Datenschutz in Corona-Zeiten und generell (aus dem Impf-Thread und dem "Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen"-Thread.)

  • Es ist auch lehrertypisch, dass sich von 120 Lehrern einer Schule jeder einzelne zuständig fühlt für die Frage, ob die von der Schule eingesetzt Softwarelösung, datenschutzkonform ist oder nicht, selbst wenn diese vom Dienstherr vorgegeben ist.


    Kleiner Realitätscheck:

    - Datenschutzkonforme Lösungen existieren

    - Das zu entscheiden ist nicht Aufgabe des einzelnen Nutzers, sondern die des Dienstherrn

    - Der Dienstherr hat auch Vorgaben für die Nutzer zu machen und technische Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen der Einsatz erfolgen kann

    - Als Nutzer halte ich mich an diese Vorgaben

    - Schulen sind auf Basis der DS-GVO nicht abmahnfähig

    - Falls "Eltern klagen" (was eine Urangst von Großteilen der Lehrerschaft darzustellen scheint), dann müssen sie gegen den Träger klagen, nicht gegen einzelne Lehrer

    - Der einzelnen Lehrperson droht im schlimmsten Fall die Anweisung, eine bestimmte Verwendung in Zukunft zu unterlassen, mehr nicht. (Zumindest so lange ich nicht gerade Datensätze meiner Schüler verkaufe oder ähnliches.)


    Wir müssten und eigentlich also gar kein Sorgen machen. Allerdings machen sich manch Lehrer auch gar keine Sorgen, sondern lehnen technischen Fortschritt einfach nur grundsätzlich ab und suchen dann gezielt nach Bremsklötzen.

  • Wir müssten und eigentlich also gar kein Sorgen machen.


    Sag mir doch bitte, auf welchem Gerät ich die Gutachten erstellen und speichern soll, in denen neben Noten psychiatrische Gutachten etc. verwurstet werden. Die SL sagt: da müssen se zu Hause auf dem privaten Rechner tippen und dann alles auf nem passwortgeschützten Stick mit in die Schule nehmen. Finde mal einen passwortgeschützten Stick, selbst wenn du ihn von deinem privaten Geld bezahlen willst. Ich habe nach erfolgloser Suche schließlich den Referenten auf einem Datenschutzseminar gefragt, er ist mir bis heute eine Antwort schuldig :aufgepasst:


    Allerdings machen sich manch Lehrer auch gar keine Sorgen, sondern lehnen technischen Fortschritt einfach nur grundsätzlich ab und suchen dann gezielt nach Bremsklötzen.

    Die mag es geben, aber darum geht es hier ja nicht.

  • Sag mir doch bitte, auf welchem Gerät ich die Gutachten erstellen und speichern soll, in denen neben Noten psychiatrische Gutachten etc. verwurstet werden. Die SL sagt: da müssen se zu Hause auf dem privaten Rechner tippen und dann alles auf nem passwortgeschützten Stick mit in die Schule nehmen.

    Remonstrieren.

  • (...) alles auf nem passwortgeschützten Stick mit in die Schule nehmen. Finde mal einen passwortgeschützten Stick, selbst wenn du ihn von deinem privaten Geld bezahlen willst. Ich habe nach erfolgloser Suche schließlich den Referenten auf einem Datenschutzseminar gefragt, er ist mir bis heute eine Antwort schuldig :aufgepasst:

    Ich weiß nicht, ob das überhaupt dein Punkt war, da ich gerade nicht alles gelesen habe, nur an dem Beitrag hängen geblieben bin, aber du kannst mit Hilfe von VeraCrypt einfach verschlüsselte Container auf deinem PC oder auch einem Stick erstellen. Die sind datenschutzkonform. Das wurde uns im Ref beigebracht. Das Programm bekommt man kostenfrei über einen der Medienserver BW beispielsweise (öffentlich zugänglich). Dort wird auch die Funktion mit Hilfe von Screenshots erklärt. Das ist wirklich sehr einfach und sicher.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Sag mir doch bitte, auf welchem Gerät ich die Gutachten erstellen und speichern soll, in denen neben Noten psychiatrische Gutachten etc. verwurstet werden.

    Bei mir: Auf meinem Privatrechner, allerdings in einem besonders geschützten Bereich. Auch mit VeraCrypt, das geht nicht schwer.

    Dennoch: wenn der Dienstherr das Arbeiten zuhause *verlangt*, muss er dir einen solchen USB-Stick mit portablen VeraCrypt darauf geben. Den kannst du dann zuhause und in der Schule verwenden.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Meine Kolleginnen sind da lax, da werden Daten fotografiert und per WhatsApp geschickt, Klassenfotos auf dem Privathandy gemacht, weil Fotograf können sich unsere SuS nicht leisten etc. Da das Thema komplex ist, frage ich mich natürlich, ob ich alles richtig mache.

    Per WhatsApp Daten verschicken, finde ich mehr als grenzwertig.

    Klassenfotos / Fotos von Klassenfahrten auf meinem Privatsmartphone: Mache ich auf meinem eigenen nicht, auch wenn die SL es erlaubt.

    Einst bat uns unsere SL Fotos von Klassenfahrten / Wandertagen an einer bestimmten Stelle hochzuladen. Da ich mein DienstIPad nicht mitschleppen wollte, gab es von mir keine Fotos. Es kann auch niemand von mir verlangen, dass ich auf meinem Privatsartphone meinen Speicherplatz für schul. Fotos belege. Nö!

    Am Ende kommt ein Elternteil daher und unterstellt mir, dass ich Fotos von ihrem Sohn/ ihrer Tochter auf meinem Smartphone hätte und ich damit ja wer weiß was anstellen könnte (ich bin zwar an einer Bullerbü-Schule mit Bullerbü-Eltern, aber trotzdem).

    • Offizieller Beitrag

    Finde mal einen passwortgeschützten Stick, selbst wenn du ihn von deinem privaten Geld bezahlen willst. Ich habe nach erfolgloser Suche schließlich den Referenten auf einem Datenschutzseminar gefragt, er ist mir bis heute eine Antwort schuldig :aufgepasst:

    Ich nutze eine Festplatte von Western Digital dafür. Die "My Passport".

    Der Zugriff auf die Festplatte lässt sich als ganzes verschlüsseln (bzw. öffnen). Man hat also nur mit dem Passwort Zugriff.

    Ich schließe die Platte am PC in der Schule an, erlaube den Zugriff, synchronsiere, ziehe die Platte wieder ab (die ist dann wieder gesperrt), schließe sie zu Hause an, erlaube mir den Zugriff und habe alles.


    Klar (wie oben jemand schrieb): wenn mein PC zu Hause kompromittiert ist, ist es natürlich auch nicht sicher.


    Da Schulleiter in NRW auch in Zukunft (wenn ich es richtig verstanden habe) ihre Privatgeräte nutzen können, mache ich das auch so weiter.


    Die festplate liegt bei 2TB übrigens bei 85 €. Es gibt sie aber sicherlich auch in kleiner.

  • Nachdem VeraCrypt kostenfrei erhältlich und datenschutzkonform ist, würde ich immer das wählen. Das kostet mich nichts extra, weil ich auf allen bereits existenten Speichermedien/ Endgeräten verschlüsselte Container anlegen kann deren Größe nur durch die Größe des Speichermediums limitiert wird. Weiteres privates Geld möchte ich für so etwas nicht investieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • @karuna

    Gute Frage, falscher Adressat. Dieses Problem solltest Du schriftlich an Deinen Schulleiter senden und um eine verbindliche schriftliche Anweisung bitten.

    Wenn die Antwort nicht überzeugt, bleibt Dir beispielsweise noch das Mittel der Remonstration.

    Ha das ist nicht angenehm, deswegen sollte man in einer LK auch Mal deutlich machen, dass dies nicht gegen die SL gerichtet ist, sondern der eigenen Absicherung dient..

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Trotzdem gelten die Gesetze auch dort.

    Ja, und deswegen kritisiere ich ja gerade, dass weder Schulträger noch Land die nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Man kann natürlich sagen: Wir stellen euch einen Lehrer-PC ins Lehrerzimmer. Arbeitet daran. Aber das ist ja auch keine Lösung.

  • Bei mir: Auf meinem Privatrechner, allerdings in einem besonders geschützten Bereich. Auch mit VeraCrypt, das geht nicht schwer.

    Dennoch: wenn der Dienstherr das Arbeiten zuhause *verlangt*, muss er dir einen solchen USB-Stick mit portablen VeraCrypt darauf geben. Den kannst du dann zuhause und in der Schule verwenden.

    Wäre trotzdem in Nds. beides verboten, wobei man über den USB-Stick noch diskutieren könnte. Der Datenschutztyp meint aber, dass ja auch beim Öffnen und Bearbeiten Daten auf dem Privatrechner landen, was wieder verboten ist. Schulische (Dienst)Leihgeräte sind auch verboten, da sie privaten Geräten in Sachen Datenschutz gleich gestellt sind. Bleibt also nur der eine Rechner für 15 Personen im Lehrerzimmer, wo jeder so ran kann ...


    Kleiner Realitätscheck:

    - Datenschutzkonforme Lösungen existieren

    - Das zu entscheiden ist nicht Aufgabe des einzelnen Nutzers, sondern die des Dienstherrn

    - Der Dienstherr hat auch Vorgaben für die Nutzer zu machen und technische Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen der Einsatz erfolgen kann

    Lösungen existieren technisch aber nicht an den Schulen. Ich kümmere mich an unserer Schule darum. Ich spreche mit der EDV. Die sagen: Haben Sie Recht, aber wir haben kein Geld um das zu ändern. Sprechen Sie mir der Politik. Stadtpolitik sagt: Das verstehen wir nicht. An den anderen 20 Schulen läuft es doch auch. Macht es doch einfach genauso. Wenn man dann sagt: Ja, aber das ist so nicht erlaubt. Kommt die Antwort: Sprechen Sie mit dem Land. Das Land sagt: Halten Sie die und die Regelungen ein und sprechen sie mit dem Schulträger, was die dafür brauchen.

    Letztlich wird der schwarze Peter hin und her geschoben.

    Das Grundproblem sind aber letztlich wir Lehrkräfte selber. Zu viele machen einfach statt sich zu beschweren. Wenn die Kollegin aus dem Forum schreibt: "nicht vorgesehen" heißt ja nicht verboten und ich nutze das Leihgerät einfach, obwohl das Land das eigentlich nicht in dieser Form erlaubt, ist das doch typisch für die meisten Lehrkräfte.

    Ich bin mir sicher, dass mehr als 80% oder sogar 90% der Lehrkräfte an Grundschulen nicht datenschutzkonform arbeiten. Normal müsste man viel mehr Druck machen und sagen, wir brauchen echte dienstliche Leihgeräte.

  • Das ist m.E. nur eine Frage der Zeit, Eltern haben schon wegen weniger geklagt.

    Ich habe als behördlicher Datenschutzbeauftragter für Schulen bereits einen Elternteil gehabt, der der Schulleitung und Schulrätin mit Ganz zum DSB gedroht hat. Als ich dann auch nicht im Sinne des Elternteil gehandelt habe (weil zwar ein Verstoß vorlag, aber der schon längst behoben war und ich auch nicht die Schlägertruppe der Eltern darstelle), eskalierte die Person das durch bis zur Landesdatenschutzbeauftragten, weswegen ich ein langes Telefonat mir der dortigen Dienststelle hatte.

    Das Ganze hat die Schulleitung, Schulrätin und mich zig Stunden Arbeit gekostet.


    Also ja. Ganz unberechtigt ist die Sorge nicht.


    (Fun Fact: Ich sollte irgendwann mal meine vorgesetzte Dienststelle nennen. Das wäre die betroffene Schulrätin gewesen. Ich habe dann auf die Landesdatenschutzbeauftragte hingewiesen.)

  • Als derjenige, der immer mal wieder sagen muss "Nein, das dürft ihr so nicht machen", kann ich dem hervorgehobenen Satz nur vollkommen zustimmen.


    (Im Übrigen halte ich die USB-Stick-Diskussion für müßig. Eine Verarbeitung an privaten Geräten ist hier in NRW genehmigungspflichtig und nach der neuen einschlägigen Verordnung darf diese Genehmigung nur noch in Einzelfällen erteilt werden, so ein persönliches dienstliches Gerät verfügbar ist)

  • Danke für eure individuellen Lösungen, es sollte aber eine gangbare für alle (betrifft das nur die sächsischen?) Lehrkräfte geben.

  • ...Ich habe dann auf die Landesdatenschutzbeauftragte hingewiesen.)

    Ich schreibe die auch an, wenn mir als Mutter was spanisch vorkommt oder wenn ich als Lehrerin unsicher bin. Dafür sind sie ja da. Das allein hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.

  • Ich schreibe die auch an, wenn mir als Mutter was spanisch vorkommt oder wenn ich als Lehrerin unsicher bin. Dafür sind sie ja da. Das allein hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.

    Also, als Lehrerin kannst du dich eigentlich auch die behördlichen DSBs wenden. Wir sind lokal verfügbar, ich zum Beispiel fahre auch mal lösungssuchende Schulen, wir sind selber Lehrkräfte.


    Und die Landesdatenschutzbeauftragte kann im Gegensatz zu mir sogar Bussgelder verhängen. Das kann sehr wohl Konsequenzen haben.

  • Dieses Problem solltest Du schriftlich an Deinen Schulleiter senden und um eine verbindliche schriftliche Anweisung bitten.

    Könnte man mal machen, ich schätze, dass es dann heißen wird: im LZ steht doch ein Rechner, nutzen Sie den. Zur Zeugniszeit kloppen stellen wir uns auch immer alle um dieses Gerät.

Werbung