- Offizieller Beitrag
Stimmt. Aber die Auskunft, dass dafür keine Entlastungsstunden vorgesehen seien, ist doch sachlich falsch. Das müsste doch auch eine Schulleitung wissen. Im Zweifelsfall muss man mit dem Erlass auf die Schulleitung zugehen. Es gibt Schulleitungen, die sich die rechtliche Unwissenheit ihrer MitarbeiterInnen diesbezüglich zunutze machen.
Ich habe das in einem anderen Zusammenhang mal erlebt, dass eine SL eine Aufgabe, die in ihrem Schulleitertopf war, einem A14 nachträglich als Zusatzaufgabe im Tausch gegen die alte Aufgabe gegeben hatte. Eigentlich hätte mit Delegieren der Tätigkeit dies aus dem Schulleitertopf herausgerechnet werden müssen. Das ist aber nicht passiert und war natürlich ziemlich mies, weil der A14er die Arbeit machte und die SL die Entlastung dafür bekam. Als ich dem Kollegen die Rechtslage herausgesucht hatte, ist er damit zur SL hin, die erst einmal ziemlich stinkig war. (Das war sie aber immer, wenn man sie des Mauschelns überführt hatte.) Im Anschluss daran, hat die SL ihn dann von dieser Aufgabe entbunden und ihm etwas anderes gegeben - und sogar zähneknirschend eingeräumt, dass das doch wohl nicht so ganz korrekt gewesen sei...