Schulrat in der Schulaufsichtsbehörde als Angestellter möglich

  • Hallo liebe Foristen,


    ich weiß, dass es möglich ist Schulleiter als Angestellter zu werden. Weiß aber einer von euch auch, ob es möglich ist Schulrat in der Schulaufsichtsbehörde zu sein als Angestellter oder ist dies nur als Beamter möglich?


    Vielen Dank für die kommenden Antworten

    Heidelbeere

  • Natürlich ist es möglich. Es spricht formell nichts dagegen.

    Allerdings ist immer die Frage, ob es sich finanziell lohnt ;)

    Wieso sollte sich das lohnen? Personalräte sind im Ehrenamt und werden höchstens entlastet (bis zu 100%). Die Besoldung ändert sich nicht.

  • Weil in den südlichen Bundesländern ein Schulrat ein Teil der übergeordneten Dienstaufsichtsbehörde mit A15 oder A16 ist.

  • Wieso sollte sich das lohnen? Personalräte sind im Ehrenamt und werden höchstens entlastet (bis zu 100%). Die Besoldung ändert sich nicht.


    Weil in den südlichen Bundesländern ein Schulrat ein Teil der übergeordneten Dienstaufsichtsbehörde mit A15 oder A16 ist.

    Danke für diesen erhellenden Austausch! Da erklärt mich nachgerade eine irritierende Debatte im Forum, bei der ich den Eindruck hatte man rede beständig aneinander vorbei, was der Schulrat an Aufgaben habe.Ich wäre tatsächlich nie auf die Idee gekommen, dass damit in manchen BL Personalräte gemeint sein könnten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich wäre tatsächlich nie auf die Idee gekommen, dass damit in manchen BL Personalräte gemeint sein könnten.

    Ich auch nicht. Wo nennt man denn den Personalrat "Schulrat"?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Eben. Schulräte sollte es doch in ganz D geben, oder?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Laut BayBesG eher A14Z, aber wen interessiert das schon?

    ...unabhängig davon, dass ich - aufgrund vieler Bekannter - aber sowas von sicher im Recht bin (wetten?), ein wie immer sehr sympathischer Beitrag von dir. Hätte dich sehr gerne als Lehrer, muss erfrischend sein.

  • Ich weiß im Gegenzug nie so genau, was eigentlich ein Dezernent sein soll, von dem ja häufiger geschrieben wird.

    Gibt es das in BW auch? Wenn, dann auf RP-Ebene, oder? Damit habe ich ja im Gegensatz zum Schulamt eher wenig direkt zu tun.

  • In Niedersachsen ist ein schulfachlicher Dezernent das, was früher ein Schulrat war. Offizielle Amtsbezeichung: Regierungsschuldezernent.


    Im Personalbereich gibt es keinen Schulrat, aber einen Schulpersonalrat. Vielleicht ist der gemeint...

  • Ich weiß im Gegenzug nie so genau, was eigentlich ein Dezernent sein soll, von dem ja häufiger geschrieben wird.

    Gibt es das in BW auch? Wenn, dann auf RP-Ebene, oder? Damit habe ich ja im Gegensatz zum Schulamt eher wenig direkt zu tun.

    In NRW sind Dezernten Teil der Bezirksregierung und dort leiten sie einzelne Dezernate, wie Digitalisierung o.ä.

  • Und wie viele solche RLSB gibt es? Ist das eher vergleichbar mit den Schulämtern oder den entsprechenden Abteilungen der Regierungspräsidien? (Oder ganz was anderes?)

    Ich weiß auch nicht, ob das wieder eine Bundeslandspezifik ist, dass hier die Schulämter nur für Grundschulen, Sek.-1-Schulen (Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen), SBBZ ("Sonderschulen") und Schulkindergärten ("Sonderschulkindergärten") zuständig sind, während die Schulaufsicht über Gymnasien und berufliche Schulen direkt beim zuständigen RP liegt? Schulräte gibt es entsprechend hier auch nur für die erste Gruppe an Schulformen.

  • Also in Bayern sind es Kreisschulräte des Kreisschulamts für Mittel-, Grund- und Förderschulen (mit A15 und A16 hihi) als höchste regionale Schulaufsicht und Einstellungsbehörde für den Bezirk.

  • Einstellungsbehörde sind hier für prinzipiell alle Lehrkräfte (unabhängig von der Schulform) die Regierungspräsidien, unabhängig von der Schulaufsicht, die bei den "niedrigen" Schulformen bei den Staatlichen Schulämtern liegt.

  • Einstellungsbehörde sind hier für prinzipiell alle Lehrkräfte (unabhängig von der Schulform) die Regierungspräsidien, unabhängig von der Schulaufsicht, die bei den "niedrigen" Schulformen bei den Staatlichen Schulämtern liegt.

    Deswegen steht da ja für... Einstellungsentscheidungen hat das Schulamt stellvertretend zu machen..

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