Betrugsversuch

  • Sie haben die Arbeiten bisher nicht zurück, da wir uns ja nicht gesehen haben (Distanzunterricht). Und in der Videokonferenz haben sie bereits die 6 nicht akzeptiert und jegliche Form des Nachschreibens bzw. mündlicher Überprüfung abgelehnt. Da macht es ja keinen Sinn, einen Termin dafür anzusetzen.

  • haben sie bereits die 6 nicht akzeptiert und jegliche Form des Nachschreibens bzw. mündlicher Überprüfung abgelehnt

    Wie? Die akzeptieren das nicht? Wenn du damit anfängst, dich darauf einzulassen, das SuS irgendwelche Noten/Entscheidungen nicht akzeptieren, kriegst du aber mächtig viel Arbeit. Ich bin mittelprächtig erschüttert.

    Ich hatte in Mathe schon mehrfach Täuschungen, die erst bei der Korrektur auffielen, da vor allem identische Fehler, die nicht naheliegend waren bzw. Formulierungen bei Beschreibungen/Erläuterungen.

    Das stelle ich fest und entscheide dann, dass die Klausur entweder eine 6 ist, wenn es sich um einen erheblichen Umfang handelt oder ich streiche die gefakten Aufgaben.

    Wenn ich ganz großzügig bin, gibt es bei Zweifeln eine Nachschreibemöglichkeit.

    Da gibt es kein Ablehnen. Wer einen Nachschreibtermin ablehnt, hat eine 6 -fertig.


    Meine SL, zu der ich auch selbst gehöre😉, steht da im Zweifel immer hinter mir.


    Können solche Entscheidungen bei Klausuren denn eigentlich wirklich zur Bezirksregierung gehen? Bei uns gab es bisher immer nur Einsprüche gegen Abschlusszeugnisnoten.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Der Anscheinsbeweis suggeriert nur den Kausalzwang einer normalen Beweisführung. Der "Anscheinsbeweis" oder besser die "tatsächliche Vermutung" führt auch keinesfalls zu einer Beweislastumkehr im Sinne einer normalen Beweisführung, er ist vielmehr auf genau der gleichen Basis zu widerlegen, auf der er geführt wurde: ohne notwendigen Gegenbeweis.


    Oder in diesem Fall: zwei verschiedene Räume.

    Das würde ich dann doch gerne differenzierter betrachten. Der Beweis des ersten Anscheins ist ein zulässiges Beweisverfahren, welcher sich darauf stützt, dass die nachzuweisende Tatsache in einem typischen Sachverhalt aufgrund allgemeinen Erfahrungswissens auch Tatsache ist. Desweiteren dürfen keine tatsächlichen Umstände gegeben sein, die ein atypisches Geschehen ernsthaft möglich scheinen lassen (vgl. u.a. BVerwG - 8 C 24.98 vom 24.08.1999).


    Im Prüfungsrecht führt eine verblüffende Übereinstimmung einer Prüfungsleistung mit einer Musterlösung oder die verblüffende Übereinstimmung zweier Prüfungsleistungen miteinander i.d.R. zu der berechtigten Annahme einer Täuschung. Für die Aufklärung, ob eine andere Erklärung hierfür in Betracht kommt, ist eine plausible Erklärung des Prüflings nötig. Er ist dann durchaus beweis- bzw. zumindest darlegungspflichtig, wie genau diese Übereinstimmung entstanden sein kann. Ist die Erklärung nicht glaubhaft, wird der Beweis des ersten Anscheins nicht erschüttert.


    Daher hatte ich weiter oben auch geschrieben, dass es hier stark davon abhängen dürfte, ob nur die Struktur der Lösungswege abweichend von den Unterricht geübten gleich wäre (hierfür ist die Erklärung gemeinsamen Lernens und gemeinsamer Nachhilfe sicher glaubwürdig) oder ob sogar gleiche "Mikrofehler" immer wieder auftauchen. Dann ließe sich m.E. mit obiger Erklärung der Anscheinsbeweis nicht so einfach erschüttern. Keinesfalls reicht es in Zeiten technischer Hilfsmittel aus, pauschal auf die getrennten Räume zu verweisen.

  • Der Anscheinsbeweis suggeriert nur den Kausalzwang einer normalen Beweisführung. Der "Anscheinsbeweis" oder besser die "tatsächliche Vermutung" führt auch keinesfalls zu einer Beweislastumkehr im Sinne einer normalen Beweisführung, er ist vielmehr auf genau der gleichen Basis zu widerlegen, auf der er geführt wurde: ohne notwendigen Gegenbewei

    Schulen sind keine Strafverfolgungsbehörden. Es geht um eine pädagogisch gerechtfertigte Reaktion.

  • Natürlich können Schüler etwas ablehnen. Wenn sie denn nicht betrogen haben und ich dabei bin, eine falsche Entscheidung zu treffen, dann haben sie das Recht sich zu beschweren. Natürlich könnten sie eine Arbeit wiederholen, wenn sie das Thema angeblich beherrschen. Das wäre das einfachste. Aber auch ein guter Schüler könnte theoretisch beim Nachschreiben einen schlechten Tag haben, die neue Aufgabenstellung doch nicht so gut verstehen wie bei der ersten usw. Jeder Mensch, egal ob Schüler oder nicht hat laut Grundgesetz das Recht sich zu beschweren. Es ist kein Widerspruch gegen eine Zeugnisnoten (Verwaltungsakt), es ist lediglich eine Beschwerde gegen meine Entscheidung, die Arbeit als Täuschungsversuch zu werten.


    Zudem sehe ich, dass hier die Meinungen auch auseinander gehen. Deswegen verstehe ich nicht, warum man sich wundert, warum ich mich mit diesem Thema als ersten Beitrag in diesem Forum melde. Ist doch klar - weil vieles zu beachten ist, es unterschiedliche Auslegungen gibt und ich alle Argumente lesen wollte. Ich will eben auf Nummer sicher gehen. Wüsste nicht, welche Themen "geeigneter" sind, um in einem Forum nach Rat zu fragen. Bisher bin ich eben ohne klargekommen. Find es befremdlich, dass die Leute für mich entscheiden, womit man sich in einem Forum melden sollte und womit nicht um als Fake zu gelten. 🤷‍♂️

  • Einzelne Noten in einzelnen Klausuren können eigentlich nicht „abgelehnt“ werden. „Sich beschweren“ ist etwas ganz anderes, das dürfen sie natürlich, hat aber zunächst keine rechtlichen Konsequenzen.

    Das „Nachschreiben“ ist schon ein Entgegenkommen, denn es bedeutet, dass du ihnen die Möglichkeit gibst, trotz Täuschung ihre eigentliche Leistung unter Beweis zu stellen.


    Auf dem Rechtsweg kann man als Eltern zu allen möglichen Dingen eine Fachaufsichtsbeschwerde oder auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Die hätte hier m.E. kaum Aussicht auf Erfolg.

    Ansonsten gibt es keine Rechtsmittel gegen einzelne Noten. Das hat hier glaub ich auch niemand bisher anders geschrieben.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Eben. Ich gebe die 6. Und die gilt auch. Die Eltern legen es aber darauf an, lehnen eine Wiederholung ab und legen stattdessen eine Fachaufsichtsbeschwerde ein. Man kann es ja versuchen. Ich glaube auch, dass meine Indizien dazu führen werden, dass die 6 entweder Bestand hat oder die Schüler werden aufgefordert nachzuschreiben

  • Das waren deine Fragen:

    Wie ist das Vorgehen?

    1. Die Eltern verfassen schriftlich die Beschwerde an die Schule?

    2. Wir senden es weiter an die Bezirksregierung samt unserer Stellungnahme?

    Darf ich vorher die Hefte der Schülerinnen austeilen? Oder sollte ich diese erstmal einbehalten,

    Die sind dann nun doch beantwortet oder übersehe ich irgendetwas?

    Zu 1. und 2. : Das dürfen die Eltern machen, wie sie wollen, so eine Beschwerde können sie direkt an die Bez.reg. richten.

    Hefte einbehalten: Nein. Wie jede andere Arbeit zurückgeben, Kopien von der SL sichern lassen.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Wüsste nicht, welche Themen "geeigneter" sind, um in einem Forum nach Rat zu fragen. Bisher bin ich eben ohne klargekommen. Find es befremdlich, dass die Leute für mich entscheiden, womit man sich in einem Forum melden sollte und womit nicht um als Fake zu gelten.

    Es ging doch überhaupt nicht darum, welches Thema du hier als Erstbeitrag ins Forum einbringst! Mir ging es eher um die Art und Weise, wie man einen Erstbeitrag startet. Ich finde es einfach höflicher, wenn man sich zunächst mal kurz vorstellt - am geeignesten ist hier meiner Meinung nach unsere "Vorstellungsecke" - mit "Ich bin [natürlich ohne Namen und weitere persönliche Details]... Ich unterrichte in der und der Schulform... und habe gerade folgendes Problem..." . So würde man sich überall sonst im Leben doch auch vorstellen- zumindest ist das die Art und Weise, die ich der Höflichkeit halber von mir "Unbekannten" erwarte -, wenn man irgendwo neu hinzukommt, oder nicht?

    Na ja, das ist meine Sichtweise und ich werde garantiert nicht für dich "entscheiden" (?!), wie du dich zu verhalten hast...

    Deine Ausgangsfragen wurden nun in diesem Thread schon beantwortet, wie MarieJ und du selbst ja schon festgestellt habt. Daher braucht's wohl keine weiteren Tipps zur weiteren Vorgehensweise.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Es war eine Videokonferenz zwischen den beiden betroffenen Schülerinnen, ihren Eltern, der Schulleitung und mir. Dort habe ich meine Indizien vorgetragen. Sie haben sich mit schwachen Argumenten rausgeredet und eben gesagt, dass meine Vorwürfe nicht stimmen würden. Und da ich aber auf meiner Meinung bestand, haben sie schon angekündigt, eine Beschwerde einzulegen. Die andere Schüler waren natürlich nicht dabei.

  • Videokonferenz zwischen den beiden betroffenen Schülerinnen, ihren Eltern, der Schulleitung und mir.


    Und warum habt ihr das nicht nach Parteien getrennt durchgeführt? So schaukelt sich doch sowas gerne unnötig hoch.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Sie haben sich mit schwachen Argumenten rausgeredet und eben gesagt, dass meine Vorwürfe nicht stimmen würden. Und da ich aber auf meiner Meinung bestand, haben sie schon angekündigt, eine Beschwerde einzulegen

    „sie“, also die Schülerinnen werden ja wohl nicht angekündigt haben, Beschwerde einzulegen.


    Nach dem von dir Geschriebenen kann man nur noch raten: Abwarten und Tee trinken.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Und doch hast genau DU das Strafrecht und Gerichte bei Deiner Antwort auf meinen Beitrag ins Spiel gebracht.

    Ich stimme dir zu, dass das Beispiel mit Strafrecht wenig sinnvoll ist, da der Anscheinsbeweis praktisch nur im Zivil- und Verwaltungsrecht Anwendung findet. Um letzteres geht es bei Prüfungen aber auch. Den Ansatz "nicht erwischt -> Glück gehabt" finde ich wenig zielführend und passt eher zu den von mir angesprochenen tradierten Fehlvorstellungen in Kollegien und Schülerschaft.

  • Und doch hast genau DU das Strafrecht und Gerichte bei Deiner Antwort auf meinen Beitrag ins Spiel gebracht.

    Ja, genau. In dem dortigen Kontext fand ich das angemessen. Trotzdem sind wir keine Strafverfolgungsbehörde und verhängen keine Strafen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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