26 oder 24 Unterrichtsstunden?

  • Die Besuche und Korrekturen werden dann aber schon in irgendeiner Weise verrechnet, oder?

    Ja, das habe ich in meinem Post Nr. 17 ja bereits geschrieben:

    Für die Praktikumsbetreuung und die Korrektur von schrifltichen Abi- und FOS-Prüfungen gibt es zudem Mehrstunden.

    Schrifltiche Abi- und FOS-Prüfungen werden nach dem von mir verlinkten Erlass "verrechnet" und für die Praktikumsbetreuung erhalten wir pro SuS eine Mehrstunde sowie Fahrtkostenrückerstattung für Besuche bei den SuS, die nicht am Schulort ihr Praktikum machen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Zumindest für die Korrektur von Abiklausuren gibt es in NDS einen Erlass bzgl. der Korrekturtage: https://www.voris.niedersachse…&docid=VVND-VVND000042704

    Ja, für den Abibereich ist das in BW auch deutlich großzügiger geregelt. Das ist wie mit den Beförderungsstellen oder den Deputatsstunden eben eine äußerst einseitige Unwucht im Gesamtsystem Schule zugunsten der Schulen mit Sek. II. Aber: Zumindest haben wir inzwischen zuverlässig einen Korrekturtag für Erstkorrekturen und womöglich setzt der für die Zweitkorrekturen sich dank der späten Corona- Prüfungstermine durch.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja, aber ein "Vorarbeiten" für die Zeiten nach dem Abitur ist in NRW auch nicht erlaubt.

    Darum ging es doch gar nicht, oder?

    Ich habe des Öfteren mal im ersten Halbjahr eine oder zwei Doppelstunden mehr oder weniger als im zweiten. Das liegt einfach daran, dass einige Lernfelder und auch mein Unterrichtsfach Englisch in einigen Schulformen nur halbjährlich unterrichtet werden.

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  • Hallo!


    Ich bin auch schon gefragt worden, ob ich im ersten Halbjahr mehr Wochenstunden unterichten kann und im zweiten Halbjahr weniger.

    Was diese Praktikumsklassen angeht, würde ich mich aber genau informieren, wie das denn bei den Klassen verrechnet wird.

    Wenn bei uns Unterricht wegen Praktikum (Bogy), Klassenfahrt oder eben nach dem Abitur ausfällt, kann man stattdessen zu anderen Aufgaben (Vertretung oder auch anderes) herangezogen werden, aber erst, wenn der Unterricht entfallen ist. Es kann keine Vorleistung verlangt werden.


    Gibt es bei euch keine Stundentafel für die verschiedenen Jahrgänge? Wenn dort Stunden für die Praktikumszeit verzeichnet sind, dann geht es nicht, weil man sich um das Praktikum kümmern muss. Wenn sie nicht darin auftauchen, dann kümmert sich jemand anderes um das Praktikum, während man selbst für andere Unterrichtsstunden zur Verfügung steht.


    Wenn für das ganze Jahr 26 Deputatsstunden im Stundenplan stehen, dann müssen die aber auch bezahlt werden, meine ich.


    LG DFU

  • Wenn bei uns Unterricht wegen Praktikum (Bogy), Klassenfahrt oder eben nach dem Abitur ausfällt, kann man stattdessen zu anderen Aufgaben (Vertretung oder auch anderes) herangezogen werden, aber erst, wenn der Unterricht entfallen ist. Es kann keine Vorleistung verlangt werden.

    Das stimmt so jedenfalls nicht unabhängig vom Bundesland. In Niedersachsen ist hierfür z.B. die Nds.ArbZVO-Schule einschlägig, nach der aus dienstlichen Gründen von der jeweiligen Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft um bis zu vier Unterrichtsstunden nach oben bzw. bis zur Hälfte nach unten abgewichen werden darf. Ein entsprechender Ausgleich soll - sofern nicht bereits innerhalb des entsprechenden Halbjahres ausgeglichen - in das folgende Schulhalbjahr übernommen werden und einen kumulierten Korridor von +/- 40 Stunden nicht überschreiten.

  • Hallo Seph,


    auch in BW kann aus dienstlichen Gründen abgewichen werden und später ausgeglichen.


    Aber man kann nicht ohne Ausgleich 26 statt 24 Deputatsstunden in den Plan schreiben, weil bei einigen Deputatsstunden Vermutet wird, dass am Ende wegen Abitur oder vorher wegen Klassenfahrt Unterricht ausfallen wird.


    Und danach klang der Eingangspost für mich. Dort stand ja nicht, dass im ersten Halbjahr 26 und im zweiten Halbjahr 22 Deputatstunden geleistete werden sollen, sondern dass im Stundenplan 26 Stunden stehen, aber nur 24 auf dem Deputat.


    Aber vielleicht habe ich den Eingangspost auch falsch verstanden.


    LG DFU

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