Frage für eine Bekannte: 2. Staatsexamen in einem Lehramt endgültig nicht bestanden... Umorientierung?

  • Da frage ich mich aber wirklich, warum ein/e SL das tut, wenn sie/er die/den betreffenden Referendarin/Referendaren gar nicht kennt oder zumindest nie im Unterricht erlebt hat. Und muss die/der SL nicht zumindest an den Prüfungsunterrichtsstunden teilnehmen (oder ist das in deinem BL nicht der Fall)?

    Bei uns nicht. Mein SL hat im Seminar angerufen (jemand hat sich verquatscht, deshalb weiß ich es) und die Durchschnittsnote aller Lehrproben gegeben (ich konnte es nicht glauben, aber bei allen 6 Referendaren an meiner Schule stimmte es).

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  • Bei uns nicht. Mein SL hat im Seminar angerufen (jemand hat sich verquatscht, deshalb weiß ich es) und die Durchschnittsnote aller Lehrproben gegeben (ich konnte es nicht glauben, aber bei allen 6 Referendaren an meiner Schule stimmte es).

    Bei uns wäre es gar nicht zulässig gewesen Humblebee , dass SL oder Mentoren in den Prüfungslehrproben anwesend gewesen wären. Da waren nur Prüfer:in und Vorsitzende:r zulässig. Nur bei den UBs vorab (die ansonsten bei uns unbenotet blieben) durften Mentoren und SL mit anwesend sein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bei uns wäre es gar nicht zulässig gewesen Humblebee , dass SL oder Mentoren in den Prüfungslehrproben anwesend gewesen wären. Da waren nur Prüfer:in und Vorsitzende:r zulässig. Nur bei den UBs vorab (die ansonsten bei uns unbenotet blieben) durften Mentoren und SL mit anwesend sein.

    Ah ok, das ist dann bei uns anders. In den "normalen" UBs sind nur die Ausbildungslehrkaft des jeweiligen Fachs und die/der Fachleiter*in dieses Fachs aus dem Studienseminar anwesend. In den BUBs ("besondere Unterrichtsbesuche") sind SL (oder ein Mitglied der erweiterten SL), Ausbildungsleher*in des jeweiligen Fachs und Fachleiter*in dieses Fachs anwesend. Die Prüfungsunterrichtsstunden unterscheiden sich nur insoweit, dass dort alle Fachleiter*innen (in meinem Fall Fachleiter des Englischseminars, Fachleiter des Wirtschaftsseminars, Leiterin des pädagogischen Seminars) anwesend sind. "Externe" sind bei uns auch bei den Prüfungsunterrichtsstunden nicht dabei.

    Bei uns gibt es aber auch keine Noten für die einzelnen Unterrichtsbesuche.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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  • Hallo ihr Lieben,


    kennt sich jeman mit Bundeslandwechsel während dem Referendariat aus?


    Also wenn man das 2. Staatsexamen erstmals nicht bestanden hat und somit nicht endgültig sein Referendariat nicht bestanden hat, da man ja noch Versuche hat,


    könnte man in einem anderen Bundesland sein Referendariat nochmal von Anfang an beginnen mit allen Versuchen?



    Danke euch!


    Liebe Grüße

  • So wie ich das verstehe kann man das BL nicht mehr wechseln, wenn man sich bereits im Prüfungszeitraum des jeweiligen Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt befindet.

    In manchen BL (z.B. Ba-Wü) gibt es anscheinend ein halbes Jahr "Hospitationszeit", in der man wohl die Befähigung für den eigenständigen Unterricht nachweisen muss. Wenn man in diesem Zeitraum "mehr oder minder freiwillig" aussteigt, kann man sich wohl noch in ein anderes BL für das betreffende Lehramt bewerben, danach jedoch nicht mehr in der Hauptphase des Vorbereitungsdienstes.

  • Hallo, danke dir :). Also ich habe gehört, dass ein Wechsel schon möglich ist, auch nach 6 Monaten, wenn man aus Gründen, die man nicht verschuldet hat, sich mit Wiedereinstellungszusage entlassen hat

  • Bei uns wäre es gar nicht zulässig gewesen Humblebee , dass SL oder Mentoren in den Prüfungslehrproben anwesend gewesen wären. Da waren nur Prüfer:in und Vorsitzende:r zulässig. Nur bei den UBs vorab (die ansonsten bei uns unbenotet blieben) durften Mentoren und SL mit anwesend sein.

    Die Prüfungsmodalitäten sind eben extrem unterschiedlich in den einzelnen BL.

    Hier in Hessen ist die Examensprüfung in allen Bereichen an einem Tag (zwei Lehrpoben + Kolloquium/Reflexion + abschließende mdl. Prüfung):

    • Im Regelfall ist immer ein (Fach-)Prüfer anwesend, der vorher Ausbilder in einer der Fachdidaktiken war. Zweitprüfer sind dann normalerweise Fremdprüfer.
    • Der SL ist immer in allen Lehrproben anwesend und prüft sowieso in der abschließenden mdl. Prüfung den Bereich Schulrecht.
    • Mit dabei ist üblicherweise ebenfalls die Menorin/der Mentor. Sie/er ist zumeist die "Lehrkraft des Vertrauens" und nimmt auch bei der abschließenden Notenfindung mit beratender Stimme teil.
    • Der Prüfungsvorsitzende des Seminars muss ebenfalls nicht zwangsweise die LiV zum ersten Mal sehen. Das kann auch ein Ausbilder des Seminars sein, der vorher bereits in den Hauptsemestern die LiV bewertet hat. ;)
  • Der Prüfungsvorsitzende des Seminars muss ebenfalls nicht zwangsweise die LiV zum ersten Mal sehen. Das kann auch ein Ausbilder des Seminars sein, der vorher bereits in den Hauptsemestern die LiV bewertet hat. ;)

    Das sind aber typischerweise entweder fremde Schulleitungen oder jemand aus der Seminarleitung.

  • In NRW werden grundsätzlich keine Lehrer eingestellt, die ein Staatsexamen nicht bestanden haben. Egal, ob sie schon ein neues Lehramt studiert haben oder nicht.

    Deinen letzten Satz geben die von dir genannten Quellen aber nicht her.

    Zitat

    Zitat von calmac



    NRW:

    OVP §5 (2) : "Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat."

    in der OVP ist von einem ensprechenden Lehramt die Rede. Ein anderes Lehramt (nicht aber ein anderes Fach für dasselbe Lehramt) sollte dementsprechend kein Problem darstellen.

  • Hallo, danke dir :). Also ich habe gehört, dass ein Wechsel schon möglich ist, auch nach 6 Monaten, wenn man aus Gründen, die man nicht verschuldet hat, sich mit Wiedereinstellungszusage entlassen hat

    Dann frage doch die Stelle, von der du das gehört hast, nach belastbaren Quellen. Hörensagen ist nett, aber ersetzt nicht eine auf Verordnungen usw. basierte Begründung.

  • Deinen letzten Satz geben die von dir genannten Quellen aber nicht her.

    in der OVP ist von einem ensprechenden Lehramt die Rede. Ein anderes Lehramt (nicht aber ein anderes Fach für dasselbe Lehramt) sollte dementsprechend kein Problem darstellen.

    Ist es auch tatsächlich nicht, hatte eine Studentin die dann auf ein anderes Lehramt gewechselt ist und damit nochmal ins Ref. Was ich so gehört habe, ist es in dem Fall aber wohl erneut schief gegangen. Aber manche Menschen sind einfach Beratungsresistent.

  • Sie mögen zwar das Ref mit dem neuen Lehramt antreten und vielleicht bestehen, der Einstellungserlass regelt aber, dass sie nicht in den nordrhein-westfälischem Schuldienst kommen können.

    Das wäre doch reichlich paradox. Warum sollte man jemanden in NRW mit einem "neuen" Anspruch auf das Referendariat nach erfolgreichem 1. StEx zum Vorbereitungsdienst zulassen, wenn man diese Person nach dem erfolgreichen Bestehen des "neuen" Refs letztendlich doch nicht später übernimmt?

    Naja, eventuell ticken die Uhren in NRW ja anders. ^^


    Ggf. hätte man in diesem Fall noch andere Optionen:

    Sollte man grenznah zu anderen BL wohnen oder gleich räumlich flexibel sein, wäre das letztendlich nicht einmal sonderlich problematisch. Man könnte sich dann theoretisch in den angrenzenden BL (z.B. NDS, RLP oder Hessen) mit dem erfolgreich abgelegten 2. StEx auf die neue Schulform bewerben.

  • Da frage ich mich aber wirklich, warum ein/e SL das tut, wenn sie/er die/den betreffenden Referendarin/Referendaren gar nicht kennt oder zumindest nie im Unterricht erlebt hat. Und muss die/der SL nicht zumindest an den Prüfungsunterrichtsstunden teilnehmen (oder ist das in deinem BL nicht der Fall)?

    In der Regel ist ein Mitglied der Schulleitung mit dabei. In dem Fall des Refis war es der Stellvertreter da die SL an dem prüfungstag krank war.

    Warum machen SL sowas? Gute Frage, meine Antwort ist fehlende Professionalität und Machtspielchen. Im konkreten Fall auch runterbringen der Note damit dann keine großen Einstellungschancen danach sind und man den Refi bei sich nach Abschluss behalten kann da ein großer Lehrerschwund jedes Jahr am der Schule war.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Grundsätzliche Differenzen mit dem (fürsprechenden) Ausbildungslehrer oder Ausbildungsbeauftragten könnten z.B. auch eine Rolle spielen (eigentlich will der SL den treffen...)


    Ist jetzt nicht konstruiert ;)

  • Sie mögen zwar das Ref mit dem neuen Lehramt antreten und vielleicht bestehen, der Einstellungserlass regelt aber, dass sie nicht in den nordrhein-westfälischem Schuldienst kommen können.

    Das wäre tatsächlich mehr als suspekt. Hat jemand diesbezüglich irgendwelches Hintergrundwissen bzw. Erfahrungswerte?

  • Was ist an einem öffentlichen Erlass suspekt?

    In diesem Erlass steht aber "...eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben". demnach hieße dass ja dann, dass man sich nicht in NRW bewerben darf, selbst wenn man einmal eine Staatsprüfung nicht bestanden hat und das ist definitv nicht der Fall...

  • Das wäre doch reichlich paradox. Warum sollte man jemanden in NRW mit einem "neuen" Anspruch auf das Referendariat nach erfolgreichem 1. StEx zum Vorbereitungsdienst zulassen, wenn man diese Person nach dem erfolgreichen Bestehen des "neuen" Refs letztendlich doch nicht später übernimmt?

    Naja, eventuell ticken die Uhren in NRW ja anders. ^^


    Ggf. hätte man in diesem Fall noch andere Optionen:

    Sollte man grenznah zu anderen BL wohnen oder gleich räumlich flexibel sein, wäre das letztendlich nicht einmal sonderlich problematisch. Man könnte sich dann theoretisch in den angrenzenden BL (z.B. NDS, RLP oder Hessen) mit dem erfolgreich abgelegten 2. StEx auf die neue Schulform bewerben.

    Das verstehe ich auch nicht...für mich klingt das jedenfalls mehr als suspekt:ohh:

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