MAU - Mehrarbeitsunterricht

  • Hallo an alle,

    brauche einen Rat:


    Zählen Prüfungsaufsichten zu meinen Wochenstunden?


    Hintergrund: Nächste Woche BVJ Abschlussverfahren zur Anerkennung des Hauptschulabschlusses.

    Ich bin da in meinem Fach (LEH) eingesetzt, 10 Stunden, Theorie und Praxis

    Bin Teilzeit mit 20 Wochenstunden und komme so auf 24 h.


    Mein Chef meint, das ist KEINE Mehrarbeit, weil es nur eine schulinterne Prüfung ist.... häh ????


    Sollte das rechtens sein?


    LG

    Isabella Lehmann

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass dein Schulleiter recht hat. Mehrarbeit liegt meines Wissens nur vor, wenn es sich um zusätzich erteilten Unterricht handelt; Teilnahme an Konferenzen, Schulveranstaltungen, ... wie auch Teilnahme/Aufsicht bei Prüfungen zählt wahrscheinlich nicht dazu. Schau* mal hier: https://www.revosax.sachsen.de…ehrarbeitsunterricht#vwv1 ; dort ist explizit von "Mehrarbeitsunterricht" die Rede.


    Rein interessehalber: Was ist denn "LEH" für ein Fach?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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  • LEH ist Lebensmittelwissenschaften-Ernährung-Hauswirtschaft


    Ja, in Revosax habe ich auch die Definition von MAU gefunden


    Trotzdem ist es eine Dienstanweisung und ich bin 10 Schul-Stunden für diese Prüfung an der Schule anwesend -

    das soll nicht angerechnet werden?


    Wie Prüfungs-Aufsichten gehandhabt werden, ist nirgendwo zu finden.


    Explizit ausgenommen von MAU sind nach den allgemeinen Hinweisen für die Verwaltungsvorschrift (Stand Januar 2019):

    Elternsprechtage, Konferenzen, Dienstberatungen, Fortbildungen, Schulfeste und schulische Verwaltungsarbeiten (Büro)


    sonst nichts

  • Also wenn du zum Beispiel als Vertretung eingesetzt wird und der Kollege eine Arbeit in dieser Stunde schreiben lässt,

    bekommst du das doch auch angerechnet.

  • In anderen Bundesländern sind Prüfungsaufsichten definitv nicht als "Mehrarbeit" anzurechnen, z. B. in NRW (https://bass.schul-welt.de/1056.htm ). Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das in Sachsen anders sein sollte.

    Also wenn du zum Beispiel als Vertretung eingesetzt wird und der Kollege eine Arbeit in dieser Stunde schreiben lässt,

    bekommst du das doch auch angerechnet.

    Dann handelt es sich ja auch um reguläre Unterrichtsstunden (ist mir allerdings noch nie passiert, dass ich eine Klausuraufsicht übernommen habe, wenn ich nicht selber eine geschrieben habe und eine andere Lehrkraft ihre SuS einfach "dazugesetzt" hat).


    Aber vielleicht findet sich ja hier noch ein/e Kollege/Kollegin aus Sachsen, der/die dir nähere Auskunft dazu geben kann. Ich bin halt in einem anderen BL tätig und in NDS bekommt man meines Wissens für Prüfungsaufsicht i. d. R. keine Mehrstunden. Meine Schule war allerdings schon häufig so nett, uns diese trotzdem zu gewähren, wenn wir an z. B. mündlichen Prüfungen als Prüfer*in teilgenommen haben zu einer Zeit, wo wir eigentlich unterrichtsfrei hätten.

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  • Wobei die Prüfung ja in der regulären Unterrichtszeit stattfindet....


    Aber danke, ich informiere mich weiter ;)

  • In NRW wäre es keine Mehrarbeit. Wenn das mündliche Abitur beispielsweise auf den freien Tag einer Teilzeitkraft fällt und man 8 Stunden als Protokollant eingesetzt wird, ist das ärgerlich, aber leider unbezahlte Dienstpflicht

  • Ja, mein Mann ist auch am Gym.


    Meine Prüfungen sind aber nicht an meinem freien Tag und bei der praktischen muss ich auch live bewerten ...

    Sei es drum


    Mein Chef ist dabei der Ansicht, dass es nur ein schulinternes Verfahren ist, also keine offizielle Prüfung und darum rechnet er mir die Stunden nicht an.

    Wobei es mir gar nicht um die Bezahlung geht, sondern auch um den Stil.


    Kein Gespräch im Vorfeld, vollendete Tatsachen bei der wöchentlichen Stundenplan-Herausgabe.


    Eigentlich hätte man mich fragen müssen, bin ja Teilzeit - aber die Stunden werden ja nicht angerechnet. Bin dann zwar anwesend, es wird aber statistisch nicht erfasst,


    Tatsache ist auch, dass ich Teilzeit bin und in dieser Woche die meisten Kollegen (auch Vollzeit) nur die Hälfte meiner anberaumten Stunden haben - also nix "gleichmäßige Verteilung im Kollegium".

    Ich bin ziemlich sauer ...


    Aber der Chat hilft durchaus bei der Problem-Formulierung ;)

  • Eigentlich hätte man mich fragen müssen, bin ja Teilzeit - aber die Stunden werden ja nicht angerechnet. Bin dann zwar anwesend, es wird aber statistisch nicht erfasst,


    Tatsache ist auch, dass ich Teilzeit bin und in dieser Woche die meisten Kollegen (auch Vollzeit) nur die Hälfte meiner anberaumten Stunden haben - also nix "gleichmäßige Verteilung im Kollegium".

    Ich bin ziemlich sauer ...

    "Eigentlich", ist das bei euch irgendwo vereinbart? Was sagt denn der Personalrat oder die vorgesetzte Dienststelle dazu?

  • Mehr als 1 h pro Woche mehr, nicht ohne Zustimmung....(Allg. Hinweise zur Anordnung von Mehrarbeit.....)

    Sind ja 23 statt 20, aber wird halt nicht als MAU betrachtet....

    Ist allerdings nicht nur eine rechtliche Frage, sondern auch eine des Stils - und wir sind eine kleine Schule

  • Eigentlich gilt im normalen Arbeitsrecht, dass Überstunden rechtzeitig angekündigt werden müssen mit Angabe wann diese zu leisten sind und was in dieser Zeit zu tun ist (sofern sich das bisher nicht gändert hat).

    Evtl. können dabei aber auch tarifvertragliche Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit dem Betriebsrat greifen.

    Bist du also kein Beamter, dann sollte das normale Arbeitsrecht greifen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Dann wird es ja immer schlimmer....:)


    Ich frage noch mir bekannte Personalräte und die von meiner Schule.


    Letztlich ist mir wichtig, dass solche Ungleichbehandlung transparent wird und die Chefs sich eine Lösung überlegen.

    Ist wohl Graubereich - fordernd kann ich nicht auftreten und muss mich tierisch zusammenreißen, sachlich zu bleiben.


    Bin ja Seiteneinsteiger (zwar mit Diplom und Ref. habe ich auch gemacht) und die werden gefühlt von den meisten wie Deppen behandelt.

  • Am der Schule meines Mannes machen das die Kollegen auch ohne weiteren Ausgleich. Ist halt die Prüfung.

    Warum aber haben den alle Lehrkräfte in der Woche weniger als ihre regulären Stunden?

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Weil die in Klassen sind, die im Praktikum sind und

    weil die Prüfungsklassen Mo und Di zur individuellen Vorbereitung frei haben.

    Ist aber alles vorhersehbar und einfach nicht umsichtig geplant worden.

  • Weil die in Klassen sind, die im Praktikum sind und

    weil die Prüfungsklassen Mo und Di zur individuellen Vorbereitung frei haben.

    Ist aber alles vorhersehbar und einfach nicht umsichtig geplant worden.

    Dann haben diese KuK aber doch "Minusstunden", oder nicht? Das wird bei uns versucht wieder auszugleichen, indem z. B. die betreffenden Lehrkräfte dann an anderen Tagen im Vorbereitungsraum für mündliche/praktische Prüfungen oder bei schriftlichen Prüfungen die Aufsichten übernehmen. Und wenn Klassen im Praktikum sind, übernehmen die KuK, deren Unterricht aufgrunddessen ausfällt, die Praktikumsbetreuungen.


    Stimmt, wenn das alles im Vorfeld so schlecht abgesprochen bzw. nicht rechtzeitig angekündigt war, finde ich es auch nicht so toll. Aber ansonsten sehe ich das Problem nicht wirklich. Ich arbeite auch Teilzeit (habe vier Stunden verkürzt auf 20 Stunden), aber wenn ich an Prüfungstagen mal zwei oder vier Stunden mehr arbeite, sei's drum. Dann gibt es auch wieder Phasen während des Schuljahres, wo ich weniger Stunden habe, eben weil Klassen im Praktikum, auf Klassen- oder Tagesfahrt oder sonstwo sind. Im Endeffekt gleicht sich das m. E. alles wieder aus.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • In NRW wäre es keine Mehrarbeit. Wenn das mündliche Abitur beispielsweise auf den freien Tag einer Teilzeitkraft fällt und man 8 Stunden als Protokollant eingesetzt wird, ist das ärgerlich, aber leider unbezahlte Dienstpflicht

    Wie Karl-Dieter bereits richtig bemerkt hat, stimmt das nicht, auch wenn das hier im Forum immer wieder zu lesen und in Kollegien immer wieder zu hören ist. Wir werden gerade nicht nur für Unterricht bezahlt, sondern unsere Dienstpflichten - für die wir sehr wohl bezahlt werden - umfassen eben u.a. auch die Teilnahme an Besprechungen, die Beratung von Eltern und Schülern, die Durchführung von Schülerfahrten oder eben auch die Mitwirkung an Prüfungsverfahren.

  • Zählen Prüfungsaufsichten zu meinen Wochenstunden?


    Hintergrund: Nächste Woche BVJ Abschlussverfahren zur Anerkennung des Hauptschulabschlusses.

    Ich bin da in meinem Fach (LEH) eingesetzt, 10 Stunden, Theorie und Praxis

    Bin Teilzeit mit 20 Wochenstunden und komme so auf 24 h.

    Ich hatte in diesem Schuljahr eine ähnliche Situation, bei mir wäre es aber um mehr Präsenzstunden im zweistelligen Bereich gegangen, die ausnahmslos mit mündlichen Prüfungen gefüllt gewesen wären (plus noch normalem Unterricht), bei denen ich als Hauptprüferin auch konstant im Einsatz gewesen wäre. Da das weit jenseits meiner Belastungsgrenze gewesen wäre, habe ich direkt eine Überlastungsanzeige gemacht (samt Lösungsvorschlag, einen Teil der Prüfungen- keine Abschlussprüfungen, sondern Wirtschaft, Klasse 9 in die Folgewoche zu verlagern, damit es so verteilt wäre, dass ich das leisten kann- woll die Schulleitung so nicht lösen, also habe ich einen Teil der Prüfungen abgegeben), die berücksichtigt wurde. Wäre es lediglich um vier Stunden gegangen hätte ich zumindest nichts gesagt, weil das meines Erachtens bei einem sonstigen Deputat von 20h (die ich auch habe) zumutbar ist als Dienstpflicht und durch Umverteilung bei der Vor- und Nachbereitung ohne Überstunden leistbar. Ich verstehe aber, dass der Stil dich ärgert und auch der Umstand, dass andere KuK in der Woche Minusstunden machen, die man insofern zumindest für einen Teil deiner Stunden als Vertretungen einsetzen könnte, damit du auf die 20 kommst und auch die besondere Kurzfristigkeit der Ansage eine Zumutung ist, schließlich bist du nicht aus Jux und Dollerei in Teilzeit, sondern hast dafür triftige Gründe, die unter Umständen zeitlich kollidieren können mit so einer kurzfristigen Planänderung ohne Absprache.


    Ich finde es gut, dass du dich vom Personalrat beraten lassen wirst, bezieh ggf. auch nochmal deine Gewerkschaft mit ein, um den rechtlichen Rahmen abzuklären. Ich würde an der Stelle im Gespräch mit der SL dann aber vor allem auf die Ungleichverteilung im Kollegium bzw. die Kurzfristigkeit der Planänderung abstellen, nicht auf die vier Stunden an sich, die immer noch in einem Rahmen sind, den man durch gestraffte Vor- und Nachbereitung von Stunden (dann gibt es in der Woche eben in deinem sonstigen Unterricht nur "Buch auf, Aufgabe XYZ" oder auch mal einen Film + AB mit Fragen ohne zeitintensive Präsentation, die du erstellen würdest, liebevoll gestalteten Einstieg, selbst erstelltes Anschauungsmaterial...) zeitnah ausgleichen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Genau so hatte ich mir meine Taktik zurechtgelegt.

    Das Forum war unglaublich hilfreich, mein Hirn zu sortieren

    Danke an alle :wink_1:

    Mal sehen, wie es wird ...

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