Muss man ein Kind aus der Parallelklasse in seine Klasse aufnehmen, das als Erziehungsmaßnahme die bisherige Klasse wechseln muss?

  • Wer nimmt an deiner Schule Kinder auf und teilt sie Klassen zu?

    darüber hinaus:


    Ein Vorgespräch mit der Konferenzleitung könnte helfen.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

    Einmal editiert, zuletzt von Websheriff ()

  • An meiner BBS war das in einigen Fällen so (wobei wir ja oftmals nur eine Klasse pro Bildungsgang haben, z. B. nur eine Klasse der BFS Fahrzeugtechnik). Ich habe vor etlichen Jahren - als wir noch zwei BFS-Klassen in meinem Bildungsgang hatten - einen Schüler aus der Parallelklasse "überwiesen" bekommen, der mit einem Mitschüler aneinander geraten war, und aus demselben Grund musste zu Schuljahresbeginn ein Schüler aus einer Klasse 11 unseres BG in die Parallelklasse wechseln.

    Ist der betreffende Schüler denn so "schlimm" oder weswegen möchtest du ihn nicht in deine Klasse aufnehmen? In den beiden von mir geschilderten Fällen haben sich die besagten Schüler nach dem Klassenwechsel unauffällig gezeigt; im Nachhinein würde ich in beiden Fällen sagen: Es war gut, dass sie die Klasse gewechselt haben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ist der betreffende Schüler denn so "schlimm" oder weswegen möchtest du ihn nicht in deine Klasse aufnehmen?

    Ich habe die Inklusionsklasse und da sind sowieso schon fast zur Hälfte SuS drin, die nicht so ganz "reinpassen." Soll ja nicht die Insel der Gestrandeten werden.

  • Ah, ok, das ist verständlich. Gibt es denn noch eine andere Klasse, in die dieser Schüler versetzt werden könnte?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube nicht, dass es ein formales "Veto" der Klassenleitung hierzu gibt, eher wie angedeutet ein pädagogisches Veto. Wenn aber alle anderen Optionen ausgeschöpft oder gar nicht vorhanden sind, dann ist das so. Ansonsten könnte man solche Ordnungsmaßnahmen gar nicht umsetzen oder vollziehen.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das in irgendeinem Bundesland formal ablehnen kann. Eventuell kann die Schulleitung die Aufnahme eines Schülers oder eine Schülerin ablehnen, aber selbst das wird je nach Schulart schwierig sein. Als Lehrkraft ablehnen, dass irgendjemand in die Klasse kommt? Man kann die Entscheider beraten, mehr nicht. Ich möchte jedenfalls auch gar nicht, dass man das ablehnen kann.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Auf einer Fortbildung des PhV NRW hat der Justiziar mal gesagt, man müsse selbst SuS unterrichten, die Bedrohungen gegen die eigene Person ausgesprochen hätten.

    Das müsste man im Fall der Fälle mal darauf ankommen lassen. Bei Straftaten gegenüber Lehrkräften sehe ich das Vertrauensverhältnis zwischen Schüler und Schule nachhaltig zerstört. Das hat zumindest 2006 auch das VG Hannover so gesehen und bereits bei Identitätsdiebstahl (Schüler nutzte Lehrernamen im Netz für beleidigende Beiträge) die Überweisung an eine andere Schule als gerechtfertigt angesehen. Und hier sprechen wir "nur" von einem Antragsdelikt.


    Ich kann mir offen gestanden nicht vorstellen, dass bei einer Straftat wie einer Bedrohung, die sogar ein Offizialdelikt darstellt, nicht mindestens das mildere Mittel eines Klassenwechsels machbar wäre.

  • Ein paar Gedanken zu verschiedenen rechtliches Aspekten:


    - dass eine Ordnungsmaßnahme juristisch möglich ist, heißt nicht, dass die einzelne Lehrperson diese Maßnahme erzwingen kann, das bleibt immer noch eine Entscheidung der Konferenz.


    - Klassen- ind Schulausschluss sind Ordnungsmaßnahmen, die unter Schulleiter- bzw. Behördenvorbehalt stehen, der Schulleiter kann einen Klassenausschluss ablehnen, wenn ein Klassenwechsel aus schulorganissatorischen Gründen nicht möglich ist, für die Behörde gilt gleiches bei einem Schulausschuss.

    (Darum klärt man das vor der Entscheidung ab - nehmt ihr jetzt unseren Chaoten, dann nehmen wir beim nächsten mal euren Chaoten.)


    - Klassenzusammensetzung ist grundsätzlich Sache des Schulleiters, kein Klassenlehrer kann da irgendetwas ablehnen, egal aus welchen Gründen ein Schüler in die Klasse kommen soll.


    - wenn ich einen Schüler unterrichten muss, der mich bedroht hat oder anderweitig Straftaten gegen mich begangen hat, kann es sein, dass ich damit klar komme, es kann auch sein, dass dem nicht so ist. In letzterem Fall spreche ich mit der Schulleitung. Führt das nicht zum Erfolg, dann kann es durchaus sein, dass die Situation mich so belastet, dass ich psychisch nicht mehr in der Lage bin in der Klasse zu unterrichten (Schlaf- und Angsstörung). Dann gehe ich zum Arzt und lasse ich krank schreiben und achte darauf, dass ich eine klare Diagnose bekomme. Mit der gehe ich dann ggf. auch zum Anwalt - wenn mich meine Arbeit nachweislich krank gemacht hat, ist das wie ein Dienstunfall zu behandeln mit entsprechenden Auswirkungen auf Versorgungsansprüche, etc..

    Dieser Punkt ist sicher ein Extrembeispiel, aber durchaus möglich.

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