Notenverwaltung. Zwang ein Dokument zu unterschreiben?!

  • Hallo zusammen,


    das Thema Datenschutz ist ja inzwischen in aller Munde und auch wichtig!


    Unser Datenschutzbeauftragter an der Schule verlangt von jedem Lehrer, dass er ein entsprechendes Dokument unterschreibt. Dadurch bestätigt man, dass man für die Speicherung personenbezogener Daten und so auch für die Verwaltung der Noten Schulgeräte verwendet. Zudem, dass der Datenschutzbeauftragte eigene Geräte bei Bedarf auch einsehen kann.



    Den ersten Punkt verstehe ich. Dass der Datenschutzbeauftragte bei Bedarf meine Geräte einsehen darf will ich aber so nicht unterschreiben! Deswegen die Fragen:


    1. Darf man allgmein dazu gedrängt werden, solch ein Dokument zu unterschreiben?

    2. Ist die Forderung nach Einsicht in die Geräte egal ob schulisch oder privat so zulässig?



    Mir ist klar, dass seitens des Datenschutzbeuaftragen und der Schule hier nur rechtssicherheit geschaffen werden soll. Trotzdem kommt mit das etwas invasiv vor...


    Viele Grüße

    Mark

  • Bundesland?

    Hier mal eine Muster für eine Verpflichtungserklärung (RLP).


    Mir ist noch nicht klar, was du "machst". Verwaltest du personenbezogene Daten Auf Schulgeräten? Verwaltest du personenbezogene Daten auf "eigenen" (privaten) Geräten? Bist du denn verpflichtet, Noten "elektronisch" zu verwalten?

  • Danke für die Antwort. Ich bin nicht verpflichtet, Noten elektronisch zu verwalten, tue das aber so wie 80% der Kollegen. Papier ist um ein vielfaches aufwendiger und fehleranfälliger. In erster Linie gehts um Notenverwaltung. D.h. Klassenarbeiten und Noten allgemein.


    Bundesland ist Ba-Wü. Schulgerät=Tablet. Privates Gerät=privater PC


    Deine Verpflichtungserklärung sieht inhaltlich ähnlich aus.


    Interessant ist aber folgender Absatz:

    "Sofern ich der Kontrolle oder dieser

    Vereinbarung widerspreche, gilt die Genehmigung als widerrufen."


    D.h. Ihr müsst dieser Kontrolle nicht zustimmen?!?

  • Da hast Du recht und das ist mir so schon klar. Nur will ich nicht, dass irgendjemand vertraglich dazu ermächtigt ist, meine dienstlichen Geräte einzusehen (Tablet, Homelaufwerk, verschlüsselter Container...)! Von der Verwaltung auf privaten GEräten muss ich mich wohl verabschieden.


    Also entweder Noten nur noch auf Schulrechnern/dem Schullaufwerk am besten verschlüsselt. Oder wenn privat dann ein dedizierter Rechner?!


    Und das mit den 80% habe ich nur auf die Frage von Nitram geantwortet, ob ich denn verpflichtet bin, noten elektronisch zu verwalten. Ist ja realistisch gesehen der Standard heutzutage.

  • Da ich kein Diensthandy und kein Diensttablet habe, verwalte ich auch nichts elektronisch.

    Auf privaten Geräten ist der Datenschutz nicht einzuhalten, diese Info habe ich aus Dienstbesprechungen mitbekommen.


    Zum Glück nutze ich gerne meinen Schuljahresplaner aus Papier und vermisse nichts:)

  • Interessant ist aber folgender Absatz:

    "Sofern ich der Kontrolle oder dieser

    Vereinbarung widerspreche, gilt die Genehmigung als widerrufen."


    D.h. Ihr müsst dieser Kontrolle nicht zustimmen?!?

    Damit einer Lehrkraft die elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt werden kann, muss sie eine Verpflichtungserklärung (für die ich das Muster oben verlinkt habe) abgeben. Die Genehmigung zur Verarbeitung erlischt, wenn die der Vereinbarung widersprochen wird.

    Was im Fall einer Kontrolle passiert, wenn zum Zeitpunkt der Kontrolle die Genehmigung widerrufen wir? Keine Ahnung. Dann ist aber ab diesem Moment die Speicherung rechtswidrig, die Daten müssten von dir also schon vor dem Zeitpunkt der Kontrolle gelöscht sein.


    Datenschutzbeauftragte müssen nach DS GVO die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften überwachen.
    Ich glaube nicht, das die/der Datenschutzbeauftragte (DSB) auf eine entsprechende (Kontroll-)Erlaubnis verzichten kann.


    Kannst du den Satz "Dadurch bestätigt man, dass man für die Speicherung personenbezogener Daten und so auch für die Verwaltung der Noten Schulgeräte verwendet. Zudem, dass der Datenschutzbeauftragte eigene Geräte bei Bedarf auch einsehen kann." nochmal gerade biegen?


    Will die/der DSB private Geräte kontrollieren (dürfen), obwohl nur eine Genehmigung besteht, entsprechende Daten auf Schulgeräten zu speichern?

    Willst du die (auch) der Prüfung von dir zur Nutzung überlassenen Schulgeräten nicht zustimmen?

  • Unser Datenschutzbeauftragter an der Schule verlangt von jedem Lehrer, dass er ein entsprechendes Dokument unterschreibt. Dadurch bestätigt man, dass man für die Speicherung personenbezogener Daten und so auch für die Verwaltung der Noten Schulgeräte verwendet. Zudem, dass der Datenschutzbeauftragte eigene Geräte bei Bedarf auch einsehen kann.

    Den ersten Punkt verstehe ich. Dass der Datenschutzbeauftragte bei Bedarf meine Geräte einsehen darf will ich aber so nicht unterschreiben! Deswegen die Fragen:


    1. Darf man allgmein dazu gedrängt werden, solch ein Dokument zu unterschreiben?

    2. Ist die Forderung nach Einsicht in die Geräte egal ob schulisch oder privat so zulässig?

    Mir ist klar, dass seitens des Datenschutzbeuaftragen und der Schule hier nur rechtssicherheit geschaffen werden soll. Trotzdem kommt mit das etwas invasiv vor...

    Das ist ein völlig übliches Vorgehen. Sobald du private Geräte für die Verarbeitung personenbezogener Daten im beruflichen Kontext nutzen möchtest, ist die Dienststelle auch verpflichtet, den Datenschutz zu gewährleisten. Das geschieht einerseits durch Belehrung aber auch durch den Vorbehalt der Einsichtnahme in die verarbeiteten Daten und deren Speicherung.


    Solltest du dem - wie ich z.B. auch - nicht zustimmen wollen, da dir das zu invasiv ist, dann darfst du eben keine beruflich bedingten personenbezogenen Daten auf deinem Privatgerät verarbeiten.

  • Da ich kein Diensthandy und kein Diensttablet habe, verwalte ich auch nichts elektronisch.

    Auf privaten Geräten ist der Datenschutz nicht einzuhalten, diese Info habe ich aus Dienstbesprechungen mitbekommen.


    Zum Glück nutze ich gerne meinen Schuljahresplaner aus Papier und vermisse nichts:)

    Wow, d.h. du trägst bei jeder Klassenarbeit jede einzelne Punktzahl händisch ein, schaust dann pro Schüler und Notenschlüssel nach, was das für eine Note ist, trägst sie ein. Trägst pro Schüler mündliche Noten, schriftliche Leistungen usw händisch ein und rechnest dann am ende eines Halbjahres den gewichteten Schnitt über all diese Leistungen aus mit dem Taschenrechner und trägst das Endergebnis dann wieder ein?! Und das wieder pro Schüler.

    Und wie siehts hier mit einer Sicherung aus? Wird alles regelmäßig kopiert? Falls der Planer einmal verloren gehen sollte?


    Respekt!!! Habe gedacht, dass sowas ausgestorben ist :pirat:

  • ... und rechnest dann am ende eines Halbjahres den gewichteten Schnitt über all diese Leistungen aus mit dem Taschenrechner ...

    Wer berechnete denn Noten?...

    Vielleicht beruhigt dich die FAQ zum Datenschutz an Schulen (BW), dort "2. Anlage 1 - Fragen zur Nutzung privater IT-Ausstattung" "b) Muss ich meinen Computer zur Kontrolle bei der Schulleitung abgeben?" und auch "d) Was geschieht, wenn die Lehrkraft sich weigert ...".

  • Wow, d.h. du trägst bei jeder Klassenarbeit jede einzelne Punktzahl händisch ein, schaust dann pro Schüler und Notenschlüssel nach, was das für eine Note ist, trägst sie ein. Trägst pro Schüler mündliche Noten, schriftliche Leistungen usw händisch ein und rechnest dann am ende eines Halbjahres den gewichteten Schnitt über all diese Leistungen aus mit dem Taschenrechner und trägst das Endergebnis dann wieder ein?! Und das wieder pro Schüler.

    Und wie siehts hier mit einer Sicherung aus? Wird alles regelmäßig kopiert? Falls der Planer einmal verloren gehen sollte?


    Respekt!!! Habe gedacht, dass sowas ausgestorben ist :pirat:

    Echt?

    Ich bin der Sammelbesteller fürs Kollegium und habe dieses Schuljahr 23 Kollegen versorgt.

    Dazu gibt es noch andere Papierplaner, über deren Nutzung ich keinen Überblick habe.


    Ja, ich schreibe Punktzahlen händisch auf die Arbeit, schreibe hinterher eine Note auf die Arbeit und trage diese ins Notenbuch ein.

    Das gleiche mache ich mit sonstigen Noten und am Schluss des Schuljahres gebe ich dem Schüler eine Endnote, aber nicht mit Taschenrechner. In Baden Württemberg gilt:

    Die Bildung der Note ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtbewertung aller vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachter Leistungen.

    Und pädagogisch kann der Taschenrechner nicht so gut:)


    Ich habe tatsächlich noch nie einen Planer verloren.

  • und trage diese ins Notenbuch ein

    wo bewahrst du dieses Notenbuch auf? Datenschutzrechtlich dürfte eine solches Notenbuch als Dateisystem im Sinne der DSGVO gelten. Ernsthafte Frage: Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen?

  • Ich führe Notenlisten auch von Hand. Die Liste liegt bei der Korrektur daneben. Da ist alles schnell eingetragen. Am Computer habe ich versucht, geht auch nicht schneller.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wow, d.h. du trägst bei jeder Klassenarbeit jede einzelne Punktzahl händisch ein, schaust dann pro Schüler und Notenschlüssel nach, was das für eine Note ist, trägst sie ein. Trägst pro Schüler mündliche Noten, schriftliche Leistungen usw händisch ein und rechnest dann am ende eines Halbjahres den gewichteten Schnitt über all diese Leistungen aus mit dem Taschenrechner und trägst das Endergebnis dann wieder ein?! Und das wieder pro Schüler.

    Und wie siehts hier mit einer Sicherung aus? Wird alles regelmäßig kopiert? Falls der Planer einmal verloren gehen sollte?


    Respekt!!! Habe gedacht, dass sowas ausgestorben ist :pirat:

    Wie sonst? Das kommt bei uns alles ins papierne Notenbuch der Schule, wenn man vorher alles irgendwo eintippt, geht es nur länger.

  • wo bewahrst du dieses Notenbuch auf? Datenschutzrechtlich dürfte eine solches Notenbuch als Dateisystem im Sinne der DSGVO gelten. Ernsthafte Frage: Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen?

    Aus der bereits verlinkten FAQ für BW, dort "2. Anlage 1 - Fragen zur Nutzung privater IT-Ausstattung" "c) Müssen auch bei papiergebundenen Daten (z.B. Notenbücher ..."

  • Wow, d.h. du trägst bei jeder Klassenarbeit jede einzelne Punktzahl händisch ein, schaust dann pro Schüler und Notenschlüssel nach, was das für eine Note ist, trägst sie ein. Trägst pro Schüler mündliche Noten, schriftliche Leistungen usw händisch ein und rechnest dann am ende eines Halbjahres den gewichteten Schnitt über all diese Leistungen aus mit dem Taschenrechner und trägst das Endergebnis dann wieder ein?! Und das wieder pro Schüler.

    Und wie siehts hier mit einer Sicherung aus? Wird alles regelmäßig kopiert? Falls der Planer einmal verloren gehen sollte?


    Respekt!!! Habe gedacht, dass sowas ausgestorben ist :pirat:

    Was ist daran kompliziert?

    Ich unterrichte Informatik, betreibe ein "IT-Unternehmen" und bin technikaffin. Trotzdem verwende ich für die Notenverwaltung Papier. Ob ich die Noten der Klassenarbeit händisch irgendwo eintrage oder in ein Tabellenkalkulationsprogramm eintippe dauert ungefähr gleich lang.

    Generationen von Lehrern haben das geschafft; warum sollte das auf einmal nicht mehr gehen?

  • Ich trage die Punkte meiner korrigierten Einzelaufgaben auch noch händisch in die Liste ein und addiere auch die Punkte im Kopf zusammen. Das geht im Kopf tatsächlich schneller als wenn ich die Zahlen in den Taschenrechner oder in die Exceltabelle eintippe. Vor allem ist da das Risiko zu groß, dass ich mich vertippe.

    Meine Arbeiten sind generell auf 20 oder 30 Punkte konzipiert und ich habe die in 20 Jahren Dienst so oft korrigiert, dass ich die üblichen Additionen (z.B. 12 + 7 = 19) und auch die Umrechnung der Punktzahl in die Note im Kopf habe.

    Ich habe das Glück, dass wir von zuhause auf unseren Endgeräten Fernzugriff auf das Notenprogramm der Schule haben. Ich kann daher die Noten über meinen privaten PC dort eingeben, ohne sie auf meinem PC zu speichern.


    Sarek

  • Nur mal interessehalber, da ich da technisch nicht sicher genug bin: Ist das dann nicht dennoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf dem Privatgerät? Zumindest müsste der Datenschutzbeauftragte ja die Sicherheit des Systems bezüglich des Fernzugriffes und der Datenübertragung überprüfen können und daher ebenfalls der Zugriff hierauf eingeräumt werden müssen.


    Nebenbei: Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Datenschutzbeauftragter bereits tatsächlich mal bei jemandem vor der Haustür stand und die IT-Anlage besichtigt hat.

  • Bei mir war auch noch nie die Drogenfshndung oder die Mordkommission im Haus.

    Deswegen halte ich mich trotzdem an Gesetze. Und ich habe zu wenig Ahnung, um zu garantieren, dass meine Schutzmaßnahmen ausreichend sind.

  • Was ist daran kompliziert?

    Ich unterrichte Informatik, betreibe ein "IT-Unternehmen" und bin technikaffin. Trotzdem verwende ich für die Notenverwaltung Papier. Ob ich die Noten der Klassenarbeit händisch irgendwo eintrage oder in ein Tabellenkalkulationsprogramm eintippe dauert ungefähr gleich lang.

    Generationen von Lehrern haben das geschafft; warum sollte das auf einmal nicht mehr gehen?

    Ich unterrichte auch Informatik und ich muss dir bezüglich Effizienz in dem Punkt ganz klar wiedersprechen!


    Zumindest ich vergebe für meine Klassenarbeiten eine Punktzahl. Diese ist nicht immer gleich hoch.

    Schüler erreichen dann x Punkte. Diese Punktzahl muss irgendwo hinterlegt werden und dann die entsprechenden Notenpunke oder eben Schulnoten eingetragen werden (siehe Notenschlüssel).


    Bei einem einmal hinterlegtem Notenschlüssel entfällt digital die "Umrechnung" Punktzahl-->Note durch den Mensch. Genauso Durchschnitssberechnung, Darstellung der Notenverteilung innerhalb der Klasse...


    Am Ende des Halbjahres müssen zudem nicht händisch alle Leistungen pro Schüler verrechnet werden. Meist sind die ja unterschiedlich gewichtet. (Was auf Papier definitiv fehleranfälliger als digital ist, da hier wieder die Komponente Mensch reinkommt). Der PC macht das automatisch und macht keine Fehler. Dass man sein ExcelSheet/die Notenbox... richtig einrichtet und dann noch Stichproben macht setze ich hier voraus. Wenn man mit dem Taschenrechner nicht umgehen kann, dann kommt auch was falsches raus...


    D.h. der erste Schritt - das Eintragen der Punkte- braucht meinetwegen gleichlang wie auf Papier. Alle Schritte danach werden aber (vol)lautomatisch vorgenommen. D.h. für den Schüler ergbit sich hier keinerlei Nachteil. Da der Prozess weniger fehleranfällig ist, eher nur Vorteile. Zusätzlich bekommen die Schüler mehr Informationen (zB Notenverteilung einer Klassenarbeit/Ganzes Jahr.... dargestellt als Balkendiagram usw). Gleichzeitig wird die Lehrkraft entlastet, da die händische Mehrarbeit entfällt. Das merke ich insbesonders, wenn ich meinen Aufwand kurz vor Notenabgabe mit dem Aufwand der Papiertiger im Kollegium vergleiche. Ich habe nach der letzen vom Schüler zu erbringenden Leistung in aller Regel automatisch schon alle Schnitte usw. Die werden dann angeschaut und eine Endnote vergeben. Die Papiertiger müssen oft noch einmal alle einzelnen Leistungen miteinander verrechnen. Dieser Schritt fällt bei mir weg! Zusätzlich die relativ komplizierte Datensicherung. Auf Papier muss alles kopiert und hinterlegt werden. Digital geschieht diese Sicherung bei Bedarf automatisiert.


    Und mir ist klar, dass Notenfindung eine pädagogisch-didaktische Sache ist. Trotzdem wird dazu (so haben wir das auch im Ref gelernt) in aller Regel die erreichte Gesamtleistung in Noten als Basis verwendet. Falls nicht, wird einem das spätestens im Streitfall auf die Füsse fallen. Ich will sehen, wie ein Kollege angenommen eine 5 verargumentiert, wenn er real als Durchschnitt für den Schüler 2,5 dokumentiert hat. Zudem halte ich diesen Punkt auch bzgl der Notentransparenz gegenüber den Schülern für wichtig.


    Ich bezweifle NICHT, dass eine papiergebundene Notenverwaltung möglich ist. Arbeitssparend ist aber was anderes.

    Früher wurden auch in Unternehmen Konstruktionszeichnungen oder die Buchhaltung händisch gemacht. Alles möglich. Aber eben aufwendiger und fehleranfälliger.



    Ein hier genanntes "papiernes Notenbuch der Schule" haben wir bei uns an der Schule zb garnicht. Wird alles digital verwaltet seitens der Schulleitung. Gottseidank.

    Ich habe das Glück, dass wir von zuhause auf unseren Endgeräten Fernzugriff auf das Notenprogramm der Schule haben. Ich kann daher die Noten über meinen privaten PC dort eingeben, ohne sie auf meinem PC zu speichern.


    Sarek

    Damit verarbeites Du auch personenbezogene Daten auf deinem PrivatPC! Ich hoffe Dir ist das klar! Sobald du auf Deinem Rechner mit welcher Software auch immer (Browser oder dediziert) auf das den Notenserver der Schule zugreifst und da irgendwas abrufst oder einträgst, müssen zwangsläufig personenbezogene Daten übermittelt/auf deinem Gerät eingegeben/temporär bei dir auf dem Rechner gespeichert oder angezeigt/ durch dein privates W(LAN) laufen. Ob das nun im Optimalfall getunnelt und /oder verschlüsselt geschieht, die Verarbeitung läuft technisch und faktisch auch über Deine Privat IT Infrastruktur! Stichworte: Software oder Hardware- Keylogger, WLAN Sniffing, Trojaner...


    Selbst wenn in diesem Fall ein von der Schule zur Verfügung gestelltes Gerät genutzt wird, muss trotzdem die private Infrastruktur --> Internetleitung/Router.. genutzt werden. Damit ist man rechtlich dann wahrscheinlich fein raus, aber der Angriffsvektor bleibt hier trotzdem.


    Ich hatte eine ähnliche Diskussion mit einem Kollegen. Der war der Meinung, dass wenn er seine NotenListen auf dem Schulserver speichert und bearbeitet (Nextcloud), er Datenschutzkonform arbeiten wird. Ist aber strenggenommen nicht so. Wenn die Excel-Datei auf dem HeimPC bearbeitet wird, muss sie normal oder mindestens temporär auf dem Heimrechner liegen! Selbst wenn das in irgendeiner Form in einer Webapp passiert, ist das noch kritisch.

    Wer berechnete denn Noten?...

    Vielleicht beruhigt dich die FAQ zum Datenschutz an Schulen (BW), dort "2. Anlage 1 - Fragen zur Nutzung privater IT-Ausstattung" "b) Muss ich meinen Computer zur Kontrolle bei der Schulleitung abgeben?" und auch "d) Was geschieht, wenn die Lehrkraft sich weigert ...".

    Danke für den Link!



    Das heisst für mich: Ich muss diese Erklärung unterschreiben und dann schauen, dass ich nur noch auf Schulgeräten verarbeite.




    Wenn ich mich so im Kollegium umschaue, dann haben die allermeisten die Erklärung unterschrieben. Verarbeitet wird aber immer noch sehr oft auf dem HeimPC. Mein Problem ist evtl, dass ich zu viel über die Technik weiss und deswegen auch hinterfrage.



    Sehr interessant finde ich auch folgenden Abschnitt:"

    Werden personenbezogene Daten in Akten, Notenbücher, usw. verarbeitet, dann müssen Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Unbefugte auf diese Daten bei der Bearbeitung, der Aufbewahrung, dem Transport und der Vernichtung nicht zugreifen können (z.B. verschlossene Schublade, abgeschlossenes Zimmer, verschlossene Tasche)."


    Wer von Euch Papiertigern hat denn eine verschlossene Tasche?! Mit Schloss? Bzw wie hoch ist der Anteil derjenigen, die das haben? Ohne wäre es wohl auch ein Verstoss.

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