schrittweise Öffnung finde ich da besser um auch besser koordinieren zu können.


    Wobei die Abschlussprüfung Teil 1 von der IHK zumindest ja schon auf Herbst gelegt wurde.

  • Und weißt du was das witzigste daran ist? Es soll ja nur "unterricht" in prüfungsrelevant en Fächern stattfinden. Das wären bei den einjährigen Bildungsgängen also ALLE Fächer :hammer:

  • Ein Blick in die sozialen Netzwerke offenbart wieder einmal ein ganz gewaltiges Problem dieser: Da wird die Äußerung Gebauers zu verstorbenen Schulleitern, Lehrern u.a. völlig aus dem Zusammenhang gerissen und ihr unterstellt, sie würde mit der Schulöffnung bewusst "über Leichen gehen".

    So sehr ich Laschet gestern m.E. zurecht kritisiert habe, halte ich die Maßnahmen der NRW Regierung insgesamt angesichts der Umstände für durchaus

    akzeptabel. Dass die politischen Gegner nun derart unsachlich und polemisch ihr Süppchen kochen (die Schulausschusssitzung war heute teilweise nur mit enormer Fremdscham anzusehen), ist schlichtweg unmoralisch.

  • Meine Schulleitung hat vorhin eine Mail geschrieben. Mo-Mi sind nur Vorklausuren, die nachgeholt werden müssen.

    Plan für Do/ Fr folgt morgen.

    Jeder Kollege bekommt ein Visier als Schutzausrüstung (keine Ahnung ob ich das jetzt gut oder lustig finde). Schüler müssen Mund und Nase bedecken.

    Es muss stündlich quer gelüftet werden. Pausen gibt es keine zentralen, sondern individuelle und die werden im Klassenzimmer verbracht.

    Hygieneplan wird erarbeitet.


    Wem das bekannt vorkommt, hallo! Schreibt mir doch eine PN ;)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Wer entscheidet denn, ob man aufgrund einer Vorerkrankung zur Schule gehen darf oder nicht?

    Meine Schule behauptet, dass der eigene Arzt das entscheiden und bescheinigen soll. Stimmt das?

  • Fr. Gebauer sagte, es solle eine einheitliche Regelung aller BL geben, wer als vorerkrankt gilt / wer unter die Kategorie "Altersgrenze" fällt.

    Mehr hat sie nicht gesagt.

  • Zum Thema Vorerkrankung bzw. Risikogruppe NRW: In der PK fiel auch noch ein Verweis auf die Vorgaben, die für das Personal in der Notbetreuung ausgegeben wurden. Diese sollen wohl auch für alle anderen Lehrkräfte gelten, wenn ich das richtig verstanden habe. Dazu soll es aber noch mal konkrete Informationen geben. Diese Vorgaben sind in den FAQs zum Thema Notbetreuung auf der Webseite des Schuliminsteriums einsehbar. (Es hat mich aus persönlichen Gründen interessiert, deshalb habe ich mir das mal angeschaut. Ich fand es relativ aussagekräftig, zumindest hat es mir schon mal weitergeholfen.)

  • Komisch finde ich aber, dass meine SL möchte, dass mein Arzt bestimmen soll, ob ich kommen darf oder nicht.

    Das habe ich noch gar nicht gelesen. Auch nicht für die Notbetreuung. Wenn es wirklich so sein sollte, werde ich natürlich meinen Arzt kontaktieren.

    Die Frage ist dann aber: wer bezahlt die Bescheinigung?

  • Die Frage ist dann aber: wer bezahlt die Bescheinigung?

    Normalerweise der, der bestellt. Allerdings scheint das im öffentlichen Dienst oft nicht so zu sein..

  • Komisch finde ich aber, dass meine SL möchte, dass mein Arzt bestimmen soll, ob ich kommen darf oder nicht.

    Das habe ich noch gar nicht gelesen. Auch nicht für die Notbetreuung. Wenn es wirklich so sein sollte, werde ich natürlich meinen Arzt kontaktieren.

    Die Frage ist dann aber: wer bezahlt die Bescheinigung?

    Sei froh, dass der SL dies verlangt. Stand jetzt, liegt dies nämlich eigentlich allein in der Verantwortung der betroffenen Kollegen, was ich unter dem Aspekt des moralischen Drucks und ggf. der Angst, als Drückeberger abgestempelt zu werden, viel schlimmer für die Kollegen mit Vorerkrankungen finde.

  • Als Stundenplanerin bekomme ich die Liste der Leute, die nicht eingesetzt werden dürfen, und bin wirklich überrascht wie wenig Kollegen das betrifft. Hoffe da waren alle ehrlich und es gibt keine Leute, die sich nicht gemeldet haben.

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