Ablehnung Teilzeit aus sonstigen Gründen BW - Lohnt sich der Widerspruch

  • Lediglich die Begründung mit dem Sand im Getriebe war vielleicht etwas daneben.

    Das war nicht nur "etwas daneben".

    Die Motivation für eine Handlung ist hier schon auch entscheidend.

    Mit der gleichen Argumentation kann ich mich auch mit copy/paste Bewerbungen auf alle ausgeschriebenen Funktionsstellen bewerben, egal ob ich qualifiziert bin oder nicht, nur um sinnlos Arbeit zu machen. Das wäre albern, kindisch und für die Kolleginnen und Kollegen, deren Besetzung sich dadurch verzögern und für alle Schulen, bei denen dann relevanten Stellen deswegen länger unbesetzt bleiben, leiden dann darunter.


    Oder ich möchte wirklich unbedingt A15 und bewerbe mich deswegen auf alles, was halbwegs passt. Hier mag der Effekt ein ähnlicher sein, aber die Motivation dahinter ist halt dann dennoch nachvollziehbarer und akzeptabler.


    Da die personellen Vorgänge in der Regel - je nach Organigram - über die gleichen Tische gehen (Dezernenten; Schulräte; Ministerialbeauftragte und deren Sachbearbeiter bzw. päd. Mitarbeiter), wirkt sich eine Trotzhandlung in einem Verfahren (Versetzung) evtl. eben auch auf völlig andere Verfahren (dringend benötigte Vertretungsverträge) aus.


    Das soll jetzt nicht heißen, dass man sein Recht nicht einfordern darf oder soll, man soll es aber halt nicht nur tun, "um im System überflüssige Verwaltungsarbeit zu verursachen" (O-Ton in Beitrag #6), sondern weil man eine begründete und zielführende Absicht damit verfolgt. Und sei es nur, um seinen Widerspruch aktenkundig festzuhalten, wie Herr Bernd es vorschlägt.

  • Hallo - darf ich dich fragen, an welcher Schulart du arbeitest? Ich habe nämlich dieses Jahr auf Bitten der SL wieder voll aufgestockt und habe jetzt Schiss, dass mein TZ-Antrag für nächstes SL abgelehnt wird... Mir war nur bekannt, dass am RP Stuttgart schon seit längerem bei GHWRS-Kollegen TZ-Anträge tendenziell ablehnt.

    Frederick89 ist Gymnasiallehrkraft an einer GMS (auf einer Sek.I-Stelle meine ich mich zu erinnern).


    Wenn in deinem Fall einerseits keine schwerwiegenden Gründe für die TZ gegeben sind (Erziehung kleiner Kinder, Pflege naher Angehöriger, eigene schwere Erkrankung/ Behinderung, relevantes Ehrenamt wie THW, Feuerwehr...) und andererseits du wahlweise ein Mangelfach (der einzige Physiker der Schule, etc.) unterrichtest oder deine Schule gerade so spitz auf Knopf versorgt ist dann sind leider deine Chancen eine Teilzeit erneut bewilligt zu bekommen nicht besonders rosig angesichts der aktuellen Vorgaben zur Bewilligung von Teilzeit aus sonstigen Gründen. Bist du dagegen in der glücklichen Lage an deinem Gymnasium mit 110% Versorgung lediglich der sagen wir 14. Deutsch-Geschichtslehrer zu sein, dann könnte dein Antrag auch ohne das Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes für die TZ durchgehen aktuell.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Auf einer Sek.II-Stelle mit Mangelfach an einer unbeliebten GMS. Hätte ich mal meine Erstzuweisung angenommen und wäre auf die Ostalb ans Gymnasium. Irgendwie war ich aber so naiv zu glauben, dass man irgendwann nach drei bis fünf Jahren per Versetzung woanders hin kann. Das Freiburg schwierig wird, war mir bewusst. Ansonsten war ich aber damals noch recht blauäugig. Heute bin ich in Anbetracht der hier ( Beschwerde - Dienstweg? - Dienstrecht verbeamtete Lehrkräfte - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte ) erschreckend genau geschilderten Situation, die auch bei Schulamt und RP bekannt ist, einfach nur verbittert und habe resigniert.

    Den Widerspruch habe ich genutzt, um den Bezirkspersonalrat mit ins Boot zu holen, nochmals nachdrücklich zu verdeutlichen, dass BW zeitnah im Falle eines weiteren Einsatzes meiner Person an besagter Schule eine Lehrkraft weniger hat und natürlich auch für meine Psychohygiene.


    Unabhängig von der konkreten Situation sehe ich darüber hinaus keinen Sinn darin 100% zu arbeiten, wenn ich finanziell auch mit deutlich weniger als der Hälfte klar komme. Mein Lebensentwurf sieht die geforderte Mehrarbeit schlicht nicht vor!

  • Auf einer Sek.II-Stelle mit Mangelfach an einer unbeliebten GMS. (...)

    Den Widerspruch habe ich genutzt, um den Bezirkspersonalrat mit ins Boot zu holen, nochmals nachdrücklich zu verdeutlichen, dass BW zeitnah im Falle eines weiteren Einsatzes meiner Person an besagter Schule eine Lehrkraft weniger hat und natürlich auch für meine Psychohygiene.

    Das ist natürlich eine krasse Konstellation. Mit (Sek.II-) Mangelfach sollte man meinen, dass man dich generell halten möchte, nicht nur schulartspezifisch angesichts des deutlich höheren Lehrkräftemangels in der Sek.I. Ich finde es insofern gut, dass du den Bezirkspersonalrat für den Widerspruch mit ins Boot geholt und deine Bereitschaft dem Schuldienst im Zweifelsfall den Rücken zu kehren verdeutlicht hast. Allerdings benötigt man natürlich insbesondere Lehrkräfte mit Mangelfächern mit ihrem vollen Deputat, so dass gerade diese auch an den Gymnasien besonders stark betroffen sein dürften von der Verweigerung einer Teilzeit aus sonstigen Gründen. Am Ende wäre also womöglich ein Schulartwechsel bei ausreichender örtlicher Flexibilität (sprich weg von Freiburg und ab in den Schwarzwald-Baar-Kreis oder auf die Alb beispielsweise) angesichts deines Mangelfachs und der Sek.II-Stelle womöglich aussichtsreicher als die Bewilligung deiner Teilzeit- wobei leider beidem schwerwiegende dienstliche Gründe (extremer Mangel an der GMS/ Mangelfach) entgegenstehen.

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  • Ich kenne zwei Fälle, mit Mangelfach, die durch eine solche Drohung jeweils ihren Willen bekommen haben.
    Die hatten aber auch eine gut vernetzte Schulleitung im Rücken, die ihnen klar gemacht hat, dass sie es wirklich ernst meinen müssen, um so zu pokern.

    Er ist dann mit ihrem Antrag auf Entlassung aus dem Dienst persönlich im KM vorstellig geworden und in beiden Fällen war klar, dass sie entweder doch ihren Willen bekommen, oder der Antrag halt wirklich an der zuständigen Stelle dann abgegeben ist.

    In beiden Fällen kam er mit dem Antrag wieder zurück - und mit der Zusage für den jeweiligen Wunsch der Lehrkraft.

  • Hach, das gute alte "Mangelfach". Es ermöglicht einem zwar wählerisch bei der Einstellung zu sein, aber wehe man möchte dann mal weg.

    Jup. Irgendeinen Preis zahlen wir am Ende alle: Manche schon bei der Einstellung, andere später bei Versetzungen, TZ- Anträgen, etc.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hach, das gute alte "Mangelfach". Es ermöglicht einem zwar wählerisch bei der Einstellung zu sein, aber wehe man möchte dann mal weg.

    Ohne Mangelfach wäre ich kein Lehrer. Wobei, andererseits habe ich mein Mangelfach überhaupt fertig studiert mit dem Gedanken, irgendwann Lehrer zu werden.

  • In beiden Fällen kam er mit dem Antrag wieder zurück - und mit der Zusage für den jeweiligen Wunsch der Lehrkraft.

    War das in Bayern? Falls ja, wäre es glatt unglaublich, dass das KM so einen Gesichtsverlust in Kauf nimmt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Gesichtsverlust? Ein Wort dem hāufig Ausreinandersetzungen folgen, die mit der Sache eine nichts mehr zu tun haben. Schāden wenn KMs für sowas Zeit haben. Letztlich war die Entscheidung rational, ein win lost Szenario konnte in win win überführt werden. Bei Gesichtswahrung hätten wir lost lost. So bei spieltheoretischer Betrachtung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • nd in beiden Fällen war klar, dass sie entweder doch ihren Willen bekommen, oder der Antrag halt wirklich an der zuständigen Stelle dann abgegeben ist.

    Es gibt aber nochmal Bedenkzeit nach der Abgabe. Also erstmal alles halb so wild.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht konnte er den Zuständigen Entscheidungsträgern glaubhaft vermitteln, dass es nie bekannt wird, bspw. durch ein unüberlegtes Posting in einem Lehrerforum oder so

    Mist. ;)

  • Für den Fall das du tarifbeschäftigt bist, lass dir doch direkt einen Teilzeit-Arbeitvertrag geben, habe ich auch so gemacht. Dann entfällt der Antrag auf Teilzeit und ggf. eine Ablehnung.

    VG

    Halte ich für keine gute Idee, denn dann hat man keinen Anspruch darauf aufstocken zu dürfen.

  • Wird aber zur Zeit ausgesprochen schwierig, die Aufstockung zu verweigern, wenn gleichzeitig die Stellen nicht besetzt werden können.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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