Klassenleitung und Nachschreibetermine (aus Ferienreife)

  • Wie gesagt - ich kenne beide Varianten. Solche Sachen sind ja oft eine Frage der Schulkultur. Also ja, wenn die Regelung bekannt ist, kann man das schon so machen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Nehmen wir an jemand hat sich die Augen verblitzt.

    Derjenige kann dann nicht konventionell lernen (Lesen, eine Rechnung aufschreiben, …)

    Am ersten Tag an dem die Klare Sicht wieder vorhanden ist darf er dann eine Klausur schreiben müssen?

    Oder Hand gebrochen. Kann 6 Wochen nicht schreiben. Am ersten Tag ohne Gips gleich mal dine Erörterung schreiben?

    Wer denkt sich warum eine solche Regelung aus?

    Und selbst wenn sich jemand eine solche Regelung ausgedacht hat und das Verfahren in diesem Sinne „erlaubt“ ist: Warum setzt man sie ohne Not um?

  • Zumindest auf meine Schulform bezogen verstehe ich das Problem mit den Nachschreibern nicht. Wir haben auch zentrale Nachschreibtermine. Die hab ich noch nie gebraucht und lasse sie gerne den Kollegen, die sie nötiger brauchen.


    Wenn der Schüler wieder da ist, wird er während meiner Stunde mit der Arbeit und ohne sein Handy in einen Nebenraum gesetzt und schreibt nach.

    Falls der Nachschreiber Fragen hat, kommt er kurz zu mir in die Klasse. Falls die Unterrichtssituation es zulässt (konzentrierte Stillarbeitsphase oder Doppelbesetzung), gucke ich zwischendurch kurz nach dem Prüfling.

  • Wer denkt sich warum eine solche Regelung aus?

    Und selbst wenn sich jemand eine solche Regelung ausgedacht hat und das Verfahren in diesem Sinne „erlaubt“ ist: Warum setzt man sie ohne Not um?

    Solche Regeln denken sich LuL aus, denen die Schüler einfach zu oft auf der Nase rumgetanzt sind.

    • Um bei meinem Ausbildungslehrer im Ref. zu bleiben: Eine Schülerin wollte sich mit Verweis auf ihre Tage aus dem Unterricht abmelden. Antwort des Kollegen: "Kann nicht sein, hattest du erst vor 10 Tagen."
    • Schüler, denen man in der 1. Stunde sagt, daß sie gleich in der 3. Stunde eine Klausur nachschreiben sollen und die dann prompt in der 3. Stunde "krank" sind und dafür sogar ein Attest vorlegen können. Das Spielchen hat sich dann bei mir noch über 8 Wochen jede Woche wiederholt.
    • Azubis, die vom Altgesellen zur Prüfung gebracht werden und direkt bei mir im Klassenraum abgeliefert werden, damit sie nicht vorne in die Schule gehen und durch die Hintertür gleich wieder abhauen.
    • Hunderte unentschuldigte Fehlstunden, so daß man froh ist den Schüler überhaupt irgendwann mal zu sehen.

    Wir sind an einer Berufsschule im Gegensatz zur gymnasialen Oberstufe nicht beim "Wünsch dir was"-Konzert sondern bei "so ist es" und unsere Aufgabe ist es die Schüler bzw. Azubis für den Arbeitsmarkt fitzumachen. Da gilt es heute dann leider viel zu häufig die Grundtugenden, die den Schülern wohl in den Zubringerschulen nicht vermittelt wurden, beizubringen. Leider muß der "Knüppel" immer größer werden, je länger die Schüler mit ihrem Verhalten in den vorherigen Schulen durchgekommen sind. :(

  • Wenn der Schüler wieder da ist, wird er während meiner Stunde mit der Arbeit und ohne sein Handy in einen Nebenraum gesetzt und schreibt nach.

    Das habe ich im Referendariat erlebt:


    Referendarskollegin an meiner Schule spricht mit der stellvertretenden Schulleiterin, weil sie nicht weiß, wie sie die Nachschreibeaufsicht hinbekommen soll.
    Die st.Schulleiterin sagt: Setz das Kind in Raum XY rein, ich schau hin und wieder nach ihm.

    Nach 90 Minuten findet die Referendarskollegin das Kind krampfend neben dem Stuhl.
    Referendarskollegin kannte die Krankengeschichte des Kindes nicht, Schulleitung wußte nicht, um welches Kind es sich handelt. Hat dann in der Zwischenzeit was anderes wichtiges zu tun gehabt - keine Ahnung, wie lange das Kind dort lag.

    Zwar eine eher seltene Konstellation, aber da habe ich mir vorgenommen, dass ich das so definitiv nicht mache und in meinem Zuständigkeitsbereich unterbinde.

  • Es steht explizit im Erlass bzw. der aktuellen Verordnung zwei Arbeiten pro Woche. Da Nachschreiber auch Arbeiten sind…wenn ihr es bei euch anders regelt, ist das doch in Ordnung. Im Widerspruchsfall wäre es ein formaler Fehler…

    Falls du aus NDS bist (das kann ich deiner Angabe "im hohen Norden" leider nicht entnehmen): Diese Erlass-Regelung gilt nur für die Klassen 3 bis 10. ;)

    Wenn der Schüler wieder da ist, wird er während meiner Stunde mit der Arbeit und ohne sein Handy in einen Nebenraum gesetzt und schreibt nach.

    Das setzt aber voraus, dass a) nur ein/e Schüler/in bei der Klassenarbeit gefehlt hat (das ist bei uns nur bei max. der Hälfte aller angesetzten Klausuren/Klassenarbeiten der Fall; oft fehlen mehrere SuS) und b) es einen freien Raum gibt, in den man die/den Nachschreiber/in setzen könnte (auch das ist bei uns eher selten der Fall; zumindest von der ersten bis zur sechsten Stunde sind oft alle Klassenräume belegt).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Zumindest auf meine Schulform bezogen verstehe ich das Problem mit den Nachschreibern nicht. Wir haben auch zentrale Nachschreibtermine. Die hab ich noch nie gebraucht und lasse sie gerne den Kollegen, die sie nötiger brauchen.


    Wenn der Schüler wieder da ist, wird er während meiner Stunde mit der Arbeit und ohne sein Handy in einen Nebenraum gesetzt und schreibt nach.

    Falls der Nachschreiber Fragen hat, kommt er kurz zu mir in die Klasse. Falls die Unterrichtssituation es zulässt (konzentrierte Stillarbeitsphase oder Doppelbesetzung), gucke ich zwischendurch kurz nach dem Prüfling.

    Der Trend geht zum Zweit- und Dritthandy. ;) (Kam bei uns schon öfter vor, man gibt halt eines ab (und besonders Schlaue tricksten die Kollegen mit einem zweiten und beim nächsten Mal mit einem dritten Handy aus).)


    Außerdem verpasst der Schüler den aktuellen Unterricht, er hat aber Anspruch darauf (und kann darauf bestehen, bei uns hat ein Anwaltsvater geklagt und vom RP Recht bekommen).


    Deshalb ist dies bei uns seit ein paar Jahren nicht mehr zulässig.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Nehmen wir an jemand hat sich die Augen verblitzt.

    Derjenige kann dann nicht konventionell lernen (Lesen, eine Rechnung aufschreiben, …)

    Am ersten Tag an dem die Klare Sicht wieder vorhanden ist darf er dann eine Klausur schreiben müssen?

    Oder Hand gebrochen. Kann 6 Wochen nicht schreiben. Am ersten Tag ohne Gips gleich mal dine Erörterung schreiben?

    Wer denkt sich warum eine solche Regelung aus?

    Solche Einzelfälle kann man doch immer noch abseits der Regel als ... nun ja .. Einzelfälle anders handhaben, wenn sie belegbar sind.
    Ist auf jeden Fall kein wirkliches Argument gegen die generelle Regelung.

  • bei uns hat ein Anwaltsvater geklagt und vom RP Recht bekommen

    Korrekt wohl: Bei euch hat ein Anwaltsvater mit "Klage" (der Jurist würde jetzt sagen: Mit welchem Begehr?) gedroht und das RP hat den Schwanz eingezogen.


    Noch wahrscheinlicher: Es handelt sich um eine Anekdote aus "Die schönsten Lehrerzimmersagen".

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Korrekt wohl: Bei euch hat ein Anwaltsvater mit "Klage" (der Jurist würde jetzt sagen: Mit welchem Begehr?) gedroht und das RP hat den Schwanz eingezogen.


    Noch wahrscheinlicher: Es handelt sich um eine Anekdote aus "Die schönsten Lehrerzimmersagen".

    nö (selbst erlebt), zumindest letzteres schließe ich aus

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wir sind an einer Berufsschule im Gegensatz zur gymnasialen Oberstufe nicht beim "Wünsch dir was"-Konzert sondern bei "so ist es" und unsere Aufgabe ist es die Schüler bzw. Azubis für den Arbeitsmarkt fitzumachen....

    ...an dem man Arbeit erledigen muss, während man krankgeschrieben ist? Wie oft gab es hier die Diskussion krank sei krank und Unterricht vorbereiten ginge gar nicht etc. Aber die SuS sollen mit Fieber auf eine Klausur lernen?

  • Man könnte auch sachlich neutral und formell übergreifend ins Felde führen:


    - einzeln in einen Raum setze, verletze unstreitig die Aufsichtspflicht

    - bei vorheriger Krankheit sei dem Schüler*in entsprechend angemessene Vorbereitung auf die Arbeit zu gewähren

    - der verpasste Unterricht, der mit einem zentralen Termin lösbar wäre, außerhalb der Unterrichtszeit

    - überdies zu überlegen wäre, ob es eine zwingende Notwendigkeit gibt, eine Leistung einzufordern in Anbetracht weiterer Arbeiten, der Länge der Abwesenheit und auch bestehender Vornoten…


    …pädagogisch mag die Entscheidung zu „der/ die müsse unbedingt schreiben, das ist ja sonst ungerecht den anderen gegenüber“ ausfallen und so einige abenteuerliche „auf dem Flur schreiben ist schon Okai“ gängige Praxis in Einvernehmen mit Eltern und Schülern sein…


    …einer juristischer Prüfung hält sie nur selten stand, es sei denn, es gibt einen zentralen Termin, der auch nicht zu fern vom Original liegen sollte …


    Liebe Grüße :)

  • ...an dem man Arbeit erledigen muss, während man krankgeschrieben ist? Wie oft gab es hier die Diskussion krank sei krank und Unterricht vorbereiten ginge gar nicht etc. Aber die SuS sollen mit Fieber auf eine Klausur lernen?

    Hier in BW gilt eben, es darf sofort am ersten Tag nach dem Fehlen die Leistung eingefordert werden. (Muss aber nicht.)

    Habe ich also einen (einzelnen) Schüler, der einen einzelnen Tag krank war oder erst ab dem Tag der Klassenarbeit, dann lasse ich ihn sofort nachschreiben, weil er sich ja bereits vorbereiten konnte. Bei manchen Schülern ist das der Gesundheit bei späteren Klassenarbeitstagen sehr zuträglich.

    War ein Schüler vorher länger krank, dann ist es nicht sinnvoll und der Schüler kommt nachmittags zum zentralen Nachtermin, den es jede Woche gibt.


    Ob ein Schüler nachschreiben muss, entscheide ich danach, ob ich bereits in der Lage bin, die Gesamtleistung zu bewerten oder nicht. Da schreibt der eine Schüler seine verpasste Arbeit nach, während das bei einem anderen Schüler bei der anderen Arbeit vielleicht nicht notwendig ist.

    Wenn mehrere Schüler bei der gleichen Arbeite fehlen, lasse ich aber entweder alle oder niemanden nachschreiben.


    LG DFU

  • Wenn ich das als Schüler gewusst hätte... ;) Dann wäre ich nach zwei sehr guten Klausuren vermutlich bei der dritten auch krank gewesen. Leistung kann ja bewertet werden, ich hab weniger Stress, sehr gute Note bleibt mir ja erhalten, auch wenn ich mit den Inhalten für die dritte Klausur nicht zurechtkam. Begünstigt aus meiner Sicht schon taktisches Fehlen, oder nicht?

  • Wenn ich das als Schüler gewusst hätte... ;) Dann wäre ich nach zwei sehr guten Klausuren vermutlich bei der dritten auch krank gewesen. Leistung kann ja bewertet werden, ich hab weniger Stress, sehr gute Note bleibt mir ja erhalten, auch wenn ich mit den Inhalten für die dritte Klausur nicht zurechtkam. Begünstigt aus meiner Sicht schon taktisches Fehlen, oder nicht?

    Und der Lehrer hat weniger Stress dank fehlender Nachklausur (allerdings wenn noch jemand fehlt, bei dem die Note nicht fest steht, schreiben alle nach). Ernsthaft, warum soll ich eine neue Arbeit entwerfen, wenn die Note bereits fest steht?


    Ich erlebe es eher anders herum, ein Schüler fehlt und will zu einem ihm genehmen Termin nachschreiben (am liebsten parallel zu einer ihm unangenehmen Stunde, gerade heute nachgefragt). Seitdem ich oft ganz ablehne, schreiben mehr beim 1. Termin mit. Die guten fehlen nämlich eher selten, es sind die schwächeren, die meinen, mehr Zeit zum lernen hilft ihnen. Und wenn ich merke, dass ein vorher guter Schüler beim 3. Thema im Unterricht schwächelt, dann schreibt er evtl. auch nach. Aber auch wenn er eine Arbeit schlechter schreibt, ändert das selten die Note, ich rechne vorher aus, ob es sich lohnt (in beide Richtungen) .


    Allerdings gibt es bei mir auch schlechte mündliche Noten. Wenn ich höre, dass es Kollegen geben soll, die nur zwischen 1 und 3 vergeben.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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