Frage für eine Bekannte: 2. Staatsexamen in einem Lehramt endgültig nicht bestanden... Umorientierung?

  • Ich finde es völlig logisch.

    NRW will keine Leute, die ihre Nichteignung bereits bewiesen haben. Das schützt die Schüler, die Kollegen, den Betroffenen und schont auch die Ausbildungsressourcen.

    Deshalb ist die Einstellung auf eine feste Stelle und der Zugang zum Vorbereitungsdienst in solchen Fällen gesperrt.

  • uns wurde damals in Baden-Württemberg gesagt, das Referendariat gehört zur Ausbildung, deshalb erhält bei uns jeder die Möglichkeit.


    Aber natürlich entscheidet danach der Arbeitgeber, wen er als normaler Arbeitnehmer möchte und wen nicht. Auch sonst wird nicht jeder nach seiner Ausbildung übernommen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Nein, so ist es im ÖD nicht....


    Da muss nach Eignung und Befähigung eingestellt werden....(sowohl im Beamten als auch im Tarifbeschäftigtenbereich)


    Warum sollte jemand z.B. als Gymnasiallehrer nicht geeignet sein, wenn er das 2. Stex für dieses Lehramt bestanden hat (nach vorangehenden 1. Stex für dieses Lehramt), obwohl er 10 Jahre vorher im Lehramt für Förderpädagogik mal endgültig nicht bestanden hat?


    Das Bestehen des 2. Stex ist doch der klare Eignungsnachweis für das jeweilige Lehramt.

  • Es gibt doch kein "Recht auf Einstellung". Die Einstellungskriterien sind in allen BL transparent. Jedoch kann doch kein BL, kein Schulträger "gezwungen werden", Bewerber einzustellen, an deren Eigung es Zweifel gibt.


    Und Zweifel an der Eigung können doch bereits VOR dem Nachweis der Nichteignung (Durchfallen Ref.) eintreten.


    Es gibt ja auch Bewerber, die tatsächlich bestehen und dennoch nicht eingestellt werden, eben weil Zweifel an ihrer Eignung bestehen.


    Beispiel Hamburg: Bewerber mit 3-/4+ werden nur als Angestellte eingestellt. Manche mögen dann auf irgendwelchen Wegen doch in die Verbeamtung rutschen. Das ist persönliches Glück.


    Bewerber mit 4+/4 werden nur auf befristete Vertretungsstellen platziert, wobei die Schulbehörde sehr genau darauf achtet, dass sie nicht durch unbedachte Kettenverlängerungen in die Dauerbeschäftigung rutschen. Auch das mag im Einzelfall passieren, auch das ist dann persönliches Glück dieses Einzelnen.

    Und all das auch wenn der heiß begehrte Mathe/Physik Lehrer eine 4 vorweist.


    Meine -natürlich nicht repräsentative- Erfahrung mit solchen Lehrkräften zeigt mir, dass dieses Vorgehen auch sinnvoll ist. Es waren durchweg schwache Lehrpersonen, die didaktisch wie pädagogisch defizitäre Arbeit leisteten, dadurch für Kolleg innen und Leitung Mehrarbeit verursachten, und für Schüler innen manchmal kein Vergnügen, manchmal die schiere Zumutung waren.

    Keiner, wirklich keiner dieser Bewerber, die wir dann doch befristet als Lehrauftrag/Vertretung nahmen, entpuppte sich plötzlich vor der Klasse als das zuvor verkannte Lehrpersonen-Genie. Nein, die Note und die tatsächliche Arbeit entsprachen einander in meiner Erfahrung. Wie gesagt, nicht reprasentativ, aber eine "überraschendes Genie-Anekdote" habe ich echt auch von befreundeten Schulen noch nie gehört.

  • Warum sollte jemand z.B. als Gymnasiallehrer nicht geeignet sein, wenn er das 2. Stex für dieses Lehramt bestanden hat (nach vorangehenden 1. Stex für dieses Lehramt), obwohl er 10 Jahre vorher im Lehramt für Förderpädagogik mal endgültig nicht bestanden hat?


    Das Bestehen des 2. Stex ist doch der klare Eignungsnachweis für das jeweilige Lehramt.

    Naja viele der gescheiterten Kandidaten im Gymnasiallehramt weisen

    a) massive Probleme im didaktischen Bereich auf (nicht erklären können, nicht auf SuS eingehen, ...)

    b) massive Probleme beim Planen des Unterrichts/ Durchführen des Unterrichts. Entwürfe, die ich von Gescheiterten gelesen habe, weisen schon im Vorfeld Defizite auf


    Außerdem sind viele Kandidat*Innen beratungsresistent und können oder wollen die Ratschläge der Kolleg*Innen und Fachleitungen nicht annehmen.


    Das Problem der Kandidat*Innen ist dann, dass sie noch nicht mal einsehen, dass ihr Unterricht grottig ist und haben das Gefühl, dass alle doof und gemein sind.


    Es mag Fälle geben, die im Förderschullehramt scheitern und im Gymnasiallehramt besser zurecht kommen, aber das muss nicht so sein und es ist für SuS und KuK besser, wenn sie nicht noch zig Versuche unternehmen.

  • Außerdem sind viele Kandidat*Innen beratungsresistent und können oder wollen die Ratschläge der Kolleg*Innen und Fachleitungen nicht annehmen.


    Aber täusch ich mich, oder sammeln sie nicht so einige von denen hier in den Foren?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Beispiel Hamburg: Bewerber mit 3-/4+ werden nur als Angestellte eingestellt. Manche mögen dann auf irgendwelchen Wegen doch in die Verbeamtung rutschen. Das ist persönliches Glück.


    Bewerber mit 4+/4 werden nur auf befristete Vertretungsstellen platziert, wobei die Schulbehörde sehr genau darauf achtet, dass sie nicht durch unbedachte Kettenverlängerungen in die Dauerbeschäftigung rutschen. Auch das mag im Einzelfall passieren, auch das ist dann persönliches Glück dieses Einzelnen.

    Und all das auch wenn der heiß begehrte Mathe/Physik Lehrer eine 4 vorweist.

    Das ist aber nicht irgendwo niedergeschrieben oder? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas vor einem Gericht standhalten kann.


    Mit der bestandenen Prüfung (4 bedeutet bestanden und damit auch tauglich), hat man die Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn erfüllt.


    Meine -natürlich nicht repräsentative- Erfahrung mit solchen Lehrkräften zeigt mir, dass dieses Vorgehen auch sinnvoll ist. Es waren durchweg schwache Lehrpersonen, die didaktisch wie pädagogisch defizitäre Arbeit leisteten, dadurch für Kolleg innen und Leitung Mehrarbeit verursachten, und für Schüler innen manchmal kein Vergnügen, manchmal die schiere Zumutung waren.

    Keiner, wirklich keiner dieser Bewerber, die wir dann doch befristet als Lehrauftrag/Vertretung nahmen, entpuppte sich plötzlich vor der Klasse als das zuvor verkannte Lehrpersonen-Genie. Nein, die Note und die tatsächliche Arbeit entsprachen einander in meiner Erfahrung. Wie gesagt, nicht reprasentativ, aber eine "überraschendes Genie-Anekdote" habe ich echt auch von befreundeten Schulen noch nie gehört.

    Dann haben die bei euch scheinbar das Notensystem noch nicht verstanden.

  • Es gibt aber keinen Anspruch auf eine Verbeamtung.


    In Bayern ist es auch so normal, dann man mit >3,5 nicht verbeamtet wird.

    Dann hat der Bildungsföderalismus wohl ggf. doch noch sein Gutes. ;)

    Einfach das Bundesland wechseln, falls man es räumlich und privat verantworten kann und profitieren.


    So "kleinlich" scheinen offensichtlich nicht alle Bundesländer zu sein, was eine zweite Chance für den Einstieg oder die Verbeamtung angeht. :(

  • Also zu meiner Zeit bekam niemand mehr mit 2,5 eine Stelle als Lehrer. Bei den den meisten Fächern war mit 1,3 - 1,8 Schluss (in Chemie damals mit 1,0). Es werden die besten genommen (und manchmal lässt man lieber eine Stelle unbesetzt, bevor man die Schlechtesten auch nimmt). Wo steht, dass man mit 4.0 eine Beamtenstelle erhalten muss?

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Also zu meiner Zeit bekam niemand mehr mit 2,5 eine Stelle als Lehrer. Bei den den meisten Fächern war mit 1,3 - 1,8 Schluss (in Chemie damals mit 1,0). Es werden die besten genommen (und manchmal lässt man lieber eine Stelle unbesetzt, bevor man die Schlechtesten auch nimmt). Wo steht, dass man mit 4.0 eine Beamtenstelle erhalten muss?

    Es geht sicherlich nicht ums "Müssen". Allerdings ist die Motivation nicht besser wenn man weiß, dass man generell keine Chance auf eine Verbeamtung hat, aufgrund eines "mehr oder minder aussagekräftigen" (schlechteren) Notenschnitts.


    Es ist doch auch eine Frage der aktuellen Umstände im staatlich regulierten Bildungssektor, wer eine Planstelle angeboten bekommt.

    Hier in Hessen im direkten Umfeld, hatte vor nicht all zu langer Zeit eine LiV mit einem Gesamtschnitt von 3,3 gleich nach der bestandenen Examensprüfung zwei Planstellen zur Auswahl angeboten bekommen.

  • Wo steht, dass man mit 4.0 eine Beamtenstelle erhalten muss?

    Nirgendwo. Mir ging es darum, dass scheinbar in Hamburg extra darauf geachtet wird, dass diese niemals einen unbefristeten Vertrag erhalten.


    Das es dadurch von vornherein ausgeschlossen wird kann nicht rechtens sein.

  • in NRW und Thüringen erhalt jeder Planstellenneuling prinzipiell ein Verbeamtungsangebot, völlig unabhängig von der Examensnote (das sind die beiden Bundesländer, die ich 100% überschauen kann). Natürlich nur bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (und die sind unabhängig von 1,0 oder 4,4). Der z.B. 48-jährige 1,0-Absolvent wird nicht verbeamtet, die 26jährige 4,4-Planstelleninhaberin schon


    Bayern scheint da DER Sonderfall zu sein, allerdings gilt das ja nur für Schulen des Landes (die haben auch viele Schulen in städtischer Trägerschaft), ob das mit der Verbeamtung da häufig nicht nur hinausgezögert ist, weiß vll. jemand...(Hamburg hab ich vorher noch nicht gehört)


    Im Übrigens gibt es eigentlich im Lehrerbereich nur Planstellen - die sind allesamt Beamtenstellen (müssen aber nicht mit Beamten besetzt werden)

  • Mit 4,4 noch zu bestehen ist auch nicht überall möglich. In BW gilt 4,0 als bestanden. Da jeder einzelne Prüfungsteil bestanden werden muss, nichts ausgeglichen werden kann, hat niemand einen Schnitt schlechter als 4,0 bei der Einstellung. Dass man bei KA didaten die nur gerade so ihr Ref geschafft haben genauer hinschaut halte ich für vernünftig. Letztlich ist dafür aber ja eine Probezeit da, die ggf. verlängert werden kann. Zumindest in Mangelfächern braucht man auch solche Kandidaten, um den Bedarf zu decken.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mit 4,4 noch zu bestehen ist auch nicht überall möglich. In BW gilt 4,0 als bestanden. Da jeder einzelne Prüfungsteil bestanden werden muss, nichts ausgeglichen werden kann, hat niemand einen Schnitt schlechter als 4,0 bei der Einstellung. Dass man bei KA didaten die nur gerade so ihr Ref geschafft haben genauer hinschaut halte ich für vernünftig. Letztlich ist dafür aber ja eine Probezeit da, die ggf. verlängert werden kann. Zumindest in Mangelfächern braucht man auch solche Kandidaten, um den Bedarf zu decken.

    Wie gesagt, wenn jemand gar nicht geeignet ist, verstehe ich nicht wieso er die Prüfung dann bestehen kann. Wenn man meint dass jemand der die Prüfung gerade eben so bestanden hat nicht für den Schuldienst geeignet ist, wozu war denn dann Prüfung nochmal genau gut?


    Das man danach irgendwelche faxen macht um diesen Leuten das Leben schwer zu machen ist unfair.

  • Es geht doch nicht um "Fairness" gegenüber einem Bewerber! - Was ist das denn für eine Vorstellung?


    Es geht bei der Auswahl einzig um bestmögliche Besetzung einer Stelle im Intersse eines qualitativ hochwertigen Schulsystems und damit letztlich im Interesse der Einzelschule und konkret der SuS.


    Zudem: Es entsteht keinerlei Rechtsanspruch an einen Schulträger aus dem Durchlaufen einer Ausbildung. Niemand hat einfach nur, indem man das Ref. besteht, einen Anspruch auf Einstellung.


    Zudem: Bestenauswahl darf auch nicht so interpretiert werden, dass eine Stelle immer besetzt wird. Eine Stelle kann doch auch zum 1.8. vakant bleiben, wenn sich nur der 4,0er bewirbt, dann zum 1.11. erneut ausgeschrieben werden. In der Zwischenzeit wird durch Lehrauftrag abgedeckt, wenn die Schule dies nicht ohnehin aus dem vorhandenen Stammpersonal kann. Aus einer Ausschreibung entsteht keine "Einstellungspflicht" für den am wenigsten schwächsten Bewerber oder ggf. für den einzigen Bewerber.

  • Wie gesagt, wenn jemand gar nicht geeignet ist, verstehe ich nicht wieso er die Prüfung dann bestehen kann. Wenn man meint dass jemand der die Prüfung gerade eben so bestanden hat nicht für den Schuldienst geeignet ist, wozu war denn dann Prüfung nochmal genau gut?

    Das heißt, jeder Schüler, der bei Euch versetzt wird, hat das Klassenziel erfolgreich erreicht und hat die notwendigen Grundlagen, um im kommenden Schuljahr erfolgreich mit zu arbeiten?



    Theorie und Praxis.

  • Wenn der Mangel groß genug ist in manchen Lehrämtern (GS, FöS), dann ist "man" was den Notenschnitt angeht auch "urplötzlich" nicht mehr sonderlich wählerisch als Land (Arbeitgeber). ^^

    Siehe meinen Beitrag oben...


    Das alles ist eben in vielen Fällen sehr zeit- und situationsabhängig :

    - Es kommt darauf an ob man zu Zeiten einer "Lehrerschwemme" fertig wird.

    - Es ist abhängig davon, in welchem Bundesland man die Möglichkeit hat sich zu bewerben und wie flexibel man allgemein ist (also offensichtlich nicht Bayern und Ba-Wü mit "schlechtem Schnitt" ;) )


    Meinem persönlichen Empfinden nach gilt - bestanden ist bestanden... egal ob vorher ein anderes Lehramt endgültig nicht bestanden wurde oder man an mit 4,0 gerade so eine "Punktlandung" geschafft hat.

    In beiden Fällen hat man die berufliche Befähigung erlangt!

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