Aktuelles aus dem Bereich Schulrecht: Pflicht zur Aufsicht bei Coronatests

  • Da hier im Forum die ein oder andere Diskussion sehr emotional geführt wird - was ja durchaus seinen Reiz hat - und gleichzeitig sich nicht selten um unterschiedliches Verständnis der Rechte und Pflichten von Lehrkräften dreht, hatte ich schon länger überlegt, mal eine Reihe zu aktuellen schulrechtlichen Fragestellungen und Urteilen zu starten. Aus Anlass einer - zugegeben noch erstinstanzlicher - Entscheidung von gestern zu einem hier ebenfalls schon oft andiskutierten Thema, fange ich damit einfach mal an.


    Das VG Trier stellte mit gestern bekanntgegebenem Urteil (Az. 7 K 3107/21.TR) fest, dass die Testbeaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern bei Corona-Schnelltests jedenfalls für Lehrkräfte des Landes RLP eine amtsangemessene Aufgabe darstelle. Gegen die Anordnung einer solchen dienstlichen Verpflichtung klagte ein beamteter Gymnasiallehrer, der neben dem persönlichen Gesundheitsrisiko auch datenschutz- und haftungsrechtliche Bedenken vorbrachte. Zur Begründung führten die Trierer Richter unter anderem aus, dass sich der Aufgabenbereich von Lehrkräften neben dem Unterricht auch auf die organisatorische Unterstützung des allgemeinen Schulbetriebs erstrecke. Dazu gehöre in gewissem Umfang auch die Sicherstellung der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.


    Da neben der eigentlichen Fragestellung auch auf allgemeine Aufgabenfelder von Lehrkräften, Datenschutz und Haftungsrecht Bezug genommen wird, lohnt sich sicher für den ein oder anderen ein Blick in die genaue Urteilsbegründung.


    PS: Besteht überhaupt Interesse am Einbringen und Diskussion aktueller Rechtsprechung im schulrechtlichen Umfeld?

    • Offizieller Beitrag

    PS: Besteht überhaupt Interesse am Einbringen und Diskussion aktueller Rechtsprechung im schulrechtlichen Umfeld?

    JA! (zur aktuellen Entscheidung habe ich ehrlich gesagt keine Gefühle, ich kann sie nicht nachvollziehen, halte mich aber aus dem Grund raus, dass ich zur Zeit nicht im Schulbetrieb bin.

  • Das VG Trier stellte mit gestern bekanntgegebenem Urteil (Az. 7 K 3107/21.TR) fest, dass die Testbeaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern bei Corona-Schnelltests jedenfalls für Lehrkräfte des Landes RLP eine amtsangemessene Aufgabe darstelle. Gegen die Anordnung einer solchen dienstlichen Verpflichtung klagte ein beamteter Gymnasiallehrer, der neben dem persönlichen Gesundheitsrisiko auch datenschutz- und haftungsrechtliche Bedenken vorbrachte. Zur Begründung führten die Trierer Richter unter anderem aus, dass sich der Aufgabenbereich von Lehrkräften neben dem Unterricht auch auf die organisatorische Unterstützung des allgemeinen Schulbetriebs erstrecke. Dazu gehöre in gewissem Umfang auch die Sicherstellung der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler.

    Ein für mich wenig überraschendes Urteil. Natürlich kommt das Urteil viel zu spät, da die Testpflicht zumindest hier in NRW wieder sehr zurückgefahren wird.

  • Ein für mich wenig überraschendes Urteil. Natürlich kommt das Urteil viel zu spät, da die Testpflicht zumindest hier in NRW wieder sehr zurückgefahren wird.

    Da bin ich bei dir. Interessant finde ich an dem Urteil auch weniger die Bestätigung der Aufsichtspflicht von Tests an sich, sondern die Verankerung an deutlich über den Unterricht hinausgehenden Obliegenheiten und auch die Entgegnung zu datenschutzrechtlichen Bedenken. Hier scheiterte der Kläger bereits daran, dass er überhaupt nicht berechtigt ist, die - ohnehin in diesem Fall nicht verletzten - Rechte Dritter geltend zu machen.

  • Falls es euch auch aus Österreich interessiert (der Vergleich ist vielleicht auch manchmal interessant):

    Bei uns ist das Beaufsichtigen und Administration der Coronatests auch Dienstpflicht. Zur Hilfestellung oder sogar Ausführung der Tests sind wir nicht verpflichtet.


    Letzteres ist zumindest bei mir nicht umsetzbar. Ich habe eine Integrationsklasse mit Sonderschülern, die auch psychomotorisch Hilfe benötigen. Habe dafür aber manchmal einen Integrationslehrer (= Sonderschullehrer) dabei. Ich kann ja dem Kind nicht stundenlang beim Scheitern am Test zuschauen. Das ist leider rechtlich nicht geregelt. Insbesondere, da wir Schutzausrüstung selbst bezahlen müssen.

  • Falls es euch auch aus Österreich interessiert (der Vergleich ist vielleicht auch manchmal interessant):

    Bei uns ist das Beaufsichtigen und Administration der Coronatests auch Dienstpflicht. Zur Hilfestellung oder sogar Ausführung der Tests sind wir nicht verpflichtet.


    Letzteres ist zumindest bei mir nicht umsetzbar. Ich habe eine Integrationsklasse mit Sonderschülern, die auch psychomotorisch Hilfe benötigen. Habe dafür aber manchmal einen Integrationslehrer (= Sonderschullehrer) dabei. Ich kann ja dem Kind nicht stundenlang beim Scheitern am Test zuschauen. Das ist leider rechtlich nicht geregelt. Insbesondere, da wir Schutzausrüstung selbst bezahlen müssen.

    Hier ist es genauso. Meine SuS können den (Lolli-) Test nicht selbstständig durchführen, wir übernehmen das (also mit Handführung oder auch kompletter Übernahme). Spezifische Regelungen für die Förderschule - insbesondere bezogen auf SuS, die eben auch den Lollitest nicht selbst durchführen können - sind mir auch nicht bekannt. Mich stört es nicht, wir füttern ja auch, das ist von der Tätigkeit und vom Risiko her ja ähnlich.

    Bei den Nasenpopeltests durften wir übrigens nicht helfen, da ist das Verletzungsrisiko aber auch höher (wenn das Kind den Kopf wegdreht usw.). Da haben die betroffenen SuS die Test mit nach Hause bekommen.

  • Hier ist es genauso. Meine SuS können den (Lolli-) Test nicht selbstständig durchführen, wir übernehmen das (also mit Handführung oder auch kompletter Übernahme). Spezifische Regelungen für die Förderschule - insbesondere bezogen auf SuS, die eben auch den Lollitest nicht selbst durchführen können - sind mir auch nicht bekannt. Mich stört es nicht, wir füttern ja auch, das ist von der Tätigkeit und vom Risiko her ja ähnlich.

    Bei den Nasenpopeltests durften wir übrigens nicht helfen, da ist das Verletzungsrisiko aber auch höher (wenn das Kind den Kopf wegdreht usw.). Da haben die betroffenen SuS die Test mit nach Hause bekommen.

    Wir gurgeln zwar, aber das schützt mich leider nicht vor Spritzern. Die Kinder können aber nichts dafür. Bin keine Sonderschullehrerin, sondern Sek 1 und 2. Habt ihr eine spezielle Ausbildung? Mir wäre auch aus rechtlicher Sicht wohler, wenn ich eine Ausbildung, Fortbildung, ö.ä. hätte. Ich weiß nicht wirklich, wie weit ich gehen darf. Die Rechtsabteilung hat mir aber versichert (schriftlich!), dass ich abgesichert bin, wenn ich einem Kind helfe und es dabei zum Beispiel verletzt wird.

  • Nein, wir haben da keine Ausbildung o.ä. bekommen. Meine SuS lassen es sich zum Glück gut gefallen, schwieriger wäre es bei Gegenwehr o.ä. Da wäre für mich aber eh die Grenze überschritten, Ich will die Kinder ja nicht festhalten und ihnen ein Stäbchen in den Mund zwingen, das geht gar nicht. An unserer Schule gibt es schon einige SuS, die aus diesem Grund von der Testung in der Schule befreit sind.

    Gurgeln könnten meine Kids gar nicht, das würden sie nicht verstehen.

  • Nein, wir haben da keine Ausbildung o.ä. bekommen. Meine SuS lassen es sich zum Glück gut gefallen, schwieriger wäre es bei Gegenwehr o.ä. Da wäre für mich aber eh die Grenze überschritten, Ich will die Kinder ja nicht festhalten und ihnen ein Stäbchen in den Mund zwingen, das geht gar nicht. An unserer Schule gibt es schon einige SuS, die aus diesem Grund von der Testung in der Schule befreit sind.

    Gurgeln könnten meine Kids gar nicht, das würden sie nicht verstehen.

    Ich mache es immer vor 😂. Geht nicht ganz ohne Lachanfall entweder bei mir oder den Kindern.

    Bei Gegenwehr wäre auch bei mir die Grenze überschritten. Eine Befreiung ist bei uns leider nicht möglich, aber ich habe auch nur 4 leicht beeinträchtigte Kinder in der Klasse.

  • Ihr gurgelt in der Klasse und spuckt irgentwo rein?

    Ja, ich hänge mal ein Video an. Nur, dass sich die Schüler in der Schule nicht filmen müssen, wir haben für jeden Schüler ein QR-Code und müssen ihn und dann den Code von dem Heftchen (siehe Video) scannen.


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