Wie funktioniert private Krankenkasse?

  • Hallo,

    mein Schwiegervater ist vor 2 Wochen verstorben und nun sind wir beim Abmelden von tausenden von Dingen.

    Mein Problem ist, dass in meiner ganzen Familie niemand Ahnung hat, wie eine private Krankenkasse (in der mein Schwiegervater war) funktioniert. Mittlerweile sind schon Arztrechnungen eingetroffen und vom Krankenhaus und der Palliativstation werden noch einige kommen.


    Ist das richtig ? So bald die Rechnungen eintreffen, bezahlen wir diese.

    Und dann können wir von der privaten Krankenkasse Geld zurückbekommen. Aber wie ? Schriftlich ? Muss man persönlich vorstellig werden ? Und wie viel erstattet die Krankenkasse ?

    Und gibt es noch etwas zu beachten ?


    Vielen Dank für Eure Hilfe

    Steffen

  • Ihr reicht der Krankenkasse und ggs der Beihilfe die Belege schriftlich oder per App ein und diese überweisen euch das Geld. Die Ärzte könnt ihr vorher bezahlen oder ihr lasst sie warten, bis ihr das Geld habt. Wieviel sie erstattet hängt vom Tarif ab, normalerweise sollte das mit der Beihilfe zusammen dann 100% ergeben.

    Krankenkassen sind telefonisch gut zu erreichen und können euch in eurer Situation bestimmt weiterhelfen. Nicht nur mit der Abmeldung/Kündigung, die ja jetzt auch erfolgen sollte.

  • Das tut mir leid :troest:


    Ja, so wie Du beschrieben hast, läuft das Prozedere. Am besten direkt einreichen, sobald die Rechnungen eingetroffen sind, damit man nicht so sehr in Vorleistung gehen muss. Gab es evtl. einen Makler/ein Versicherungsbüro, bei dem das eingereicht werden kann? Das ist manchmal leichter. Welche KK ist es denn?


    Wünsche Euch Kraft, für diese schwierige Zeit.

  • Hallo Steffen,


    mein Beileid! Was die nun aufgelaufenen Rechnungen angeht, würde ich direkt (und so schnell wie möglich) bei der Versicherung anrufen. Bei der GKV wäre es unkompliziert, bei der PKV sollte es grundsätzlich nicht anders sein, wobei die Versicherung sich womöglich weigern wird, auf das Konto eines Toten zu erstatten. Deshalb müsstet ihr schnell den Nachweis eurer Erbenstellung beibringen. Dann sollte die Kasse zügig das erstatten, was der Vertrag vorsieht, und zwar auf ein von euch zu benennendes Konto.

    Nur als Hinweis: Falls ihr das Erbe ausschlagen solltet, wärt ihr natürlich nicht verpflichtet, die Rechnungen zu begleichen. Schuldner ist der Verstorbene oder seine Erben, niemand sonst.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Auch von mir aufrichtiges Beileid.


    Krankenhäuser - einschließlich Palliativstationen - haben oft ein Zahlungsziel von 1 Monat, danach kommt irgendwann eine Mahnung und noch mal 1 Monat Zeit. Als bei uns die hohen Rechnungen anstanden, war das ein wirklich hilfreicher Tipp einer Kollegin, der mir selbst den Druck genommen hat in der Zeit, als alles auf einmal kam.

    Bei uns gibt es vor Ort auch Büros oder Vertreter:innen der privaten KK, die man um Hilfe bitten kann.

    Andernfalls vieles online, auch Beratung per Telefon, Chat etc.


    Sollte die Beihilfe dabei sein, da kann man anrufen und um einen Abschlag bitten, außerdem ist es in unserem BL so, dass Anträge mit höheren Summen schneller bearbeitet werden und man recht zügig sein Geld bekommt.

  • Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

    Wir haben gerade mit der "Generali" telefoniert und die waren unglaublich nett. Das kenne ich von meiner gesetzlichen Krankenkasse nicht.

    Da wir die Vorsorgevollmacht haben, funktioniert alles wie angegeben. Ich habe schon die Rechnung + Vollmacht per EMail gesendet und alles läuft über unser Konto.

    Wenigstens etwas, was problemlos geht.


    Es ist erstaunlich, wie viele "Mitgliedschaften" man im Laufe des Lebens eingeht. Und alles muss gekündigt werden.

  • Verjährungsfrist ist übrigens drei Jahre ab Jahresende der Rechnungsstellung.

    Jenachdem wie fit dein Schwiegervater zum Schluss war, lohnt es sich zu gucken, ob alles eingereicht wurde.

    Du reichst natürlich nur ein, wenn die Erstattung höher als die Beitragsrückerstattung ist. Das ist im Alter wegen der in der Regel hohen Krankenkosten aber meistens der Fall.


    Ich wünsche dir und deiner Familie alles Gute!

  • Jenachdem wie fit dein Schwiegervater zum Schluss war, lohnt es sich zu gucken, ob alles eingereicht wurde.

    Du reichst natürlich nur ein, wenn die Erstattung höher als die Beitragsrückerstattung ist. Das ist im Alter wegen der in der Regel hohen Krankenkosten aber meistens der Fall.

    Das verstehe ich jetzt nicht so richtig. Bekommt man etwa, wenn man ein Jahr gar nichts hatte, Geld zurück.

  • Ja genau. Wenn du nichts einreichst, bekommst du je nach Versicherung 1-3 Monatsbeiträge zurückerstattet. Manchmal ist das auch gestaffelt und schaut auf die Vorjahre zurück. Daher guckt man in der Regel, ob die Höhe der Erstattungen im Jahr die Beitragsrückerstattung übersteigt. Nur dann reicht man ein.


    Nachdem was du über das Jahr das Todes hier angedeutet hast, wirst du in dem Jahr ziemlich sicher über der Beitragsrückerstattung liegen und das Einreichen also Sinn machen.

  • Sollte dein Schwiegervater beihilfeberechtigt gewesen sein, musst du die Rechnungsduplikate unbedingt auch bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen. Die Beihilfe ist meist mehr als das, was die Private Krankenkasse übernimmt (70 % Beihilfe, 30 % Krankenkasse ist es z.B. bei mir).


    Auf dem Beihilfevordruck kannst du auch Pauschalbeihilfe aus Anlass des Todes beantragen. Ich meine, früher stand da auch was von Bestattungskosten, sehe ich aber jetzt nicht mehr.


    Herzliches Beileid auch von mir und Alles Gute!

  • Beim Krankenhaus bin ich sofort im Verzug und es gibt nach 11 Tagen die erste Mahnung.


    Hohe Kosten kann man aber ggf. direkt abrechnen lassen, der Aufenthalt auf der Palliativstation zum Beispiel. Die Krankenkassen machen sowas leichter möglich, die Beihilfe nur für bestimmte Leistungen, vielleicht mögt ihr das erfragen.


    Viel Kraft für die kommende Zeit <3

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