Notenverwaltung. Zwang ein Dokument zu unterschreiben?!

  • Markmeister


    Ich habe mir nicht deine ganze Erklärung, wie du Noten bildest, durchgelesen. Aber womöglich ist es so. Wenn man es hinreichend kompliziert macht, braucht man irgendwann einen Computer.


    Und wenn der davor schützt, dass man einer Schülerin, die zwischen zwei und drei steht, eine fünf gibt, soll mir da recht sein. Mir passiert so was ja andauernd. Handschriftlich halt.

  • Ohne Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in BW: das halte ich für unzulässig, wenigstens für unfair. Wenn ein Schüler überwiegend 2er erhält und insgesamt auf 2,4 steht, dann gebe ich auch bei einer abnehmenden Leistung eine 2 und weise den Schüler darauf hin, dass er/sie wieder etwas zulegen muss, damit das beim nächsten mal keine 3 wird.

    Notenfindung ist ja laut dem was wir am Seminar gelernt haben eine pädagogische- fachliche und keine mathematische Angelegenheit. Insofern könnte man das schon begründen.


    Wie gesagt funktioniert die Sache auch anderstrum. Aus einer 2,6 eine 2 werden lassen. Wenn der Schüler von der Entwicklung her eher besser geworden ist und/oder sich sozial in der Klasse oder dem Unterricht gut gibt usw. Passiert bei mir in der Praxis öfter als anderstrum. Gerade zb bei Schülern, welche auf dem Kriegsfuß mit Informatik stehen aber trotzdem keine Probleme machen oder sich sogar vorbildlich verhalten. Da wird ein formelles Unterpunkten gerne auch mal auf 5 Notenpunkte angehoben. (Wenn der Unterschied zu 5Np jetzt nicht so drastisch ist). Bin ja kein Unmensch. In der Regel richte ich mich aber schon nach dem Durchschnitt. Es sei denn, gibt Punkte, die einen Ausschlag in eine Richtung rechtfertigen (positiv oder negativ)


    Allgemein ist mir eher wichtig, dass es den Schülern gegenüber passt und weniger, ob ich der reinen pädagogischen Theorie gerecht werde! In den Schüler-Feedbacks (auch digital :p) wurde die Notentransparenz bei mir eigentlich zum allergrößten Teil als gut bis sehr gut durch die Schüler bewertet. Auch auf Nachfrage konnte ich hier keine wirklichen allgemeinen Verbesserungspotentiale rausfinden. Definitiv habe ich andere Baustellen, welche ich verbessern kann, aber die Art der Notenfindung scheint es laut Schülern wohl nicht zu sein!

  • Du scheinst meinen Beitrag und möglicherweise auch die vorgeschriebene Art der Notenvergabe nicht verstanden zu haben. Schau dir aber gerne mal den Begriff der ordinal skalierten Daten an und welche Operationen darauf möglich und nicht möglich sind.


    Die Festsetzung der Verteilung von sonstigen Leistungen und schrfitlichen Leistungen steht im Übrigen nicht im Widerspruch zur Nichtberechenbarkeit von Endnoten. Auch werden Noten nicht nach Nasenfaktor oder Beliebigkeit vergeben, sondern ganz klar auf Basis bestimmter Kriterien. Die "Berechnung" von Noten sorgt im Übrigen auch nur für eine Scheinobjektivität.

    Wie berücksichtigst du die Gewichtung von schriftlichen zu sonstigen Leistungen dann konkret, wenn du die Endnoten festlegst?

  • Die Diskussion um die Details der Zahlenmystik spricht mich nicht so an. Aber trotzdem eine kurze Bemerkung: Man kann schön mit Punkten und Prozenten rechnen. Das finde ich intuitiver als das Interpretieren von Nachkommastellen.


    Generell stelle ich aber fest, dass ich oft nicht rechnen muss, um die Teilleistungen zu einer Gesamtleistung zusammenzufassen. Das, was ich rechnen muss, rechne ich meist im Kopf oder halbschriftlich. Manchmal nehme ich den TR.


    Aber, Markmeister , ich fasse mal zusammen: Du kannst ohne Computer keine Noten bilden. Dienstlich habt ihr aber keine passenden Geräte, daher möchtest du das auf einem Privatrechner machen. Und schon steckst du datenschutzrechtlich in der Klemme.


    Du musst nicht uns von der Notwendigkeit eines Noten-Computers überzeugen, sondern deine Schulleiterin. Die muss sich dann im entsprechende Geräte kümmern.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wie berücksichtigst du die Gewichtung von schriftlichen zu sonstigen Leistungen dann konkret, wenn du die Endnoten festlegst?

    Das Kerncurriculum ("Lehrplan") in einem meiner Fächer spricht zum Beispiel davon, dass "zur Ermittlung der Gesamtzensur die Ergebnisse der Klausuren und die sonstigen Leistungen heranzuziehen sind, wobei der Anteil der Klausuren nicht weniger als 1/3 und nicht mehr als 1/2 sein darf". Die Fachkonferenz hat auf dieser Basis beschlossen, dass die sonstigen Leistungen ein leicht höheres Gewicht als die schriftlichen Leistungen erhalten.


    Ein Schüler, der z.B. im Laufe des Schuljahres überwiegend "gute" sonstige Leistungen und "befriedigende" schriftliche Leistungen erbracht hat, wird also vermutlich mit "gut" zu bewerten sein. Bei einem anderen Schüler, der im Laufe des Schuljahres in beiden Teilbereichen relativ gleichmäßig "gute" und "befriedigende" Leistungen erbracht hat, wird man sich anhand der Notendefinitionen für "gut" und für "befriedigend" hingegen entscheiden müssen, welche der beiden Gesamtbeurteilungen eher passend sind.


    All das kommt ohne irgendwelche Rechenspielchen aus, die ohnehin das Vorliegen metrischer Daten erfordern.

  • Wie berücksichtigst du die Gewichtung von schriftlichen zu sonstigen Leistungen dann konkret, wenn du die Endnoten festlegst?

    Schriftlich zu Mündlich meist 3:1. Manche Kollegen legen eine andere Gewichtungen fest. GFS werden wie eine Klassenarbeit gewertet. Hie ist die offizielle Vorgabe nur, dass in die Gesamtleistung sowohl die schriftliche als auch die mündliche Komponente einfließen muss. Die Gewichtung wird von der Lehrkraft individuell festgelegt um am Anfang des Schuljahres auch im Klassenbuch vermerkt. Zudem je nach Schulart noch Projekte usw, welche in individueller Art (dann zentral vorgegeben) in die Gesamtnote einfließen.


    Vielleicht habe ich da meine individuelle Brille auf, aber das habe ich so bis jetzt als Standard angesehen. Zumindest in meinem beruflichen Umfeld wird das auch nicht anderst gehandhabt.



    @O.Meier: Ich kann auf den Schulgeräten die Notenberechnung und Verwaltung durchführen. Zu Hause dann aber offiziell nicht. Und das ist der springende Punkt. Muss mich dann wohl damit abfinden/ eine andere Lösung finden oder wie einige Kollegen einfach Risiko fahren...

  • @O.Meier: Ich kann auf den Schulgeräten die Notenberechnung und Verwaltung durchführen. Zu Hause dann aber offiziell nicht.

    Also brauchst du ein Dienstgerät zu Hause. Das musst du mit der Schulleiterin klären.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Letztlich ist das wohl alles Geschmackssache und hängt von der eigenen Arbeitsweise ab. Ich lasse auch bevorzugt ein Programm rechnen und schaue dann bei den Zeugnisnoten "nur noch", ob es so passt oder pädagogische Gründe gegen die errechnete Note sprechen.


    Ich bin im Sommer von digital wieder auf händisch umgestiegen, da meine bisher genutzte Notenapp auf dem Dienstlaptop leider nicht läuft und man neben dem Dienstgerät ja keine Privatgeräte weiternutzen darf. Fazit nach einem Quartal: ich finde es schrecklich, habe gefühlt ein riesen Chaos, dokumentiere erheblich lückenhafter als vorher und fühle mich irgendwie "unprofessioneller". Werde mich jetzt zum Quartal auf die Suche nach einem Programm begeben, das auch auf Windowssystemen läuft.




    Wie verhält es sich eigentlich mit der Untis-App auf dem Handy? Ist das strenggenommen überhaupt zulässig oder gehört auch das nur auf Dienstgeräte?

  • Schulrecht Baden-Württemberg. Extra den alten Ordner rausgeholt.

    Ein Schüler schreibt in der Klassenarbeit eine 1. Den Rest des Halbjahres liegt er schlafend auf der Schulbank.

    Was ist die Zeugnisnote?

    Natürlich mangelhaft! Sogar ungenügend ist laut Schulrechtsvorlesung vertretbar.

    Völlig egal, wie das Verhältnis schriftlich mündliche etc. ist.

    Ist natürlich ein konstruiertes Beispiel, soll aber zeigen, dass die Endnote eben nicht mit dem Taschenrechner ermittelt wird.

  • Solch einen Fall hatte ich in der Oberstufe tatsächlich schon. Zwar waren punktuelle Teilleistungen feststellbar, aber über das Schuljahr hinweg war die Fachleistung schlicht ungenügend, da die Leistungen insgesamt den Anforderungen nicht entsprochen hatten und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft waren, dass diese nicht in absehbarer Zeit aufzuholen waren. In diesem Fall ist die Note "ungenügend" zu erteilen, völlig unabhängig davon, was sich "rechnerisch" ergeben würde.

  • Solch einen Fall hatte ich in der Oberstufe tatsächlich schon. Zwar waren punktuelle Teilleistungen feststellbar, aber über das Schuljahr hinweg war die Fachleistung schlicht ungenügend, da die Leistungen insgesamt den Anforderungen nicht entsprochen hatten und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft waren, dass diese nicht in absehbarer Zeit aufzuholen waren. In diesem Fall ist die Note "ungenügend" zu erteilen, völlig unabhängig davon, was sich "rechnerisch" ergeben würde.

    Wie wurden die Fachleistungen über das Schuljahr denn ermittelt? Nur die mündliche Eindrucksnote? Und lag hier keine schriftliche Leistung vor, die in irgendeiner Art bewertet werden musste? Sowas geht bei uns nur in absoluten Ausnahmefällen


    Zumindest bei uns gibt es einen Schlüssel, welcher eine bestimmte Anzahl schriftlicher Leistungsfeststellungen pro Anzahl Wochenstunden vorschreibt. Allein daraus ergibt sich bei einem entsprechenden Schüler über das Jahr deine angesprochene "ungenügend". Bzw bei entsprechender Gewichtung eben die Richtung dahin (Mündlich dann nicht vergessen)

  • Die schriftliche Leistung, Note 1 ist in dem Fall, in dem der Schüler sonst nur schlafend auf der Bank liegt, zu vernachlässigen.

    Quasi ein Ausrutscher.

    Ebenso kann ja auch eine schlechte schriftliche Note vernachlässigt werden, wenn der Schüler mündlich nur gute Beiträge liefert.

    Genau deswegen ist der Taschenrechner in Baden-Württemberg unnötig.

    In der Praxis halten viele Lehrer allerdings oft an einer rein mathematisch berechneten Note fest, aus Angst vor Rechtfertigungsdruck.

    Wie steht auf meinem Skript: Die Zeugnisnote muss die sein, die der Schüler nach Meinung des Lehrers verdient. Auch wenn der berechnete Schnitt eine andere Note ergibt.

  • Ein Schüler, der z.B. im Laufe des Schuljahres überwiegend "gute" sonstige Leistungen und "befriedigende" schriftliche Leistungen erbracht hat, wird also vermutlich mit "gut" zu bewerten sein. Bei einem anderen Schüler, der im Laufe des Schuljahres in beiden Teilbereichen relativ gleichmäßig "gute" und "befriedigende" Leistungen erbracht hat, wird man sich anhand der Notendefinitionen für "gut" und für "befriedigend" hingegen entscheiden müssen, welche der beiden Gesamtbeurteilungen eher passend sind.


    All das kommt ohne irgendwelche Rechenspielchen aus, die ohnehin das Vorliegen metrischer Daten erfordern.

    Danke. Für mich ist der Unterschied zum Rechnen in diesem Beispiel aber nicht so ganz groß. Wenn du mehr gute als befriedigende Leistungen in einem Teilbereich hast, kommt das gleiche heraus wie beim Rechnen. Und du zählst ja auch die guten Leistungen im Vergleich zu den befriedigenden.

    Interessant wird es doch erst, wenn es lauter gute und ausreichende Leistungen waren. Nach der rechnerischen Methode kommt dann Befriedigend als Note heraus. Das ist aber nach pädagogischen Abwägungen nicht so eindeutig.


    Ich vermute aber vor allem, dass Berufsanfänger sich mit dem Rechnen einfach leichter tun, als damit die Leistung einfach so auf Grund ihrer Erfahrung einzuschätzen. Allerdings ist es schwierig noch anders zu argumentieren, wenn man den Schülern erst einmal einen berechneten Schnitt verkündet. Das empfiehlt sich daher niemals.


    Schüler rechnen aber natürlich oft auch selbst.

  • Schüler rechnen aber natürlich oft auch selbst.

    Auch Schülern kann man darlegen, dass man mit Noten aufgrund der Ordinalskalierung (+ der Tatsache, dass die Repräsentationen der Noten nur beliebig vergebene numerische Codierungen der eigentlichen Noten "sehr gut" bis "ungenügend" darstellen -> Siehe andere Codierungen in der Schweiz und den USA) nicht rechnen darf.

  • Nur mal interessehalber, da ich da technisch nicht sicher genug bin: Ist das dann nicht dennoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf dem Privatgerät? Zumindest müsste der Datenschutzbeauftragte ja die Sicherheit des Systems bezüglich des Fernzugriffes und der Datenübertragung überprüfen können und daher ebenfalls der Zugriff hierauf eingeräumt werden müssen.

    Das weiß ich nicht. Da mir die Schule diese Möglichkeit gibt incl. einer genauen Anweisung, wie ich den Fernzugriff bei mir installiere und einrichte, nehme ich an, dass es in Ordnung ist. Dem Datenschutzbeauftragten ist dies bekannt und von ihm kam bisher nichts dagegen.

  • Gerade zb bei Schülern, welche auf dem Kriegsfuß mit Informatik stehen aber trotzdem keine Probleme machen oder sich sogar vorbildlich verhalten.

    Das Verhalten spiegelt sich also in der Informatiknote wieder? Das heißt, wer brav an seinem Rechner rumtippt, kann eine bessere Informatiknote erhalten als jemand, der stört und unfreundlich ist, aber Plan von dem hat, was du vermittelt hast? Kein Wunder, dass die SuS sich da nicht beschweren...


    Das hat aber nichts mit 'kein Unmensch sein' zu tun und das hat das Seminar auch sicher nicht gemeint, mit dem Hinweis, dass man Noten nicht einfach mathematisch ermitteln kann. Du brauchst schon klar umrissene Lernziele und Bewertungskriterien.

  • Das Verhalten spiegelt sich also in der Informatiknote wieder? Das heißt, wer brav an seinem Rechner rumtippt, kann eine bessere Informatiknote erhalten als jemand, der stört und unfreundlich ist, aber Plan von dem hat, was du vermittelt hast? Kein Wunder, dass die SuS sich da nicht beschweren...


    Das hat aber nichts mit 'kein Unmensch sein' zu tun und das hat das Seminar auch sicher nicht gemeint, mit dem Hinweis, dass man Noten nicht einfach mathematisch ermitteln kann. Du brauchst schon klar umrissene Lernziele und Bewertungskriterien.

    Dies ist in BW (ich interpretiere wegen der GFS, dass Markmeister aus BW ist) auch nicht von der Notenbildungsverordnung gedeckt.
    Die Fachnote ist eine pädagogische Würdigung der fachlichen Leistung. Verhalten, Mitarbeit etc. wird in den "Kopfnoten" abgebildet.

  • Wer stört liefert in diesem Moment keine Leistung.

    Wer schläft ebenso.

    Daher geht das Verhalten in die Note indirekt ein.

    Ebenso ist die Teamfähigkeit, das heißt auch, andere im Klassenteam nicht zu stören, Teil der Leistung.

    Schon spannend, für das Lehrerforum habe ich den Schulrechtsordner vom Seminar derzeit durchgehend auf meinem Schreibtisch:)

  • Wer stört liefert in diesem Moment keine Leistung.

    Wer schläft ebenso.

    Daher geht das Verhalten in die Note indirekt ein.

    Ebenso ist die Teamfähigkeit, das heißt auch, andere im Klassenteam nicht zu stören, Teil der Leistung.

    Schon spannend, für das Lehrerforum habe ich den Schulrechtsordner vom Seminar derzeit durchgehend auf meinem Schreibtisch:)

    Wenn Du dies auf die Leistung beziehst, dann kannst Du das so messen.
    Wie Du schreibst: Es geht indirekt ein. Subjektive Wahrnehmungsverzerrung kommt ja dann noch obendrauf.

    ***
    Nochmal konkret:
    Wenn Du in der Notenbegründung sagst, XY stört oft, daher bekommt XY die schlechtere Fachnote, dann ist das nicht gedeckt.

    Wenn Du in der Notenbegründung sagst, XY stört oft und konnte daher die Leistungskriterien nicht erfüllen, dann ist das vertretbar.

    In naturwissenschaftlichem Unterricht kann z.B. das Experimentieren Teil der sonstigen Leistung sein. Da ist offensichtlich, dass jemand, der Chemikalien herumwirft, nicht gut experimentell arbeitet. Ein vorlautes Verhalten ist diesbezüglich allerdings kein Fachkriterium.

Werbung