Notbremse, Schulöffnung nach fünf Werktagen mit Inzidenz unter 165

  • Im Landkreis Fulda in Hessen waren die Sieben-Tage-Inzidenzwerte längere Zeit über 165. Die letzten vier Tage waren sie unter 165 (der erste Tag in dieser Serie war Sonntag). Heute ist Donnerstag, Himmelfahrt, und die Inzidenz ist wieder über 165. Meine Schulleitung hat deswegen heute schon entschieden, dass die Schule nächste Woche nicht in den Wechselunterricht geht.


    Ich hätte gerne Klarheit über die Passage im Infektionsschutzgesetz, die sich ausdrücklich auf Werktage bezieht (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html, Artikel 10 Absatz 2 Satz 2, "Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage.").


    Wenn Sonn- und Feiertage die Zählung nicht unterbrechen und es "fünf Werktage" sein müssen, an denen die Werte 165 unterschreiten, heißt das dann nicht, dass es wurscht ist, dass heute an Himmelfahrt (Feiertag!) der Wert über 165 liegt, sofern die Werte morgen und am Samstag wieder darunterliegen? Dann wären nämlich fünf Werktage jeweils mit einem Wert von unter 165 zusammen!


    Ich bin kein Jurist - denke ich falsch?

  • Die Fuldaer Zeitung tickerte am frühen Abend ohne Quellenangabe und das Gesetz falsch zitierend:


    "Weil die Corona-Inzidenz am Donnerstag wieder über 165 gestiegen ist, bleibt das Thema Wechselunterricht im Landkreis Fulda vorerst Zukunftsmusik. Dafür muss die Inzidenz nämlich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 liegen. Es wird also zunächst weiterhin Distanzunterricht stattfinden."


    Und jetzt gerade wurde der Ticker korrigiert:


    "Weil die Corona-Inzidenz am Donnerstag wieder über 165 gestiegen ist, steht das Thema Wechselunterricht im Landkreis Fulda auf der Kippe. Dafür muss die Inzidenz nämlich an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 liegen. Sollte sich die Entwicklung der vergangenen Tage fortsetzen und die Inzidenz auch am Freitag über 165 liegen, so wäre der Start des Wechselunterrichts am Montag vom Tisch.

    'Aktuell ist unklar, ob wir am Montag mit dem Wechselunterricht starten können, aber ich hoffe es', sagte Harald Persch, stellvertretender Leiter des Staatliches Schulamts Fulda, am Donnerstagabend auf Nachfrage unserer Zeitung."


    Der Nebel lichtet sich langsam. ;)

  • Okay, die Sache ist wohl auch der FZ klargeworden und ich fühle mich bestätigt (zwischendrin war ich mir nicht sicher):


    "Zwar wird [der] Wert am Feiertag bei der Berechnung nicht berücksichtigt, sollte sich die Entwicklung der vergangenen Tage aber fortsetzen und die Inzidenz auch am Freitag über 165 liegen, so wäre der Start des Wechselunterrichts am Montag vom Tisch."

  • Ich möchte ergänzend bemerken, dass das Infektionsschutzgesetz die Mindestmaßstäbe festlegt. Einzelne Bundesländer oder gar Kommunen können auf Basis entsprechender Verordnungen auch härtere Regelungen durchsetzen. Inwiefern das auf euren Landkreis zutrifft, kann ich gerade nicht beurteilen.

  • bei uns muss es der Landkreis offiziell (nach 5 Werktagen) verkünden und dann kann am übernächsten Tag geöffnet werden, jede Schule kann aber aus organisatorischen Gründen noch 3 Tage warten (z. B. keine Öffnung am Freitag oder vor Ferien).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • bei uns muss es der Landkreis offiziell (nach 5 Werktagen) verkünden und dann kann am übernächsten Tag geöffnet werden, jede Schule kann aber aus organisatorischen Gründen noch 3 Tage warten (z. B. keine Öffnung am Freitag oder vor Ferien).

    So steht es im IfSG. In NRW kommt dazu, dass in der Regel am folgenden Montag geöffnet wird, außer Pfingsten, da am Mittwoch. Wenn aber Mittwoch nach Pfingsten noch zu wäre, dann am folgenden Montag.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Nicht so einfach - zumindest in NRW nicht. Gab schon einige Städte, die vom Land - zu Recht - zurückgepfiffen worden sind. Beispiel:

    Ich liebe deine Beiträge. Der Kreis Unna war zum Zeitpunkt des Artikels bei knapp unter 200 und wollte einfach den sinnvollen Weg gehen, wenn schon das Überschreiten der 200er Marke sehr wahrscheinlich ist, den Laden vorsorglich dicht zu machen und ein paar Infektionen zu verhindern. Die bundesweite Regelung war da schon zum greifen nah, aber unser sehr fähiger Gesundheitsminister zusammen mit unserer sehr fähigen Kultusministerin haben das natürlich untersagt. Wer jetzt hier der Klügere war, dürfte jedem (abzüglich Karl-Dieter) vermutlich klar sein.


    Die Inzidenz laut RKI in der Altergruppe der Schüler lag da übrigens zwischen 260 (Grundschule) und 355 (weiterführende Schule). Aber hey, es wurde "zu Recht" untersagt. Die Inzidenz in der Woche danach stiegt auf 403 in den Grundschulen. War also ein voller Erfolg, was du hier als "zu Recht" bezeichnet hast.


    Zum Thema: Die Feiertage zählen nicht mit, das ist ja schon klar. Die vielen Feiertage, die jetzt im Moment sind, machen die Sache eher schwerer als leichter. Denn die Neuinfektionen vom z.B. Mittwoch werden als Inzidenz für Donnerstag gerechnet. Dieser Wert zählt nicht. Die Neuinfektionen von Donnerstag werden für Freitag gezählt: Diese werden natürlich sehr niedrig sein, da am Feiertag wenig getestet wird. Und die zählen dann zu den fünf Tagen.


    Alternativ macht man das wie im LK Bautzen: Die haben ihre Inzidenz von über 200 innerhalb von 3 Tagen fast halbiert (auf ca. 130), aber nicht durch kluge Maßnahmen, sondern durch Meldeverzug. Die Daten werden jetzt nicht mehr Abends ans RKI gemeldet, sondern Mittags. Dadurch fallen für die Inzidenz jede Menge Werte unter den Tisch


    https://twitter.com/BoligeiR/s…392335310349033474?s=1006


    Wäre das nicht was für dich, Karl-Dieter? Meldebeamter in Bautzen als Nebenjob, da kannst du dann auch - zu Recht - gute Entscheidungen treffen!


    Ich kann jedem bei der persönlichen Einschätzung seines Risikos in der Schule nur raten, sich die nachgemeldeten Daten beim RKI und die Inzidenzen für die für uns relevante Altersgruppe anzuschauen (Spoiler: Das ist weder die Altergruppe in der ich bin, noch die, in der Karl-Dieter sein wird)

  • Ich liebe deine Beiträge. Der Kreis Unna war zum Zeitpunkt des Artikels bei knapp unter 200 und wollte einfach den sinnvollen Weg gehen, wenn schon das Überschreiten der 200er Marke sehr wahrscheinlich ist, den Laden vorsorglich dicht zu machen und ein paar Infektionen zu verhindern. Die bundesweite Regelung war da schon zum greifen nah, aber unser sehr fähiger Gesundheitsminister zusammen mit unserer sehr fähigen Kultusministerin haben das natürlich untersagt. Wer jetzt hier der Klügere war, dürfte jedem (abzüglich Karl-Dieter) vermutlich klar sein.


    Ich liebe deine Beiträge, die zeigen, dass du absolut keine Ahnung in diesem Fall hast.


    Der Kreis Unna hat seine Allgemeinverfügung am Donnerstag Nachmittag angekündigt, gültig ab Montag:


    - Notbetreuung nur für Kinder mit BEIDEN Eltern in systemrelevanten Berufen

    - Schule ebenfalls zu behalten.

    - Kontaktbeschränkung

    - Click & Meet mit Testoption aber beibehalten.



    Dass der Kreis Unna insb. in Bezug auf die Kitas von einer offenen Kita auf den Stand von März 2020 zurückfällt, mit einem Tag Vorlauf, ist der Gipfel der Frechheit. Zumal hier der sog. eingeschränkte Pandemiebetrieb übersprungen wird. Das hat zu Recht das Land kritisiert. Die Schulen waren übrigens, bis auf Abschlussklassen, immer noch geschlossen, da hier die Landesregelung griff.

    In Kombination damit, dass man die Geschäfte aber offen lassen wollte, sagt einiges aus. Was daran ein "sinnvoller Weg" ist, ist vermutlich keinem klar, außer dir in deiner Phantasie.

  • In Kombination damit, dass man die Geschäfte aber offen lassen wollte, sagt einiges aus.

    Ja, nämlich dass das Ministerium problemlos per Verfügung die Schulen dicht machen könnte UND gleichzeitig diesen unsinnigen Geschäftsbetrieb einstellen könnte. Hat es aber nicht. Stell dich jetzt nicht hier und und behaupte, dass das Land dem zugestimmt hätte, wenn die Geschäftsgeschichte nicht drinnen gewesen wäre. Das Land hat nach meinem Wissen durchgehend Schließungen untersagt, wenn man nicht die gewürftelte Zahl von 200 überschritten hat. Da ist nichts "zu Recht" dran. Das Land hätte alles problemlos vorher regeln können. Es hat kein Interesse daran gehabt.


    Dass der Kreis Unna insb. in Bezug auf die Kitas von einer offenen Kita auf den Stand von März 2020 zurückfällt, mit einem Tag Vorlauf, ist der Gipfel der Frechheit

    Ja, Gesundheitsschutz auch kurzfristig durchzusetzen ist eine Frechheit, das stimmt. Wo kommen wir da hin, wenn wir Zwischenschritte überspringen, wenn die Zahlen augenscheinlich schon viel zu hoch sind? ("Kollegen, hier in Tschernobly steigen die Werte für die Kernreaktion stark an - wir sollen abschalten." "NEIN, DAS GEHT NICHT, WIR MÜSSEN ERST DIE SCHRITTE VORHER EINHALTEN UND HOFFEN, DASS ALLES GUT GEHT)


    Edit: "Ein Sprecher des Familienministeriums teilte der Redaktion mit, dass man auf die Verabschiedung des Bundesgesetzes in der kommenden Woche warte. „Einer vorherigen Schließung von Kitas bei einer Inzidenz über 200 stimmen wir daher nicht zu.“

  • Kann mir bitte jemand erklären, wie das Melden Einfluss auf die Inzidenzen nimmt? Ist es nicht unerheblich, ob Donnerstagmittag oder Donnerstagabend gemeldet wird? Es wird doch eh der 7-Tagesschnitt errechnet. Sorry, falls es schon jemand irgendwo erklärt hat, bitte gern darauf hinweisen.

  • Kann mir bitte jemand erklären, wie das Melden Einfluss auf die Inzidenzen nimmt? Ist es nicht unerheblich, ob Donnerstagmittag oder Donnerstagabend gemeldet wird? Es wird doch eh der 7-Tagesschnitt errechnet. Sorry, falls es schon jemand irgendwo erklärt hat, bitte gern darauf hinweisen.

    [Blockierte Grafik: https://pbs.twimg.com/media/E1QADXYX0AQjT82?format=png&name=large]Das kannst du an der obigen Tabelle gut nachvollziehen, Links sind die Meldetage aufgetragen und in den Spalten die Tage an denen der positive Befund stattgefunden hat. vom 06.05 bis zum 12.5 sind das 21 Meldungen, weil die nachgemeldeten Werte (die in rot) immer ignoriert werden. Die werden leider nicht mal im Nachgang eingerechnet (in dieser Tabelle nicht, beim RKI gibt es dazu aber eine Tabelle), so dass man die realen Werte nie feststellen kann.

  • Sie werden schon gemeldet, aber so spät, dass sie nicht mehr zählen.

    Für die Notbremse werden die Inzidenzien nicht mehr korrigiert, wenn Fälle nachgemeldet werden.


    Wenn du die für deinen Landkreis manipulieren willst, dann machst du das so:

    Du meldest z.B. um 17:45 Uhr die Fälle des Tages ans RKI.

    Eines deiner regionalen Großlabors meldet dir die PCR-Ergebnisse aber erst um 17:50 Uhr.

    Alle Positivergebnisse dieses Labors fallen also aus deiner ersten Meldung raus. Am nächsten Tag meldest du die dann nach.


    Deine Inzidenz wurde aber ohne die Nachmeldungen für die Notbremse festgesetzt und wird auch nicht nachträglich korrigiert, damit "die Werte keinen Schwankungen unterliegen und sich die von den Maßnahmen Betroffenen auf das In- bzw. Außerkrafttreten dieser mit einem zeitlichen Vorlauf einstellen können." ....wie die so schön schreiben.


    Schwupps kannst du alles Öffnen, obwohl deine Infektionszahlen katastrophal sind.

  • Genau so funktioniert es. Dem Bundesministerium ist das (natürlich) bekannt, denn doof sind die ja nicht. Denen ist das aber egal. Nachfolgend ein Ausschnitt aus der Pressekonferenz von gestern.


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    Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das Gesetz spricht übrigens nicht von "Tendenzen", sondern hat harte Grenzwerte drin.

  • Mir fiel es bei einem großen Ausbruch in meinem Landkreis auf. Die Zahlen, die Freitagmittag bereits auf der Homepage des Landkreises standen, erreichten trotzdem nicht bis 16 Uhr Stuttgart (soviel ich weiß, muss zusätzlich zur Zahl noch weitere Daten wie z. B. Alter, Infektionsort, verschiedene Berufsgruppen gemeldet werden und das dauert). Am Wochenende wurde auch nichts gemeldet, die große Zahl war nur zwischen Montag und Donnerstag in der 7-Tage-Inzidenzzahl. Seitdem habe ich es verfolgt und es passierte immer bei wichtigen Grenzen. (Wwenn man die Zahl nur von 4 - 5 Tagen addiert, ist die Summe geringer als von 7 Tagen. Denn pünktlich 7 Tage nach Ausbruch von Symptomen bzw. PCR-Test nicht nach Meldung fällt die Zahl heraus, egal wann sie gemeldet wurde.)


    Mich persönlich hat aufgeregt, dass nach einem weiteren verspäteten Melden (kein melden am Donnerstag , am Freitag eine geringere Zahl als am Donnerstag alleine), am Montag zusätzlich auf der Homepage des Landkreises stand, es zählt nur die Zahl des Landesgesundheitsamtes. Deshalb müsse keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden. Man musste beide Seiten aufrufen, um dies festzustellen. Das grenzt für mich schon an Betrugsversuch. Vor Corona hätte ich mir das nie vorstellen können. Ich möchte vertrauen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Nikolaus Haas (Kinderkardiologe):

    - Schulschließungen großer Fehler

    - Wahrscheinlichkeit eines Blitzschlags größer als Intensivbehandlung bei Kindern

    - 75 Intensivbehandlungen, 4 Todesfälle

    - im Vergleich dazu: 55 Todesfälle durch Verkehrsunfälle, 35 durch Ermordung, 49 durch Ertrinken

  • Wenn KuJ niemanden anstecken würden, dann wäre die Welt so leicht.

    Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen. (Robert Frost)

    Bildung kann einen sehr glücklich und gelassen machen. (Günther Jauch)

    Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt? (Ernst R. Hauschka)




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