Aufsichtspflicht an Schulbus-Haltestellen

  • Hallo,


    ich frage mich, wie weit die Aufsichtspflicht reicht bzw. in wie weit Dienstanweisungen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehen können?

    Unser Schulgesetz (MV) sagt zu diesem Thema folgendes: "Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler in der Schule und auf dem Schulgelände einschließlich der Zeit zwischen dem Unterricht und dem Beginn der Schülerbeförderung sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen."


    So oder so ähnlich liest sich das sicher auch in anderen Bundesländern.

    Wie sieht das denn aus bei der Aufsicht an den Haltestellen für die Schulbusse? Insbesondere, wenn diese NICHT auf dem Schulgelände sind (was wohl auch üblich ist...). Unsere SuS sind 5. bis 10. Klasse.


    Wir sind an unserer Schule verpflichtet, die SuS aller Altersklassen an der Bushaltestelle zu beaufsichtigen, bis dort kein SuS mehr steht bzw. bis ALLE Busse gekommen sind. Ich muss dazu sagen, dass unsere Schule auf dem Land ist, die Busfahrzeiten bestenfalls nur 1x stündlich pro Linie und es zudem normale Linienbusse sind (keine extra Schulbusse). Leider fallen diese Busse auch des Öfteren aus oder kommen sehr verspätet. Immer wieder müssen wir als L teilweise eine Stunde oder länger an der Haltestelle stehen, manchmal dann nur noch mit 1 oder 2 einzelnen SuS (die anderen sind z.B. von Eltern abgeholt worden). Das ist eigentlich kein Zustand.


    Die SL besteht auf diese Aufsicht. Muss man das eigentlich so hinnehmen? Ich meine, wenn man Pech hat, steht man da prinzipiell bis zum Sanktnimmerleinstag...

  • Wäre die Frage, was "Beginn der Schülerbeförderung" meint. Ein Anruf in der Rechtsabteilung eurer Schulbehörde genügt, das herauszufinden. Ein guter Personalrat weiß das auch, oder findet es heraus.

  • Vielen Dank für den Link. Der sachliche und geographische Bezug ist demnach klar. Bliebe vielleicht noch zu klären, wie es mit dem zeitlichen Bezug aussieht, also WIE LANGE die Aufsicht erfolgen muss? Wenn z.B. der Bus 1 Stunde nach Unterrichtsschluss (nach der 4. Doppelstunde) noch nicht da ist und es zu befürchten ist, dass dann vielleicht eine weitere Stunde Wartezeit hinzu kommt - wie lange (konkret: wie viele Stunden) muss man als Aufsicht tatsächlich dort stehen? (Der erste geplante Bus kommt bei uns sowieso schon erst eine halbe Stunde nach U-Schluss.)


    Zum "Beginn der Schülerbeförderung" - tja, das könnte man tatsächlich so oder so auslegen. Bis zur Ankunft des ersten Schulbusses laut Fahrplan? Oder bis zur (vollständig) abgeschlossenen Schülerbeförderung = alle Schüler sind weg?

    Nebenbei bemerkt, wir hatten auch schon Schüler (Klasse 5), die in den ersten Bus nicht einsteigen wollten. Die hätten dann auch mind. 1 Stunde bis zum nächsten Bus warten müssen. Müssen wir in dem Fall auch betreuen? Also irgendwann hört´s ja dann doch auf mit der Verantwortung als L, finde ich.

  • Haltestellenaufsicht gibt es bei uns auch. Wir haben mehrere, die uns "beliefern", eine ist in direkter örtlicher Nähe zur Schule, so dass der Schulträger sagt, dass wir für diese die Verantwortung tragen für eine bestimmte Zeitspanne. Die Lehrkräfte sind für diese Zeitspanne dann fest eingeteilt, so wie für andere Aufsichten auch. Das ist aber insofern absehbar, wann das endet. War im Ref (Landschule mit Überlandbussen) auch so geregelt (dort hattenwir eine von zwei in unserer Nähe befindlichen Haltestellen zu beaufsichtigen vom Schulträger aus, weil der direkte schulische Bezug direkt nach Schulschluss sowie am Morgen zur Frühaufsicht gegeben war).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Zitat

    Verantwortung tragen für eine bestimmte Zeitspanne


    Wie sah diese Zeitspanne konkret aus? Das würde mich sehr interessieren, denn bei uns ist quasi "open end" :-/


    Karl-Dieter,

    da ist ja alles sehr schön und recht eindeutig geregelt. Leider gilt das für NRW, nicht in MV :(

  • Also, folgendes hab ich gefunden:

    Zitat

    Hinweise zur Schulorganisation für allgemein bildende Schulen

    Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

    vom 21. Juli 2000

    unter: https://www.bildung-mv.de/expo…/Schulorganisation_VW.pdf


    darin:

    Zitat

    An Haltestellen der Schulbusse besteht nur dann eine

    Aufsichtsverantwortung der Schule, wenn sie sich auf dem Schulgelände befinden.

    Ob das nun die aktuellste Vorschrift bei euch dazu ist, keine Ahnung. Ob ich was sinnentstellend zitiere, auch keine Ahnung. Aber zumindest könntest du auf der Grundlage weiterlesen oder mit diesen Begriffen nachfragen, vielleicht hat euer KuMi eine Sammlung von Verwaltungsvorschriften oder könntest du bei den Downloads auf eurem Bildungsserver noch weitersuchen.

  • Ich finde, eigentlich ist darin ebenfalls sehr vieles recht eindeutig geregelt. Man kann auch ganz gut herauslesen, wozu man NICHT verpflichtet wäre. Interessant.

    Ich nehme an, unsere SL kennt das Schreiben. Gleichwohl legt sie es offenbar anders aus :-/

  • Der erste geplante Bus kommt bei uns sowieso schon erst eine halbe Stunde nach U-Schluss.

    :schreck: Na, das ist ja mal eine besch... Planung! Müssen dann eure SuS solange bei Wind und Wetter an der Haltestelle stehen?
    Bei uns kommen die letzten Busse ca. eine halbe Stunde nach Unterrichtsschluss (nach der 6. Stunde; nach der 4., 8. und 10. Stunde sind spätestens 20 Min. nach Stundenende alle Busse abgefahren). Unsere Aufsicht beginnt vor der ersten Stunde 20 Min. vor Unterrichtsbeginn und nach der 6. und 8. Stunde 20 Min. nach Unterrichtsende (nach der 10. Stunde gibt es gar keine Aufsicht mehr). Die Haltestellen brauchen wir aber nur "von Weitem" im Blick zu behalten (zumal eine ganze Reihe unserer Schule mit dem Zug fährt; die können wir ja eh nicht am Bahnhof beaufsichtigen). Die Bushaltestellen befinden sich aber allesamt nicht auf dem Schulgelände und dort halten nicht nur Schulbusse sondern auch Busse des ÖPNV (erstere sind bei uns eh in der Minderheit; die meisten SuS fahren mit "regulären" Buslinien).

    Wir haben aber ja auch eine andere/ältere Schülerklientel und es betrifft nicht MV ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Zitat

    Müssen dann eure SuS solange bei Wind und Wetter an der Haltestelle stehen?

    Ja, müssen sie. Und die Aufsicht natürlich auch. Ich selbst habe letztens nach dem 4. Block eine ganze Stunde mit nur 2 SuS im Regen gestanden. Da kommt echt Freude auf...

  • Ja, müssen sie. Und die Aufsicht natürlich auch. Ich selbst habe letztens nach dem 4. Block eine ganze Stunde mit nur 2 SuS im Regen gestanden. Da kommt echt Freude auf...

    Das ist ja kaum zumutbar! Wundert mich, dass es da noch keine Elternbeschwerden gab.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Aussichtslos.

    Habt ihr das denn schon probiert?

    Bei mir am Schulort wurde in all den Jahren, wo ich schon dort bin, von einigen Schulen die Unterrichtszeit an die Bus-/Zug-Ankunfts- bzw. Abfahrtzeiten angepasst. I. d. R. läuft es aber umgekehrt, also so, dass der Landkreis die Abfahrtszeiten der Busse an die Unterrichtszeiten der einzelnen Schulen anpasst.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Die umgekehrte Variante wurde hier schon probiert, die Busunternehmen stellen sich aber quer. Änderungen in der Schule kann man bei uns eigentlich generell gar nicht ansprechen, da macht unsere SL direkt dicht. Ist leider so. Über die Professionalität unserer SL habe ich kürzlich schon an anderer Stelle geschrieben.

  • Wäre sowas wie die Unterrichtszeiten aber nicht ein Punkt, der als Antrag in ein Gremium (welches auch immer das bei euch ist: Gesamtlehrerkonferenz, Schulforum,...) eingebracht werden könnte, sodass die SL auch demokratisch überstimmt werden kann?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, müssen sie. Und die Aufsicht natürlich auch. Ich selbst habe letztens nach dem 4. Block eine ganze Stunde mit nur 2 SuS im Regen gestanden. Da kommt echt Freude auf...

    wo ist denn bitte der Sinn darin? Einfach einen Klassenraum als "Warteraum" aufmachen, in welchem die Kids 45 Minuten lang Hausaufgaben machen können (nicht müssen) oder Comics lesen oder quatschen und gut. Im Regen an einer Bushaltestelle eine Stunde stehen (müssen?), wenn daneben ein warmes (haha) trockenes (haha) Schulgebäude steht, ist doch albern.

  • Naja, wenn der Bus Verspätung hat, weiß man i.d.R. nicht, wann er denn dann kommt. Das ist ja gerade das Problem. Da muss man halt an der Haltestelle stehen bleiben...

  • Wenn die Busse andauernd Verspätung haben, könnte man dann nicht die Elternvertreter bitten, Dampf bei dem Busunternehmer zu machen? (Ggf. über die Medien). Es geht ja nicht darum, wenn ein Bus mal Verspätung von 5 Minuten hat. Wenn er aber eine ganze Stunde Verspätung hat, ist es eine ganz andere Hausnummer. Wenn unsere SuS morgens zu spät zur Schule kommen (da ein Bus aus irgendwelchen Gründen Verspätung hat), dann ruft der Busunternehmer in der Schule an und wir wissen Bescheid. Umgekehrt müsste es doch auch gehen: "Ich brauche länger, vor 14 Uhr bin ich nicht da. Dann können die 2 SuS tatsächlich im warmen Schulgebäude warten, die Aufsicht übernimmt dann ggf. ein Kollege, der eh noch im Schulgebäude ist (ggf. im Nebenraum Unterricht hat) und gut ist. Alternativ sollte der Busunternehmer (Linienbusse) digitale Anzeigen verwenden, die Linie XY trifft in 20 Minuten ein. Sowas gibt es doch! Dann kann man ebenfalls in den Klassenraum gehen bis diese 20 Min in etwa abgelaufen sind ... oder mit dem Schulträger verhackstücken, dass es Schulbusse gibt!

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