Täuschungsversuch KA von Schüler nachträglich verändert

  • Mimi_in_BaWue : Falls gewünscht frage ich gerne noch beim Schulrechtler meines Vertrauens nach (der hat Gym-Erfahrung, kennt sich also entsprechend aus auch mit der Oberstufe), wobei ich persönlich die von Flupp vorgeschlagene Vorgehensweise für sinnvoll erachte. Melde dich aber gerne einfach kurz, falls ich das einmal - bezogen auf BW- schulrechtlich abklopfen soll. :)

    Danke fürs Angebot, ist aber glaube ich nicht nötig. Aber gut zu wissen :D

    • Offizieller Beitrag

    Was würde ich machen?

    Ich würde ihm die von ihm nachgebesserte Arbeit zurückgeben und sagen "Netter Versuch. Für das nächste Mal solltest du wissen, dass ich immer eine Kopie der Original-Arbeit habe. Außerdem: du hast sowas nicht nötig."


    Dann wäre das Thema für mich in dem Moment erledigt - allerdings würde ich ihn bei der nächsten Arbeit im Auge behalten.


    Das Verändern der Note wäre aus meiner Sicht nicht berechtigt.

    Ordnungsmaßnahmen etc. wären sicherlich berechtigt, aber ob das nötig ist. Ich denke, dass die Wirkung beim Schüler so nicht kleiner ist.


    ---

  • Ich. Die Schülerin hat die Arbeit gefälscht, um an eine bessere Note zu kommen. Das soll keine Fälschung „bei“ einem Leistungsnachweis sein? Was sit die Mitteilung an die Schülerinnen? Nach dem Gong ist alles erlaubt? Fälschungen werden dann durchgewunken?

    Wie genau „bei“ zu verstehen ist, müssten dann wohl im Zweifelsfall Gerichte klären.


    Etwas albern, aber es illustriert meinen Blick auf die Sache ganz gut:


    Bahnfahren ohne Fahrschein ist verboten. Banküberfälle sind verboten. Wenn jetzt jemand mit Fahrschein zur Bank fährt und dort seinen Überfall durchführt, dann kann man ihn für den Überfall belangen. Aber nicht für Bahnfahren ohne Fahrschein.


    Insofern: Nein, es soll gar nichts durchgewunken werden. Der nachträgliche Täuschungsversuch sollte mit den Ordnungsmaßnahmen etc. bestraft werden, die zur Verfügung stehen. Die sollten aber nicht die ohne Täuschung erreichte Note betreffen.

  • Bahnfahren ohne Fahrschein ist verboten. Banküberfälle sind verboten. Wenn jetzt jemand mit Fahrschein zur Bank fährt und dort seinen Überfall durchführt, dann kann man ihn für den Überfall belangen. Aber nicht für Bahnfahren ohne Fahrschein.

    Ja, und wenn jemand einen Apfel ist, muss ich deswegen kein gebrochenes Bein bei ihrer Schwiegermutter behandeln. Aber was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun?


    Die Schülerin hat die Arbeit gefälscht, um deren Bewertung es gibt. Schwere Täuschungshandlung können eben zu einer 6 führen.


    Das Verfahren war eigentlich schon beendet. Die Arbeit waren geschriebenn, bewertet und zurückgegeben. Dann hat die dreiste Fälscherin sich in den Strafraum zurückbegeben und dort nachgetreten.

  • Es ist sogar Oberstufe...

    Das war aus dem Ausgangspost nicht zu erkennen, da Du von Klassenarbeit schriebst. Nun wird es insgesamt etwas komplizierter.


    In der Abiturprüfung selbst gilt die AGVO. Dort besagt §30:

    Zitat

    Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, [...], begeht eine Täuschungshandlung.

    Die weiteren Rechtsfolgen sind da aufgeführt.

    Dort wird explizit auf die Beeinflussung des Prüfungsergebnisses abgestellt.

    Man muss dem Normengeber zugestehen, dass er das meint, was er schreibt, und ebenso das nicht meint, was er nicht schreibt. Mein Fazit:
    Im Abitur selbst wird man wegen so einer Aktion von der weiteren Prüfung ausgeschlossen.
    In der Mittelstufe gibt es entsprechende Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen (nichts von wegen "Durchwinken").

    Eine klassische Klausur in der Kursstufe ist für mich jetzt auf die Schnelle nicht umfänglich auflösbar - müsste ich mich länger einlesen. Irgendwo in der AGVO müsste entweder auf die NVO verwiesen werden oder es gibt tatsächlich eine Regelungslücke (was ich nicht glaube).

  • Im Abitur bekommt man aber auch die Klausur nicht wieder, außer im Vorabitur natürlich. Daher kann auch nichts verändert werden.

  • Man kann aus allem eine Staatsaffäre machen. Die Arbeit misst die erbrachte Leistung - das war ohne Betrug ein "gut".

    Nun hat der Schüler versucht, sich durch Betrug eine bessere Note zu erschwindeln.


    Ich würde "gut" stehen lassen und eine Ordnungsmaßnahme verhängen, ruhig eine härtere - ich mag so ein Verhalten nämlich überhaupt nicht.

  • Im Abitur bekommt man aber auch die Klausur nicht wieder, außer im Vorabitur natürlich. Daher kann auch nichts verändert werden.

    Das ist eh klar, dass diese konkrete Tat nicht analog durchführbar wäre - dort ist aber aufgeführt, dass es hier nicht um eine reine Täuschung während der Klausurerstellung geht, sondern auch um andere Beeinflussungen des Prüfungsergebnisses. Der Verordnungsgeber kann also zwischen den Situationen unterscheiden und tut dies, zumindest müssen wird das unterstellen, bewusst.

  • Warum so aggressiv?

    What? Du warst die einzige, die sich aggressiv verhalten hat. Ich habe der TE einen Vorschlag gemacht und auf deine unfreundliche Aufforderung hin den für mein Bundesland gültigen Passus geschickt, worauf ein schnippisches "ist ja schön und gut" kam. Können wir jetzt bitte beim Thema bleiben?

    • Offizieller Beitrag

    karuna, ich glaube, du interpretiert in den Satz "ist ja alles schön und gut" von EffiBriest zu fiel hinein.


    Das war weder schnippisch noch aggressiv.

    Genauso wenig wie dein Beitrag oben als Reaktion aggressiv war.


    Ihr braucht euch also nicht streiten. :)

  • Also es ist Klasse 10 im G8, also Oberstufe und nicht Kursstufe. Hier zählt nichts ins Abi rein.

    Insofern wird die 6 wehtun. Womöglich sogar sehr. Allerdings zieht sie nicht das Abitur runter. Insofern eine gute Gelegenheit, der Schülerin zu zeigen, dass das kein Spaß war und wie die Folgen aussehen können.

  • Mal vom pädagogischen Aspekt: Ich stelle mir gerade vor, ich hätte als Schülerin so gehandelt. Und würde die 2 bekommen, müsste aber eine Erziehungsmaßnahme machen (was könnte das sein? Ein 'Besinnungsaufsatz'?) ich denke, ich wäre genervt gewesen, hätte aber nichts draus gelernt. Bei einer 6 hingegen wird sehr deutlich, dass man in Zukunft solche Mätzchen tunlichst unterlässt, vor allem bei Frau Mimi_in_BaWue.

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