NRW: Einhaltung des Dienstweges bei Bewerbung auf Beförderungsstellen

  • Liebe Forums-Mitglieder/innen,


    habe leider mittels Suchfunktion nichts dazu gefunden.
    Ist bei einer Bewerbung auf eine Beförderungsstelle der Dienstweg einzuhalten (sprich: Postweg über den Tisch der Schulleitung), oder kann das Bewerbungsschreiben direkt an die zuständige BezReg gesendet werden?


    Danke vorab :)

    • Offizieller Beitrag

    An der eigenen Schule würde ich es über die Schulleitung machen, bei Bewerbungen an anderen Schulen direkt an die BR senden, aber im Idealfall vorher Kontakt mit der Schule aufnehmen.

    Die BR ist die Dienststelle für die Entgegennahme (siehe Tabellenkopf bei Stella. Daher kann die Bewerbung auch direkt an die BR geschickt werden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Der Dienstweg über den Tisch der SL ist bei Bewerbungen auf Beförderungsstellen an anderen Schulen i.d.R. nicht einzuhalten, sondern die Bewerbung direkt bei der zuständigen Behörde einzureichen. Man sollte sich aber auch darüber im Klaren sein, dass diese früher oder später die Personalakte anfordern wird und nicht selten bestehen zwischen den zuständigen Personen (in NDS die Dezernenten) und den Schulleitungen direkte Kontakte, sodass die eigene SL so oder so schnell von der Bewerbung erfahren wird. Insofern kann man da auch gleich mit offenen Karten spielen.

  • Danke für die Rückmeldungen. Es ging mir auch nicht um Verheimlichung, sondern darum, einen Formfehler oder ähnliches zu vermeiden.


    Ich danke daher für die Antworten! :)

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