Ausgaben im Ref

  • Miss Othmar


    Ich rechne 9 Stunden BDU plus einen Seminartag beim Referendar gegen 19 Stunden plus Seminartag beim OBASler und komme zu dem Ergebnis, daß der Refi. dann zumindest 2/3 einer A13 Besoldung bekommen müßte. Bekommt er aber nicht.


    Der Seminartag ist beim Referendar und beim OBASler wie beim klassischen Azubi auch bezahlte Arbeitszeit und auch entsprechend zu rechnen.

  • Nun hatten wir aber mindestens 12 Stunden Unterricht sogar und drei Seminare, wieviele OBASler jetzt haben, kann ich natürlich nicht sagen.

    Im zusätzlichen ersten Halbjahr: Bildungswissenschaften, war bei mir 14- tägig 4 Stunden mit Kolloquium zum Abschluss + ich glaube zwei Stunden Kernseminar die Woche und pro Fach zwei UB's + APG1. Danach wie alle Referendare jeweils pro Fach ein Fachseminar (also zwei) und ein Kernseminar + pro Fach 5 UBs + APG2. Die 18 Monate sind bis auf APG2 identisch.

  • Wenn du so rechnen möchtest, würde das aber nur für die beiden Halbjahre mit BDU zutreffen. Auch in diesen Halbjahren hast du dann einmal 19,5 von 25,5 Stunden und einmal 9 von 25,5 Stunden, also einmal 76% der Arbeitszeit und einmal 35%. DU müsstest du außerdem von einem Tarifgehalt EG 13 TVL und nicht von einer A13 Besoldung ausgehen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Wenn du so rechnen möchtest, würde das aber nur für die beiden Halbjahre mit BDU zutreffen.

    Bei uns wird das komplette Ref mit eigenverantwortlichem Unterricht gemacht, von Anfang an und die Stunden, die verpflichtende Hospitationen sind, muss man ja auch mitrechnen (denn da musste man oft vertreten oder den Unterricht übernehmen oder eben als Doppelsteckung arbeiten, nur zugucken war zumindest bei mir eigentlich nie.

  • In NRW sind die ersten ca. 3 Monate Orientierungszeit und die letzten 3 Monate Prüfungszeit ohne BDU, den gibt es nur in den beiden vollen Halbjahren dazwischen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • nur zugucken war zumindest bei mir eigentlich nie.

    Bei mir kamen dann noch die Stunden hinzu, in denen ich offiziell hospitiert habe, das darf man ja soviel wie man „will“, aber in der Realität unterrichtet habe, weil die Ausbildungslehrerin selber im ersten Jahr nach ihrem Ref. war, entsprechend mit Vollzeitstelle komplett überarbeitet, fachfremd eingesetzt wurde und das unterrichten sollte, was ich studiert habe.

  • Bei mir kamen dann noch die Stunden hinzu, in denen ich offiziell hospitiert habe, das darf man ja soviel wie man „will“,

    Nee, bei uns gab es eine genau Anzahl an Hospitationen (auf dem Papier, insgesamt mussten es damals 11-12 Stunden sein), der Rest war eigenverantwortlicher Unterricht (zumindest bei mir, konnte aber auch Doppelsteckung z.T. sein, so was gab es wie gesagt bei mir nie.

  • In NRW sind die ersten ca. 3 Monate Orientierungszeit und die letzten 3 Monate Prüfungszeit ohne BDU, den gibt es nur in den beiden vollen Halbjahren dazwischen.

    Siehst du, deutlicher Unterschied, bei uns gab es von der Ernennung bis zur Entlassung eigenverantwortlichen Unterricht (wobei einige Schulen 1-2 Wochen Eingewöhnungszeit hatten) ein ganzes Jahr lang. Auch direkt nach der Prüfung ging es mit normalem Unterricht (teils dann deutlich mehr, weil ja das Seminar wegfiel) weiter bis zur Entlassung.

  • Nein, das ist schon A11, da es ja um ein Duales Studium mit Voraussetzung Fachholschulreife geht. A9/A10 gibt es mit einer Verwaltungsausbildung nach einem mittleren Schulabschluss.

    So ganz eindeutig ist das nicht immer - beispielsweise startet man im ambulant sozialen Dienst der Justiz in NRW mit A9, trotz abgeschlossenem Studium. Geht dann hoch bis maximal A13.

  • Nein, das ist schon A11, da es ja um ein Duales Studium mit Voraussetzung Fachholschulreife geht. A9/A10 gibt es mit einer Verwaltungsausbildung nach einem mittleren Schulabschluss.


    Das kann so nicht korrekt sein.


    Im Verwaltungsbereich sind das die Inspektoren, die sind mit Fachabi als Voraussetzung und mit Studium an einer FHÖV und A9


    Beispiele:


    https://karriere.nrw/berufsbes…02-4bde-a11d-e3834d28498d


    https://www.viersen.de/de/inhalt/stadtinspektoranwaerter-in/



    Hier auch die Amtsbezeichnung Inspektor bei III


    https://oeffentlicher-dienst.i…nd/besoldungsgruppen.html


    Oder Komissare bei der Polizei.


    https://karriere.nrw/berufsbes…49-402e-b215-dcfaaa424f9a

  • Bei uns wird das komplette Ref mit eigenverantwortlichem Unterricht gemacht, von Anfang an und die Stunden, die verpflichtende Hospitationen sind, muss man ja auch mitrechnen (denn da musste man oft vertreten oder den Unterricht übernehmen oder eben als Doppelsteckung arbeiten, nur zugucken war zumindest bei mir eigentlich nie.

    Joah am Anfang sollten es aber auch nicht mehr als vier Stunden eigenständig sein


    https://www.gew-berlin.de/beru…-weg-durchs-referendariat

  • Joah am Anfang sollten es aber auch nicht mehr als vier Stunden eigenständig sein

    Die Bedeutung von MINDESTENS kennst du? Da steht leider nicht höchstens (bzw. höchstens 8 ;) ), übrigens ist das Stand 2021, bei uns waren es 12 Stunden damals, davon höchsten 9 eigenständiger Unterricht, den hatte ich ab dem ersten Tag, aber wir hatten auch nur ein Jahr ;)


    Und ich wüsste auch keine Begründung, warum ich nicht die Stunden selbstständig hätte unterrichten sollen, immerhin hatte ich vorher noch 5 Stunden mehr selbstständigen Unterricht, ich habe also Klassen abgegeben (was sehe schade war, weil es die parallel laufende Klasse traf und ich somit nicht in zwei verschiedenen Lerngruppen das selbe ausprobieren konnte),

  • Ich beziehe mich auf diesen Passus hier:


    Das gilt insbesondere dann, wenn ihr gleich zu Beginn der Ausbildung deutlich mehr als die 4 Stunden selbstständig unterrichten sollt.

    Ja, da steht, dass man dann mit der Schulleitung reden soll. Aber nicht, dass es untersagt ist!


    Wie gesagt, die Schulleitung hat es nicht interessiert und eine wirkliche Begründung gab es ja auch nicht, denn ich hatte die Stunden ja vorher auch. Aber man darf auch nicht vergessen, wir hatten ja auch offiziell keine Mentoren usw. Da war eben einiges ganz anders als heute, vor allem aber auch die Zeit.


    Edit: Damit sind wir übrigens auch wieder bei der Frage, warum man sich das gefallen lässt, weil es erlaubt ist und man von der Schulleitung abhängig ist (immerhin macht die einen großen Teil der Prüfungsnote aus).

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