Geförderte Laptops in NRW - Insiderwissen bitte hier

  • Leihvertrag, der so nette Dinge wie "Haftung bei Verlust und Beschädigung im vollen Rahmen" sowie "Pflicht zum Vorzeigen des iPads nach Aufforderung innerhalb eines(!) Werktages" beinhaltet.

    So etwas unterschreibt ihr doch wohl etwa nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Die Weigerung, einen nachteiligen Vertrag zu unterschreiben, hat mit der Probezeitentscheidung glücklicherweise nichts zu tun.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Die Weigerung, einen nachteiligen Vertrag zu unterschreiben, hat mit der Probezeitentscheidung glücklicherweise nichts zu tun.

    Korrekt. Das ist mir auch durchaus bewusst. Ich wollte damit nur meine Abneigung gegen solche Verträge unterstreichen.

  • Im Erlass waren es noch Nutzungsvereinbarungen, jetzt hamma schon Verträge.


    „Leihvertrag“ klingt eher nach Kunde und Dienstleister, nicht nach Bereitstellung von Arbeitsgeräten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Die Schulträgerin muss einen Verwendungsnachweis führen. Spannend, wenn da drin steht „Geräte verstauben.“


    Vielleicht interessiert das aber auch den Landesrechnungshof.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Aus den Förderrichtlinien:


    Zitat

    6.3 Der Schulträger stellt den Lehrkräften die digitalen Endgeräte für eine unentgeltliche Nutzung zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen für die digitalen Endgeräte sind durch den Schulträger festzulegen. Die Zustimmung der Lehrkräfte zu den Nutzungsbedingungen ist sicherzustellen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • So etwas unterschreibt ihr doch wohl etwa nicht.

    Naja. Gibt ja Lehrer die fahren 50km zur Arbeit. Wenn der Chef dann sagt: Entweder du unterschreibst hier und hier - oder der Laptop wartet an der Schule auf dich, dann wird es sich der ein oder andere sicherlich überlegen. Wenn man dann noch den Stundenplan mit den größten Lücken bekommt, wird die Entscheidung immer leichter. Es steht nirgends geschrieben, dass dir bei Ablehnung des Vertrages keine Nachteile entstehen dürfen.

  • Es steht nirgends geschrieben, dass dir bei Ablehnung des Vertrages keine Nachteile entstehen dürfen.

    Das nennt man dann allerdings Diktat und nicht Vertrag.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_)Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Naja, du hast ja die freihe Wahl. Entweder du unterschreibst und kannst von zu Hause aus unterrichten. Oder du unterschreibst nicht, und du bekommst dazu noch gratis Toielette und Heizungswärme spendiert.

  • Zitat

    Naja. Gibt ja Lehrer die fahren 50km zur Arbeit. Wenn der Chef dann sagt: Entweder du unterschreibst hier und hier - oder der Laptop wartet an der Schule auf dich, dann wird es sich der ein oder andere sicherlich überlegen. Wenn man dann noch den Stundenplan mit den größten Lücken bekommt, wird die Entscheidung immer leichter. Es steht nirgends geschrieben, dass dir bei Ablehnung des Vertrages keine Nachteile entstehen dürfen.

    Denkfehler: Wenn man einen Stundenplan mit großen Lücken bekommt, ist es doch gut, wenn in der Schule ein Laptop auf einen wartet. Also: zu Hause wäre auch okay.


    Aber zur Beruhigung: der Chef kann dich nicht zwingen. Solltest du nicht unterschreiben, unterschreibst du nicht. Nachteil: du hast kein Dienstgerät. Vorteil: du kannst dein Privatgerät weiter nutzen, solange du die entsprechende Erklärung unterschreibst. (Falls das für dich ein Vorteil ist.)


    kl. gr. Gott

  • Naja, wenn man jetzt die 1. Stunde hat und die 2. oder die 3. wäre das ja besser, als die 1. und die 6. Weil man dann Leerlauf hat. Und am Laptop arbeitet es sich ja wesentlich langsamer als an seinem richtigen PC.


    Also das Privatgerät darf man 100% weiter benutzen, wenn man die Erklärung dazu unterschreibt?

  • Ähm, nein. Nicht ganz. Jetzt kommt der Schulleiter wieder ins Spiel:

    Zitat

    (2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülerinnen und Schülern in privaten ADV-Anlagen von Lehrerinnen und Lehrern für dienstliche Zwecke bedarf der schriftlichen, ein Verfahrensverzeichnis gemäß §8 DSG NRW enthaltenden Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung der Daten nach Art und Umfang für die Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlich ist und ein angemessener technischer Zugangsschutz nachgewiesen wird. Die für die Verarbeitung zugelassenen Daten ergeben sich aus der Anlage 3. Für die nach Satz 1 genehmigte Verarbeitung personenbezogener Daten in privaten ADV-Anlagen ist die Schule öffentliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Satz 3 DSG NRW. Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, der Schulleiterin oder dem Schulleiter alle Auskünfte zu erteilen, die für die datenschutzrechtliche Verantwortung erforderlich sind.

    Er würde es genehmigen. Aber von einem Automatismus weiß ich nichts.



    kl. gr. frosch

  • Aber zur Beruhigung: der Chef kann dich nicht zwingen. Solltest du nicht unterschreiben, unterschreibst du nicht. Nachteil: du hast kein Dienstgerät. Vorteil: du kannst dein Privatgerät weiter nutzen, solange du die entsprechende Erklärung unterschreibst. (Falls das für dich ein Vorteil ist.)


    kl. gr. Gott

    @Frosch

    Das mag aktuell noch so sein, aber wenn die neue DV VO II durchs Parlament ist, dann erlischt diese Genehmigung pauschal und Du hast letztlich aufgrund Deines "Annahmeverzugs" keine Möglichkeit mehr, die schülerbezogenen Daten zu verarbeiten.
    Die VO bezieht sich auf den Fall, dass ein Gerät zur Verfügung gestellt wird - nicht darauf, dass man es auch annimmt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Naja, wenn man jetzt die 1. Stunde hat und die 2. oder die 3. wäre das ja besser, als die 1. und die 6. Weil man dann Leerlauf hat. Und am Laptop arbeitet es sich ja wesentlich langsamer als an seinem richtigen PC.


    Also das Privatgerät darf man 100% weiter benutzen, wenn man die Erklärung dazu unterschreibt?

    Wieso das denn??? Ich besitze überhaupt keinen "richtigen" PC, ich arbeite schon seit bestimmt 10 Jahren ausschließlich mit Laptop. Wieso sollte ich da nicht richtig dran arbeiten können???

  • Zitat

    Die VO bezieht sich auf den Fall, dass ein Gerät zur Verfügung gestellt wird - nicht darauf, dass man es auch annimmt.

    Die Diskussion hatten wir kürzlich auch mal hier in der Gegend. Tendenz war da eher, dass man das Gerät auch an der Hand haben muss. Wenn man es nicht nimmt, kann der Schulleiter weiterhin die Genehmigung erteilen. Es soll aber einmal nach oben hin genauer geklärt werden.

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