Bundesprogrammlehrkraft

  • Hallo alle zusammen


    ich bin aktuell Lehramtsreferendar und beende Ende April mein Referendariat. Ich habe großes Interesse an einer Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft ab August und später.
    Ich unterrichte die Fächer Englisch und Geschichte. Zusätzlich habe ich ein DAZ/DAF-Zertifikat, welches ich an einer Uni erworben habe.


    Zu den Bewerbungsunterlagen:

    Wie kann ich mir das Bewerbungsschreiben vorstellen? Welche Aspekte würdet ihr hier reinbringen?


    Zu den Stellenangeboten:
    Ich habe nun einige recht interessante ausgeschriebene Stellen gefunden:


    https://www.auslandsschulwesen…Lisesi_Bi.html?nn=1012668

    -> Hier wird folgendes erwähnt: "Der türkische Staat zahlt an die deutschen Lehrkräfte (BPLK) ein Ortsgehalt." Was genau bedeutet das? Ist dies ein zusätzliches Gehalt zu den Zuwendungen des ZfAs?



    https://www.auslandsschulwesen…ien_Ivoti.html?nn=1012668-> Diese Stelle fänd ich auch spannend.


    https://www.auslandsschulwesen…ien_Bonja.html?nn=1012668

    -> Diese Stelle fänd ich auch spannend. Hier wird auch erwähnt, dass ein Ortsgehalt gezahlt wird.


    Zum Gehalt:
    Ich kann mir nicht so genau vorstellen, wie hoch das Gehalt als Bundesprogrammlehrkraft ist.
    Folgende Gehaltszuwendungen habe ich der Homepage entnehmen können:


    "Die monatliche Grundzuwendung entspricht bei einer Lehrbefähigung als Lehrkraft der Sekundarstufe II dem Grundgehalt der Stufe 2 der Besoldungsgruppe A 13 nach § 20 BBesG."

    -> Welcher Höhe entspricht dies?



    "Im Hinblick auf die allgemein mit einer Auslandsverwendung einhergehenden Veränderungen im persönlichen Lebensbereich und entsprechende Mehrbelastungen wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 50 vom Hundert der Grundgehaltsspanne 1 der Zonenstufe 1 nach § 53 Abs. 1 BBesG und der entsprechenden Tabelle in Anlage VI. 1 zum BBesG gewährt."

    -> Welcher Höhe entspricht dies?


    "Für die Absicherung des Krankheitsrisikos wird nicht verbeamteten BPLK eine von der ZfA im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt festgesetzte Pauschale monatlich gezahlt."

    -> Folgende Höhe habe ich dazu gefunden: 230,00 €


    "Nicht verbeamteten BPLK wird als Zuschuss zu einer privaten Altersvorsorge eine von der ZfA im Ein- vernehmen mit dem Auswärtigen Amt festgesetzte Pauschale monatlich gezahlt, soweit nicht beantragt wurde, für die Dauer ihrer Auslandstätigkeit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflicht- versichert zu werden. Im Falle der Pflichtversicherung beläuft sich die Zuwendung auf 50 vom Hundert der Beiträge zur deutschen Rentenversicherung."

    -> Folgende Höhe habe ich dazu gefunden: 290,00 €


    "Die BPLK erhält für die Hin- und Rückübersiedlung einen pauschalierten Zuschuss. Der Zuschuss für die Hinübersiedlung der Familienangehörigen wird gezahlt, sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn am Auslandsschulort eintreffen."

    -> Folgende Höhe habe ich dazu gefunden: 2.000,00 €


    "Für alle im Folgenden aufgeführten Reisen wird ein pauschalierter Zuschuss gezahlt. Die Höhe der Pauschale ergibt sich aus den vom Auswärtigen Amt festgesetzten Flugpauschalen, die im Rahmen der Reisebeihilfe festgesetzt werden."

    -> Dies scheint abhängig von dem Ziel zu sein.


    Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Sonero,


    was man aktuell als BPLK verdient, kann ich nicht beziffern. Da müsste ich jetzt selbst nachlesen. Und du hast die passende Internetseite ja schon gefunden. Einige Anteile sind auch landesabhängig.


    Allgemein kenne ich es so, dass es an den Schulen verschiedene Gehaltsklassen gibt.

    ADLKs werden nur in Euro von Deutschland aus bezahlt.

    BPLKs erhalten weniger Euros als ADLKs von Deutschland aus und zusätzlich von der Schule einen Gehaltsteil in der Landeswährung.

    Dann gibt es frei angeworbene Lehrer (meist deutsche oder mit deutschen Staatsexamen), die von der Schule in Euro und der Ländeswährung bezahlt werden.

    Zuletzt gibt es die Ortslehrkräfte, die eine landestypische Bezahlung in Landeswährung erhalten, die oft deutlich niedriger liegt als in Deutschland üblich. Letztere können an einer deutschen Schule vielleicht noch einen Zuschlag erhalten, wenn sie beispielsweise Deutsch unterrichten können. Hier sind auch die aus dem Land kommenden Lehrer eingeordnet.


    Ich verstehe die Aussage der genannten Ausschreibungen so, dass mit Ortsgehalt für die BPLK der zusätzliche Gehaltsteil in der Landeswährung gemeint ist.


    Das Bewerbungsanschreiben für die Aufnahme in die Datenbank des ZfA wird allgemeiner ausfallen, als das für eine spezielle Schule. Wenn es Gründe gibt, die für den Einsatz in einer Wunschregion oder einem Wunschland spricht (z.B. mongolische Sprachkenntnisse o. ä.), dann sollten sie angegeben werden. Prinzipiell ist gewünscht, dass man für mindestens fünf der sieben Großräume zur Verfügung steht.

    Und bevor man als BPLK an einzelne Schulen vermittelt wird, muss man im Normalfall zunächst das übliche Verfahren bis zur Aufnahme in die Datenbank durchlaufen.


    Als Ortslehrkraft oder frei angeworbene Lehrkraft kann man sich auch direkt bei den Schulen bewerben, bekommt aber natürlich weniger Geld und eventuell eine kleinere bzw. keine Umzugspauschale.


    LG DFU

  • Hay,

    ich würde mich hier einfach mal einklinken.

    Ich mach im Moment mein Ref. in NRW und habe mich vor kurzem als BPLK beworben. Ich denke jetzt einfach mal positiv und gehe davon aus, dass ich die UpP bestehe :D Weiß jemand, wann ich dazu eine Rückmeldung erhalte?

    Und eine weitere Frage von mir wäre es, ob die deutschen Auslandschulen sich für die Bewerber entscheiden oder ob die ZfA die Stellen verteilt und sonst niemand Mitspracherecht hat.

    Vielen Dank schonmal :)

  • Hay,

    ich würde mich hier einfach mal einklinken.

    Ich mach im Moment mein Ref. in NRW und habe mich vor kurzem als BPLK beworben. Ich denke jetzt einfach mal positiv und gehe davon aus, dass ich die UpP bestehe :D Weiß jemand, wann ich dazu eine Rückmeldung erhalte?

    (...)

    Erfahrt ihr nicht direkt im Anschluss an eure Prüfungen, ob diese bestanden wurden?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Erfahrt ihr nicht direkt im Anschluss an eure Prüfungen, ob diese bestanden wurden?

    Doch. Aber der Prüfungszeitraum startet erst nach dem Sommerferien. Also nächste Woche.

  • Doch. Aber der Prüfungszeitraum startet erst nach dem Sommerferien. Also nächste Woche.

    Wie jetzt: Die Ausbildung geht bis VOR den Sommerferien, die Prüfungen aber sind erst DANACH?!? Ist das immer so oder hat das mit verschiedenen Zeitpunkten zu tun, zu denen das Ref begonnen werden kann, so dass es manchmal eben auch erst so spät endet? (Bei uns in BW wird je nach Schulart im Januar oder am 1.Februar das Ref begonnen, Schulrecht ist dann im Zeitraum zwischen Ende August und Ende Oktober desselben Jahres, vorgezogene Kolloquien (etc.) finden je nach Schulart auch schon ab Beginn des neuen Schuljahres an, die Lehrproben gibt es dann im Zeitraum zwischen März und Mai, damit Anwärter:innen, die noch im selben Schuljahr in einem Fach nachgeprüft werden dürfen qua Notenschnitt ebenfalls vor den Sommerferien fertig sind und sich zumindest noch im Nachrückerverfahren bewerben können.) Oder gibt es verschiedene Einstellungszeitpunkte in NRW, so dass es weniger relevant ist, dass man vor den Sommerferien bereits fertig ist mit dem Ref? (Die Rätsel des Föderalismus...)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Stehe ich jetzt auf dem Schlauch? Ich habe die Frage von KarMil so verstanden, dass sie/er wissen möchte, wann mit einer Rückmeldung bzgl. der Bewerbung als BPLK zu rechnen ist. Also um eine Rückmeldung hinsichtlich der Prüfungsergebnisse ging es m. E. nicht ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Das Ref beginnt am 1. Mai oder 1. November und dauert 18 Monate. Die Prüfungen sind ‚kurz‘ vorm Ende.

    Bedarfsdeckender Unterricht wird in den zwei ‚vollständigen‘ Halbjahren in der Mitte erteilt, ca 9 Wochenstunden (18 auf 2 Halbjahren)

  • Das Ref beginnt am 1. Mai oder 1. November und dauert 18 Monate. Die Prüfungen sind ‚kurz‘ vorm Ende.

    Bedarfsdeckender Unterricht wird in den zwei ‚vollständigen‘ Halbjahren in der Mitte erteilt, ca 9 Wochenstunden (18 auf 2 Halbjahren)

    Ähnlich ist es hier in den BBS auch, wobei unsere LiV nur 8 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht pro Halbjahr in diesen beiden "mittleren" Halbjahren haben (also 16 Stunden insgesamt). Die Prüfungen finden jeweils im September/Oktober oder im März/April statt (manchmal - wegen der Osterferien - auch schon im Februar).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Lehrproben gibt es dann im Zeitraum zwischen März und Mai

    In Sopäd. ist die Lehrprobe (+ Kolloquium) im ersten Förderschwerpunkt bereits im November/Dezember, weil man ab Januar dann mit dem Großteil der Stunden an eine Schule des zweiten Förderschwerpunktes wechselt.

  • Hallo KarMil,


    wie lange die Rückmeldung üblicherweise dauert, kann ich nicht sagen. Ich hatte mich im März beworben und innerhalb von wenigen Tagen eine Stelle im Ausland angeboten bekommen, weil dort jemand mit meinen Fächern wieder ausgefallen ist. Aber das war ganz sicher ein Sonderfall.


    Die Zuteilung der Stellen wird schon über die ZfA gemacht, die ja auch die BPLKs hauptsächlich bezahlt, aber die Schulleiter können natürlich Einfluss nehmen und Wünsche äußern. Garantieren wird dir aber vermutlich niemand etwas. Manche Schulen haben auch ein Budget um selbst deutsche Lehrer anzuwerben, dass ist dann aber eine andere rechtliche Stellung als als BPLK.


    Für welche Schule interessierst du dich denn? Bei meiner Informationsveranstaltung bei der ZfA war jemand, der von Anfang an in die Mongolei wollte und auch schon Verbindungen zu dem Land hatte. So hat geklappt und wird normalerweise mit großer Wahrscheinlichkeit klappen. Wenn man aber an eine Schule möchte, weil es einfach ein toller Ort ist, den man schon immer sehen wollte, wird es schwieriger.

  • Wie jetzt: Die Ausbildung geht bis VOR den Sommerferien, die Prüfungen aber sind erst DANACH?!?

    War mal anders. Dann kam NRW auf die tolle Idee ein halbes Jahr aus dem Vorbereitungsdienst herauszukürzen (und als Praxissemester ins Studium zu verlegen). Wegen des bedarfsdeckenden Unterrichts (Stunden ohne Mentor, ganz allein vor der Klasse), der ganze Halbjahre umfassen muss, ging die Kürzung maximal zu Lasten der Reffis. Seitdem dürfen die mit einem Kurzzeitvertretungsvertrag, Hartz4 oder ähnlichem bis zum Einstellungstermin überbrücken. Wer Glück hat bekommt eine der wenigen Dauerstelle direkt nach Ende der Prüfungsphase, die Mehrheit erst zum Halbjahrs-/Schuljahrswechsel.

  • DFU Okay, vielen Dank!

    Bin dann mal gespannt, was auf mich zu kommt.

    Ich habe einige Länder, die ich interessant fänd. Ich fände zum Beispiel Korea oder Japan interessant, aber auch Schweden und Finnland. Aber wie du sagst, das kann man wie es aussieht nicht beeinflussen.

    Verbindungen zu meinen Wunschländern habe ich nicht 😅

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