Da hier im Forum die ein oder andere Diskussion sehr emotional geführt wird - was ja durchaus seinen Reiz hat - und gleichzeitig sich nicht selten um unterschiedliches Verständnis der Rechte und Pflichten von Lehrkräften dreht, hatte ich schon länger überlegt, mal eine Reihe zu aktuellen schulrechtlichen Fragestellungen und Urteilen zu starten. Aus Anlass einer - zugegeben noch erstinstanzlicher - Entscheidung von gestern zu einem hier ebenfalls schon oft andiskutierten Thema, fange ich damit einfach mal an.
Das VG Trier stellte mit gestern bekanntgegebenem Urteil (Az. 7 K 3107/21.TR) fest, dass die Testbeaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern bei Corona-Schnelltests jedenfalls für Lehrkräfte des Landes RLP eine amtsangemessene Aufgabe darstelle. Gegen die Anordnung einer solchen dienstlichen Verpflichtung klagte ein beamteter Gymnasiallehrer, der neben dem persönlichen Gesundheitsrisiko auch datenschutz- und haftungsrechtliche Bedenken vorbrachte. Zur Begründung führten die Trierer Richter unter anderem aus, dass sich der Aufgabenbereich von Lehrkräften neben dem Unterricht auch auf die organisatorische Unterstützung des allgemeinen Schulbetriebs erstrecke. Dazu gehöre in gewissem Umfang auch die Sicherstellung der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.
Da neben der eigentlichen Fragestellung auch auf allgemeine Aufgabenfelder von Lehrkräften, Datenschutz und Haftungsrecht Bezug genommen wird, lohnt sich sicher für den ein oder anderen ein Blick in die genaue Urteilsbegründung.
PS: Besteht überhaupt Interesse am Einbringen und Diskussion aktueller Rechtsprechung im schulrechtlichen Umfeld?