Mehrarbeit Teilzeit

  • Guten Tag,


    Ich habe eine Frage zur Mehrarbeitsabrechnung bei Teilzeitlehrkräften.
    Was ich weiß: Wenn man krank ist oder ein Feiertag ist, dann gelten die ausgefallenen Stunden dennoch als IST-Stunden (sog. "anrechenbare Ausfallstunden").

    Weiterhin gilt:
    "Hat die Lehrkraft keinen Rechtsanspruch auf den Stundenausfall dürfen die ausgefallenen Pflichtstunden nicht auf die Ist-Stundenzahl angerechnet werden. [...]
    z. B. in folgenden Fällen:

    • bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze, Glatteis u.a.)"


    Zu teilzeitbeschäftigten Lehrkräften finde ich das hier:

    "Abgeltung durch Freizeitausgleich
    Bei Teilzeitkräften, die Mehrarbeit geleistet haben, ist eine Saldierung von Ausfallstunden aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung nicht zulässig. Ausfallstunden, auf deren Entstehen die Lehrkraft keinen Einfluss hat, sind dann als Ist-Stunden anzurechnen."


    Was bedeutet das konkret?
    Heißt der letzte Satz, dass Teilzeitkräfte wohl bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall die ausgefallenen Stunden als IST-Stunden anrechnen können? Einfluss hat man ja nicht darauf.


    Wenn eine Teilzeitkraft z.B. in einer Woche eine Mehrarbeitsstunde geleistet hat, aber zwei Stunden wetterbedingt ausgefallen sind, kann die Mehrarbeit dann abgerechnet werden oder nicht?


    Lieben Dank für eure Hilfe :)

  • Wenn eine Teilzeitkraft z.B. in einer Woche eine Mehrarbeitsstunde geleistet hat, aber zwei Stunden wetterbedingt ausgefallen sind, kann die Mehrarbeit dann abgerechnet werden oder nicht?

    Da Stunden innherhalb einer Woche verschoben werden können,


    Aus https://www.bezreg-muenster.de…ehrarbeit_BR_Muenster.pdf

    Zitat

    Hinweis: Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen werden. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird.

  • Darüber lässt sich wohl streiten... gängig ist es aber meines Wissens, dass bei Teilzeit (in NRW) die Kalenderwoche betrachtet wird.


    Wenn du aber bsw. Montag eine Mehrarbeitsstunde leistest und Donnerstag eine Stunde ausfällt, wäre es aus meiner Sicht äußerst problematisch, die Stunde am Montag nachträglich "abzuziehen" (da - bei hitzefrei - nicht absehbar). Die Mehrarbeitsstunden dienen ja nicht als Reserve für möglichen

    Stundenausfall.

    [vllt. weiß hier zu diesem Fall jemand Genaueres?]


    Liegen die Ausfallstunden in einer anderen Woche als die Mehrarbeitsstunde(n), können sie definitiv nicht verrechnet werden.


    Für zuverlässige Aussagen rate ich dir, den Personalrat zu kontaktieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich die ganze Zeit "mein Gott, wie oft hat man denn einen Sturm..." haha, ich bin im gesicherten Ganztag, Hitzefrei ist mir ein Fremdwort. Schön, dass es woanders noch existiert. So ein schönes, deutsches Wort... das für die ganze deutsche, lockere Kultur steht. ein bisschen Sonne... Hitzefrei.

    Gedanke zur Sache:
    Es ist manchmal ein schmaler Grat zwischen Recht haben und bekommen. Je nachdem, wie oft sowas passiert, würde ich mir wirklich überlegen, wie sehr ich auf die Bezahlung der einen Stunde bestehe. Nur, weil die Schule hitzefrei hat, heißt es nicht, dass es keine Aufgaben gibt. Dann könnte die SL auf die Idee kommen, ausgerechnet die Stunde der Kollegin, deren Stunde nicht verrechnet werden darf, nicht ausfallen zu lassen (also in dem Sinne: statt Mathe-Unterricht in der 9. Klasse macht die Kollegin Aufsicht bei den OGS-Kids, die nicht wegdürfen.)
    Karma, nehmen und geben.

  • Vielen Dank für eure Beiträge!


    Mich interessiert erstmal nur, wie das geregelt ist.


    Wie ist denn der Satz zu verstehen:

    "Bei Teilzeitkräften, die Mehrarbeit geleistet haben, ist eine Saldierung von Ausfallstunden aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung nicht zulässig." ?


  • Nur, weil die Schule hitzefrei hat, heißt es nicht, dass es keine Aufgaben gibt. Dann könnte die SL auf die Idee kommen, ausgerechnet die Stunde der Kollegin, deren Stunde nicht verrechnet werden darf, nicht ausfallen zu lassen (also in dem Sinne: statt Mathe-Unterricht in der 9. Klasse macht die Kollegin Aufsicht bei den OGS-Kids, die nicht wegdürfen.)
    Karma, nehmen und geben.

    So einfach ist das meiner Meinung nach nicht. Klar darf die SL Aufgaben verteilen, steht so auch in dem Merkblatt, welches verlinkt war, aber gezielt diejnigen mit Arbeiten zu versehen, deren Stunden nicht ausfallen können, widerspricht mMn dem Gleichbehandlungsgrundsatz usw. Für die von dir angesprochene Aufgaben finden sich doch in der Regel auch Freiwillige oder es kommt ein anderes Verfahren der Auswahl in Betracht.


    Wir sind auch eine geschlossene Ganztagsschule, haben aber trotzdem Hitzefrei, wenn es nötig ist. Der Ganztag ist dann nur sehr spärlich besucht.

  • Wie ist denn der Satz zu verstehen:

    "Bei Teilzeitkräften, die Mehrarbeit geleistet haben, ist eine Saldierung von Ausfallstunden aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung nicht zulässig." ?

    Erst bei Erreichen der Vollbeschäftigung durch Mehrarbeit in der Woche, können auch solche Stunden gegengerechnet werden. Fällt weniger Mehrarbeit an, dann können die Stunden nicht gegengerechnet werden, sondern gelten als von dir geleistet. Ist anders bei den Vollzeitkräften, da können einige diese Stunden immer gegengerechnet werden.

  • Aha - aber widerspricht das nicht dem Hinweis aus deinem verlinkten Infoblatt?

    "Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen werden. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird."


    Dass Stunden ausfallen aufgrund von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder Abwesenheit von Klassen wird in 99% der Fälle voraussehbar sein. Somit kann die SL argumentieren, dass die Vertretungsstunde keine Mehrarbeit ist (laut Hinweis). Die Lehrkraft hält dann entgegen:

    Erst bei Erreichen der Vollbeschäftigung durch Mehrarbeit in der Woche, können auch solche Stunden gegengerechnet werden. Fällt weniger Mehrarbeit an, dann können die Stunden nicht gegengerechnet werden, sondern gelten als von dir geleistet. Ist anders bei den Vollzeitkräften, da können einige diese Stunden immer gegengerechnet werden.

    Wer hat Recht?

  • Aha - aber widerspricht das nicht dem Hinweis aus deinem verlinkten Infoblatt?

    "Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen werden. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird."


    Dass Stunden ausfallen aufgrund von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder Abwesenheit von Klassen wird in 99% der Fälle voraussehbar sein. Somit kann die SL argumentieren, dass die Vertretungsstunde keine Mehrarbeit ist (laut Hinweis). Die Lehrkraft hält dann entgegen:

    Wer hat Recht?

    Redest du von Teilzeitkräften? Dann liegt der Schulleiter richtig. Wird auch vom Infoblatt unterstützt:

    Hinweis: Bei voraussehbaren Ausfallstunden kann im Rahmen der Flexibilisierung der Arbeitszeit die Lehrkraft dennoch innerhalb einer Woche zu anderer Zeit in Anspruch genommen werden. Die Anordnung von Mehrarbeit wird hierdurch nicht erforderlich, da absehbar ist, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl nicht überschritten wird.

    Aber auch hier sollte klar sein, dass die SL nicht mutwillig nur die Teilzeitkräfte vor dem letzten Unterrichtstag unterrichten/vertreten lassen kann, sondern alle Kollegen gleichmässig belastet sein sollten. Auch können vernünftige SL eine Dienstbesprechung oder Konferenz am letzten Tag ansetzen um diese Problematik für alle zu umgehen.

    Bei Klassenfahrten einzelner Klassen oder dergleichen spricht aber nichts gegen Verlegung der Stunden auf einen früheren Zeitpunkt innerhalb der Woche.

    Hitzefrei ist, wie oben geschrieben wahrscheinlich diskutabel; wenn jedoch klar ist, dass es die ganze Woche lang Hitzefrei geben wird, dann kann auch dabei eine Verlegung von Unterricht innerhalb der Woche möglich sein.


    Wenn Untis (oder was auch immer genutzt wird), gut geführt wird, wird das alles vom Programm berücksichtigt und du solltest eine korrekte Abrechnung erhalten.

  • Wie ist denn der Satz zu verstehen:

    "Bei Teilzeitkräften, die Mehrarbeit geleistet haben, ist eine Saldierung von Ausfallstunden aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung nicht zulässig." ?

    Erst bei Erreichen der Vollbeschäftigung durch Mehrarbeit in der Woche, können auch solche Stunden gegengerechnet werden. Fällt weniger Mehrarbeit an, dann können die Stunden nicht gegengerechnet werden, sondern gelten als von dir geleistet. Ist anders bei den Vollzeitkräften, da können einige diese Stunden immer gegengerechnet werden.

    Danke für die Antwort.
    Ja, ich spreche von Teilzeitkräften. Der Satz, den ich zitiert habe bezieht sich ja auch auf Teilzeitkräfte. D.h. deine Erläuterung dazu auch.


    In welchen Fällen ist denn dann die Mehrarbeitsabrechnung anders als bei Vollzeitbeschäftigten?


    Der Hinweis aus dem Infoblatt widerspricht doch der Info aus dem Satz/ den Sätzen davor?

  • In welchen Fällen ist denn dann die Mehrarbeitsabrechnung anders als bei Vollzeitbeschäftigten?


    Der Hinweis aus dem Infoblatt widerspricht doch der Info aus dem Satz/ den Sätzen davor?

    Einen Widerspruch sehe ich nicht. Eine Saldierung muss nur stattfinden, wenn Stunden ausgefallen sind, weil sie z.B. nicht verschoben wurden. Sind diese verschoben wurden, muss nicht saldiert werden, da sie nicht ausgefallen sind.

    Bei Vollzeitkräften können, wie im Infoblatt steht, mehr Stunden gegengerechnet werden, aber auch die können verschoben werden.

  • In welchen Fällen ist denn dann die Mehrarbeitsabrechnung anders als bei Vollzeitbeschäftigten?

    Ein weiterer Unterschied ist, dass bei Teilzeitkräften, wie oben schon beschrieben, jeweils die Woche zu betrachten ist und schon die erste zusätzliche Stunde Mehrarbeit zählt. Bei Vollzeitkräften ist der Monat die Bezugsgröße, d. h. eine Mehrarbeitsstunde in Woche 1 muss mit einer Ausfallstunde in Woche 4 verrechnet werden, und die ersten Mehrarbeitsstunden macht die Vollzeitkraft "für lau".

  • Wer definiert denn, ob Stunden "verschoben" wurden oder "ausgefallen" sind?


    Ich meine, wenn ich z.B. montags in der 7b Kunst unterrichte nach Plan, die Klasse an dem Tag aber nicht anwesend ist - ich also am Montag die Stunde nicht halte. Dafür am Mittwoch die Info bekomme, dass ich am Donnerstag in einer Klasse 5 vertreten soll: Ist dann die Kunststunde "verschoben" oder "ausgefallen"?

  • Ich frage mich tatsächlich, warum immer normales Arbeitsrecht in der Schule nicht gilt. Wenn mich der Arbeitgeber, aus welchen Gründen vorzeitig nach Hause schickt, dann muss er mir die Stunde tatsächlich bezahlen. Meine Arbeitskraft steht zur Verfügung und mein Arbeitgeber verzichtet darauf. Da muss ich die Stunden normalerweise auch nicht nachholen.

    Wenn jetzt eine Klasse aufgrund eines Ausflugs nicht da ist und an diesem Tag auch keine Vertretungsstunde anfällt, habe ich dennoch meine Arbeitskraft für diesen Tag zur Verfügung gestellt und der Arbeitgeber bzw. die Schulleitung kommt in den so genannten "Annahmeverzug", denn ich bin schließlich anwesend und könnte arbeiten. Also verzichtet die Schulleitung im Grunde für den Tag auf meine Arbeitskraft und kann sie normalerweise auch nicht an einem anderen Tag einfordern.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html


    Ich bin aber weder Anwalt und es ist sicherlich in der Realität komplizierter. :angst:

    • Offizieller Beitrag

    Wer definiert denn, ob Stunden "verschoben" wurden oder "ausgefallen" sind?


    Ich meine, wenn ich z.B. montags in der 7b Kunst unterrichte nach Plan, die Klasse an dem Tag aber nicht anwesend ist - ich also am Montag die Stunde nicht halte. Dafür am Mittwoch die Info bekomme, dass ich am Donnerstag in einer Klasse 5 vertreten soll: Ist dann die Kunststunde "verschoben" oder "ausgefallen"?

    das gilt als verschoben bzw. wird verrechnet

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