Rettung einer Schülergruppe aus Ludwigshafen aus dem Kleinwalsertal

  • Mir bleibt noch ein Erlebnis im Gedächnis: Es war für einen grundsätzlich schönen Tag auch kurzzeitig leichter Regen vorher gesagt worden, so dass ich den SuS sagte (10. Klasse!), sie sollten wetterfestes Schuhwerk anziehen (oder wenigstens Schuhwerk das für Wanderungen (2-3 Km gerade aus auf Kiesweg) geeignet ist. Von den Badeschlappen über Espandrillos war da alles dann zu sehen.

    Erinnert mich an die eine Kleingruppe männlicher 9.Klässler, die sich trotz expliziter Nachfrage nicht davon abhalten ließen, in langer Jeans in die Kanadier für eine Flussfahrt zu steigen. Ratet, welches Boot als einziges kenterte ;)

  • Ich finde den Thread äußerst spannend. Gibt es zu der scheinbar an diversen Seminaren vermittelten Pflicht, alle Wege vorab abgegangen bzw. Aktivitäten vorab getestet zu haben, eine rechtliche Grundlage (ich frage konkret für NRW)? Davon habe ich noch nie gehört. In den Richtlinien für Schulfahrten steht nur dieser - für den vorliegenden Fall wohl relevante - Passus:

    Dass ich aber "normale" Wegstrecken vorher abzugehen habe, ist für mich aus keiner der Vorschriften ersichtlich. Einem City-Trip nach Berlin ohne vorherige Begehung sollte nach meinem Verständnis nichts im Wege stehen.

    Darf ich die erweiterte Frage stellen: Ist es rechtlich möglich, diese Verantwortung an Externe weiterzugeben? Meine Schüler haben eine Surftour in Holland vorgeschlagen, aber weder ich noch der Kollege sind (aktive) Rettungsschwimmer.

  • weder ich noch der Kollege sind (aktive) Rettungsschwimmer.

    Habt ihr für die Fahrt denn schon das Go?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • BASS 2021/2022 14-12 Nr. 2

    Richtlinien für Schulfahrten

    6.3 Für sportliche Unternehmungen mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko (z.B. Schwimmen und Baden, Wassersport, Wanderungen im Hochgebirge oder im Watt, Skisport) gelten auch bei Schulfahrten der Runderlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ v. 26.11.2014 (BASS 18-23 Nr. 2) sowie die „Sicherheitsvorschriften für das Schwimmen im Rahmen des Schulsports“ und die „Erläuterungen und Empfehlungen zur Sicherheitsförderung im Schulsport“, Heft 1033 der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

    Alles berücksichtigt?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • BlackandGold


    Natürlich ist dies möglich. Ich bin während einer Klassenfahrt z.B. auch ins Schwimmbad gegangen obwohl ich kein Sportlehrer bin und nicht den DLRG-Schein habe. Wir haben zwei 15er Streifenkarten gekauft und dann auf einen Schlag gleich alles abgestempelt. Damit waren wir offiziell als normale Gäste im Scheimmbad, die Bademeister waren da und sie hatten die Aufsicht über die Schwimmbecken. Problem beim Schulsport ist ja, daß die Städte um Kosten zu sparen während des Schwimmunterrichts normalerweise keine Bademeister stellen, so daß der Sportlehrer deren Job auch noch übernehmen muß.


    Also wenn der Surfkurs an einem offiziell überwachten Strand inkl. Rettungsschwimmer stattfindet, sehe ich da kein Problem.

  • plattyplus

    Mit der Auslegung wäre ich vorsichtig. Falls ich als BPR Mitglied gefragt werde, gebe ich grundsätzlich raus, dass SuS nur dann ins Gewässer dürfen, wenn eine Lehrkraft mit Rettungsfähigkeit begleitet. Dies gilt auch in Schwimmbädern, die mit Bademeistern "bestückt" sind.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nachtrag:

    Der Inhalt von Heft 1033 "Sicherheitsförderung im Schulsport" wurde durch Verfügung für verbindlich erklärt. Hierin wird auch in beaufsichtigen Schwimmbädern explizit die Begleitung durch Lehrkräfte mit Rettungsfähigkeit als notwendig definiert .(NRW)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Mit dem Ergebnis könnte ich glatt leben aus gewerkschaftlicher Sicht, da der Einsatz der Lehrkräfte in keinster Weise gewürdigt wird und zudem den Lehrkräften darüber hinaus massive Nachteile aufgebürdet werden

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nein, es ist nicht möglich die Verantwortung an Bademeister o. Ä. abzugeben. Für offene Gewässer reicht.auch nicht die recht einfach zu erwerbende so genannte kleine Rettungsfähigkeit. Dafür bräuchte man mindestens DLRG Silber.

    Hier sind alle möglichen Fragen zum Thema beantwortet

    https://www.schulsport-nrw.de/…-im-wasser-schwimmen.html


    Aus diesem Grund fahre ich mit meinen Kleinen auch nie an eine Jugendherberge, die bei mir an der Schule jahrelang sehr beliebt war und die an einem See liegt.

  • Das Ding heißt übrigens Rettungsschwimmabzeichen Silber und ist nicht nur über die DLRG sondern auch über die DRK Wasserwacht zu erlangen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nur daraus, dass ehrenamtliche Helfer eingesetzt werden, lässt sich noch nicht folgern, dass keine Rechnung erhoben werden darf. So regeln z.B. die Landesfeuerwehrgesetze explizit, dass bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden ein Kostenersatz verlangt wird und regeln auch, wie z.B. Stundensätze ehrenamtlich tätiger Helfer zu bestimmen sind. (vgl. hierzu beispielsweise §34 Abs 1 Satz 1 und §35 Abs. 5 FwG BW).


    Die Rechnungsstellung erfolgt durch den jeweiligen Träger, nicht durch die Einsatzkräfte selbst.

  • Nur daraus, dass ehrenamtliche Helfer eingesetzt werden, lässt sich noch nicht folgern, dass keine Rechnung erhoben werden darf. So regeln z.B. die Landesfeuerwehrgesetze explizit, dass bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden ein Kostenersatz verlangt wird und regeln auch, wie z.B. Stundensätze ehrenamtlich tätiger Helfer zu bestimmen sind. (vgl. hierzu beispielsweise §34 Abs 1 Satz 1 und §35 Abs. 5 FwG BW).


    Die Rechnungsstellung erfolgt durch den jeweiligen Träger, nicht durch die Einsatzkräfte selbst.

    Auch unser Träger hat noch nie irgendwem eine Rechnung ausgestellt…

  • Leute bitte,

    Wenn ich nach Österreich in den Urlaub fahre und mir dann die Haxen breche, dann gibt's sowohl für die Hubschrauber Rettung als auch für die Krankenhausbehandlung eine saftige Rechnung. Diese wird nur zum Teil von meiner gesetzlichen KV übernommen Glücklicherweise habe ich jedoch eine Zusatzbezeichnung die den ganzen Quatsch bezahlt. Wenn Ihr mit SuS ins Ausland Fahrt, dann habt Ihr hoffentlich dieses Risiko mit einer Reisekostenkrankenversicherung abgedeckt. Das ist auch wirklich nicht erst seit gestern so, sondern allgemein bekannt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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