Überlastungsanzeige stellen?

  • Hallo zusammen.


    Nachdem sich das mit dem Korrekturwahn an unserer Schule gebessert hat (siehe "Korrekturwahn an unserer Schule"), gibt es jetzt den nächsten Hammer.

    Ich werde mehrfach wöchentlich dazu verdonnert, Doppelaufsichten zu übernehmen.


    Das Problem: Ich bin an einer Schule mit sehr verhaltensauffälligen Schülern, die ständig beaufsichtigt werden müssten. Wenn ich immer zwischen Kursen hin und her pendeln muss, ist im Endeffekt kein Unterricht möglich und eine ständige Beaufsichtigung eben auch nicht. Die verantwortliche Person (stellv. Schulleiter) interessiert dies allerdings nicht und zieht mich immer wieder heran. Dabei hätten wir genug Personal im Lehrerzimmer sitzen, die vertreten könnten. Aber es ist günstiger, wenn man eingesetzte Kollegen doppelt beansprucht. Denn das zählt in der Konstellation mit mir dann nicht als Vertretungsstunde. Zudem habe ich vermehrt schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass dies eine extreme Mehrbelastung ist, die sich auf meine Gesundheit auswirkt. Meine Mitteilungen werden, wen wundert es, totgeschwiegen.


    Entsprechend möchte ich gerne fragen, ob ihr solche Situationen kennt und ob ich eine Überlastungsanzeige stellen sollte?

  • Zudem habe ich vermehrt schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass dies eine extreme Mehrbelastung ist, die sich auf meine Gesundheit auswirkt. Meine Mitteilungen werden, wen wundert es, totgeschwiegen.

    Nun dann... auf dem Dienstweg an die nächst höhere Instanz eskalieren.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • DAS, genau DAS ist fast schon die Defnition einer Überlastungsanzeige.
    Nur dass du wohl bisher in der Formulierung bislang nicht stark genug warst. Du zeigst nicht nur an, dass du deine Gesundheits gefährdet siehst, du zeigst auch deutlich an, dass du keine Verantwortung übernehmen kannst.

    Hier ist die einschlägige Rechtsgrundlage:

    https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__15.html


    Abgesehen davon kann man sich gerne nach mehrfachen Hinweis zur Gefährdung der eigenen Gesundheit auch mal den §45 BeamtStG, §Fürsorgepflicht des Dienstherrn" einbeziehen.

    Und ja, unbedingt Kopie an die übergeordente Dienststelle und den dort tätigen PR (Gesamtpersonalrat; Bezirkspersonalrat etc.)

  • An was für einer Kloppibude bist du denn da gelandet? Uiuiui, da sind ja meine Patienten normaler...

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    • Offizieller Beitrag

    Das kann ich nur deutlich unterstützen. Schulleitungen gehen soweit, wie man sie lässt. Und hier ist es schon fast Vorsatz.

    Eltern auch. Ich wurde vor einigen Wochen mal von Eltern gefragt, warum ich im Vertretungsfall mit 2 Klassen auf den Schulhof gehen lasse oder einen Film gucken lasse. Ich könnte doch auch Aufgaben in der Schublade haben, die die Kinder dann im Klassenraum machen. ... ich habe die Eltern dann daruf hingewiesen, dass eine solche Form des Vertretungsunterrichtes rechtlich grenzwertig sei. "Oh", kam nur zurück.

  • An was für einer Kloppibude bist du denn da gelandet? Uiuiui, da sind ja meine Patienten normaler...

    Das wüsste ich auch gern. Könnt mich gerne mal besuchen kommen. Aber ich rate wirklich davon ab. Das ist ein kranker Haufen....

  • Entsprechend möchte ich gerne fragen, ob ihr solche Situationen kennt und ob ich eine Überlastungsanzeige stellen sollte?

    Hallo Wealth, der von dir beschriebene Fall ist der klassische Fall für eine Überlastungsanzeige und auf die muss die Schulleitung reagieren.


    Aber: aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass du am Ende alleine mit der Situation klarkommen musst, wenn die Schulleitung sich persönlich angegriffen fühlt. Und so wie du deine Situation beschreibst, wird er oder sie nicht mit Freude, Verständnis oder auch nur Sachlichkeit reagieren. Die moralische Unterstützung im Internet nutzt dir nichts, wenn du im Schulalltag dann Repressalien erlebst. Ich sage damit ausdrücklich nicht, dass ich dir abrate, sondern dass du dich auf einen langen Kampf einstellen solltest und gut einschätzen, wie dick dein Fell in Konflikten ist.


    Im anderen Thread, auf den du verweist, schreibst du, dass deine Kolleg*innen dir in der Notenkonferenz in den Rücken gefallen sind. Wer dich unterstützt oder wer seinen Frust an dir auslässt, wenn du als einziger keine Doppelaufsichten mehr führen musst, wird sich bei Erfolg deiner Überlastungsanzeige entsprechend zeigen.


    Ich würde mir in jedem Falle Unterstützung suchen, vielleicht habt ihr im Personalrat jemanden sitzen, der sich ernsthaft für euch einsetzt. Oder du findest bei deiner Gewerkschaft einen Menschen, der dich berät und zu dem du gehen kannst, auch wenn sich deine Situation verschärfen sollte und du doch noch versetzt werden willst. Alles Gute dir!

  • Komisch, dass noch niemand darauf hingewiesen hat, dass eine Überlastungsanzeige hier der formal falsche Schritt ist.

    Die Remonstration ist das Mittel der Wahl in diesem Fall und sogar deine Pflicht, @TE.

  • Komisch, dass noch niemand darauf hingewiesen hat, dass eine Überlastungsanzeige hier der formal falsche Schritt ist.

    Die Remonstration ist das Mittel der Wahl in diesem Fall und sogar deine Pflicht, @TE.

    Danke dafür! Ich sehe das genauso: es geht hier nicht um die durch eine Dienstanweisung ausgelöste Überlastung, sondern darum, dass bereits die Anweisung an sich rechtswidrig ist. Ich hatte das bereits an mehreren Stellen hier im Forum geschrieben: Der BGH hat bereits in den 70er Jahren entschieden, dass eine SL, die Doppelaufsichten anordnet, eine schwere Amtspflichtverletzung begeht. Hier MUSS (tatsächlich ist das Pflicht als Beamter) sofort (möglichst schriftlich und mit Verweis auf das BGH-Urteil) remonstriert werden.


    Edit: Wer das Urteil mal im Volltext lesen möchte, findet es unter dem hier genannten Aktenzeichen in den entsprechenden juristischen Datenbanken:

    Zitat von BGH, Urteil vom 19.06.1972, III ZR 80/70

    Es genügt nicht, daß eine Schulklasse, von 14- bis 15jährigen deren Lehrer verhindert ist, von der Lehrkraft einer im benachbarten Klassenzimmer unterrichtenden Lehrkraft während der Unterrichtsstunde mitbeaufsichtigt wird. Ordnet der Schulleiter eine solche Mitbeaufsichtigung an, so begeht er eine Amtspflichtverletzung.

  • Aber: aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass du am Ende alleine mit der Situation klarkommen musst, wenn die Schulleitung sich persönlich angegriffen fühlt. Und so wie du deine Situation beschreibst, wird er oder sie nicht mit Freude, Verständnis oder auch nur Sachlichkeit reagieren. Die moralische Unterstützung im Internet nutzt dir nichts, wenn du im Schulalltag dann Repressalien erlebst. Ich sage damit ausdrücklich nicht, dass ich dir abrate, sondern dass du dich auf einen langen Kampf einstellen solltest und gut einschätzen, wie dick dein Fell in Konflikten ist.


    Im anderen Thread, auf den du verweist, schreibst du, dass deine Kolleg*innen dir in der Notenkonferenz in den Rücken gefallen sind. Wer dich unterstützt oder wer seinen Frust an dir auslässt, wenn du als einziger keine Doppelaufsichten mehr führen musst, wird sich bei Erfolg deiner Überlastungsanzeige entsprechend zeigen.


    Ich würde mir in jedem Falle Unterstützung suchen, vielleicht habt ihr im Personalrat jemanden sitzen, der sich ernsthaft für euch einsetzt. Oder du findest bei deiner Gewerkschaft einen Menschen, der dich berät und zu dem du gehen kannst, auch wenn sich deine Situation verschärfen sollte und du doch noch versetzt werden willst. Alles Gute dir!

    Zu deinem ersten Abschnitt: Die SL ist teilweise sowieso derart weit weg von Gut und Böse. Der Schullalltag ist ein Repressalientag. Das ist für uns KollegInnen Alltag, weshalb mir das nichts mehr ausmacht. Ich kenne es nicht anders.


    Zweiter Abschnitt: Damit komme ich klar.


    Dritter: Das ist eine gute Idee. Ich will eigentlich zuerst einmal erreichen, dass die genau wissen, dass ich mir nicht alles gefallen lasse. Der Aufbau von Druck hat letztens schon gut geholfen.

  • Danke dafür! Ich sehe das genauso: es geht hier nicht um die durch eine Dienstanweisung ausgelöste Überlastung, sondern darum, dass bereits die Anweisung an sich rechtswidrig ist. Ich hatte das bereits an mehreren Stellen hier im Forum geschrieben: Der BGH hat bereits in den 70er Jahren entschieden, dass eine SL, die Doppelaufsichten anordnet, eine schwere Amtspflichtverletzung begeht. Hier MUSS (tatsächlich ist das Pflicht als Beamter) sofort (möglichst schriftlich und mit Verweis auf das BGH-Urteil) remonstriert werden.


    Edit: Wer das Urteil mal im Volltext lesen möchte, findet es unter dem hier genannten Aktenzeichen in den entsprechenden juristischen Datenbanken:

    Danke für die Info, die SL kommt gern mit Gesetzen und Paragraphen an. Von daher zitierte ich sowas gerne in meiner Beschwerde ;)

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Info, die SL kommt gern mit Gesetzen und Paragraphen an. Von daher zitierte ich sowas gerne in meiner Beschwerde ;)

    Das würde ich ganz, ganz dringend empfehlen - dann ist nämlich in der Tat ganz schnell Ruhe im Karton. Eine Schulleitung geht gerne dann soweit, wie man sie lässt, wenn sie darauf bauen kann, dass ihre Lehrkräfte die geltenden Gesetze und Verordnungen nicht kennen. Und das dürfte auf 90+ % zutreffen.

  • Ich muss gestehen, dass ich die Entscheidung der SL in keinsterweise nachvollziehen kann. Es gibt also Kollegen, die eine

    Freistd haben sogar im Haus sind, diese müssen nicht vertreten, wieso?


    Ich muss sagen, ich arbeite an einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule) und kenne sowas überhaupt nicht.

  • Ich muss gestehen, dass ich die Entscheidung der SL in keinsterweise nachvollziehen kann. Es gibt also Kollegen, die eine

    Freistd haben sogar im Haus sind, diese müssen nicht vertreten, wieso?


    Ich muss sagen, ich arbeite an einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule) und kenne sowas überhaupt nicht.

    Die Frage nach dem WIESO ist sehr gut. Ehrlich gesagt steht das niemand so genau.

    Ich vermute, dass somit die Vertretungsstatistik manipuliert wird. Denn wenn ich eine Doppelaufsicht mache, wird es offiziell nicht als Vertretung gewertet.

  • Das halte ich für unwahrscheinlich. Die Schule hätte von einer solchen Manipulation gar nichts, da damit der Eindruck eines zu geringen Engpasses in der Unterrichtsversorgung entsteht und gerade keine Vertretungsstellen oder gar feste Stellen zugewiesen werden müssten. Nach außen ist es wesentlich zielführender, den enormen Vertretungsbedarf auch sichtbar zu machen.

  • Wer das Urteil mal im Volltext lesen möchte, findet es unter dem hier genannten Aktenzeichen in den entsprechenden juristischen Datenbanken:

    Ich habe bei einer kurzen Suche nach den Aufsichtsregelungen in BW folgendes gefunden: https://www.vormbaum.net/index…echtliche-regelungen/file


    Seite 5


    Zitat

    Nach heutiger Rechtsauffassung geht es auch hier um eine Frage der Aufsichtsintensität. Allerdings zeigt der Fall, dass solche »Mitbeaufsichtigungen« nach Möglichkeit vermieden und Notlösungen in Ausnahmefällen bleiben müssen und dass neben der Hilfsperson und den offen stehenden Klassentüren auch Stichproben notwendig sind

    OP kann natürlich remonstrieren, sollte aber bei der Remonstration konkret darauf eingehen, dass

    1. Vertretungskräfte zur Verfügung stünden
    2. die Lerngruppe (die eigene bzw. die zusätzliche) ein solches Sozialverhalten an den Tag legt, dass eine Mitaufsicht grob fahrlässig wäre.

    Da die SL die Dienstanweisung sicher aufrecht erhalten wird, muss man dann natürlich auch bereit sein, bei der Schulaufsichtsbehörde vorzusprechen. Und selbst dann, könnte es immer noch sein, dass die Anweisung bestätigt wird. Man ist nach der Remonstration zumindest persönlich aus der Haftung. Ich fürchte, dass man es dem Amt mit einer pauschalen "aber der BGH" Remonstration deutlich einfacher macht, als wenn man konkret den Finger in die Wunde(n) legt.

  • Ich sehe den Widerspruch nicht. Im BGH-Urteil ging es ganz konkret darum, dass 15-jährige eben nicht einfach "mitbeaufsichtigt" werden können. Im Einklang mit der zitierten Regelung aus BW kann man hier wohl von einer "höheren notwendigen Aufsichtsintensität" sprechen. Bei einem Kurs der Q-Phase mit 12 Schülern, die sehr selbständig und ruhig arbeiten, mag man zu einem anderen Ergebnis kommen.


    PS: Ich stimme mit dir darin überein, dass man die (unzumutbare) Situation und damit die Unmöglichkeit der rechtssicheren Mitbeaufsichtigung möglichst konkret beschreiben sollte.

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