Familienzuschlag/Regionalklassen NRW

  • Meiner Meinung nach sollte es einen Ausgleich für die teuren Wohngegenden nur geben, wenn es nach Dienstort und eben nicht nach Wohnort geht und dem Wohnort eine Residenzpflicht zu Grunde liegt. Da wir keine Residenzpflilcht haben, erübrigt sich auch der Ausgleich.

  • Wahrscheinlich hat es niemand verstanden, weil es nicht richtig ist. Es ist Vermögen. Weder Verbindlichkeit noch Investitionsobjekt. Eigentlich musst du zwei Dinge ansehen. Was verdiene ich während meines Berufslebens und welches Vermögen kann ich damit aufbauen. Wenn ich mich dafür entscheide in Düsseldorf zu wohnen, dann bekomme ich dafür einen Mehrwert. Genauso wenn ich einen Porsche statt einen Dacia fahre. Die Frage ist nur, warum wird das eine vom Land bezuschusst und das andere nicht. Wenn ich der Argumentation folge, müsste ich auch mehr Gehalt bekommen, wenn ich beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen eine besondere Diät brauche. Oder wenn ich meine Eltern im Pflegeheim unterstützen muss ...

    OK du weißt also gar nicht was ich dir gesagt habe. Alles gut 👍

  • Du bist da die einzige in diesem Forum.

    Nicht ganz. Ich bin aber für die Abschaffung aller Zuschläge. Zuschläge bei hohen Mietstufen sind ebenso asozial und weltfremd, ignorieren einfach die Vorteile der Großstadt. Man sieht doch wo Lehrermangel herrscht… und man muss nicht der Hipsterlehrerin die teure Stadtwohnung abbezahlen, viele Lehrkräfte haben absichtlich auf dem Land gebaut, um sich Eigentum leisten zu können.

  • Oder einfach weil dort die Stellen offen waren...

    Besser dort als an den Beinen, soviel steht mal fest!

    Vielleicht kann man hier festhalten, dass die nicht einmal 600 Euro bei in der Regel objektiv höheren Wohnkosten in Düsseldorf nicht der Grundstein für ein umfangreicheres Vermögen sind.

    Vielleicht kann man dann auch gleich nochmal festhalten, dass die nicht-einmal-600-Euro-Peanuts einem nicht verbeamteten Kollegen allerdings ganz schön weh tun können, wenn er sie nicht bekommt.

  • Vielleicht kann man dann auch gleich nochmal festhalten, dass die nicht-einmal-600-Euro-Peanuts einem nicht verbeamteten Kollegen allerdings ganz schön weh tun können, wenn er sie nicht bekommt.

    a) Das wurde in diesem Thread schon zigfach festgehalten und ist wohl auch Konsens

    b) wir dürfen bei diesen 600€ auch nicht aus den Augen verlieren, dass es hier um das immer noch eher seltene dritte Kind geht

    Edit: Bolzbold war schneller

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Vielleicht kann man dann auch gleich nochmal festhalten, dass die nicht-einmal-600-Euro-Peanuts einem nicht verbeamteten Kollegen allerdings ganz schön weh tun können, wenn er sie nicht bekommt.

    Dann bringt doch GEW und Verdi mal auf Trab, auf das so richtig gestreikt wird. Mit "richtig" meine ich solche Streiks, die dem Arbeitgeber wirklich wehtun, also gezielt Abschlußprüfungen mit kürzester Vorwarnzeit bestreiken, auch wenn dann mal ein ganzer Jahrgang nicht fertig wird vor den Sommerferien.


    Nur mal so: Die Herweg-Busbetriebe wurden von Verdi 395 Tage am Stück bestreikt. Da hat wohl der DGB gehörig mitgeholfen, um die Streikkasse zu füllen.


    Hier mal eine Übersicht über die längsten Arbeitskämpfe der NAchkriegsgeschichte: https://www.n-tv.de/wirtschaft…blik-article13900631.html

    • Offizieller Beitrag

    . Mit "richtig" meine ich solche Streiks, die dem Arbeitgeber wirklich wehtun, also gezielt Abschlußprüfungen mit kürzester Vorwarnzeit bestreiken, auch wenn dann mal ein ganzer Jahrgang nicht fertig wird vor den Sommerferien

    Das tut dem Schüler weh. Nicht dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss sich dann nur überlegen, ob er zum Wohle der Schüler auf dieses Vorgejen reagiert. (Und Verantwortung zeigt.)

    Aber wenn man eh schon mit kürzester Vorwarnzeit streikt, Ist eine Reaktion des Arbeitgebers zur Bereinigung der Situation in diesem Fall ja eh nicht mehr möglich.

  • Wie oft soll das noch wiederholt werden, damit Satisfaktion erzielt wird, Fossi?

    Ich fürchte, die kann es hier nicht geben.

    Streiks, die dem Arbeitgeber wirklich wehtun, also gezielt Abschlußprüfungen mit kürzester Vorwarnzeit bestreiken, auch wenn dann mal ein ganzer Jahrgang nicht fertig wird vor den Sommerferien.

    Wie soll denn das funktionieren, mit den paar angestellten Hanseln? Die Beamten würden ja nicht mitziehen, nicht einmal innerhalb der engen Grenzen, die ihnen ohnehin gesetzt sind (keine Vertretung übernehmen etc.), denn:

    Das tut dem Schüler weh.

    Und dann leuchten die Kinderaugen nicht mehr. *duck* - Außerdem dürfte der Großteil der Beamten kognitiv gar nicht überreißen, dass die Gewerkschaften auch für sie streiken und verhandeln.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    • Offizieller Beitrag

    Klingt wie eine subtile Drohung. Wie sollte diese Verantwortung deiner Meinung nach aussehen? Arbeitsrechtliche Maßnahmen?

    Nein, keine Drohung, sondern rein im Sinne von platty.

    Die Gewerkschaft droht mit überzogenen Maßnahmen und der Arbeitgeber lenkt ein, weil der Streit sich nicht auf die Abschlussprüfungen auswirken soll.

    (Wobei ich mich frage, ob eine entsprechende Streikandrohung nicht vom entsprechender Gericht nach einem Eilantrag als "überzogen" gecancelt wird.)

  • Wie soll denn das funktionieren, mit den paar angestellten Hanseln?

    Während einer Prüfung beginnen z.B. die aufsichtführenden Angestellten zu streiken und schon ist die Prüfung gelaufen und muß am Nachschreibtermin neu angesetzt werden. Die Vorwarnzeit müßte natürlich so kurz sein, daß kein verbeamteter Kollege mehr einspringen kann bevor der Erzwingungsstreik beginnt, also maximal 1 Minute Vorwarnzeit. :teufel:


    Wobei ich mich frage, ob eine entsprechende Streikandrohung nicht vom entsprechender Gericht nach einem Eilantrag als "überzogen" gecancelt wird.

    Ok, dann eben einen Erzwingungsstreik mit längerer Vorankündigung. Wie wäre es mit der Nachmittagsaufsicht in den Gangztangs- (Grund-) Schulen?


    Zumindest habe ich eine Lektion an der Universität gelernt: Ein Streik muß wehtun, sonst taugt er nichts!

    • Offizieller Beitrag

    Zumindest habe ich eine Lektion an der Universität gelernt: Ein Streik muß wehtun, sonst taugt er nichts!

    Ich habe mal gelernt, dass ein Streik dem Arbeitgeber wehtun muss.

    Ok, dann eben einen Erzwingungsstreik mit längerer Vorankündigung. Wie wäre es mit der Nachmittagsaufsicht in den Gangztangs- (Grund-) Schulen?

    IMHO ist es in dem Moment in Ordnung, dass Beamte zur Aufsicht herangezogen werden ... sie dürfen nur nicht als Streikbrecher eingesetzt werden und Unterricht machen. Da der Ganztag dort ja per se "Aufsicht" ist, sollte das also unproblematisch sein.

    Es dürfte also leerlaufen - es sei denn, die Beamten beteiligen sich am Streik. Wäre nicht erlaubt, aber hätte meines Wissens für die Beamten de facto keine Auswirkungen außer einem Schrieb in der Dienstakte. Wäre also möglich.

  • IMHO ist es in dem Moment in Ordnung, dass Beamte zur Aufsicht herangezogen werden ... sie dürfen nur nicht als Streikbrecher eingesetzt werden und Unterricht machen. Da der Ganztag dort ja per se "Aufsicht" ist, sollte das also unproblematisch sein.

    Dann muß die Vorwarnzeit so kurz sein, daß der Arbeitgeber die Beamten nicht mehr als de facto Streikbrecher einsetzen kann, weil die gerade 3 Minuten vorher schon nach Hause gegangen sind. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Womit wir wieder beim Punkt "Verhältnismäßigkeit" sind. Oder?


    Wie soll der Arbeitgeber eine entsprechende Streikandrohung durch ein evtl. Gegenangebot verhindern können, wenn er gar nicht mehr reagieren kann.

    • Offizieller Beitrag

    Wie wäre es mit der Nachmittagsaufsicht in den Gangztangs- (Grund-) Schulen?

    Ach ja, noch ein Nachtrag:

    Sicherlich sind die Stunden der Lehrer im Ganztag notwendig und sinnvoll. Aber wenn es zu einem Streik ohne Vorwarnzeit käme und angestellte Lehrkräfte kurzfristig und praktisch ohne Vorwarnzeit plötzlich in der OGS zwischen der 6. Stunde und 16 Uhr ausfielen und es so spontan keine Beamten als Ersatz zur Aufsicht gäbe ... würde es auf dem Rücken der OGS-Mitarbeiter ausgetragen. Die Orga der Vertretung läge im Endeffekt in der Verantwortung der OGS-Leitung, die ja meistens ein privater Träger ist (und nicht in der Hand des Schulträgers oder des Landes.

    Über einen kurzen Zeitraum ist das ohne Einschränkungen der Aufsichtspflicht sicherlich durchführbar


    Konsequenz: für die Eltern und Kinder - keine. Für die OGS-Mitarbeiter - mehr Stress. Aber machbar.

  • Womit wir wieder beim Punkt "Verhältnismäßigkeit" sind. Oder?

    Nur mal so zur Info: Heute Morgen streikt der Winterdienst, kam gerade auf WDR 2, so dass sogar die Rettungswagen dank Glatteis nicht mehr vorwärts kommen. Wenn sogar das geht, würde ich mir über ausgefallene Abschlußprüfungen und der Verhältnismäßigkeit keine Sorgen machen.

    • Offizieller Beitrag

    Heute Morgen streikt der Winterdienst, kam gerade auf WDR 2, so dass sogar die Rettungswagen dank Glatteis nicht mehr vorwärts kommen.

    Interessant. In meinem WDR2 kam gerade nur die Meldung, dass aufgrund eines Warnstreiks evtl. der Winterdienst nicht vollständig stattfinden würde. Das klingt dann doch (inzwischen) weit weniger dramatisch als deine Meldung.

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