A13 - Besoldungsanpassung für Fachleiterinnen und Fachleiter der Sek I, für Kolleginnen und Kollegen mit dem ersten Beförderungsamt u.v.m.

  • Liebe Kolleg*innen,

    hier ein aktueller Auszug des "HA U P T P E R S O N A L R A T GESAMTSCHULEN, SEKUNDARSCHULEN UND PRIMUS-SCHULEN" - NRW - vom DEZEMBER 2022 - NUMMER: 09/22

    Besonders interessant ist der 3. Absatz :(




    "Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    und nochmals A13


    „Die Angleichung der Lehrkräftebesoldung an Grundschulen und in der Sekundarstufe I ist ein deutliches Signal der Anerkennung und Wertschätzung. Unsere Lehrerinnen und Lehrer üben einen wichtigen und verantwortungsvollen Beruf aus. Mit der Besoldungsanpassung werten wir den Lehrkräfteberuf auf und gestalten ihn vor allem in der Grundschule, aber auch im Bereich der Sekundarstufe I deutlich attraktiver“ [Schulministerin Feller; http://www.schul-ministeirum.nrw, entn. 06.12.22]


    Die Korrektur der verfassungswidrigen Besoldung kostet laut Aussage von Ministerin Feller in der WAZ vom 01.12.2022 bis zum Jahr 2026 900 Millionen Euro. Gleichzeitig sind Stand 01.12.2022 8047 Stellen unbesetzt geblieben. Davon kommen 1390 Stellen aus den Sekundar- und Gesamtschulen, d.h. im Durchschnitt fehlen an jeder Schule rund vier Stellen. Jede der über 8000 Stellen wird im Haushalt mit 65.000 Euro veranschlagt. Damit bleibt nur im Schuljahr 2022/23 ein hoher dreistelliger Millionenbetrag unverausgabt. Man darf daraus schlussfolgern, dass die Lehrkräfte ihre Besoldungsanpassung selbst erarbeitet haben. Man könnte weiter daraus schlussfolgern, dass die Besoldungsanpassung für Fachleiterinnen und Fachleiter der Sek I, für Kolleginnen und Kollegen mit dem ersten Beförderungsamt u.v.m. aus den unverausgabten Geldern schon jetzt bezahlbar wäre.


    Das Ministerium will einen Gesetzentwurf für diese Personengruppen allerdings erst später auf den Weg bringen. Wir begrüßen, dass diese Lehrkräfte nicht aus dem Blick geraten sind, fragen uns aber, wann der Gesetzentwurf kommen mag und warum man diese Lehrkräfte nicht gleich von Beginn an in den Blick genommen hatte."




    Ich frage mich, wer soll VOR diesem Gesetzentwurf und dessen Verabschiedung überhaupt das erste Beförderungsamt anstreben bzw. sich den Stress (Unterrichtsbesuche, Stundenentwürfe, .....) bis zur Beförderung antun? Nach der Beförderung bekommt man auch "nur" A13. Ob wir dann A14 oder nur eine Zulage bekommen wissen wir ja auch noch nicht!


    Gruß Documenta

  • Moin,


    ich habe mich im Juni auf eine A13-Stelle mit einer klaren Aufgabenbeschreibung beworben.

    Dann im September alle Revisionen etc. beendet. ( 6- zügige Gesamtschule mit 2 Standorten)

    Mit Wirkung zum 1.11.22 wurde ich per Urkunde "befördert".

    In dem Schreiben der Bezreg steht, dass der Schulleiter mir sicher schon eine Aufgabe zugewiesen habe.. Wenn nicht, wird das umgehend folgen.

    Ich möge beachten, dass, so wie in der Ausschreibung vorgesehen, sich die Aufgaben im Zuge dieser Beförderung, im Rahmen der stetigen Schulentwicklung jederzeit ändern können....

    ( ich mache diese Aufgabe, die erhebliche Mehrarbeit und Verantwortung mit sich bringt, und voraussetzt, dass ich immer up to date bin und mich fortbilde, seit 14 Jahren. Ich bekam bis jetzt eine Entlastungsstunde. Diese fällt mit der Eingruppierung in die "A13-Planstelle" nun unverzüglich weg.)


    Und nun? Diese Zusatzsaufgabe mache ich dann aber demnächst dann nicht mehr für taube Nüsse!


    Da muss eine Zulage in der Höhe des Abstandes von A12 zu A13 her. Alles andere wäre ja schön blöd...!

  • Hallo zusammen,


    m. M. n. muss eine Amtszulage* in der Höhe des Abstandes von A13 zu A14 her [A13Z*]. (Differenz von A12 zu A13 höher) Dieser Kompromiss sollte alle Parteien glücklich stellen.

    Dabei kann die Laufbahngruppe (2.1 und 2.2) von mir aus so bleiben, wie gehabt (dazu habe ich ja auch hier Vieles gelesen).


    Auf den Zeitpunkt der Umsetzung bzw. die Vorstellung des neuen Gesetzetwurfs bin ich aber auch gespannt.



  • Hallo Super112,

    rückwirkend herzlichen Glückwunsch zur Beförderung!


    Ich würde jetzt erstmal abwarten und sobald es weitere Infos gibt neu über eine Beförderung (A12 -> A13) nachdenken. Sorry, aber entscheidend wäre für mich natürlich das Geld! Für eine halbe oder dreiviertel Beförderungsstelle hätte ich null Interesse an einer Beförderung. Das die Kolleg*innen die schon auf A13 befördert worden sind so hingehalten werden empfinde ich als Frechheit und demotivierend.


    Nur zur Info für verbeamtete Kolleg*innen die schon etwas älter sind und mit dem Gedanken spielen sich auf den Weg einer Beförderung zu machen...

    1. Die neue Planstelle (A12 -> A13 oder A13Z -> A14 und weitere..) muss man schon zwei Jahre "innegehabt haben" bevor man in den Ruhestand geht. Ansonsten "zählt" sie nicht bei der Pensionsberechnung :(


    2. Nicht alle Zulagen (vielleicht anstelle einer höheren Planstelle?) können bei der Pensionsberechnung geltend gemacht werden.

    A. Stellenzulagen können in der Regel nicht geltend gemacht werden. Es gibt aber Ausnahmen.

    B. Amtszulagen wiederum können geltend gemacht werden und es gibt keine Wartezeit :). Sie betragen max. 75% einer nachfolgenden Planstelle hier also 75% von A13 oder A14.


    Gruß

  • Herzlichen Dank für die Informationen!


    Mein Schulleiter berichtete heute von lebhaften Diskussionen auf der Schulleiterdienstbesprechung bezüglich der Frage, was mit bereits auf A13 Beförderten geschieht.

    A14 oder ggf andere Maßnahmen wurden diskutiert. Das es so bei "nur" A13, bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben, nicht bleiben kann, war wohl allen klar.

    Ergebnisse bleiben abzuwarten....

  • Super112,

    DANKE für die Info bezüglich der SL Diskussionen! Die Problematik / Ungerechtigkeit ist zum Glück auch dort Thema.


    Hallo NRW-Lehrerin,

    "Was sollen die Konrektoren und Rektoren sagen?"

    Für die ist es genauso ungerecht... ist aber nicht meine Baustelle.

  • Tatsächlich ist es ein Problem, dass in manchen Fällen der engagierte 35-Jährige mit A14 doch weit weniger bekommt als der 55-Jährige, der irgendwann A14 bekam, sich aber seit 10 Jahren jeder Leistung verweigert. Das frustriert. Daher macht es Sinn, Energie in Hobby, Familie und interessanten (genehmigten) Nebenjob zu investieren

  • Tatsächlich ist es ein Problem, dass in manchen Fällen der engagierte 35-Jährige mit A14 doch weit weniger bekommt als der 55-Jährige, der irgendwann A14 bekam, sich aber seit 10 Jahren jeder Leistung verweigert. Das frustriert. Daher macht es Sinn, Energie in Hobby, Familie und interessanten (genehmigten) Nebenjob zu investieren

    und das wolltest du vermutlich zu einem ganz anderen Thema schreiben?

  • Tatsächlich ist es ein Problem, dass in manchen Fällen der engagierte 35-Jährige mit A14 doch weit weniger bekommt als der 55-Jährige, der irgendwann A14 bekam, sich aber seit 10 Jahren jeder Leistung verweigert. Das frustriert. Daher macht es Sinn, Energie in Hobby, Familie und interessanten (genehmigten) Nebenjob zu investieren

    Dank Senilitätszuschlag wird der jetzt 35-Jährige in 20 Jahren mit 55 auf mehr Geld bekommen als jetzt. Und vielleicht tut er dann auch nicht mehr so viel. Ohne Engagement haben die 55-jährigen nämlich vor 20 Jahren auch keine A14-Stelle bekommen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Leider hab ich aktuell nix Neues herausfinden können....!

    Mein Chef schrieb in einer internen Mail, dass er von einer Reaktion ausgehe. Denn die Beförderten auf A13, mit einer zugewiesenen Aufgabe, die Mehrarbeit bedeutet und nicht durch Entlastungsstunden abgefedert wird, ist ja jetzt schon nur noch 3/4 A13. Dadurch, dass die nicht Beförderten schon A12 Z erhalten.

    Also, in Kürze schmilzt der Abstand auf 0,0 dahin. Dann geb ich meinen Posten

    ( spätestens 2025) ab! Ich rede hier von einer Beförderungsstelle, deren Aufgaben ich schon seit 14 Jahren ausübe. Nun gab es ab 1.11.22 endlich die ersehnte Beförderungsurkunde!

    Ich rede von wirklicher Mehrarbeit und nicht vom Partybeauftragten der Schule.

    Da muss die Landesregierung bald reagieren!!

  • Gab es damals nicht noch die Regelbeförderung?

    (Die es teilweise immer noch gibt?)

    Ist das der hier: :tanz: ?

    :party:

    Regelbeförderung gibt es, soviel ich weiß, nur noch in Bayern. Auch wenn du es immer wieder schreibst... (und dich auf Baden-Württemberg beziehst)


    In Baden-Württemberg gibt es seit Jahren keine Stellen mehr im Treppchenmodell (vor 5 Jahren gab es für ganz Baden-Württemberg noch 90 Stellen (für RP Freiburg davon 12), in den letzten mindestens 2 Jahren 0, wurde gerade wieder für das nächste Jahr 0 angekündigt). Auch Ausschreibung (mit Aufgaben) gibt es immer weniger. Meine Schule durfte vor 4 Jahren zum letzten Mal eine Stelle ausschreiben. Bei den Schulen in der Nachbarschaft sieht es genauso aus.


    Und mit 35 Jahren gab es nie Regelbeförderung (zu meiner Zeit im Referendariat vor knapp 30 Jahren waren es noch bei Note 1 13 Jahre warten nach Beförderung zum Studienrat (also 16 - 20 Jahre nach Beginn, und mit 19 Jahren begann niemand mit dem Referendariat), bei Note 1,5 kamen noch einmal 5 Jahre dazu. Früher hieß es warten oder lebenslange zusätzliche Aufgabe, heute gibt es nur noch eine sehr selten gewordene Ausschreibung mit Aufgabe für 5 Jahre.



    Für die allermeisten Ü50 gibt es (auch in unserem Bundesland) am Gymnasium keine reelle Chance auf A14 (Ausnahme, ihre Schule liegt in einem Gebiet, in das keine Kollegen ziehen wollen, da gehen die letzten Stellen für Ausschreibung hin). Ich unterrichte in einem beliebten Gebiet.


    (Ich habe vor Jahren eine der letzten Stellen im Treppchenmodell erhalten (es reichte nicht, eine 1 zu haben. Zusätzlich notwendig waren fast alle Kreuze in D (B durchschnittlich ausgeprägt, A unterdurchschnittlich, C überdurchschnittlich, D herausragend) und auf keinen Fall A oder B).)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • "Die Landesregierung wird mögliche Auswirkungen der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer unter anderem auf die Beförderungs-, Funktions und Leitungsämter im Schulbereich sowie die Besoldung der Fachleitungen prüfen und hierauf zu gegebener Zeit reagieren...."


    Da bin ich gespannt!!

    Bin Sek 1 Lehrer mit A13 nach Bewerbung um eine in STELLA NRW ausgeschriebene Stelle.

    Die Ausschreibung erhielt eine konkrete Aufgabenbeschreibung!

    Revision bestanden und dann zum November 2022 befördert. Habe eine Aufgabe an der großen Gesamtschule mit 1300 SuS und mit 2 Standorten, ohne Entlastungsstunden übernommen.


    Hoffe, da lassen die sich spätestens in 2025 was einfallen. Denn in gut einem Jahr habe ich ja quasi nur noch eine halbe Beförderungsstelle - monitär gesehen...!


    Was meint ihr...?

    Lassen die sich für diese Bereiche etwas einfallen?


    Grüße

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