16 Ganzstunden vergütet mit 16 von 25,5 Stunden zulässig?

  • Hallo liebes Forum,


    eine Freundin von mir hat heute einen Vertrag als Vertretungslehrerin an einer Gesamtschule in NRW unterrschrieben. Hiernach soll sie 16 Stunden die Woche unterrichten.

    So weit, so gut. Nur handelt es sich bei diesen 16 Stunden um Ganzstunden, also 60 Minuten-Einheiten und ihr Vertrag sieht eine Bezahlung mit 16 von 25,5 Stunden die Woche vor.

    Ist das zulässig? Ich kenne das nämlich nur so, dass die 25,5 Stunden Unterrichtseinheiten von 45 Minuten meinen. Demnach müssten ihr die 16 Ganzstunden als ca. 21,3 von 25,5 Stunden

    angerechnet werden oder nicht?


    Danke schon mal für euer Feedback. :)

  • Fluxkompensator

    Hat den Titel des Themas von „16 Ganzstunden in vergütet mit 16 von 25,5 Stunden zulässig?“ zu „16 Ganzstunden vergütet mit 16 von 25,5 Stunden zulässig?“ geändert.
  • Ist meines Wissens nach nicht zulässig. Wir achten pingelig darauf, dass sowas nicht passiert.

    Sie soll ihren Stundenplaner ansprechen, dass ihr Vertragsdeputat in 45min ist. Ich vermute mal, dass der das schlicht verdödelt hat.

  • Der Hinweis, dass eine Beschäftigung über der im Vertrag vereinbarten Arbeitszeit eines Änderungsvertrags bedarf und ggfs. zu einer Entfristung führen kann, ist ebenfalls ganz wichtig.


    "Befristet Beschäftigte, die als Teilzeitkraft tätig sind, dürfen keine Mehrarbeit leisten, da dieses gegen ihren Arbeitsvertrag verstößt. In einem solchen Fall kann es zu einer Entfristung des Arbeitsvertrages kommen."


    https://www.bezreg-muenster.de…/FAQ-Tarifrecht-Liste.pdf

  • Wenn Sie schon angefangen hat damit, kann sie gleich einen Antrag auf Entfristung stellen:dollar:. Nein das Unterrichtsdeputat ist eindeutig definiert als 25,5 Stunden zu 45 Minuten.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ja, man wird zunächst mit dem Deputatsumfang entfristet IT dem man zuletzt eingestellt wurde. Allerdings erlebe ich es so, das man im weiteren Verlauf durchaus gewillt ist, den Vertrag aufzustocken. Jedoch würde man in diesem Fall wahrscheinlich abwarten, bis der SL sich abreagiert hat. Es ist nâmlich durchaus davon auszugehen, dass er für den Vorfall "einen auf den Deckel" bekommt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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