Remonstrationspflicht

  • Hallo zusammen,


    ich bin Referendar an einer beruflichen Schule in NRW.

    wahrscheinlich stehe ich auf weiter Flur relativ alleine da, aber ich habe gegen die neue Verordnung in NRW bzgl. der dauerhaften Maskenpflicht in weiterführenden Schulen remonstriert.
    Ich bin der Ansicht, dass das dauerhafte Tragen von Masken im Unterricht für die SuS nicht verhältnismäßig ist.

    Ich bin sogar der Ansicht, dass dadurch Artikel 1 des GG eingeschränkt wird. Dieses darf auf keinen Fall passieren. Laut dem Beamtenstatusgesetz bin ich als Beamter verpflichtet, wenn ich rechtliche Bedenken gegen Dienstanweisungen habe, diese meinem Vorgesetzten, und bei Ablehnung der Remonstration, dem Vorgesetzten meines Vorgesetzten gegenüber schriftlich kenntlich zu machen.

    Im Gesetz gibt es den Passus, dass man von der Verantwortung für sein Handeln befreit wird, sofern es sich nicht um eine Einschränkung des Artikel 1 GG handelt, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt. Dann ist man bei der Durchführung weiterhin haftbar, insofern sich später die Unrechtmäßigkeit feststellen lässt und eine Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit erkennbar war für mich.

    Das Ganze ist aber nur meine Einschätzung. Lt. Gesetz dürfte ich unter diesen Bedingungen gar nicht mehr arbeiten, um einer eventuellen Strafverfolgung zu entgehen, soweit meine Einschätzung zutrifft.


    Kennt sich jemand näher damit aus und kann mir etwas dazu sagen?

    Ich mache meine Arbeit sehr gerne, will mich aber auch nicht zum "Mittäter" (meine Einschätzung) machen. Das ist ein riesen Gewissenskonflikt den ich habe.


    § 63 (Bundesbeamtengesetz, das Beamtenstatusgesetz hat denselben Wortlaut)
    Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

    (1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

    (2) 1Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. 2Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. 3Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. 4Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. 5Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

    (3) 1Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. 2Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.

  • Wenn ich etwas bestimmtes hören wollte, dann bräuchte ich mich überhaupt nicht in einem Forum anmelden Humblebee . Deine Antwort finde ich nicht zielführend.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin der Ansicht, dass man Referendaren, die offensichtlich mit Art. 1 GG Schindluder betreiben, erst einmal einen Anfängerkurs in (Schul)Recht geben sollte. Wo verstößt denn bitte das Tragen von Masken gegen die Würde des Menschen - gerade wenn die Würde des Menschen und dessen körperliche Unversehrtheit letztlich zentrale Gründe für die Verpflichtung Masken zu tragen sind?

  • Wenn ich etwas bestimmtes hören wollte, dann bräuchte ich mich überhaupt nicht in einem Forum anmelden Humblebee . Deine Antwort finde ich nicht zielführend.

    Das war keine Antwort sondern eine Frage, weil ich deine Frage nicht verstanden habe. War wohl von mir missverständlich ausgedrückt (ist halt echt warm heute), sorry. Das ist trotzdem kein Grund, dass du so aggressiv reagierst, gell?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bolzbold dem Grundgesetz liegt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu Grunde. Wenn ein Grundrecht eingeschränkt wird (abgesehen von Art. 1 GG) muss dieses erforderlich, verhältnismäßig und angemessen sein.

    Ich habe was die letztgenannten drei Punkte angeht starke Zweifel, dass die Verordnung zum dauerhaften Tragen einer Maske in der Schule angeht, da ich der Ansicht bin, dass das zu schützende Rechtsgut (Gesundheit) durch das gewählte Mittel (Maske) mehr Schaden anrichtet, als dass es hilft.


    Humblebee ich finde meine Antwort nicht aggressiv.

  • So so...


    Na, dann bin ich mal gespannt, was aus deiner Remonstration wird. Gib' uns darüber bitte mal eine Rückmeldung, denn das interessiert mich wirklich.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich habe was die letztgenannten drei Punkte angeht starke Zweifel, dass die Verordnung zum dauerhaften Tragen einer Maske in der Schule angeht, da ich der Ansicht bin, dass das zu schützende Rechtsgut (Gesundheit) durch das gewählte Mittel (Maske) mehr Schaden anrichtet, als dass es hilft.

    Der Ansicht darfst du gerne sein, sie ist aber nicht massgeblich. Überzeuge einen Richter sich dieser Meinung anzuschliessen, dann wird sie es.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • da ich der Ansicht bin, dass das zu schützende Rechtsgut (Gesundheit) durch das gewählte Mittel (Maske) mehr Schaden anrichtet, als dass es hilft.

    Das ist der springende Punkt.

    Abgesehen davon, dass durchaus einige Leute anderer Ansicht sein dürften, wurde diese Frage bestimmt in den zuständigen Gremien bewegt und auch die Leopoldina hat sich bereits entsprechend geäußert. Warten wir die richterliche Bewertung der Sache ab.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Ok. Dann geb ich dir noch einen zweiten Hinweis: Als Referendar mit Bezug auf das GG zu remonstrieren erscheint gelinde gesagt suboptimal. Ich kenne dich nicht. Aber die Begleitumstände des Postings, der Erregungszustand und die Kaliber dessen, was du vorbringst lässt das ganze recht überdimensioniert erscheinen. Du bist Referendar. Es gibt ab der Schulaufsichtsebene ganze Abteilungen aus Volljuristen, die solche und ähnliche Dinge tagtäglich zum Frühstück verputzen.


    Was glaubst du zu erreichen? Wenn das schon einen Gewissenskonflikt auslöst, wirst du in dem Beruf nicht sehr alt.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Wir müssen davon ausgehen, dass auch SuS am Unterricht teilnehmen (ggf. auch KollegInnen) unterrichten, die vorerkrankt sind (aber nicht fehlen möchten)

    Auch wenn die meisten SuS / KollegInnen keiner Risikogruppe angehören, müssen alle Beteiligten geschützt werden.

    Wenn wir schon auf Abstandsregeln verzichten, so muss es wenigstens einen anderen Schutz geben. Das sind nun mal Masken.

    Virologen und auch Herr Meidinger begrüßen eine Maskenpflicht. Lt. Herrn Meidinger hat NRW mit der strengen Maskenregeln den einzig richtigen Weg eingeschlagen.

  • Zitat


    Ok. Dann geb ich dir noch einen zweiten Hinweis: Als Referendar mit Bezug auf das GG zu remonstrieren erscheint gelinde gesagt suboptimal. Ich kenne dich nicht. Aber die Begleitumstände des Postings, der Erregungszustand und die Kaliber dessen, was du vorbringst lässt das ganze recht überdimensioniert erscheinen. Du bist Referendar. Es gibt ab der Schulaufsichtsebene ganze Abteilungen aus Volljuristen, die solche und ähnliche Dinge tagtäglich zum Frühstück verputzen.


    Was glaubst du zu erreichen? Wenn das schon einen Gewissenskonflikt auslöst, wirst du in dem Beruf nicht sehr alt.

    Thamiel "Wenn das schon..." Dieses das hört sich so lapidar an. Als wäre eine dauerhafte Maskenpflicht im Unterricht ein Kinkerlitzchen. Du siehst das anscheinend so. Das ist dein gutes Recht. Ich sehe es als eine massive Einschränkung der Gesundheit an. Ich glaube nicht, dass man tagtäglich im Lehrerberuf mit solchen Kalibern in Richtung Gewissenskonflikten konfrontiert wird.


    state_of_Trance Ich habe aus gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Maskenpflicht. Zum Glück.

  • Als wäre eine dauerhafte Maskenpflicht im Unterricht ein Kinkerlitzchen.

    Die Maskenpflicht ist doch erst einmal bis zum 31.08. verhängt worden oder?

    Das ist ja auch nicht ohne Grund, es wird ständig neu bewertet, so wird es dabei sicherlich auch geschehen.


    Wenn du befreit bist, ist mir nicht ganz klar wogegen du remonstrierst.

  • Das glaub ich dir sofort. Du bist ja auch Referendar.


    Stell dir folgende Situation vor: Auf der einen Seite des juristischen Schlachtfeldes die Unterrichtsbefürworter, auf der anderen Seite die geschlossenen juristischen Reihen der Gegner, Aug in Aug, Ministerien, KMK, Elternverbände und Lehrergewerkschaften, Wirtschafts- und Medizinverbände diskutieren diese Frage und kämpfen schon seit Monaten um ein Ergebnis dieses juristischen und gesellschaftlichen Diskurses mit allen Tricks und Kalibern, derer sie habhaft werden können.


    Du darfst dich gern mit deiner Zwille an den Rand stellen und Kiesel aufs Feld knödeln. Sei beruhigt: die fliegen auch nicht weit, maximal bis zu deiner Seminarleitung. Ob die darüber amüsiert ist, wirst du wohl wissen. Es könnte sein, dass sie der Auffassung ist, Referendare auf Lehramt sollten ihre Zeit mit anderen Dingen verbringen als über das GG nachzudenken.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Thamiel "Wenn das schon..." Dieses das hört sich so lapidar an. Als wäre eine dauerhafte Maskenpflicht im Unterricht ein Kinkerlitzchen. Du siehst das anscheinend so. Das ist dein gutes Recht. Ich sehe es als eine massive Einschränkung der Gesundheit an. Ich glaube nicht, dass man tagtäglich im Lehrerberuf mit solchen Kalibern in Richtung Gewissenskonflikten konfrontiert wird.


    state_of_Trance Ich habe aus gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Maskenpflicht. Zum Glück.

    Welche dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung verursacht die Maskenpflicht nicht bei dir (da davon befreit), aber bei deinen Mitmenschen deines Erachtens? Und was bringt dich zu der Überzeugung, dass diese Beeinträchtigung stärker wiegt als das Recht auf Leben derjenigen, die - wie ich- auf die Masken angewiesen sind, aber - anders als ich- keine Maske tragen können und nicht bereit sind Lotto mit ihrer Gesundheit zu spielen?


    Auch wenn ich es richtig und wichtig finde, dass natürlich auch Anwärter für ihre Rechte einstehen und diese einfordern (habe ich im Vorbereitungsdienst auch gemacht), sollte man sich vorher erst einmal genau informieren, was genau die scheinbar beeinträchtigten Rechtsgüter alles beinhalten. Die Art und Weise, wie dein Eingangspost sprachlich formuliert ist und der Umstand, dass du dir offenbar nicht die Mühe gemacht hast dich eingehend mit den von dir angesprochenen Rechten auseinanderzusetzen (jenseits deines persönlichen Bauchgefühls), dich wohl auch nicht rechtlich hast beraten lassen, um deine Wissenslücken zu schließen ehe du ein ähnliches Schreiben an Schule und Seminar sendest erzählt- leider- einiges über dich als angehende Lehrkraft, was nicht für dich spricht und durchaus Zweifel an deiner Eignung aufwirft diesen Beruf auszuüben.


    Lass dich von deiner Gewerkschaft rechtlich beraten, ehe du auf die dumme Idee kommst deinen Gewissenskonflikt zum Vorwand zu nehmen, um deinen Dienst nicht auszuüben (was deine Entlassung aus dem Dienst durchaus zurecht zur Folge haben könnte). Erkundige dich an dieser Stelle am besten gleich nach einem Rechtsseminar deiner Gewerkschaft und lies dich bei Gelegenheit einfach einmal etwas differenzierter ins Grundgesetz ein. Bauchgefühl ersetzt Wissen nicht wenn es um Gesetzestexte geht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Und als Zusatz zu CDLs Aussage "erzählt - leider - einiges über dich als angehende Lehrkraft, was nicht für dich spricht ...".

    Ich glaube, ich sage hier nicht zum ersten Mal, dass sich Schulleiter kennen. Und sie sprechen miteinander. Über alles mögliche. Auch über gute Bewerber. Und auch über schlechte aus ihrer Sicht nicht empfehlswerte Bewerber. .....


    kl. gr. frosch

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